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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 09.07.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191107099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19110709
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19110709
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-07
- Tag 1911-07-09
-
Monat
1911-07
-
Jahr
1911
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LMnra-, s. 3uU lSll. Leipziger Tageblatt. Ltr. l88. iVS. Isbrgang. den Verkauf nach Gewicht, für Grude und Koks in plombierten Säcken zu '/», und '/. Zentner, vorzu schreiben und zur Ermöglichung einer Kontrolle dur-*> die Käufer und die vom Rate angestellten Aussichtsbeamten in allen Stadtteilen weaen der Be nutzung von Wagen und Gewichten mit Gewerbe treibenden Vereinbarungen zu treffen. . Die Kammer ist ersucht worden, sich hierüber gut acbtnch zu äutzern. Der Ausschutz hat bei seinen Be ratungen mehrere hiesige Kohlenhändler zugezogen. Bereits im Jahre 1900 hatte sich die Kammer mit einer ähnlichen Angelegenheit zu befassen. Damals waren Beschwerden aus dem Publikum darüber er hoben worden, datz Kohlenhändler beim Straßen' handel nicht auf richtiges Gewicht gehalten haben. Desbalb war in Erwägung gezogen worden, diesen Uebelstand durch Erlatz einer Vorschrift zu mindern, nach der diejenigen Händler, welche den Kohlen handel im llmhcrzieheu betreiben, verpflichtet sind, autzerdem durch die Bekanntmachung oom 7. De zember IE. den Handel mit Kohlen und Koks betr., vorgeschriebenen Hohlmatze auch eine Brückenwage und die nötigen Gewichte mitzuführen, damit cs den Käufern möglich wird, sich Kohlen und Briketts vor wiegen zu lassen. Die Kammer hat sich damals da hin ausgesprochen. datz dem Publikum und auch den zuverlässiaen Kohlenhändlern mit einer solchen Vor schrift wohl gedient würde' sie hat aber auch auf die Schwierigkeiten der Durchführung einer Vorschrift vorstehenden Sinnes hingewiesen, die darin bestehen, datz der Käufer, dem auf Verlangen die bestellten Brennmaterialien vorgewogen werden, auch wirklich das verlangte Gewicht erhält, weil die mitzukührende Brückenwage infolge der Bewegungen des Wagens und der jedesmaligen Einstellung der Wage nach deren Gebrauch nicht immer das richtige Gewicht an zeigen wird. Es ist wohl auch deshalb von dieser Matzregel abgesehen worden. Die Käufer von Kohlen und Briketts sind demnach hinsichtlcch des Gewichtes in die Hände der Kohlenhändler und deren Angestellter gegeben. Es kann deshalb grundsätzlich nur befür wortet werden, wenn durch Vereinbarungen des Rates der Stadt Leipzig mit Gewerbetreibenden aller Stadtteile hinsichtlich der Benutzung von Wagen und Gewichten für das Publikum die Mög lichkeit geschaffen würde, gekaufte Kohlen oder Bri ketts nachwiegen zu lassen. Wünschenswert ist aber, datz nicht nur in allen Stadtteilen, sondern in mög lichst viel Stratzen jedes Stadtteiles die Möglichkeit des Nachwiegens vorhanden ist, und datz auch die oom Rate angestellten Aufsichtsbeamten öfters Nach wiegungen vornehmen, ob die auf den Wagen der Kohlenhändler mit Kohlen oder Briketts gefüllten Behältnisse das angebliche Gewicht enthalten. Die zuletzt erwähnten Nachwiegungen würden viel dazu beitragen, den Mitzstand zu vermindern, datz Kohlen händler oder deren Angestellte dem Käufer ein ge ringeres Gewicht geben, als datz er