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Nr. 7. 105. Jatzryrmg. dah di« fraglich«» Poli-«ib«amten iich in d«r r«cht. mäßig«« Ausübung ihres Amtes befanden. Auch an diefem Teil« des Urteils war nach Ansicht des Reichs- anwalt« nichts auszusetzen. Besonderes Hnt«resse für die Allgemeinheit hat der Fall des nächsten An« geklagten Hermann Weih. Dieser ist wegen Widerstande» zu k Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er wohnt in der Wiclefstraß« 31 im dritten Stock. Am Abend des 27. September gegen 10 Uhr halt« eine Polizeitrupp« dies« Stroh« „gesäubert" und vor jenem Hause Aussteung genommen. Weitz hatte vom Fenster aus mit angesehen, wie zwei Schutzleute einen ruhig dahingehenden Mann auf der fast menschenleeren strotze niederschlugen und blutig verletzten, wobei sie, wie das Urteil anerkennt, wider rechtlich und unter Mißbrauch ihres Amtes vorgin gen. Aus Erregung hierüber hat der Angeklagte einen Blumentopf aus die untenstehenden Schutzleute geworfen. Daß die beiden Schutzleute, über deren Handlungsweise er sich empörte, sich unter den vor dem Hause stehenden Polizeibeamten befunden haben, ist nicht erwiesen. Die Beamten, welche dort standen, befanden sich in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes, und durch Las Wersen Les Blumentopfes leistete ihnen der Angeklagte Widerstand. Der An geklagte Heinemann hat für einen beleidigenden Ruf 3 Monate erhalten. Die von diesen beiden er hobenen Revisionsrügen erwiesen sich ebenfalls als unbegründet. Otto We i h ist wegen Auflaufs und groben Unfugs verurteilt, Miersch wegen Belei digung und Widerstandes, Weide mann wegen Beleidigung und groben Unfugs zu Geldstrafen. Be züglich des letzteren behauptete die Revision, der Strafantrag sei nicht in Ordnung. Auch in diesen Fällen hielt der Reichsanwalt das Urteil für unbe denklich. Der Angeklagte Pilz ist wegen Nötigung und Vergehens gegen § 153 der Gewerbeordnung zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hat in dem Streik bei der Kohlenfirma Kupfer L Co., der d«n Anlaß zu den Moabiter Wirren gebildet hat, einen Arbeitswilligen durch Drohungen zur Nieder legung der Arbeit veranlaßt. Die Revision dieses Angettagten wurde vom Reichsanwall insoweit für begründet erklärt, als die Anwendung des 8 153 der Gewerbeordnung gerügt wurde. — Dem Anträge des Reichsanwalts entsprechend erkannte das Reichs gericht auf D erwerfung der Revision der hier ge nannten Angeklagten. Die des Angeklagten Pilz wurde mit d«r Maßgabe verworfen, bah die Verur teilung aus 8 158 der Gewerbeordnung in Wegfall kommt, weil der Tatbestand bereits in der Nötigung enthalten ist. Einen Einfluß auf das Strafmaß hat diese Maßgabe nicht. Raubmord. Verworfen wurde die Revision des Koksarbeiter» Franz Jakubowski, der am 9. Mai vom Schwurgerichte Dortmund wegen Raub mordes, begangen am 14. Januar in Dorstfeld gegen den Koksardeiter Aegidius Ober, zum Tode verurteilt worden ist. Der Mord ist durch mehrere Revolver schüsse ausgeführt worden. König!. Schwurgericht. -rm. Leipzig, 7. Juli. Meineid und Anstiftung zum Meineid. In einer hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlung saßen gestern der 19 Jahre alte Dienstknecht Friedrich Ernst Rische aus Weida bei Riesa und der 23jährige Wirtschaftsgehilse Richard Max Guck land aus LetrMyer Ta-rdlrm. Srmrrskrrrü, 8.3rM 19N. Schmannewitz vor den Geschworenen aus d«r Anklage bank. Die Verteidigung der Angeklagten führten Geh. Hosrat