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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 21.05.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191105217
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19110521
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19110521
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-05
- Tag 1911-05-21
-
Monat
1911-05
-
Jahr
1911
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Leipziger Lsgeülsn. Nr. l40. los. Jahrgang. Soumag, 21. Mai l9ll. esse der Privatangcjl eilten sollte ein« Er« 1 richterung in dieser Hinsicht gelchaffen werden. Der Antrag wird abgeiehni. ß 1271 setzt den Reichszuschuß sür jede Invaliden-. Alters und Lütt wen rente auf 5V A und sür jede Waisenrente aus 25 pro Jahr fest. Abg. Mollenduhr (Soz.) beantragt Erhöhung dieser Lätze. Ebenso beantragt er Höhcrjetzung des 2ftaijenaussteuerzuschusses. Die Anträge werden abgelehnt. H 1274, 1275, 1278 und 1376 enthalten die Skalen sür die Berech nung des Grunbbcirages und des Steigerungssatzes Bohne Reichstag 2 der Invalidenrente nach Lohnklassen sür den Anteil der Versicherung, anstatt an den Altersrenten sowie sür die Wochendeiträge. Abg. Molkenduhr >Soz.) befürwortet mehrere An träge seiner Partei aus Erhöhung der Sätze. Abg. Dr. Potthoss tritt sür einen von seiner Partei gestellten sich in gleicher Linie bewegenden Antrag auf Verbesserung der Waisenrente ein. Die Anträge werden a b g e l e h n t. Bei 8 127V lxantragt Dr. Potthoss die Bestim mung zu streichen, daß Waisenrenten allein nicht mehr betragen dürfen als die Invalidenrente, di« der Ver storbene bezogen Haden würde. Der Antrag wird abgelehnt. 8 >307 und 1308 regeln das Verhältnis der r e i ch s g c j e tz l i ch Ver sicherten zusoiistigen Kassen, z. B. zu Fadrik- und Seemannskassen. Abg. Schmidt-Berlin (Soz.) beantragt Streichung dieses Paragraphen. Der Antrag wird abgelehnt. 8 >341 enthält das B e a n st a n d u n g s r e ch t der Aufsichtsbe hörden bei übermäßigen Aufwendun gen der Versicherungsanstalt für Heilbehandlung. Abg. Büchner (Soz.) beantragt die Beseitigung des Zusatzes Bestimmungen der Kommission und Wieder herstellung des Rcgierungseniwurss. Abg. Potthoss (Fortschr. Dpi.) tritt diesem An träge bei. Die Abstimmung über 8 >341 wird namentlich icin: sie wird Montag nicht vor 5 Uhr nachmittags vorgenomnien werden. 8 13-12 handelt von ter Vermögensver waltung. Abg. Brühne (Soz.) beantragt, die Gelder insbe sondere zur Förderung des Arbcitcrwohnungswcsens zu verwenden. Der Antrag wird abgelehnt. Es folgen 8 1345 bis 135V, S o n d e r a nst a l t c n. Abg. Molkenduhr (Soz.) befürwortet einen An trag, durch den das Entstehen neuer Sonderanstalten unmöglich gemacht werden soll. — Bestehende Sondcr- austalten mögen einstweilen bestehen bleiben. Zwingende Gründe für neue Sonderanstalten liegen nicht vor. Der Antrag wird abgelehnt, und der Rest des 1. Buches, Invaliden- und Hinterbliebe ne n v e r s i ch e r n n g bis 8 1182 unverändert angenom m e n. 5. Buch, Beziehungen der Nersiche- rungsträger zueinander und zu ande ren Verpflichteten. 1. Abschnitt: .Krankenversicherung und Unfallversicherung, 8 1483 bis 1191, wird angenommen. 