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Staat und Kirche in Sachsen Immer noch Slaalsaussicht? Die neue Fassung der Vorlage über die öffentlich-rechtlichen Religionsgesettschasten Dresden, 23. Januar. Dein Sächsischen Landtag ist nunmehr die ange.uind'gtr Vorlage über die ö f s e n t l i ch - r e cht l t ch en Ncligions- ge seil schäften zugegangen. Sie ist im ivesenllichen eine Wiederholung der Vorlage, die bereits den beiden letzten Lund taxen Vorgelegen hat. Nach der Vorlage sollen den Vor'chrisien des Gesetzes alle Religionsgesellsct>aften unterliegen, o!e Kör perschaften des öfsentlichen Rechts sind: die Evan gelisch-Lutherische Landeskirche, die Ka'hcü'sck-e Kirche, die Evangelisch-reformierten Gemeinden, die freireligiöse Gemein schaf'. die evangelische Brüder-Unität !n Deutschland, die bischöf liche Methodisten-Kirche. die Evangelisch-Lutherische Freikirche, die Vereinigung der Baptisten, die evangelische Gemeinichast, die sächsischen israelitischen Gemelndeverbände und die Religicns- gesellschaften, denen das Gesamtministerium die Rechte der Kör perschaften des öffentlichen Rechts verleiht. Den Relig'.mis- gcsellscliasten werden -le Vereinigungen gleichgestellt die sich die gcme!nscl)aftliche Pflege einer nicht bekenntnismätzigcn Welt- ansct)aung zur Aufgabe mack-en. Die Religionsgesellsci)asten und ihr« Unterverbände sind öffentliche Behörden, die Armier öffent liche Aemter. Diese Behörden sind berechtigt, innerhalb ihrer Zuständigkeit ihre Verfügungen mit Nachdruck durchzusühren und zu diesem Zweck» auch Geldstrafen anzudrohen. Diese l>at der Staat auf Ersuchen der Religionsgesellschaften zu voll strecken. soweit ihre Höhe den staatlichen Grundsätzen nicht widerspricht und soweit cs sich nicht um einen Zivang gegen die Mitglieder der Rcligionsgesellsck-aften hinsichtlich ihrer religiösen Pflichten handelt Rechtsfähige Stiftungen, die den Zwecken der Religionsgcsellsck-aften dienen, sind de» für all« rechtsfähigen Stiftungen geltenden Vorschriften unterworfen. Die Neliglonsgesellsck)astcn und ihre Unteroerbände haben dem Volksbildungsmtnisterium auf Verlangen jederzeit Aus kunft über ihre Angelegenheiten zu gebe» und die nötigen Nach weise zu erbringen. Di« Geistlichen und die Beamten der Ncli- gionsgesellsckiaften müssen die deutsche Neichsangehörigkeit besitzen. Ausnahmen aus besonderen Gründen Können bewilligt werden Diese Bestimmung soll nicht sür Hilfsgeistliche die kein öffentliches Amt bekleiden, gelten. Dem Ersuchen der Neligions gesellschaften um staatliche Hilfe zur Vollstreckung der Dienst- straferkennlnisse ist zu entsprechen, wenn nicht auf Strafen erkannt wird, die dem staatlichen Beamtenrecht nach Art oder Matz fremd sind. Der Austritt aus den Religionsgesellsck-aften steht jedermann frei, -er im Freistaat Sachsen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat. Minderjährige, die das 14. Lebens jahr vollendet haben, bedürfen zur Austrittserklürung keiner Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters. Der Austretendc hat den Austritt vor dem Standesbeamten seine» Wohnsitzes zu Protokoll zu erklären. Außer den Steuerzuschlägen ans Grund der staatlichen Gesetze dürfen die Rel!glonsgesellsck)asten von ihren Mitgliedern für bestimmte Leistungen oder Einrichtungen Gebühren fordern, sofern nicht allgemeine reichs- oder landcsgcsetzliche Bestimmun gen entgegenstehen. Die Richtlinien hierfür bedürfen der Ge nehmigung der Ministerien für Volksbildung, des Innern und der Finanzen. Durch das im Entwurf vorliegende Gesetz sollen