Dr. Göring und Rechtsanwalt Dr. Kruschwitz-Oschatz. Die Anklage vertrat Staats anwalt Dr. Henneker. Rische wurde beschuldigt, am 7. Oktober o. I. vor dem Amtsgericht Oschatz in einem von der ledigen G. gegen den Mitangeklagten Guckland angestrengten Alimentationsprozeß einen Meineid geschworen zu haben, während Guckland unter der Anklage stand, seinen Freund Rische durch Versprechungen von Zuwendungen zu dem Meineid angestiftet zu haben. Zu der Verhandlung waren 22 Zeugen geladen. — Das Urteil lautete gegen den Angeklagten Rische w«aen Meineids aus 1 Jahr 2 Atonale Zuchthaus. Der Miiangeklagte Guck land wurde wegen Anstiftung zum Meineide mit 2 Jahren Zuchthaus bestraft. Beiden wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von je drei Jahren aberkannt. Königliche» Landgericht. Leipzig, 7. Juli. -rm. Diebstahl einer wertvollen silbernen Figur. Der schon mehrfach mit dem Strafgesetzbuch in Kon flikt geratene Goldarbeiter Karl Erich Kresse hatte am 2. Mai aus der Wertstatt des Goldschmieds S. hier eine silberne Figur im Werte von 300 ent wendet. Da er seine Beute nicht allein an den Mann bringen konnte, ohne daß es ausgefallen wäre, wandte Kresse sich an die ihm befreundeten Schuh- machergehilsen Hermann Friedrich Sorbert und Karl Schmidt. Die Figur wurde nach dem Wind mühlenweg gebracht und dort in Stücke zerschlagen. Einzelne Stücke brachten die Drei auch unter. Schließlich wurden sie in einem Geschäft, wo sie einen Teil der Beute verkaufen wollten, angehalten. Wegen Diebstahls zur Verantwortung gezogen, er klärte Kresse, daß er die Tat in angetrunkenem Zu stande begangen habe. Sorbert gab zu, gewußt zu haben, Latz die wertvolle Figur von Kresse gestohlen sei. Hingegen spielte Schmidt den Unschuldigen. Die 3. Strafkammer verurteilte Kresse zu einem Jahre fünf Monaten Zuchthaus und drei Jahren Ehrenrechtsverlust. Sorbert erhielt fünf Monate Gefängnis, während Schmidt seine Mitwirkung mit einer zweimonatigen Gefängnisstrafe zu büßen hat. Leipziger Kanfmannsgericht. ** Leipzig, 7. Juli. „Dann werde ich lieber selber gehen" — muß als eine rcgelrechtesfKündigung eines Dienst- und Aroeits- verhältnisses aufgefaßt werden. Der Buchhalter G. war seit 1904 bei einer hiesigen Aktiengesellschaft an gestellt, aus hier nicht interessierenden Gründen hatte ihm der Direktor der Gesellschaft schon vor einigen Monaten eröffnet, daß ihm demnächst von feiten der Gesellschaft seine Stellung gekündigt werden würde. G. hatte darauf gebeten, man möge von diesem Schritte absehen und der Direktor hatte ihm ge raten. sich dieserbalb mit einem entsprechenden Gesuche an den Äuisichtsrat zu wenden. Als der Direktor den G. nach mehreren Tagen dann fragte, ob er an den Aufsichtsrat geschrieben habe, verneinte G. diese Frage und fügte hinzu: „Das hätte doch keinen Zweck gehabt, dann werde ich zum 30. Juni lieber selber gehen." Das ist als Kündi gung ausgenommen worden und an dem genannten Tage bekam G. mit seinem letzten Monatsgehalte auch sein Zeugnis ausgehändigt. Die Annahme des Zeugnisses hat er verweigert mit dem Einwenden, sein Anstellungsverhältni» sei ihm nrcht rechtzeitig gekündigt worben. Bor dem Kaufmannsgerichte klagte er gegen die Gesellschaft auf Zahlung von 525 als dem ihm für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September zustehenden Gehalte. Der Vorsitzende des Kausmannsgerichts riet dem Kläger dringend zu einem Vergleiche, denn der Ausdruck „dann werde ich zum 30. Juni lieber selber