Volltext Seite (XML)
Wir wünschen der neuen Anstalt das beste Gedeihen und werden nicht ermangeln, weitere Nachrichten über dieselbe zu brin gen, so oft uns Gelegenheit dazu werden wird. Die Red. Kundschau. Personalchromk- Ende November ist Herr Rothschild, Chef der württembergischen Kattunfabrik in Heidenheim, nach Stuttgart übergesiedelt und gleichzeitig das Comptoir dieser Fabrik, welche sich durch ihre Solidität in den weitesten Kreisen einen festen Ruf erworben hat, nach Stuttgart verlegt. Zeselzgesiiiiig, Gerichtsentscheidungen Um zu verhüten, daß Spielzeug für Kinder, desgleichen Con- ditorei- oder sonstige Eßwaren durch aufgetragenc schädliche Farben für die Gesundheit nachtheilig werden mögen, bat das k. Polizei-Präsidium zu Berlin sowohl die gebräuchlichsten schädlichen, wie auch die an deren Stelle zu verwendenden unschädlichen Farben zur allgemeiuen Kcuntniß ge bracht. — I. «schädliche Farben. Weiß: Bleiwciß, Krcmserwciß, Schieferweiß, Schwerspat!, und Zinkweiß (Zinkoxyd); Roth: Maler zinnober, Granschang, Mennige (Mmum), Kupfcrroth, Chromroth, Englisch-Scköuroth, Mincralroth und rotber Strcuglanz, arseuikhaiiigcs Cochcnillcnroih (auch Florentiner Lack oder Carmin-Roth genannt); Gelb: Operment oder Raufchgelb (ä.uri pi^mentum), Königsgclb, Kasseler Gelb, Neapelgelb, Bleigelb und Massicot, Englischgelb, Mine ralgelb, Chromgelb oder chromsaures Blei, Ncugclb, Gummiguttae, gelbe Bronce und Pariser Gelb; Orange: Gemische aus vorstehend ausgctühr- ten rothen und gelben Farben; Blau: Bergbiau, Mineral-Bergblau, Bremer Blau, Königsblau, smalte, zink- oder kupferhaltiges Berliner Blau, blauer Streuglanz, Cschel, Silberblau, Louiscnblau, Wiener Blau und Lcuihener Blau; Violett: Gemische aus vorstehend ausgefübr- ten rothen und blauen Farben; Grün: Grünspan. Grünspanblumc, Braunschweiger Grün, Berggrün, Bremer Grün, schwedisches Grün, Scheel sches Grün, Wiener Grün, Schweinfurter Grün, Kirchberger Grün, Pariser Grün, Berliner Grün, Ncugrün, Oelgrün, grüne Bronze, Kaisergrün, Mitisgrün, Englisch-Grün, Kasseler Grün, Moosgrün, Papagcpengrüu, Chromgrün, Kobaltgrün, grüner Zinnober, Kaiscrdcck grün, Maigrün, Mineralgrün, Neapclgrün, Ncuwicder Grün, Zink blende und jedes aus einer Mischung von schädlichem Gelb und Blau noch sonst zu bildende Grün; Braun: Derrn Siena und Gemische aus einer der oben aufgeführten rothen Farben und Schwarz (zur Darstel lung des Schwarz selbst haben schädliche Stoffe bisher noch keine An wendung gefunden); Metallsarbe, Metallgoid, Metallsilber, unächtes oder Schaumgold, unächtes Schaumsilber, Goldbroncc, Silberbronce, Kupferbroncc und rothes Spicßglanz (eLntimonium oruäum). II. Un schädliche Farben. Weiß: Präparirte, gut ausgewaschene Kreide, oder mit Wasser angeriebener, wieder getrockneter oder gepulverter Gvps, Asbest (Federweiß), weiß gebranntes Hirschhorn oder Elfenbein, präva- rirter Speckstein, präparirter Talk und weißer Thon; Roth: Berliner Roth, Freie,iwalder Roth, Neapclroth, Kug-l.ack, Krapplack, Rosenlack, CarmoiflnlacO kirfchrothcr Lack, Wiener Lack, Rosenroth, Rosenliia, Braunrotk, sophicnrotb, Tassenroth, armenischer Bolus, rotkcs Eisen- oxyr (Oaput mui-tuum), präparirter Blutüein, Drachenblut, Abkochung von Blattholz und destcn Extrakt, Abkochung von Fcrnambuck- oder Brasilienholz, mit Alaun und Gummi versetzt, Saftroth, die Säfte rother Beeren, z B. Berberitzen, Kermes beeren, mit Wasser bereiteter Ausguß von rothen Kiatschrosenblättern, gepulvertes Sandelholz; Gelb: Schüttgelb, gelbe Erde, Ockergelb, gelber Lack, gelber Krapplack, Saft gelb, Abkochungen von Curcumewurzel, Berberitzenwurzel, Saflor, Qucr- citron, Scharte, Wau, Kreuzbeeren, Gelbbcercn (Ovains ck ^vixnon), desgl. von Gcrbholz mit dem 4. Theilc Alaiin und Gummi versetzt und von