eine Reihe von Gesetzen, deren Bestimmungen zum Teil schon durch die Reichsversassung außer Kraft gesetzt sind, ausgehoben werden, u a. das Mandat, die Ausübung der katholisch-geistlichen Ge richtsbarkeit betr. vom 19. Februar 1827, das Gesetz, di« staat liche Oberaufsicht in Sachsen betr. vom 23. August 1876 und das Provinziolstatut über die katholischen Kirck)gemeind«n in der Lberlausitz vom 20. Dezember 1919. Oie Auffassung der katholischen Kirche lieber die Einstellung der katholischen Kirche zu dem Gesetzentwurf wird in der der Regierungsvorlage bri- gegebenen Begründung gesagt: „Völlig ablehnend verhält sich die römisch-katho- lisckze Kirche di« auf dem Standpunkt steht, ein besondere:- Gesetz fei weder zulässig noch notivendig, „soweit es sich nicht aus Schutz vorschriften in Verfolg von Artikel 135 der Reichsversassung Dresden, 23. Januar. Im Sächsischen Landtag ivurden gestern, wie schon gemeldet, die schon längere Zeit zur Beratung stehenden Schulsragen wegen der noch dringlicheren Beratung über die Stillegungen im sächsischen Steinkohlenbergbau und der damit zusammen hängenden volkswirtschaftlichen Fragen vorläufig noch zurück gestellt. Abg. Herrmann Cainsdorf, der den Bericht über die be kannten sozialdemokratischen Anträge zur Erhaltung des säch sischen Steinkohlenbergbaues erstattete, wies darauf hin, daß weit über eine Monatsförderung Steinkohlen trotz zahlreicher eingelegter Feierschichten auf Halde liege. Schuld sei die scharfe Konkurrenz der Ruhr- und oberschlesischen Kohle. Besondere Beachtung verdiene die Investierung größerer Kapitalien der öfsentlichen Hand im Steinkohlenbergbau. Deshalb sei ein schnelles Eingreifen des Staates dringend geboten, damit die Existenz des sächsischen Steinkohlenbergbaues und der dort be schäftigten 22 090 Arbeiter und Angestellten sichergeslellt werde. Der Braunkohlenbergbau habe sich über das gesunde Maß hin aus entwickelt. Redner fordert die Vorlegung des seit Februar 1930 fertigen Gutachtens über die Lage im sächsischen Stein kohlenbergbau und alsbaldige Vorlegung der zugesagten Denk schrift über Kohlcnabkommen usm. Abg. Kautzsch (Soz.) vertrat den Antrag, die Regierung zu beauftragen, schnellstens alle geigneten Maßnahmen zu treffen, um eine Aussaugung und Stillegung des sächsischen Steinkohlen bergbaues durch großkapitalistische Kreise zu verhindern und der sächsischen Steinkohle neue Absatz- und Verwendungsmöglich keiten zu eröffnen, um dadurch die uneingeschränkte Fortfüh rung des sächsischen Steinkohlenbergbaues zu sichern. Man müsse sich freilich damit abfinden, daß der sächsische Steinkohlenberg bau nicht länger als 25 bis 30 Jahre ertragreich sein werde. Zu diesen Anträgen hat die Deulschnationale Volkspartei einen umfangreichen Abänderungsanlrag eingebracht. Bevor ihn Abg. Dr. Eckardt (Dual.) begründete, gab FInanzmlnlster Dr. Hedrlch im Namen der Negierung eine Erkläru » gab. In der es u. a heißt: Schon seit Jahren bereitet die Lage des sächsischen Stein kohlenbergbaues der Regierung ernsteste Sorgen. Wiederholt hat auch der Landtag mit der Regierung die Möglichkeit einer Behebung dieser Schwierigkeiten beraten. Dabei wurde insbe sondere auch die Frage behandelt, inwieweit beschränkt." Sie beruft sich auf Konrad Sänger, die Verfassung des Deutschen Reiches, 1920 S. 158, der sagt: „Absatz 3 <von Art. 37 der Neichsversassungs befreit die Religioiisgesellschasten grnndsätzsich von jeder Staatsaufsicht, die über die vom Staate getätigte Aufsicht von Vereinen hinausgeht", ferner auf Schmidt, der sich im Archiv des össentlichon Rechts. 