8 1491u besagt, daß die Kranken- kasscnsatzung bestimmen kann, daß bei einer Krank heit, die die Folge eines entschädigungspflichtigen Unfalls ist, sür die Zeit, für die Unfallrentc oder Heilanstaltspflcge gewährt wird, Krankengeld nur soweit zu gewähren ist, als es den Betrag der Unfall rente übersteigt. Dabei wird der Unterhalt in der Heilanstalt gleich der vollen Rente gerechnet. Abg. Schmidt Berlin <Soz.) beantragt Streichung dieser Bestimmung. Der Antrag wird abgelehnt. Ohne wesentliche Debatte wird das fünste Buch bis zum 8 1527 a n - genommen. Darauf wird die Weiterberatung auf Montag 12 Uhr vertagt. Außerdem Schwedischer Han delsvertrag, Riederlassungsvertrag mit der Schweiz, kleine Aktien für Kiau- t s ch a u und viele kleine Vorlagen. Schluß nach -I Uhr. üus üen ReiHstagskommilvonen. Die Reichvversicherungskommission Hot bei ter Beratung des Einführungs gesetzes als Termin für die Uebernahme der Be amten in die Dberversicherungsümter den 31. Dezem ber des laufenden Jahres 1V11 bestimmt. Gegenstand der heutigen Beratung bilden die gestern zurückgestell- icn Artikel 30—32, die von den Dienstverträ gen der K a j s e n b e a m l e n und ihrer Dienst anweisung handeln. Die mit den Kassenangestellten vor dem 1. Juni 1V10 vereinbarten Vertragsoestim- mungen über Kündigung und Entlastung bleiben auf- iccht erhalten, soweit nicht die sonstigen Bestimmun gen oes Einführuugsgejetzes dem cntgegenstehen. Ein Zcntrumsmitglied bringt einen in der sozialdemokra tischen Presse erschienenen offenen Brief zur Sprache, wonach in einer Essener Ortskrankenkasse der Rendant bis zu 11 000 .tt Jahreseinkommen er halten soll. Dieser wie die anderen Beamten sollen gegen eine etwaige Herabminderung ihrer Bezüge infolge der Reuordnung durch bei der Sparkasse zuvor hinterlegte größere Summen gesichert sein. Eine der artige M i ß w i r t j ch a i t findet in der Kommission die schärfste Kritik: es wird bei allen solchen Fällen, worunter auch die Tantiemecutlohnung füllt, ener gisches Einschreiten der Aufsichts behörden gefordert und tatkräftige Durchführung des diese Materie ins Auge fassenden Artikels 31 des Einführnngsgesetzes. Es wird hieraus ein Artikel 31a. angenommen, wonach für alle der Dienstordnung unterstellten bisherigen Angestellten die Vorschriften der Reichsvorsichcrungsordnung über Kündigung und Entlassung gelten und entgcgcnstehcnde Vertrags bestimmungen nichtig sind. Uebersteigen Bezüge eines sola-en Angestellten die Sätz.' des Besoldungsplanes. ,o find die Bezüge jortzuzahlen, wenn sie vor dem 1. Januar 1V08 oder auf Grund einer vor diesem Tage festgesetzten Befoldungsordnung in dieser Höhe vereinbart worden sind, oder wenn cs die Dienstord nung bestimmt. Das Lersicherungsamt kann auf An trag des Kassenvorstandes die Fortzahlung genehmi gen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn bre Be-füg« zu den Sätzen des Besoldungsplanes in einem auffälligen Mißverhältnis stehen. Das Einsüh- rungsgefetz wird in erster Lesung erledigt. Die elsaß-lothringische Bersassungslommission des Reichstags trat am Freitag von neuem zusammen und nahm auf Grund der im Lause des gestrigen Tages -um Abschluß gebrachten interfraktionellen Be sprechungen zunächst die z w e i t e Lesung des Wahl- tz e s e tz « s vor. 8 1, der die Wahlkreiseintei- l u n g für die Z w e i te Kammer enthält, war in der ersten Lesung ganz abgelehnt