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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 07.08.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19110807013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911080701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911080701
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-08
- Tag 1911-08-07
-
Monat
1911-08
-
Jahr
1911
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Dss Wichtigste. - Don besonderer Seite gehen uns die Texte des französisch-tunesischen Vertrags und des französischen Geheimvertrags mit dem Sultan von Marokko zu. sS. Leitart.) * Die „Natlib. Korr." fordert angesichts der politischen Lage die Einberufung des Reichstages. (S. d. des. Art.) * Am Sonntag begann in Mainz die 58. G e - ncralversammlung der Katholiken Deutschlands. (S. d. bes. Art.) * Am Sonntag gegen 7 Uhr abends brach in der Südstrasse t!6 ein Gross feuer aus, das den Dachstuhl des Hauses zerstörte. Bei den Löscharbeiten wurden zwei Feuerwehrleute verletzt. (S. d. bes. Art.) * Im Preis von Thüringen (30000 .tt), der am Sonntag in Gotha gelaufen wurde, siegte „Festiva" vom Gestüt Stiebitz. — Den Preis vom Schloss in Kottingbrunn gewann am Sonn tag „A c t ö" vom Gestüt Oroszvars unter Carslake. „Kreuzer" endete im Felde der Geschlagenen. — Im Grand Prix de la Ville de Vichy ltOOOOO Frcs.) siegte Mons. M. Marphilomans „D o r" in einem Felde von elf Pferden. (S. Sport.) Oer Bruch üer Nkte. „Zu einer Politik dss Vertragsbruchs werde ich mich nicht hergeben." Diesen Aus spruch des Reichskanzlers Herrn von Beth- mann Hollweg, getan in der Reichstagssitzung vom ft». März UNO, haben wir hier leider öfter zitieren müssen. Vor ziemlich genau einem Jahre, am 29. Iuli 1910, fragten wir ihn, ob er sich zu einer Politik des Vertragsbruchs passiv hcrgebcn wolle. Einer Politik, die den Franzosen gestattete, dauernd Geist und Buch staben „einer einmütigen und von Deutschland extrahierten Kundgebung der Mächte", der Algccirasakte, zu verletzen. Aehnlich Haden wir die Frage des öfteren wiederholen müssen. Weiterer Wiederholungen werden wir für alle Zukunft enthoben sein. Denn Frankreich hat Wert darauf gelegt, mit unzweifel hafter Klarheit festzustellen, das) es sich nicht im mindesten an sein feierlich ver pfändetes Wort gebunden fühlt. Dem, der sehen wollte, war das freilich schon seit langem unzweifelhaft. In den Aktendepo siten der deutschen Konsuln im Maghreb el Akja häuften sich die Beschwerden deutscher Unteranen über vertragswidrige Behandlung durch die Franzosen und die von ihnen ab hängigen sogenannten marokkanischen Beamten zu Bergen. Um zu erkennen, das; es sich hier nicht um zufällige Einzelwillküren untergeord neter Instanzen, sondern um ein einheitliches und systematisches Vorgehen handele, dazu be durfte es freilich nur des guten Willens, die Dinge ihre natürliche Sprache sprechen zu lassen. Dieser Wille war auch — endlich! — wieder an der deutschen auswärtigen Politik zu bemerken. Aber zu Ableugnungen des Tatbestandes blieb noch weiter Spielraum, solange sich die Pariser Herren nicht dem entschlossenen Willen in Berlin gegenllbersahen, sich mit, sagen wir, faulen Ausreden nicht mehr Hinhalten zu lasten. Daß dieser entschiedene Wille bei Herrn von Kiderlen vorhanden war, stand fest. Eher konnte sich aber, bei der schiefen Beurteilung, die die deutschen Verhältnisse vielfach immer noch im Auslande finden, der Zweifel einstellen, ob alle dem Staatssekretär übergeordneten Instanzen von der gleichen Entschiedenheit be seelt wären. Für solchen Zweifel bleibt jetzt kein Raum mehr: mag man den Willen zum Frieden, zur Verträglichkeit, zur Harmonie, den man in Paris durchaus beim Deutschen Kaiser finden will, noch so maßlos überschätzen: das wird sich niemand einbilden können, daß er gegenüber einem Lande vorhielte, daß er die von allen Mächten einmütig unterzeichnete, von