gehen" s«i eine regel rechte Aufkündigung des Engagements von seiner Seite. Die Parteien einigten sich dahin, daß die Gesellschaft dem Kläger 350 ./t zahlt. Ein aushilfsweise» Engagement auf unbestimmte Zeit ist ungesetzlich. Der Reisende R. klagte gegen den Fabrikanten sch. wegen Zahlung einer Gehalts forderung von 325 mit dem Einwenden, dah er ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist entlassen worden sei. Der Beklagte hielt dem ent gegen, daß der Kläger einen Kontrakt unterzeichnet habe, demzufolge er auf unbestimmte Zeit aushilfs weise engagiert gewesen sei, eine Kündigungsfrist brauche doch in diejem Falle nicht eingehalten werden. Der Vorsitzende belehrte Len Kläger, daß eine solche Abmachung durchaus ungesetzlich sei und leine bindende Kraft haben könne in bezug auf die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Kündigungs frist. Die Klage fand damit ihre Erledigung, Laß der Beklagte sich zur Zahlung von 100 bereit erklärte, womit der Kläger sich schließlich zu frieden gab. * München, 7. Juli. lTelegr. Bericht.) Bor dem Münchener Schwurgericht begann heute der Prozeß gegen den Schriftsteller Dr. Alfred Seme rau wegen Vergehens wider die Sittlichkeit. Den Vorsitz führt Oberlandesgerichtsrat Beyerlein, die Anklage vertritt Staatsanwalt Dr. Haß, dem Angeklagten stehen als Verteidiger die Rechtsanwälte Dr. Halbe-München und Dr. Alsberg-Berlin zur g Seite. Es handelt sich bei diesem Prozeß um das von Dr. Semerau herausgegebene und von dem flüchtigen Maler und Zeichner Franz Wilhelm Marquis de Bay ros illustrierte Mappenwerk „Erzählungen am Toilettentisch", das nach Ansicht der Anklage eine unzüchtige Schrift im Sinne des 8 184 StGB, sein soll. Bereits am 29. Mai hatte vor dem Münchner Schwurgericht ein Termin in dieser Angelegen heit angestanden, der aber aufgehoben werden mußte, weil beide Angeklagte nicht erschienen waren. Es ist nämlich auch gegen den Marquis de Bayros Anklage erhoben worden. Dr. Semerau wurde in Arco verhaftet und nach München ausgeliefert, während de Bayros, der durch seine Geburt ungarischer Staatsangehöriger ist, wegen dieser Vergehen von Wien aus nicht aus geliefert wird. Die „Erzählungen am Toiletten tisch" sind ein größeres Werk, von dem insgesamt 510 Exemplare hergestellt wurden. Die 10 Luxus exemplare kosteten je 100 die übrigen 500 Exem plare je 35 Die gesamte Veröffentlichung sollte nur für Liebhaber bestimmt sein. Auch die Anklage verkennt nicht den künstlerischen Wert der Baros- schen Zeichnungen. Sie steht aber auf dem Stand punkt, Latz der Marquis seine Kunst lediglich zur Erreichung unzüchtiger Wirkungen und zu Dar stellungen des Gemeinen verwende. Außerdem ist gegen Dr. Semerau allein noch Anklage erhoben worden wegen Herausgabe der beiden Bücher „Lie besfrühling" und „Eleonora". Es soll sich auch hier um Werke handeln, die auf die niedrigsten Triebe der Sinnlichkeit wirken sollen. Der Ange klagte Dr. Eemera» «trd kurz vor Beginn der Verhandlung aus der Untersuchungshaft vorgcführt. Er ist ein kleiner untersetzter Mann, der trotz seines Alters von erst 38 Jahren bereits stark ergraut ist. Er ist gelähmt und kann sich nur mühsam auf Krücken vorwärts bewegen. Als Sachverständige sind ge laden Professor Franz Stuck, die Schriftsteller Dr. Popp und Dr. Max Kemmerich, Schriftsteller Dr. Hermann, die Chefredakteure Dr. Martin Mohr von den „Münchener Neuesten Nachrichten" und Osterhüber vom „Bayrischen Kurier", Oberstudien rat Dr. Kerschensteiner, Obermedizinalrat Dr. v. Gruber und Professor Richard Graf dn Moulin. Wir werden den Ausgang des Prozesses mitteilen. Mrchljltie NkttlirtHlen. Fsraclitische Religisnsgemeindc z» Leipzig. Sabbatgottesdirnst heute Sonnabend früh 8ZL Uhr. Motette in der ThsmaSkirche. Sonnabend, deu 8. Juli ISN, nachmittag H2 Uhr. I. S. B a ch: Präludium und Fuge (C-Moll). G. P. da Palestrtna: »Acut ccrvus ävaläerat.