verlangt und be zahlen mutz. Obwohl diese Nachwiegungen für die Händler und deren Angestellte mit mancherlei Schwierigkeiten verknüpft sind, wünschen die zuver lässigen Händler diese Kontrollen, damit das durch unehrliche Wandlungen fast auf alle Kohlenhändler entfallende Mitztrauen des Publikums beseitigt wird. Koks und Krude werden im Kleinhandel fast nur nach Matz verkauft. Für diese beiden Brennstoffe die Vorschriften einzuführen, datz sie nur in plombierten Säcken verkauft werden dürfen, hält der Ausschutz nicht für angebracht. Die Plombierung mützte durch eine amtliche Stelle erfolgen und würde vor aussichtlich kostenpflichtig sein. Den Händlern würde damit eine erhebliche Mehrarbeit auferlegt, dies würde den Verkaufspreis für Koks und Grude wesentlich erhöhen, nach Angaben von Sachverstän digen bis zu 30 Prozent. Soweit der Kleinhandel mir Koks aus den städtischen Gasanstalten in Betracht kommt — solcher Koks wird in Leipzig wohl am meisten verwendet — brauchte die Vorschrift deshalb nicht eingeführt zu werden, weil dieser Koks schon von der Gasanstalt aus nur in plombierten Säcken in den Handel gelangt. Für Koks von anderen Stellen, ebenso für Grude besteht aber für den Käufer die Möglichkeit, sich die gekaufte Menge durch den Händler oder dessen Angestellte unter Benutzung des auf den Kohlenwagen mitzuführenden Matzes vor mellen zu lasten. Besonders aber für Grude wäre die beabsichtigte Matznahme nicht durchführbar. Grude wird vom Werke immer in feuchtem Zustande verkauft, es wird auch als nötig bezeichnet, sie mög lichst feucht zu halten, um ihre Brennbarkeit zu er höhen. Durch die äutzeren Temperatureinflüsse während des Verkaufs in kleineren Mengen verliert sich diese Feuchtigkeit und es entstehen naturgemätz erhebliche Gewichtsschwankungen, die für den Verkäufer und Käufer Anlatz zu widrigen Auseinandersetzungen geben. Im übrigen besitzt die Grude ein starkes Zer setzungsvermögen, dem sogar Eisen und andere widerstandsfähige Stoffe unterliegen, so datz die Ab füllung der Grude in Säcken wegen der in kurzer Zeit erfolgenden Zerstörung der Säcke nicht durch führbar ist. Der Ausschutz ist deshalb im Einverständnisse mit den gehörten Sachverständigen zu dem Beschlüsse gelangt, für den Handel mit Kohlen und Briketts im Um herziehen den Verkauf nach Gewicht unter der Vor aussetzung der Einführung möglichst vieler öffent licher Nachwiequngsstellen in allen Stadtteilen zu befürworten, für den Handel mit Koks und Grude aus den im Ausschutzberichte dargelegten Gründen die beabsichtigte Aenderung der bestehenden Vor schriften aber nicht zu befürworten, letztere vielmehr zurzeit für ausreichend zu erachten. Der Ausschutz bittet, diesem Beschlüsse beizu treten. K.-M. Klem m hält den Wunsch auf Einrichtung von Nachwicgungsstellen, wenn sie nicht amtliche, sondern nur im Einvernehmen des Rates der Stadt mit Gewerbetreibenden aller Stadtteile getroffene Einrichtungen darstellen sollten, im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die sich diesen nichtamtlichen Ein richtungen entgegenstellen dürsten, für aussichtslos, er befürwortet aber die Einführung strengerer Matz . nahmen für die Nachprüfung des Gewichts beim Kohlenhandel im Umherziehen grundsätzlich und be antragt, im Anschlüsse an den zur Beratung stehenden Gegenstand bei dem Rate der Stadt Leipzig dahin vorstellig zu werden, datz der Verkaufspreis für in den hiesigen städtischen Gasanstalten gewonnenen Kots im Hinblicke auf den verhältnismätzig geringen Absatz desselben und im Jurereüc des Handwerks und Kleingewerbes sowie der weniger bemittelten Volkstlassen herabgesetzt wird. Dus Ausschutzgutachten und der Antrag des K.