worden. Diese Lücke wird durch einen Antrag der beiden reichsparteilichen Kommissionsmitglieder von Dirks«n und Dr. Hoeffel beseitigt, wonach auf die Stadtkreise Straßburg und Mülhausen je sechs Abgeordnete, auf die anderen 21 Kreise je zwei oder drei Abgeordnete entfallen. Jeder Abgeordnete wird in einem beson deren Wahlkreis gewählt. Innerhalb der einzelnen Nerwaltungskreise werden die Wahlkreise durch Kai serliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats unter tunlichster Anlehnung an die bestehende Kan tonaleinteilung in der Weise abgegrenzt, daß die Be völkerung des Verwaltungskreises möglichst gleich mäßig auf die einzelnen Wahlkreise verteilt wird. Die Hftahlkreise müssen örtlich Zusammenhängen. Die sonst von anderen Parteien noch zum 8 1 vorliegen den Anträge werden zurückgezogen und ohne Erörte rung der 8 1 nach dem Kompromißantrage der Reichs partei mit 20 gegen 6 Stimmen angenommen. Dagegen stimmen die vier konservativen Mitglieder der Kommission, der Vertreter der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Zentrumselsässer H a u ß. 8 2 verlangt als Voraussetzung für das Wahl recht neben dem Besitze der Reichsangehörigkeit und der Zurücklcgung des 25. Lebensjahres einen drei jährigen Wohnsitz in Elsaß-Lothrin- g « n. Eine Ausnahme soll gemacht werden, insofern nur ein einjähriger Wohnsitz erforderlich sein soll, für die Beamten, Religionsdiener, Lehrer an öffentlichen Schulen und Rechtsanwälte sowie für die Hausbesitzer und selbständige Gewerbetreibende und Landwirte. Ein elsässisches Mitglied der Sozialdemo kraten erklärt, daß für seine Fraktion das Gesetz bei Aufrechterhaltung dieser Differenzierung zugunsten der Hausbesitzer und selbständigen Gewerbetreibenden und Landwirte unanneh m bar sein würde. Von der Volkspartei wird ein Antrag gestellt, der die Differenzierung nur zugunsten der Beamten, Reli- gionsdicner und Lehrer an öffentlichen Schulen vor sieht. Dieser Antrag wird angenommen. Des gleichen ein Antrag der Neichspartci: Das Wahlrecht kwrf nur in der Gemeinde ausgcübt werden, rn der der Wahlberechtigte seit mindestens einem Jahre seinen Wohnsitz hat. Kein Wähler darf das Wahl recht an mehr als einem Orte ausüben. In dieser Fassung wird 8 2 mit neunzehn Stimmen angenom men Die Sozialdemokraten stimmen dagegen. 8 3 enthielt in der Regierungsvorlage das Alters pluralwahlrecht. Die Kommission hat in erster Lesung die P l u r a l st i m m e n gestrichen und bestimmt als 8 3: Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Es wird ohne Erörterung abgestimmt und dieser Beschluß erster Lesung, also das gleiche Wahlrecht mit allen Stimmen gegen drei Kon servative bestätigt. Von den vier konservativen Mitgliedern der Kommission stimmte der Abg. ».Ol denburg mit der Mehrheit. Die weiteren Para graphen des Wahlgesetzes werden mit unwesentlicher Aenderung der Beschlüsse erster Lesung angenommen. In 8 10 wird, falls die erste Wahl keine Mehrheit ergibt, für den siebenten Tag nach der Hauptwahl eine Rachwahl vorgesehen, bei der dann die höchste Stimmenzahl entscheidet. In 8 13 wird auf Antrag der Rcichspartei bestimmt: Die Wahlordnung sowie die Wahlkreiscinteilung können nur durch Gesetz ge ändert werden. Eine Eesamtabstimmung über das Wahlgesetz wird nicht vorgenommen. Es findet