Fiset- oder Fustelholz, Ausguß von Saffran, desgl. von Blumen blättern der gelben Ringelblume (Lnlenckula. okiieinalin); Orange: Sasi-Nanquin, eine Abkochung von Orleans mit einem geringen Zusatz von Soda bereitei, sowie Gemssch aus unschädlichen rothen und gelben Farben; Blau: Reines Berliner Blau, Diesbacher Blau, Pariser Blau, Mineralblau, Neublau, Sächsisch Blau, Blautinctur, Indigo, besonders eine mit vier Theilcu conccntrirtcr Schwefelsäure bereitete und durch Natron oder Kreide abgestumpfte Auflegung desselben, trockener und flüssiger Indigo, Carmim Saftblau; Violett: Lackmus, «aftviolette unk Gemische unschädlicher rother und blauer Farben, z. B eines Aufgusses der Cochenille mit etwas Kalkwasser oder Sodaauflöiung oder Saimiak- fpiritus nnd einer beliebigen Menge der vorstehend erwähnten abge stumpften Auflösungen des Indigo; Grün: Saftgrün und mehre Ab änderungen desselben, wie Pistazicngrün, Aepselgrün, Dunkelgrün rc., Cbemischgrün, grüne Erde und Gemische aus unschädlichen blauen und gelben Farben, z. zz. Verbindung des reinen Berliner Blaues mit einer Abkochung von Curcume-Wurzel oder Gelbholz, desgleichen der vorerwähnten abgcstumvftcn Indigvauflösung mit der Abkochung von Curcume-Wurzcl und etwas Alaun oder mit dem Aufguß der Blumen blätter der Ringelblume; Braun: Biester, kölnische Erde, Mumie, Se pia, Umbra, Kastrier Braun, Kcssclbraun, brauner Lack, Mahagoni braun, Mineralbraun, Modcbraun, Russisch Braun und Mischungen aus unschädlichem Roth und Schwarz; Schwarz: Beinschwarz, Frank furter Schwarz, Kernschwarz, Neutralschwarz, calcinirtcr Ruß; Metall- Wieck« Jttustr. deutsche Gewerdczeitung IWI. färben: Rechtes Blattgold, ächtes Blattsilber, ächtes geriebenes Gold und Silber, Musivgold, Staniol und Graphit. Die Verkäufer von Waren, namentlich von Spielzeug für Kinder, werden damit auf die im 8 304 des Strafgesetzbuches enthaltenen Strafbestimmungen kingcwicsen. Eltern, Vormünder und Alle, welchen die Beaufsichtigung von Kindern anvcr- traut ist, werden gewarnt, Waren, an denen sich die bezeichneten schäd lichen Farben befinden, für Kinder anzukaufen uud darauf aufmerksam gemacht, welche Gefahr für Kinder dadurch entstehen kann, wenn sie Gegenstände, an denen sich schädliche Farben befinde», in den Mund nehmen. Ueisamintungen und Isereine. Das Namcn-Verzcichniß der Herren Börscn-Mitglieder der Jn- dustriebörsc zu Stuttgart, nebst Börscuplan (gedruckt in der I. B. Metzlcr'schen Buchdruckern in Stuttgart) ist uns zugcgangcn. Wir er lauben uns hinsichtlich desselben nur die Anfrage, oi> cs nicht in viel facher Hinsicht zweckmäßig sein dürfte, außer den Standplätzen auch die Geschäftszweige der einzelnen Firmen bei einer dcmnächitigcn neuen Auflage anzugebcn. — Hit dem Gcwcrbeblattc aus Württemberg (Iabrg. 1860, Nr. 47) wird kcrvvrgchobcn, wie glücklich die Wahl Stuttgarts im Ccntrum der süddeutschen Baumwollen-Industrie als Platz einer In- dustriebörse war Der in erster Linie vollständig erreichte Zweck dieser letzteren sei gewesen: De» Verkäufern, Käufern und Concurrcntcn Ge legenheit zu persönlicher Bekanntscha t, zu offener Besprechung ihrer ge meinsamen Interessen und namentlich auch dazu zu bieten, sich im ge schäftlichen Leben zu vrientiren und so Manches zu erfahren und zu erörtern, was einzig durch persönlichen Verkehr erfahren und erörtert werden könne. Dann wirb der Wunsch aus Einführung von gleichmäßi gen Verkaufs-Bedingungen und von Waren-Preislisten ausgesprochen. Hinsichtlich der-letzter» wird auf das Beispiel der Schweiz bingcwiescn, in welcher die Baumwoll-Industriellen der östlichen Cantone gemeinsam einen Ausschuß wählen, dem jeder Fabrikant wöchentlich die Preise und den Umfang der abgeschlossenen Verkäufe mittheilt, und diesem Aus schluß, der die Verpflichtung