Deutschland auf speziellen Wunsch des Kaisers extrahierte Algccirasakte offi ziell rücksichtslos über Bord geworfen hat. Offiziell; und darum gibt es kein Ableugnen, kein Beschönigen, kein Zurückweichen mehr. In der Presse können die Herren vom Quai d'Orsay freilich so tun, als ob der französische Geheim vertrag mit dem Sultan von Marokko nicht existiere. Nichts kommt an Geduld offiziösem Zeitungspapier gleich. Unter Diplomaten, unter Leuten, die vom Metier etwas verstehen, gibt es aber diese schöne Möglichkeit leider nicht. Die Existenz des Eeheimvertrages muß ihnen zugegeben werden, und über seine Tragweite kann sich nicht der mindeste Zweifel regen: das lehrt der Vergleich des Eeheimvertrages mit dem marokkanischen Sultan mit dem Protektoratsvertrage mit dem Bei von Tunis, wie wir ihn nach der äußerst dankens werten Mitteilung einer Berliner Korrespon denz weiter unten wiedergeben. Die Grundlage der» Algccirasakte war die Souveränität des Sultans von Marokko. Die Grundlage des Geheimvertrages ist die Preisgabe der Souveränität durch den Sultan von Marokko zugunsten Frankreichs. Frankreich hat mit Abschluß dieses Vertrages also nicht nur gegen einzelne Bestimmungen der Algccirasakte, sondern gegen die Akte als solche schroff verstoßen. Die aktewidrige Behinderung deutscher Kaufleute, deutscher Farmer, deutscher Bergingenieure war schließ lich eine Sache, die Frankreich allein mit Deutsch land abzumachen hatte. Der Abschluß des Ee heimvertrages aber ist ein Verstoß gegen alle Mächte, die die Algecirasakte unter zeichnet haben. Daß er als solcher vielerorts bewertet worden ist, versteht sich. Wie sehr das der Fall ist, hat ja unter anderem die auf- fällige Erklärung des englischen Premiers Asquith vom 0. Iuli über die neue Situation in Marokko gezeigt. Wenn die Franzosen aber keine Skrupel hegten, einen feierlichen internationalen Ver trag zu brechen, wenn ihnen der Bruch der Algecirasakte keinerlei Beklemmungen verursacht hat — was bietet dann irgendeine Ge währ dafür, daß sie ein neues deutsch-franzö sisches Marokkoabkommen halten würden? Im Gegenteil: müssen wir bei solchen Muster beispielen französischer Vertragstreue nicht mit der Gewißheit rechnen, daß auch ein neuer aeeorck trunoo-allemanck bei der ersten pasten- .den Gelegenheit als gleichgültiges Stück Akten papier bewertet werden würde? Diese Fragen müssen natürlich auch in der Wilhelmstraße auf getaucht sein; und wir glauben zu wissen, daß sie dort ganz in unserm Sinne beantwortet worden sind. Gleichviel: die Aufgabe jedes selbständigen deutschen Politikers ist es, mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, daß, wie auch immer die jetzige Phase des Marokkohandels abgeschlossen werden möge, reale und nicht papierne Garantien dafür gewonnen werden müssen, daß unsere berechtigten Interessen in Marokko ge wahrt werden. Wie auch immer die deutsche Stellung in Südmarokko umschrieben werden möge: Frankreich darf keine Möglichkeit gelassen werden, durch sein Wohl- oder Uebelwollen, durch die jeweils von ihm beliebte Spielart von Vertragstreue diese unsere Stellung auch nur um Fingerbreite zu verschieben. Reale Garan tien für die Erfüllung unserer Forderungen; Ausschaltung jeder französischen Ein wirkung auf irgendwelche Verhältnisse im Lande, die für uns von Wichtigkeit sind: diese beidenPunkte muß jede Marokkopolitik zur unverrückbaren Grundlage haben, die den deutschen Interessen gerecht werden will. Und auf diese beiden Punkte vor allem wird zu prüfen sein, was Herr von Kiderlen-Wächter dem deutschen Volke in absehbarer Zeit als das Ergebnis seiner Verhandlungen mit Frankreich unterbreiten wird. * /rsnzövlche Vertragstreue. Uns werden von besonderer Seite folgende sehr interessanten Ausführungen zur Verfügung gestellt: In welcher Weise es Frankreich verstanden hat, das durch die Algecirasakte festgesetzte Grund prinzip der Souveränität des Sultans von Marokko zu durchbrechen, das zeigt am klarsten ein Vergleich zwischen dem sogenannten Bardovertrage, durch den der Bey von Tunis unter französisches Protek torat gestellt wurde, mit fischen Geheimvcrtrage. Tunis Nachstehend alle Be stimmungen des tunesi schen Protektoratsver trages. 