* F. Richter: IN. Psalm: »Da Israel aus Aegypten zog." Kirchenmusik in der Thomaskirche. Sonntag, den S. Füll, vormittag (HIV Uhr. F. Mendelssohn: »Herr, der du bist der Gott." Ami. Sonntage nach Trinitatis predigen: St. Thomä: Früh >-H10 Uhr Pastor 0. von Criegern, 9 Uhr Beichte bei demselben und Pastor Dr. Krömer, srüh ^9 Uhr Andacht für Schwerhörige »m obere» Beichtsaale: Pastor Krug, vorm. ZH12 Uhr Kindergottesdieust: Pastor Dr. Krömer, abends 8 Uhr derselbe, nach der Predigt Beichte und heil. Abendmahl: Pastor Dr. Krömer. — Dienstag, de» de» N. Zoll, mittags 12 Uhr Beichte uud heU. Abcudmayl: Geh. Kirchcnrat Superintendent l>. Pauk. — Donnerstag, de» 13. Juli, srüh 8 Uhr Beichte und heil. Abendmahl: Pastor U. von Criegern. — Sonnabend, de» 1b. Juli, nachm. 2 Uhr (nach dec Motette): Betstunde. — Wochenamt sür Lausen und Trauungen: Pastor Dr. Krömer, sür Be erdigungen: Pastor v. von Criegern. St. Rikolai: Früh ZLW Uhr Pastor Elsässer, 9 Uhr Beichte: Pastor Planitz u. Pastor Elsastcr, abends 8 Uhr Pastor Dr. Wirth. — Mittwoch srüh 9 Uhr Beichte und heil. Abend mahl: Pastor Elsahcr. — Donnerstag abend 7 Uhr Bibei stunde: Pastor Elsaßer, im Heim des HauSvälervcrbandcS, Eingang Mariens». 7 uud Tauchaer Str. 6. — Wochenamt: Pastor Elsaßer. St. Matthäi: Früh HIV Uhr Psarrer v. Kaiser, darauf Beichte und heil. Abendmahl bei demselben, früh 7 Uhr Morgen andacht auf dem Spielplätze im Roseutal (Nähe Zöllner, dcnkmal): Pastor Dr. Fleischer, vorm. HI2 Ubr Kiudergottes- dicnst: Pastor Dr. Fleischer, abends 6 Uhr Pastor Fritzsche. — Mittwoch früh 9 Uhr Beichte u. heil. Abendmahl: Psarrer I). Kaiser, abends H9 Uhr Bibelstunde im Gemeindesaale, Lessingstr. Sa: Pfarrer o. Kaiser. — Wochcnamt sür Trau ungen und Taufen: Pastor Fritzsche, sür Beerdigungen: Pastor Dr. Fleischer. St. Petri: Früh HIV Uhr Pastor Sell, 9 Uhr Beichte bei demselben. Vor der Predigt: »Unsere Seele erhebet den Herrn", von Th. Naillard. Früh 7 Uhr Morgenandacht im Scheibenholz (auf dem Spielplatz hinter dem Schäferbrunucn): Geh. Sircheurat 0. Hartung, vorm. H12 Uhr Kindergottes« dienst: Pastor Werner, abends 8 Uhr Pastor Müller aus L.-Neustadt. — Wochenamt für Trauungen und Taufen: Pastor Sell. Luthcrkirchc: Früh ZH1V Uhr Pfarrer Liz. Dr. Jeremias, 9 Uhr Beichte bei demselben, heil. Abendmahl nach der Predigt, 8 Uhr Unterredung mit den konfirmierten Söhnen im Pfarr» haußsaalc, Hauptmannstrab« 3, prt.: Pastor Zicrold, vorm. H12 Uhr Unterredung mit den konfirmierten Töchtern: Pfarrer Liz. Dr. Jeremias, im Pfarrhaussaale, Hauptmann, strahc 3, prt., H12 Uhr Kinöcrgottesdicnst: Pastor Zierold, W 28. IMeikliiNiill SiilillkMliieMii KkIlU Si8!ÄI« AR» W-s VÄzxNol»: ^iittrvt«« v. Itzrr»Nt>»vtIK«a8tIvra ».-kkrokirtv«. lüAltol»: LLuckt mit Itzt« oeuvstoa direkt vom l'st.s. direkt vom k'g«. Ltxlvov Lttd«er1»r«tvr»t r». diplenn. t«c,,s Keorg relraor. kllltntt rum keslpliilr ii-Hj! 8ekluss >2 Ukv. lksmseffatwl vom fs8t- platr rum Ivk'kLUS UT««1e»ir tzt I-siprig, vom 2.—8. 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