12. Band, S. 5. ähnlich ausürückt mit den Worten: „Die ehemalige Kirchenhoheit des Staates ist zur bloßen Vereinshoheit herabgesunken" . . Das Vischösliche Ordinariat !„ Bautzen ist der Meinung, daß es sich bier nur um Vereinbarungen zwischen Staat und Kirch« bandeln könne und hat daher ersucht, das Gesetz nicht ohne Kenntnis und Mitwirkung des Apostolischen Stuhles zu erlassen. Die Regierung hat jedoch keinen Anlaß hierzu gesunden, da nicht Vereinbarungen mit der Kirche verreib'», sondern nur die Vorschriften der Reichsversassung und der Verfassung des Frei, staates Sachse» ausgcsührt werden sollen, Sachsen hat noch nie ein Konkordat mit dem Apostolischen Stuhl abgeschlossen" Gegenüber der Auffassung der katholischen Kirche vertritt die sächsische Staatsregierung aus Grund des bekannten Gut achtens der juristische» Fakultät der Universität Leip'ig vom 12, Januar 1920 nach wie vor die Auffassung, daß ein« Staats- anksicht über die Neligionegesellschaften in der R-ichsverfassung selbst ausdrücklich und allgemein vorgesehen sei. Wir haben uns mit dieser Rechlsauftassung schon früher auseiua wergesetzt. Sie muß von Katholischer Seile nach wie vor als irrig abgclehnt iverden. die Wirtschaftlichkeit der Kohlenförderung durch engere Zu- sanimenarbeit der bestehenden Werke im Zwickauer und im Lugau-Oelsnitzer Revier gehoben werden könne. Auch sollte dem Landtag eine Denkschrift über Art, Umfang und Verwertungsmöglichkeit der angeblich im Gebiete Zwickaus Glauchau, Chemnitz und Oclsnitz neu festge- stellten Kohlenvorkommen vorgelegt werden. Das Finanzmini sterium hat ein Gutachten sertigstellen lassen, das sich jedoch nicht z u r B e k a n n t ga b e an weitere Kreise eignet, weil es verschiedentlich vertrauliches Material enthält. Das Gut achten kommt zu dem Ergebnis, daß sich der sächsische Steinkohlenbergbau weitgehend an der Ver sorgung Sachsens mit Gas beteiligen müsse. Das Ministerium hat die beteiligten Werke am 22. Mai 1930 zu einer Besprechung über ihre Zusammenarbeit und die Errich tung einer gemeinsamen Groß Kokerei nach Dresden ringelnden. In dieser Sitzung ist ein Ausschuß gebildet worden, der einen Plan über eine eventuelle Zusammenarbeit der Werke ausarbeiten sollte. Der Ausschuß wird der Regierung ein ab schließendes Gutachten voraussichtlich bis spätestens Ende Fe bruar d. I. vorlegen Die Regierung wird dann dem Landtag auch die Denkschrift über Kohlenvorkommen mit vorlegen Tie Regierung bittet, die Anträge dem Haushallausschuß zu über weisen und die Beratung dieser Anträge im Ausschuß dann vor zunehmen. wenn das erwähnte Gutachten und die Denkschrift dem Landtag vorliegen Abg. Dr. Eckardt lDnat.) begründete hierauf den Antrag seiner Partei. Dieser verlangt von der Regierung, zur Be hebung des Notstands des sächsische» Steinkohlenbergbaues die A G. Sächs. Werke anzuweisen, bei der Elektrizitntslieferungs- Gescllschast dafür einzutretcn, daß die früher mit sächsischer Steinkohle betriebenen Kraftanlagen wieder in Betrieb gesetzt werden. Weiler verlangt der Antrag darlehnsweise Bereitstel lung von 'Mitteln für das sächsische Sleinkohlensundikat zum Umbau der auf Braunkohlcnfeuerung umgestellten Dampfkessel feuerung auf Steinkohle, die Eindeckung der Deutschen Reichs bahn mit sächsischen Steinkohlen sür den Bereich der ehem. Sächsischen Staatsbahn. Bereitstellung von Darlehen zur Finan zierung der Haldenbcstände, Errichtung einer Zentralkokeret, endlich die Streichung der Einräumung eines Kohleneinfuhr überschusses von 350 000 Tonnen Kohlen