1. Einen völkerrecht lichen Vertrag darf der Bey ohne vorherigeKcnnt- nisnahmc und Einwillig ung der französischen Re gierung nicht schließen. Den Schutz der tunesi schen Interessen und Staatsangehörigen im Auslande übernehmen die diplomatischen und Kon sular - Agenten Frank reichs. dem marokkanisch-franzö- Marokko. Nachstehend die ent sprechenden Bestim mungen des Eeheimver trages. 1. Die marokkanische Regierung kann inter nationale Verträge schließen, wenn sie es wünscht; doch mug sie, wenn sie neue Verpflich tungen übernehmen will, die Vorschläge im Inter esse des Landes vorher der Regierung in Paris vorlegen. (Den Schutz der Staats angehörigen Marokkos kann Frankreich im Ge heimvertrage nicht über nehmen; denn diese Maß regel ließe sich nicht im Geheimen durchführen.) 2. Die Ausführung der Verträge, die noch zwi schen Tunis und den nicht französischen europäischen Staaten bestehen, garan- tiertFrankreich. Die schon zwischen Frankreich und dem Bey existierenden Verträge werden sumina- risch bestätigt. 3. Zur Wiederherstel lung der Ordnung und Sicherheit des Landes darf Frankreich diejenigen Punkte militärisch be setzen, die es für nötig erachtet. DieOkkupation soll auf hören, sobald die franzö sische und die tunesische Militärbehörde überein stimmend erkennen, daß die Lokalverwaltung im Stande ist, die Aufrecht erhaltung der Ordnung selbst zu sichern. Gegen jede Gefahr, die der Person oder der Dy nastie des Bey oder der Ruhe des tunesischen Rei ches drohen könnte, soll die französische Regierung ständig dem Bey Beistand gewähren. 1. Ein Ministerresident als Vertreter Frankreichs überwachtdieAusführung des Vertrages und ver mittelt die Beziehungen Frankreichs zu den tune sischen Behörden in allen gemeinsamen Angelegen heiten. 5. Eine von Frankreich und Tunis ausgehende Ordnung der tunesischen Finanzen wird in Aus sicht gestellt. 2. lIn diesem Punkte weicht der Geheimoertrag vom Protektoratsvertrage ab; er enthält nämlich nichts, d. h. er geht weiter als der Protektoratsver trag im Sinne einer völ ligen Unterwerfung Ma rokkos.) 3. Fraukreich stellt dem Sultan—aus dessen Kosten — genügende Militär kräfte zur Verfügung, um ihm alle aufsässigen Stäm me zu unterwerfen. Die Truppen bleiben biszur endgültigen Unter werfung der Rebellen im Lande. Die Franzosen werden innerhalb der nächsten fünfIahrePolizeitruppen organisieren. Mit deren Organisation soll die völ lige Autorität des Sul tans garantiert werden. 1. Der Machsen wird die Lokaloerwaltung bei den verschiedenen Stäm men reorganisieren, wofür er sich von der französischen Regierung einen Beirat geben läßt, der dem Mi nisterium des Sultans zu attachieren ist. 5. Die französische Re gierung gewährt dem Machsen ein Darlehen zur Bezahlung der Truppen, zur Deckung der laufenden Verwaltungskosten und so sort. Die Verwaltung dieser Fonds soll einer 6ovtrole cko la ckctto über wiesen werden, wie eine solche bereits in den offe nen Häfen besteht. Diese Art der finanziellen Ver waltung wird auf das InneredesLandes schritt weise ausgedehnt. 6. Enthält: Zahlung von Kriegskontributionen der aufrührerischen Stämme — Verhinderung des Waffenschmuggels. 