eine G e s ch ä s t s o r d n u n g s d e b a t t c darüber statt, ob nunmehr eine nochmalige Lesung des in der Gesamtabstimmung nach Schluß der vierten Lesung abgelehnten Verfass ungsgesctzes erfolgen soll. Der Vertreter der Wirtschaftlichen Vereinigung erkennt zwar die Souveränität der Kommission an, soviel Lesungen vorzunehmen, als ihr beliebe, aber einmal müsse aufgehört werden, und nachdem eine (tzesamtabstimmung erfolgt sei, halte er eine erneute Lesung nicht für zulässig. Der Vorsitzende der Kom mission Prinz zu S ch ö n a i ch-C aro ! ath (Natl.) ist damit einverstanden, daß dieLesungen einmal aufhören müssen, aber der Zeitpunkt trete erst dann ein, wenn die Kommission den Bericht festgestcllt habe. Das konservative Mitglied, das vorhin für das gleiche Wahlrecht gestimmt hat, hält eine weitere Lesung sür zulässig, und erklärt, dan seine Freunde sich daran beteiligen würden unter Vorbehalt ihrer Stellung nahme zum Verfassungsgesetz, daß sie aber auch ein gleiches Entgegenkommen von den anderen Parteien erwarteten, wenn einmal die Konservativen eine weitere Lesung wünschten. Von nationalliberalcr Seite wird betont, daß die Erledigung des Wahlge setzes auch eine nochmalige Beratung des Verfassungs gesetzes erfordere, da es sich um eine einheitliche Vor lage handelt. Ein konservatives Mitglied aus Sachsen bestätigt die Ausführungen seines Fraktions genossen und des Kommissionsoorsitzenden. Erst wenn der Bericht an das Plenum gegeben ist, hört die Möglichkeit einer weiteren Beratung in der Kom mission auf, er erwartet aber das gleiche Entgegen kommen von den anderen Parteien und bezieht sich dabei auf Vorgänge bei der Prüfung der Wahl des Abg. v. Richthofen. Es wird als allgemeine Auffassung der Kommission die Z u l ä s s i g k e i t der Weiterberatung des Verfassungsge setzes festgcstellt. Der Vorsitzende überläßt es der Kommission, ob sie eine einfache Weiterberatung be schließen wolle oder in der Form einer fünften Lesung. Die Kommission entscheidet sich für das letztere. Der Vorsitzende ruft nunmehr die einzelnen Paragraphen der Reihe nach auf und stellt ohne Er örterung ihre Annahme fest, bis 8 21. 8 24a ist der R e l i g i o n s p a r a g r a p h. Auch er wird nach kurzer Erörterung angenommen, in der von den Abgeordneten der Reichspartei zuletzt beantragten Fassung: Da, Gesetz, betrefsend di« Gleichberechtigung der Konfessionen und bürgerlicher und staatsbürger licher Beziehung, vom 3. Juli 1869 wird in Elsaß- Lothnngen einaeführt. Abg. Dr. Epabn jun. hatte vorgeschlagen, statt des 8 24a «ntspreä^nde Anord nungen in tz 26 zu treffen. Das wurde abgelehnt. Die Annahme des 8 24a erfolgte mit zweiundzwanzig Stimmen. 8 24b ist der S p r a ch e n p a r a g r a p h. Er lautet nach dem neuesten Antrag der Reichspartei: Die amtlich« Geschästslprach« der Behörden und öffentlichen Körperschaften, sowie di« Unterrichts sprache in den Schulen des Landes ist di« deutsche. In Landesteilen mit überwiegend Französisch sprechen der Bevölkerung können fernerhin Ausnahmen zu gunsten der französischen Geschäftssprache vom 31. März 1872 zugelassen werden. Dergleichen kann der Statthalter den Gebrauch des Französischen als Unterrichtssprache entsprechend der bisherigen Uebung auf Grund des 8 4 des Gesetzes betreffend das