monatlich aus dem Handelsvertrag mit Polen. Abg. Mehlhorn (Kam.) wandte sich gegen den deutschnatia- nalcn Antrag. — Die Abg. Vretschneider <Dem.) und Hentschel (Wp.) setzten sich für die Erhaltung des sächsischen Steinkohlen» Um Sachsens Steinkohlenbergbau Di« Regierung zur Krage »es Zusammenschlusses Kokoschka in Mannheim Erster Querschnitt in der Kunst Halle. Wenn ich von „Sammelauostellungen als Querschnitt" lese, wird mir immer etwas wehmütig zumute Man muß „rück- blicken", man gewinnt „historische Abstände", entfremdet sich schließlich etwas von einer Sache, weil der unmittelbare, leben dige Eindruck durch irgendeinen Gedanken an eine „Vergangen heit" getrübt wird, Oskar Kokoschka ist ja in einzelnen Ausstellungen schon oft als ein Künstler hervorragender Qualitäten gefeiert worden. Er ist umstritten geblieben — das ist auch für ihn gut so —, aber trotzdem mußte man Ihm stets die Anerkennung lassen, zu jenen Malern zu gehören, die einem neuen Kunstwollen des 20. Jahrhunderts nut Vitalität und persönlichem Ausdrucks willen, mit der Erkenntnis der Freiheit und Beweglichkeit der lünstlerischen Mittel und der Eigengesetzlichkeit der Kunst den Weg bereiteten. Die Betrachtung dieser Cammelausstelluna der Mannheimer Kunsthalle jedoch hat ein neues Ziel' die Gesamt heit seines bisherigen Werks zu bewerten und in sich abzuwägcn. Im 45. Lebensjahre des Künstlers führt die Mannheimer Kunsthalle diesen Querschnitt vor, erzählt sie in bebildertem Katalog, anekdotische Aussprüche des Malers ohne besondere geistige Ansprüche im österreichischen Dialekt. Kokoschka ist Ocsterreichcr. Wenn man das weiß, versteht man sofort manches bester, man steht instinktiv nicht so streng hin. lächelt eher etwas verbindlich, denkt lieber an liebenswürdige Gemütlichkeit als au nordische Grübeleien und geistige Schwcrgeburtcn. Gleich versteht man dann auch seine vielen Landschaften besser. Man denkt sich neben Kokoschka auf eine Kasfcchauvtcrrasse, wie wenn er von hier aus feine Blicke Ins Land schweifen ließe. Hier in mitten gemütlicher Geselligkeit strichelt er seine heiteren Laud- schastsschnörkel hin. Hier träufelt er auch in seine Farben ein wenig weich duftendes Parfüm, um die gesellige Lust nicht mit dem harten Geruch der charseu Harze zu öersäuern Damen in charmanter Toilette umstehen ihn und schauen ihm zu und be dauern am Ende, wenn eine Landschaft recht schnell fertig geworden ist, daß Ile so ein großes Format hat und man sie nicht al« Postkarte nach Hause schicke» kann — besonders gar »och ien« Bild«» au» Aeavvten. die soviel euroväilcke Relleromantik enthanen — Dr. yartlauv, ver Bcraniialter der Ausuel- lung, sprach fa auch von einer „neuen Romantik" bei Kokoschka. Oder aber: der Vergleich soll besagen, daß Kokoschka seine Landschaften nicht unmittelbar von der Natur selbst empfängt, daß er die Natur vielmehr ästhetifch abtastet sie als Anhalts- piiiirr nunmc. lerne — o,r.pa,«r ,ogar vorgeiaiue — Meinung von der Natur ins Bildhafte umzusetzen. Vielleicht gerade deshalb malt er so gerne Stadt« und Häuser. Was kann ein Künstler an sich mit Ciädtebildcrn machen? Hat es einen Sinn, das von Menschenhand mit mehr oder weniger Geschmack bereits kunstvoll Gesckwssene nochmals in Kunst zu transpo nieren? Das aber kümmert Kokoschka nicht. Er malt diese Häuser genau so mit der Lust zum Farbenfamnlisren wie er eine Windsbraut oder den Stammtisch seiner Freunde malt. Darum leben diese Landschaften sich vielleicht auch im Grunde sehr ähnlich wie sie in Amsterdam, in Bordeaux, in Barcelona oder in