-M. Klemm wird hieraus einstimmig angenommen. Vor Erstattung des unter V der Tagesordnung vorgesehenen Berichts beantragt K.-M. Klemm, den Bericht des Vorstandes und Finanzausschusses der Kammer über seinen in der letzten öffentlichen Sitzung vom 7. April d. I. gestellten Antrag: Ueberschüsse, die sich aus dem Kapitel v (Meisterprüfungen) ergeben, zu 50 Prozent dem Kapitel 0 (Scharfsche Vermächtnisse) zuzuführen oder einen besonderen Unterstützunasionds bei der Kammer zu errichten, in der öffentlichen Sitzung und nicht, wie vorgesehen, in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung zu erstatten. K.-M. Nietz sch mann widerspricht dem, weil diese Angelegenheit sich als rein intern darstellt und die öffentliche Behandlung solcher Angelegenheiten, soweit sie wie die vorliegende noch nicht spruchreif geworden sind, ganz gegen die bisherigen Gepflogen heiten der Kammer sein würde. Gegen die Stimme des Herrn Klemm wird dessen Antrag hierauf einstimmig abgelehnt. V. Den Bericht über die am 27. Juni d. I. in Leipzig statt gefundene autzcrordentliche sächsische kewerbekammer- Konkerein erstattet Syndikus Herzog. Bereits zum zweiten Male in diesem Jahre hatte die Gewerbekammer Leipzig als geschäftsführende Kammer Veranlassung, die Vertreter der sächsischen Gewerbekammern zu einer außerordentlichen Kon ferenz zu berufen. Die Verhandlungen fanden im Prüfungssaale der Eewerbekammer Leipzig, Lessing- stratze 7, statt. Auf der Tagesordnung standen 13 Be- ratungsgeqenstände. Als erster Gegenstand gelangte ein G e s u ch des StaÄtrats zu Glauchau um Befreiung der Inhaber des Abgangszeugnisses der Deutschen Dachdeckerschule zu Glauchau von der theoretischen Meisterprüfung nach 8 133 der Gewerbe ordnung zur Beratung. Die Konferenz erklärte sich gegen 2 Stimmen da mit einverstanden, datz diejenigen Schüler dieser An stalt, die nach Bestehen der Gesellenprüfung den Unterricht in beiden aufsteigenden Halbjahrskursen ordnungsgcmätz besucht und nach Ablegung der Reifeprüfung in keinem theoretischen Unterrichtsfache eine geringere Leistungszensur als 3u erhalten haben, bei der Ablegung der Dachdecker-Meisterprüfung nach tz 133 der Reichsgewetbcordnung vom schriftlichen und mündlichen Teile der Prüfung befreit werden, soweit sich Sie Prüfung nicht auf das Meisterstück be zieht. Voraussetzung hierzu ist weiter, datz im Lehr plan ausdrücklich vorgesehen wird, datz sich die Ee- setzeskunde insbesondere zu erstrecken hat auf die all gemeinen Grundsätze des Wechselrechts, auf die Hauvtbestimmungen der Gewerbeordnung (Gewerbe betrieb, Beschäftigung von Arbeitern, Lehrlings-, Gesellen- und Meisterprüfungswesen, Innungs wesen usw.) und der Arbeiterversicherungsgesetze, so weit solche den Handwerker angehen. Zu 2 der Tagesordnung wurde einmütig gegen den vom Eewerbeverein Reichenbach i. V. für die am 9. und 10. Juli d. I. daselbst stattfindende Tagumg des Verbandes Sächsischer Gewerbe- und Handwerker-Vereine gestellten Antrag, datz die gewerblichen Fortbildungsschulen, in denen die Schüler 0 und mehr Stunden wöchentlich Unterricht geniesten, das Recht zur