0. llieber diesen Punkt fehlen entsprechende Be stimmungen. da Frank reich die Zahlung von Kriegskontributionen in Marokko bisher selbst herrlich bestimmt hat und sich durch keine vertrag liche Schranke hier ein- engen lasten will. Die Bekämpfung des Waffen schmuggels ist schon durch die Algecirasakte zu Frankreichs Gunsten ge regelt.) Die Zusammenstellung ergibt: Der mit dem Bey von Tunis abgeschlossene Protektoratsvertrag enthält keine Bestimmungen, die nicht auch in dem Geheim vertrag enthalten wären, soweit dieser nicht noch weiter greift. Das durch die dreizehn Alge- cirasmächte garantierte Prinzip der Sou- Luüoig Schytte. Von Eugen Segnitz. (Nachdruck verboten.) Von dem Deutschen Felix Mendelssohn führt eine Linie hinauf nach den nordischen Landen. Niels Gäbe wurde der Apostel des liebenswürdigen deutschen Meisters. Seine romantischen Regungen blieben dort nicht ohne Einfluß. Neben Eade war es insbesondere der jüngere (Emil) Hartmann, in besten Komposi tionen ein bewußtes musikalisch nationales Element an den Tag trat, freilich nicht so ausgesprochen wie in denen des »väteren Edvard Krieg. Zu iencm Kreise, in Sem auch Matthison-Hansen, Haberbier, Neupsrt und andere auftauchten, gehörte LudvigSchyttc, dessen zahlreiche Werke im Laufe der Jahre einen so großen Ruf und weite Verbreitung gefunden haben. Am 28. April 1818 im iütländifchcn Aarhus ge boren, hatte sich Ludvig Schytte anfänglich dem Be rufe des Chemikers ergeben. Aber cs hielt ihn hier nicht. Er ward ein Uebcrläufer und wandte sich als Zwerundzwanzigjähriger der Musik zu. Anton Ree, Edmund Neupert und Niels Gade erteilten dem hoch talentierten Kunstnovizen gediegenen Unterricht, der sehr bald die vortrefflichsten Früchte zeitigen sollte. Nach Vollendung feiner musikalischen Studien lebte Schytte, mit Unterricht und Komposition beschäftigt, zunächst in Kopenhagen, begab sich aber behufs wei terer Ausbildung im Jahre 1881, ausgerüstet mit den aus dem Ankerschen Legat ihm zuflictzendcn Mitteln, nach Deutschland. Hier schenkte Franz Liszt dem Künstler die weitgehendste Beachtung, wählte sein Eis-Moll-Klavierkonzert für die erstmalige Auffüh rung auf der Tankünstlerverfammlung des Allgemer- ncn Deutschen Miisikoereins in Karlsruhe (188-^), das lein Schüler Arthur Friedhelm mit großem Erfolge spielte. Nachdem Schytte die Jahre 1883 bis 1887 wieder in Kopenhagen zugebracht hatte, nahm er einen Ruf an Horäks Akademie in Wien an und gehörte 1888 dein Lehrerkollegium des Urbanschen Konserva toriums an. Im Jahre 1907 übersiedelte er nach Berlin als Lehrer am Sternschcn Konservatorium, wo er nach längeren Leiden am 10. November 190!) infolge einer Gallonsteinoperation viel zu früh für die zahlreichen Verehrer und Freunde seiner Muse aus einem überaus tätigen und arveitsfrcudigen Le ben schied. Aus verschiedene.! Gebieten der Tonkunst lzat sich Ludvig Schytte betätig:. üftas er auch schuf und ver öffentlichte. trug den Stempel auserwähllen künst lerisch vornehmen Geschmackes an sich. Dem Zuge der Zeit folgend, gab Schytte auch der tragischen Muse seinen Tribut im Konzcrtsaale mit der leidenschaftlich erregten und tiefe Empfindung bekundenden Szene „Hero." Später folgten auf der Bühne eine Panto mime „Atelierglück" und die Burleske „Zirkusdamcn", Sie beide in Berlin aufgcführt wurden. Das Wiener Karl-Theater brachte auch die beiden Operetten „Der Mameluck" und „Der Student von Salamanka" mit Erfolg an die Ocfr-ntlichkcit. Ein drittes Werk des selben Genres, die Operette „Bobrrca", harrt in Wien noch der Erstausführung. Gab Schytte in viesen vorgenannten Kompositionen unzweifelhaft Früchte eines hervorragenden, weit mehr als eben nur bemerkenswerten Talentes, so lag doch unstreitig der Schwerpunkt seiner künstlerischen Begabung und Berufung auf dem Gebiete der Pianos ortemufik. auf dem sein Nam« neben jenen eines Reinecke. Kirchner, Heller und anderer Meister der musikalischen Miniatur mit höchster Aus Zeichnung genannt zu werden verdient. Der durchaus lyrischen Veranlagung dss feinsinnigen, bis in die weitverzweigtesten Norvcnbcwcqungen hin empfinden den und reizbaren Künstlers entsprach in allererster Linie das musikalische Gcnrcstück. Auf relativ eng begrenztem Raume sich voll und unbchindcrt aus sprechen zu können, war ihm jcoerzeit ein dringendes musikalisches Bedürfnis. Und so wußte er die an sich kleine Form mit um jo entsprechenderem, gediegenem