Kairo ausgenommen wurden. Also ein reiner Maler? Gewiß, aber ein Maler des gewollten Eindrucks nicht des rein von der Natur emnfangencn (Man schreibt ja Kokoschka auch eine Begabung sür die Bühuenmalerei zu). Dieser Querschnitt vermittelt auch die reinlich« Scheidung gewißer „Epochen" im Schassen des Künstlers. Die frühe, in deren Mitte das glänzende Bildnis Prof Forels >1909) steht, ist die bedeutendste geblieben. Obwohl in späteren Porträts (Egon Wellest;) noch manchmal solche Höhepunkte seelischer und künstlerischer Einheitlichkeit ausleuchten, wie überhaupt der Künstler das Porträt am sichersten beherncht. scheinen doch zumal die letzten Arbeiter immer mehr ergrisseu zu werde» von einer nngcsündcn aHst unseres gegenwärtigen Lebens, einer Sucht nach «»kontrollierbarer Massenproduktion dem Willen mek-' nach dem augenblicklichen Ilcbcrrasckcn des Betrachters als dem schwierigeren Gewinnen durch seelischen Reichtum, der sich erst langsam erschließt So hat sich allmählich auch jene aauz mit dem Stoss verbundene Technik des Malers gelockert, sich ihrer Eigenart ost begeben. Man spürt Noldes Einjlüsie in breiten Farbsleckcn, man glaubt die Wirkung der groß«,, Corinth-Aus stellung der Nationalgalerie sichtbar vcrtörpert zu sehe«. Aber wenn Coriuth mit kühnen Strichen und Farben ein Gewölk aufreist, so bleibt das immer Lust. Aclher, während Kokoschkas Farben hierbei mit bleierner Schwere belastet scheinen. So ist der Eindruck der Kokoschkaschau in Mannheim ein großer und schmerzlicher zugleich. Aber kann es mit 45 Jahre» nickt nock auswärts aeben? Dr. IV. Oe,er. »Mehr Bilder an die Wände" In Zittau wurde am Sonntag di« zweit« Ausstellung -er im Vorjahre gegründet» Arkeilsgemeinschast Lausitzer bilden der Künstler eröffnet. Vei der Eröffnung der Ausstellung hielt Herr Gewerbeslndienrat Schorisch einen Vortrag, in dessen Mittelpunkt er die Forderung stellte, den notleidenden Künstler nicht nur zu schätzen und zu bewundern, sondern ikm auch zu Helsen Zum 'Motto: „'Mehr Bilder an die Wände" be tonte er u. a. folgendes: Wir haken es verlernt, Bilder und Künstler zu uns reden zu lassen. Ncunundneunzig Prozent aller Gemälde und Plasti ken kommen von den Ausstellungen als unverkauft wieder zu rück und füllen die Ateliers: die Mappen der Künstler sind über voll von Zeichnungen und Entwürfe». Es herrscht eine kata strophale Ueberfülle von Kunstwerken aller Art: und da auch nur verschwindend wenige 'Aufträge eingeheu, leiden die Künst ler äußere und innere Not. Das ist die große Tragik im Leben der Künstler, daß sie ihr ganzes Können und ihr Herzblnl ein setzen, um dann ost bitter eultäusckt zu werden. Wir bewundern sie, wenn sie dann trotz alledem mit neuem Lebensmut immer wieder an neue Arbeiten herantreten, nm den Wurf wieder von neuem zu wagen! Gibt es denn Heine Möglichkeiten, den Künst lern ans ihrem Dornenweg irgendwie zu Kelsen? Zunächst gilt wirklich der Ruf: „'M e h r Bilder an di« W ä n d e" Gehen Sie bitte in Gedanken durch Ihre Wohnung: Könnte nicht manche Reproduktion mit einem Originalbild oder einer Origi- nnlzeichnuiig ansgewechsell iverden? In selbst manches nichts sagende Bild könnte verschwinden und durch ein anderes besseres ersetzt werden, au dem Sie Ihre Freude haben jeden Tag, und aus dem Ihnen ein freudiger Gruß, vielleicht sogar eine gewisse Kraft cnlgegenströmt. Wenn nur in jedem Zimmer ein gutes Originalwerk zu finden wäre, Ivie viel hätten da unser« Künstler zu schaffen! Die Lausitzer Künstler rufen uns, nehmen Sie de« Ruf an, nicht nur heule, sondern immer.