Ausstellung von Zeugnissen erhalten, die bei der Gesellenprüfung von der theoretischen Prüfung ent binden, Stellung genommen. Zu 3 der Tagesordnung erfolgte eine allgemeine Aussprache über die Anwendung der von den sächsischen Gewerbekammern er lassenen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens und der Ord nungen für die Gesellen- und Meister prüfungen auf weibliche Personen, so weit sie in Handwerksbetrieben be schäftigt werden oder ausgebilldet sind. Die Konferenz sprach sich für gleiche Rechte und gleiche Pflichten sowohl für männlich« als auch für weibliche Handwerker aus. Die einzelnen Kammern sollen sich zunächst mit den sachlichen Vereinigungen in den Kammerbczirken in Verbindung setzen, um etwaige Wunsche' der Beteiligten kennen zu lernen, alsdann soll eine spätere Konferenz sich nochmals mit der Angelegenheit befallen. Der Anwendung der für die Bezirke der sächsischen Gewerbelammern be stehenden allgemeinen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswescns. der Gesellen- und der Meister Prüfungsordnung auch auf weibliche Personen, so weit sie in Handwerksbetrieben beschäftigt werden oder ausgebildet sind, steht jetzt schon nichts im Wege. Zu 4 der Tagesordnung wurde beschlossen, die Frage über die Erteilung von Aner kennungsurkunden im allgemeinen Lurch die Gewerbekammern nach einheit lichen Grundsätzen zu regeln, und die Eewerbekammer Leipzig als zeitiger Vorort der sächsischen Gewerbe kammern mit der Ausarbeitung einheitlicher Gruno sätze beauftragt. Den 5. Beratungsgegenstand bildete die Stellungnahme gegen die Gewährung von Sonderrabatten. Folgende Resolution wurde einstimmig angenommen: Die Sächsische Eewerbckammcrkonfcrcnz erblickt in der Gewährung von Sonderrabatten einen Mitzstand im Kleinhandel, der dringend der Abhilfe bedarf. Sie verurteilt die einseitige Bevorzugung einige: Berufsgruppen seitens gewisser Geschäftsleute beim Einkauf von Waren gegenüber den übrigen Käusern und bedauert, das; sich immer noch eine Anzahl von Geschäftsinhabern findet, die sich zur Gewährung von Sonderrabatten verstehen. Zur Beseitigung dieses Auswuchses im Kleinhandel empfiehlt die Sächsische Gewerbekammerkonferenz den beteiligten Kreisen, und zwar sowohl dem kaufenden Publikum als auch den Geschäftsinhabern, die sich zu derartigen Ab machungen nicht herbeilassen, in erster Linie die Selbsthilfe, wie sie in verschiedenen Stätten des Landes zum Teil mit Erfolg schon geübt worden ist. Sodann hält die Sächsische Gewerbekammerkonferenz es aber auch für notwendig, datz für die Zukunft zur dauernden Beseitigung des in Rede stehenden Uebel- standes die Gewährung von Sonderrabatten im Wege der Reichsgesetzgebung untersagt wird. Als 6. Verhandlungsgegcnstand war die Aus sprache über die von Len Königlichen Kreishaupt mannschaften erlassene Verordnung zur Durchführung der Vorschriften Les Reichsgcsetzes gegen Len unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 in die Tages ordnung ausgenommen worden. Es wurde beschlossen, beim Königlichen Ministerium des Innern durch den Vorort der sächsischen Gewerbekammern vorstellig zu werden, oov Aufsichtswcgen den Königlichen Krcis- hauptmannschaften des Landes verschärfte Gesichts punkte im Sinne von der Eewerbekammer Plauen ausgestellter Erundzüge zu erteilen, nach denen die von den Königlichen Kreishauptmannschaften nach 7 Abs. 2 und 8 0 Abs. 2 des