Unter- richtswesen vom 12. Februar 1873 auch fernerhin zulassen. Im letzten Satze dieses Paragraphen stan den yinter den Worten: „desgleichen kann der Statt halter" ursprünglich di« Worte „auch in Zukunft". Diese Worte wurden gestrichen und ein Antrag des Abg. v. Dirksen statt ihrer zu setzen „im Bedürfnis fall" wurde abgelehnt. Der 8 24b wurde an- nommen, desgleichen obne Erörterung die restlichen Paragraphen. Nunmeyr fand eine lange Ge- schäftsordnungsdebatte statt, ob eine Ee - samtabstimmung voryenommen werden solle oder nicht. Schließlich verständigt« man sich auf Vorschlag des Vorsitzenden dabin, eine formelle Ge- samtabstrmmung nicht zu belieben, statt dessen wählt« man folgende Formel: Die Kommission empfiehlt dem hohen Hause die Annahme des Gesetzentwurfes. Die Mitglieder sämtlicher Parteien hatten indes er klärt, daß ihre Abstimmung in der Kommission ihr« Fraktionen im Plenum in keiner Weise binde. In einer besonderen Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern der Sozialdemokraten und des Zentrums, darüber, wie ihre Parteien sich verhalten würden, erklärte ein nicht im Elsaß gewähltes elsässisches Zentrumsmiglied, sic würden mit Freuden dafür stimmen. Ein elsässisches Mitglied der Sozial demokraten bemerkte, seine Fraktion würde nur mit machen, wenn aus den anderen Fraktionen nicht mehr als nur einzeln« Abgeordnete dissentierten, aber er habe gehört, daß vom Zentrum dreißig Mitglieder das Gesetz ablehnen würden. preutzilches Sbgevrünetenhsus Berlrn, 20. Mai. Am Mirristertksche v. Dallwitz. Präsident v. Kröcher eröffnet die Sitzung um 10 Uhr 15 Min. Der erste Gegenstand der Tagesordnung sind die Abstimmungen über das Feuerbestattungsgesetz. Zunächst wird 8 3 mit dem bereits gestern an genommenen Zentrumsantrag, nach dem die Ge nehmigung zu Anlagen für Feuerbestattung zu versagen ist, wenn nicht ? on Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften der An trag mit einer mindestens Zweidrittelmehr heit beschlossen wird, angenommen. Auf Antrag' des Abg. Fischbeck (Freis.) ist die ganze Abstimmung über das Gesetz namentlich.— Di« Abstimmung ergibt bei Abgabe von 312 Stimmen die Annahme des Gesetzes mit 157 Stimmen gegen 155. Dafür stimmen die Nationalliberalen, Freisinnigen, Sozialdemokraten, Frei- konservatrven und ein kleiner Teil der Konservativen: dagegen das Zentrum und der größere Teil der Konservativen. Es solgt Fortsetzung der Beratung über die Ansiedlungsdenkschrist. Abg. Wentzel (Kons.): Die Friedensbedingungen, die der Redner der Polen gestern stellte, sind unan nehmbar, denn Preußen ist ein Nationalstaat. Seine Ausführungen, daß die Ansiedler der Aus schuß der deutschen Bevölkerung sind, weise ich als durchaus unbegründet zurück. Die An- siedlungspolrtik darf nicht zu einem Stillstand führen. Abg. Dewitz-Oldenburg (Freikons.): Die Brücke zwischen dem Minister und dem Ostmarken verein ist durch die Erklärung des Ministers, baß die Hälfte des Vereins aus Beamten besteht, un möglich gemacht. Durch Nichtanwendung des Ge setzes bekommen die Polen ein Gefühl der Sicherheit. Die Anwendung des Enteignunasgesetzes ist geboten, wenn deutscher Besitz in polnische Hände übergeht. Wir müssen in den Besitz der Macht und den Zustand numerischer Ueberlegenheit kommen, um die Polen dulden zu können. ^Beifall