hat, jedem Einsender speciell das Geheim nis) zu wahren, dagegen die Aufgabe crtheilt ist, die erzielten Preise zu- sammenzustcllcn und daraus die Mittclpreisc für die verschiedenen Sor ten zu ziehen und bekannt zu machen. Stuttgart, 3 Dec. — Untcr gewohnter zahlreicher Bcthcilignng verlies die II. Industricbörsen-Vcrsammlung. Mit der Veröffentlichung der für die tägliche Börse eiugclcitetcu regelmäßigen Baumwollentclc- graminc wurde begonnen. Nach Schluß der Börse Versammlung des Comitcs wegen Veröffentlichung einer Warenpreisliste. — Nächster Bör sentag 7. Januar 1861. Versammlung dcr holytcchilischcn Gcsrllschast in Bcrlin. — Zn den Besprechungen über die Schädlichkeit des Gaslichtes hur Silbcrläden, Seidenwaren-Magazinc u. s. w. fükrte Herr I)r. Elsner nachträglich an, daß nicht die Kohlensäure, wie irrtbümlich bemerkt worden sei, einen Einfluß ausübc, sondern der im Gase enthaltene Schwefelwasserstoff, welcher Silber schwärzt und beim Verbrennen des Gases in schwefelige Säure übergebend, auf die Farben zerstörend einwirkc. Herr Baerwald erwähnte, daß seit dcr Einführung dcr Laming'fchcn Neinigungsmctkokc das Schwefclwasserstoffgas vollständig entfernt werde, was auch durch Herrn vr. Ziurek bestätigt wurde, der das Leuchtgas der beiden hiesigen Anstalten speziell untersucht hat. Daß trotzdem das Leuchtgas nament lich auf Farben schädlich cinwirke, sei nicht abzuleugnen. Herr Müller gab die Ursache in dem Gehalt des Gases an Schwefelkohlenstoff an, dcr sich durch die Reinigung nicht beseitigen lasse; derselbe liefere auch beim Verbrennen des Gases schweflige Säure. Auch könne angenommen werden, daß die Intensität des Gaslichtes wohl auch analog dem Son nenlichte bleichend aus die Farben wirken könne. Als beiläufig wurde die Einrichtung dcr Gasbeleuchtung in dem Londoner Parlamcntshaule erwähnt. Die Gasflammen befinden sich in dem Gicbelraum desHarsseS; da sich aber zeigte, daß durch diesen Raum die Akustik leide, so wurde unterhalb der Beleuchtung eine flache Glasdeckc angebracht, wodurch ein außerordentlich schönes Licht und eine gute Ventilation erreicht wurde. Außerdem ist die Einrichtung getroffen, daß mittelst eines Pkotomctcrs die Beleuchtung nach dem Vorrückcn dcr Dunkelheit rcgulirt wird. — Es waren folgende Fragen eingegangen: Ist die Farbe einer Tapete, welche mit Chromgelb bedruckt ist, ebenso dcr Gesundheit nachtbeilig, als die mit Schweinfurter Grün bedruckten? Mau war dcr Meinung, daß Chromgelb in Substanz wohl auch giftig wirke, aber nicht in dem Maße, als die Arsenikfarbe, wenn man das Verstäuben des Farbcstoffs dcr Tapeten im Auge habe Nehme man aber an, daß bei mii Arfenik- farbcn bedruckten Tapeten sich in feuchter Lust Arsenikwasterstoff bilde, so könne man vom Chromgelb unter denfelben Umständen keine Schäd lichkeit erwarten, da cs vom Wasser nicht zersetzt würde. — Was ist Krast-Brust-Malz, was Doppclmalz und was ist Malzextrakt? — Es werden durch öffentliche Blätter und besondere Annonccn^inkkompositionS Schreibfcdern angezcigt. WaS ist Zinkkomposition? sollte stahl mit Zink zusammengefchmolzen sein? Ferner, wo ist die Fabrik, welche auf den Annoncen abgebildct ist? kann man diefclbe in Augenschein nehmen? Weiß Jemand etwas Näheres darüber? — Es wurde von einer Seite beantragt, dergleichen Fragen zu ignorircn, da es der Gesellschaft gleich gütig sein könne, wie manche Gewerbetreibende ihre Annoncen cinrichten, selbst wenn sic darin lliiwahrbeitc» lagen; doch wurde auch geltend ge macht, daß es Pflicht der Gesclsschaft fei, die technische Seite dieser Fragen zu beleuchten und dadurch womöglich belehrend zu wirke». In Bezug auf die Malzpräparate wurde nur angeführt, daß die lächerlichen Namen weiter nichts als Malzvulver bezeichnen, der Malzextrakt sei ein 2