erwähnten Gesetzes zu erlassenden Ausführungsvorschriften zur Beschrän kung des Ausoerkaufsunwesens erlassen werden möchten. Die übrigen sieben Beratungsgegenstände waren einesteils vertraulicher, andernteils innerer und in struktiver Art. Nachdem die Kammer von diesem Berichte Kennt nis genommen, wird die Sitzung geschlossen. Es findet hierauf noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Auf Grund der Niederschrift über die öffentliche Sitzung mitgeteilt von der Geschäftsstelle der Ee werbekammer Leipzig. Mitteilungen aus üer Gelamtrstsktzung am 5. Juli 1911. Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Dittrich. 1) Man nimmt Kenntnis von einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannjchaft, wonach es bei der Genehmigung der Hundesteuerordnung für die Stadt Leipzig bewendet. 2) Genehmigt werden n. der Verkauf von Bauplätzen an der Ecke der Prendel- und Döllnitzer Straße sowie an der Reitzen hainer Straße, I). der Erwerb des Vorgartenlandes Eeorgstraßc 6 zu Leipzig-Gohlis und die Befestigung des sreigelegten Landes, c. die Anlegung von Urnenhainen in den unter städtischer Verwaltung stehenden Friedhöfen und die Festsetzung der Gebühren sür Urnenrcihcngräber aus 10 < 1t für 1 Grab. 3) Die Mehrkosten der Herstellung des Plösner Wegs von der Berliner Stratze bis zum Eothischen Bad werden nachbewilligt. 4) Die Lieferung von Schleujenbaumaterialien und von Basaltlavä-Abdeckplatten wird antrags gemäß vergeben. Zu den Beschlüssen unter 2a und b sowie 3 ist Zu stimmung der Stadtverordneten einzuholen. vermischtes. Wegen einer Bratwurst. Es müssen doch sehr geringe Sorgen gewesen sein, von Lenen früher die Regierenden bedrückt worden sind, und es gab nicht wenige Dinge, um die sich die Landesoäter bekümmerten. Davon zeugt ein Er laß des Herzogs Johannes und des Herzogs Friedrich zu Sachsen, der im Jahre 1522 an den Hohen Rar zu Oschatz gerichtet wurde, weil ein Student oder nach damaligem Sprachgebrauch ein Bakkalaureus, am St. Johannistage eine Brat wurst gegessen hatte. Beiagter Bakkalaureus sollte dieserhalb eine gebührende Strafe erhalten. Der Erlatz. der sich in einer alten Bibliothek befindet, lautet folgendermaßen: „Von Gottes Gnaden Johannes und Friedrich Gebrüdere. Herzogen zu Sachsen. Unfern lieben getreuen, dem Rath zu Oschatz! Lieben, Getreuen! Nachdem der Baccalaurcus infimus auf der Schule bey euch am verschienen Sancr Johannis-Tage Bratwurst gegessen haben soll, begehren wir ernstlich an euch emphelend. daß ihr denselben Baccalauren alsbalo gefänglich annehmeno und an uns anhero wohl verwahret schicket, auch mit der Sache dermaßen in geheim gehed, daß er nicht verwarnet werde, noch entkomme. Er soll seine gebührende Strafe kriegen. Indem« geschieht unsers lieben Herrn Vaters und unsere gänzlich: Meinung. Euch hiernach habt zu richten. Datum am Sonntag Jnvocavit -V. 1522." Einer Notiz auf diesen Erlaß zufolge erhielt der arm.. Bakkalaureus wirklich eine längere Haft- strafc wegen seines „Verbrechens" zudiktiert. * Die Herkulesallee (ime ci. nation-ff auf der Inter nationalen Hygiene-Aussteilung. Jeder Fremde, der die Internationale Hygiene-Ausstel lung besucht, staunt zunächst über das wunderbare Gelände, auf dem die Ausstellung liegt. Die warme Sympathie, die ter König von Sachsen, der Protektor der Ausstellung, der großen Idee entgegenbrachte, hatte sich vor allem darin