rechts.) Abg. Friedberg (Nalt.): Die gestrigen Ausführun gen des Ministers enttäuschten die ganze Par tei schwer. Die Ausführungen erwecken den Verdacht, daß ein veränderter Kurs in der Polen- Politik beabsichtigt ist. Warum erscheint der Ministerpräsident nicht, um zu erklären, daß ein veränderter Kurs nicht be absichtigt ist? Der Minister hat auf die Beamten des Ostmarkenvereins hingewiesen. Sollen diese Be amten aus einem Verein, d«r Träger des Deutsch tums in den Ostmarken ist, austreten? Was die Nachricht der „Leipziger Neuesten Nachrichten" be trifft. daß der Ostmarkenoerein das Ziel verfolge, den Polen die letzte Scholle preußischen Bodens zu nehmen, so liegen solche unsinnig« llebertreibungcn nicht im Interesse des Vereins. Die Resonanz, die die Ausführungen des Minister» im Lande gefunden haben, wird ihn nicht im Zweifel lassen, daß man mit seiner Haltung in der Polenpolitik nicht einverstan den ist. (Beifall bei den Nationalliberalen.) Landwirtschaftsminister von Schorlemer: Ein Wandel ist in den Ansichten der Regierung über die Ostmarkenpolitik nicht eingetreten. Ich bin der letzte, der die Freiheit der Beamten auch in politischer Hinsicht beeinträchtigt. Durch den Artikel In der Ostmark^ ist das Ansehen der Regierung drs- kreditiert worden. Fürst Bülow sagte im preußi schen Herrenhaus, daß er hoffe, das Enteig nungsgesetz nicht anwenden zu brauchen. Ich war berechtigt, auf Liese Erklärung hinzuweiien. Die „Leipziger Neuesten Nachrichten" haben sich schon seit Monaten an dem Kampf gegen die Staatsregic rung beteilig:. Sie haben Len Erwerb der letzten Scholle polnischen Landes seitens üer Deutschen als das Programm Les Ostmarkenoxreins Hingestell'. Die sen Uebertreibungen gegenüber war ich genötigt, ans die realen Verhältnisse hinzuweisen. Es folgt die Beratung des Antrages der Budget kommission, Letr. die Lag« der staatlichen Bergwerke. In Lein Antrag« wird die Regierung ersucht, erstens den von der Unterkommission klargestellten Mängeln in den Verhältnissen der Beamten und Arbeiter ab- zubetsen, zweitens eine Verbilligung Les Staats Betriebes zu gewährleisten, Drittens, eine stetige Preistarifpolitik in die Wege zu leiten, viertens, durch eine übersichtliche Aufstellung des Etats uno jährliche Vorlage genauer Nachweisungen über die Betriebsverhältnisse dem Landtage einen Eindlicl in die Lage der staatlichen Bergwerke zu ermöglichen, fünftens, eine Feststellung des in dem staatlichen Berg bau angelegten Kapitals zu machen. Abg. Pappenheim (Kons.): Die Betriebsein nahmen bedürfen einer pfleglichen Behandlung und die Verhältnisse der höheren Beamten in der Berg. Werksverwaltung dringens der Reform. Insbeson dere muß der ewigeWechsel der höherenBe- amten beseitigt werden. Wir haben über haupt zuviel Beamte. In den Arbeiterfragen gingen wir vielfach zu weit. Wir gingen besonders zu weil bei der Gleichmacherei der Löhne, im Verhältnis zu den Leistungen. (Widerspruch bei den Sozialdemo kraten.) Was die Preispolitik betrifft, ent- schlossen wir uns nach reiflicher Ueberlegung, der Regierung unsere Beteiligung an den Beirrebungen zur Neubildung Les Kohlensnndikates zu geben. Handelsmintster Sydow: Mit der Forderung einer übersichtlichen Etatsaufstellung sind wir einverstanden. Bei der Preispolitik war bisher