und retzvollem Inhalts zu erfüllen. Darrn lag vor allem jene hoch befriedigende Kongruenz von Schyttcs Schaffen, daß sich Wollest und Vollbringen, Form und Inhalt zu jeder Zeit und in jedem einzelnen Stück, mochte cs noch so klein sein, einander aufs vollkom menste deckten. Indem Schytte sich weise ,->u bejchrän ken verstand, dann jedoch die ihm von Natur einmal verliehenen Kräfte mit starker Willenskonzentration auf einen einzigen Punkt zu richten unablässig bemüht war. vollbrachte er künstlerische Taten, die ihm in der Geschichte ver Klavierliteratur sür alle Zeiten einen ehrenvollen Platz sicherten. Es kann nicht die Aufgabe dieses Essays sein, etwa jedes einzelne seiner so überaus zahlreichen Klavierwrrke einer eingehenden Besprechung zu unter ziehen. Aber an einer Anzahl läßt sich doch leicht Les Künstlers Eigenart und Wesen dartun. Auch bei Schytte bewahrheitet sich der Satz, daß das Maß der Schönheit des Künstlers bestimmt werde durch die Tiefe uns Feinheit seines Empfindens uns seiner Sinne. Schyttcs Klavicrwerken wohnt eine ganz außerordentlich sympathisch berührend« Jugendlichkeit inne und eine Richtung, die sich nach innen und außen hin bedeutend geltend macht, indem sie das Persön liche denklich stark betont, dabei aber von rühmlich großer Anspruchslosigkeit ist. Wie selten einer wußte Schytte gerade in seinen Pianoforte st udien das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden, also die spezifisch technische Tendenz mit dem musikalisch patentierten Inhalte in Einklang zu bringen. Es «ei hier u. a. nur erinnert an die Melodischen Vortrags studien in allen Tonarten (Opus 139). an die Ornamentik und Dynamik anbelangenden Studien (Opus 101), an die Melodischen Spezialetüden lOpus 7.',) und „Die moderne Kunst des Vortrags" (Opus 10,i). In ollen dicieu Werken überrascht Schytte durch di« unerschöpfliche Füll« musikalischer Ausgestaltung immer neuer Motive, durch reizvolle Bildungen melodischster Art sowie Lurch Sicherheit und Gewandtheit der formalen Handhabung, wozu noch der jo überaus mannigfache Wechsel der harmo Nischen und rhythmischen Details hinzutritt. Beson- drrcr Erwähnung wert ist vor allem auch die „Schule des modernen Klaoierfpiels", eine Sammlung von Hebungen. Studien und Stücken zur Einführung in die moderne Harmonik, Rhythmik und Vortragsweise. Das Werk ist weitausholendcr Art. Es verbreitet sich über die Vorbereitung-;., untere, mittlere und obere Stufe Les Klaoiersprels, enthalt selbstredend nur Originalkompositionen und stellt sich dar als eine voll kommene Klavierichnle.die eben nicht allein das, was not tut, nämlich die Ausbildung und Beförderung der Technik, sondern auch deren rein ästhetische Seite ins Auge saßt, und dadurch das musikalische Schön heitsgefühl beiedt. Zwei andere Werke dienen noch der absoluten Technik. Zunächst die Pcdalstudien. Neben dem kunstgerechten Anschlag bringt vor allem das Pedal das notwendige und erwünschte Kolorit in Verbindung mit Kraft und Glanz. Der logisch richtigen Pedalanwenüung bietet der Verfasser hier willkommenen Vorschub und zugleich in zahlreichen llebungsstücken ausgezeichnetes Material. Eine andere instruktive Veröffentlichung sind die „Technischen Klavierstudien", sie zeichnen sich aus durch planvolle Einteilung der behutsam schreitenden Fortbewegung und große Mannigfaltigkeit und Reichhaltigkeit des darbeootenen Unterrichtsstoffs. Als hervorragend« Leistung auf dem Unterrichtsgebiete ist auch die Kin der-Klavierschule anzusehen, deren systematische An ordnung und Einbeziehung von Kompositionen guter Tonsetzer den ausgezeichneten Pädagogen verraten. Ebenso verdienstvoll ist die Herausgabe eines 15 So naten und Vortragsstückc enthaltenden Sammel werkes für Klavier, in dem Schytte neben alten Auto ren auch neuere Meister zu Worte kommen läßt. Gar nicht hoch genug kann Schyttes Bedeutung
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