gezeigt, daß er in hoch herziger Weise ein gewaltiges Stück von dem alt berühmten „Königlichen Großen Garten" zur Ver fügung stellte. Dieses herrliche Terrain wird durch zogen von der Herkulesalle«. der „i-uc- «les nations", di« eine Völkerstrahe von nie gesehenem internatio nalen Reiz bildet. In dem tiefen Grün, zwischen sagenhaft alten Bäumen, breitästigen Linden und Buchen, liegen die Paläste der fremden Nationen, und das groß« internationale Leben, das jeder Weltaus stellung eigen ist, hat sich diese herrliche Promenade als Mittelpunkt ausgesucht. Man glaubt sich auf einer Promenade eines großen Weltbades, in Nizza, Monako oder Karlsbad zu befinden. Kein staubiges, lärmendes Gedränge herrscht hier: an grünen Wiesen entlang wandelt man unter den Klängen erstklassiger Konzertkapellen zu beiden Seiten dieser prächtigen Alle« in erquickender Luft, und das Gewirr der Stim men aus den Sprachen aller Erdteile vermischt sich mit der Musik, mit dem herrlichen Vogelsang und dem Rauschen der Bäume zu einer eigenartigen, stim mungsvollen Harmonie. Beim Dunkelwerden flammt es unter den Bäumen auf, Tausende von kleinen Lichtern blitzen zwischen den Zweigen hervor, und bald ist die ganze Promenade in ein strahlendes, feen haftes Lichtmeer getaucht, dessen grandiose Wirkung geradezu unbeschreiblich ist. Auch der Platz vor dem Hauptportal der Ausstellung und der große Haupt platz erscheint in strahlendem Lichterglanz; einen her vorragend künstlerischen Eindruck macht dabei die Simsbeleuchtung, die die einzelnen lllebäude in ihren Konturen aus dem Dunkel der Nacht hervortreten läßt, was von eigenartiger Wirkung ist. Die Aus stellung, namentlich aber die Herkulesallee im Lichter glanz, bildet eine Sehenswürdigkeit, die ihre An ziehungskraft stets von neuem ausllbt und selbst bei denen, die schon manche Ausstellung gesehen haben, laute Bewunderung erweckt. ?atöntamvnll 81* KL LI?, o»o«r l-viprtk, L«. / /E' / _ t/e/r/r HHOez? tNke? /HF/ v/e/e§ ue/'/N/we/i, /HF/ Lavinenarriz brack llck ekle Erkenntnis Kalin: poröse Leibvascke sei die belle. Darum sollte lle von jedermann xetraven verden. Ivlan probiere lle. 6in Versuch überreuvt. lnre Lulldurcklälllzkeit lallt Leib und 8eele gesunden, den Körper nickt ermatten, den Oeill nickt erlcklalken und S^abrt jm V/ektbeverb des liebens einen Vorsprunx vor dem nervenmüden Vordermann. lasche beeintlirüt 6as körperliche, tolxlich auch cla8 xeistixe ^oklbetinäenl Der 8ckakken8matte unterließt im Lebenskampf. Lolcker Erkenntnis folze cke Isst, mit unrveckmällizer V^alcke ru brecken. V^er kennt nickt cke beille, ickvüle, beenxenne Dult, cke uns den Atem benimmt, ,venn vir im 8ommer Leinen- oder V/ollvrZlcke veckleln. 8ie ilt ein I^Iervenzill vie alle Oase. Die ldaut ist eia Atmuaxsorxra, darum ein velundbeitlickes Erfordernis, cke Ausdunstungen frei abrieben lallt. 8ie ill veick lckmiegfsm, elegant uncl angenehm im Brazen, klebt nickt am Körper an, ilt dankbar beim V/alcken uncl fall unvervültlick baltbar. Zerrt ilt cke Leit lle ru tragen. vird von Arrten und kd/gienikern empkoblen. Lckväcklicken und rur Erkaltung feixenden dient lle als beller Lckutr. koröse Leideavasebe ist die aageaeLmste uad emplelrleasvrerteste Leibvräseae der Oexeavartl ldalt- bar, von seltenem V^oblbebagen, relativ billig. I^ur ru bsben in den 1'balvsia-OescliLttea. r
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