der leitend« Gedanke für die Veravcrwaltung, für den Absatz lohnende Preise zu erzielen. Das Rbeinisch- westfälische Kohlensyndikat trug zur Stetigkeit der Preise bei. Für den Beitritt der Regierung zum Syndikat ist es entscheidend, ob das Syndikat bereit ist, angemessen« Bedingungen für die Beteiligung zuzugestehen. Oberberghauptmann Belsen: Auch die Privat industrie arbeitet mit geringeren Erträgen. Ein An laß zu Befürchtungen liegt nicht vor. Der Rück gang in den Erträgen der Slaatsberg- werke ist besonders zurückzuführen auf die er- stärkten Außenseiter und den Abbruch der Verbindungen mit Frankreich zu Zeiten des Kohlensyndikates. Freilich haben sie eine hohe Zahl von Beamten. Das liegt daran, daß sie nicht eine Auswahl an Beamten haben, und vielfach nicht so hervorragende Kräfte haben wie die Pnoatindustrie. Der Vorwurf einer Gleichmacherei der Löhne trifft nicht zu. An unseren Bemühungen, die Bergwerke wencr zu heben, wird es nicht fehlen. Abg. Brust (Ztr.): Die Lergverwaltung hat sich gegen die erhobenen Vorwürfe teilweise nnt Erfolg verteidigt. Bei der Preispolitik kommt es zunächst darauf an, daß ausreichende Arbeiterlöhne gezahlt werden. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. kunli unü Dillenlchskt. * Frl. Ida Buse, die komische Alte des Leipziger Staoltheaters, scheidet Ende Juni d. I. aus dessen Mitgliederverbanüe aus. Ern Jahr noch, und die allbekannte und beliebte Bühnen künstlerin hätte 30 Jahre dem Leipziger Stadttheater angehört. Sie war vom 1. August 1882 ununter brochen an der Leipziger städtischen Bühne engagiert. Rach den Operettenferien, in der ersten Hälfte des Septembers, wird sie als Zenobia in „Gasparonc" sich vom Leipziger Publikum verabschieden. Frl. Ido Buse wird die Pension der Kasseler Hosbühiie, der sie vor dem Leipziger Engagement neun Jahre an gehörte, ferner die Pension der Leipziger städtischen Bühne und dazu noch die Pension der Bühnenge- nossenfchaft genießen. Als ihre Nachfolgerin ist Fräulein Nawara engagiert. Die Dame beginnt bereits nach den Ferien unserer Operette ihre Tätigkeit. * Zum Todes Wilhelmine Seebachs. Die Nach richt von dem Ableben Wilhelmine Seebachs hat in der Bühnenwelt allgemeine Teilnahme hervorge rufen. Voraussichtlich wird die Beeroigung am Dienstag stattfinden, und zwar in dem Erbbegräbnis auf dem Dreifaltigkeitsfriedhof in der Bergmann- straße. Ueber die näheren Arrangements wird heute Generalintendant Graf Hülsen-Häseler, den Wilhel mine Seebacb zu ihrem Testamentsvollstrecker cr nannt Hai. bestimmen Das Präsidium der Genossen schäft wird sich selbstverständlich offiziell an der Trauerfeier beteiligen und auch voraussichtlich eine besondere Gedenkfeier veranstalten. Waldsest'viele in Danzig. Auf dem neuen Dan ziger Waldfcstspielplatz in Langfuhr finden vom 29. Juni bis 5. Juli fünf Aufführungen von Shake speares „Sonnnernachtstraum" statt, in dem als Oberon Herr Moissi und als Puck Frau Eisold vom Deutschen Theater Mitwirken. katsntallvaft 8PKLLK, oro« I kl». »n Decker -ne, LKnLe-natten, unck <D. L S. H.) Z>Ke^ernerettn<Z — Linok/aeken — Lesken--e5e--Lne »r-s»»«», Lüar-b«»- ka»»«». en ckÄoü. ... „ -e«sse-'e/Le/-te, -eottene NNÄ/eL/re-re, 2e/-«n/en.?le-', ^e-«nf/e--, rete^ste-- ^L«n5e/
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