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eingedickter Auszug aus Malz, der Dextrin, Zucker, phosphorsaurc Salze und Extractivstoff enthalte, außerdem aber eine Beimischung einer bedeu tenden Portion Kartostelsyrup. Zn Betreff der Zinkkompositionsfedern wurde ausgeführt, daß eine Legirung von «stahl und Zink, aus welcher Bleche und Federn hergestellt werden könnten, nicht existire, da Zink beim Zusammenbringcn mit schmelzendem Eisen oder Stahl sich sofort ver flüchtige» würde. Federn mit beliebigem Namen und Stempel können von jedem Kaufmann aus englischen Fabriken bezogen werden. Es ver stehe sich von selbst, daß eine Fabrik, wie in den Annoncen abgcbildet, nicht vorhanden sei und deshalb nicht in Augenschein genommen werden könne. Es wurde außerdem noch bcrvorgehvben, daß, wenn man Federn aus einer Legirung von Stahl und Eisen wirklich Herstellen könnte, die selben erst recht nicht zu empfehlen sein würden, da sie leichter von Säu ren angegrisfan werden möchten, als die stählernen. — Von wo bezieht man den vortheilhaftesten Braunstein, der die größtmöglichste Menge Superoxyd enthält? Es wurden die Gegenden von Ilmenau und Ile- feld als Lagerstätten des Braunsteins bezeichnet, namentlich sei von Kiefer in Ilmenau ein sehr guter Braunstein zu beziehen. Reiner Py- rosulit von 9? bis 100 Prozent Gehalt an Mangansuperoxyd komme fast gar nicht mehr im Handel vor, da er von den Engländern an den Fundorten in Beschlag genommen sei. — Finden die Verbindungen des Molybdäns Verwendung in der Technik? Die Anwendung ist nur eine beschränkte. Molybdänsaures Ammoniak wird als Reagens aus Phos- phorsäure benutzt, molybdänsaures Molybdänoxyd wurde früher für die Färberei zur Herstellung einer blauen Farbe vorgeschlagen, hat aber noch keine solche Anwendung gesunde». Herr Or. Dult führte noch an, daß man eine Zeichentinte für Wäsche auf die Weise darstclle, daß man Molybdän oxyd in Salzsäure auflöse, die Auflösung mit Gummi und Süßholzsaft versetze und damit auf die Wäsche schreibe. Durch Ueberfahren mit einer Zinnsalzlösung erhalte man eine ächte blaue Schrift. — Unter einem Zinkdach soll Papier gelagert werden. Es kommt darauf au, letzteres gegen etwaiges Durchrcgncn momentan, d. h. aus so lange zu schützen, bis die lecke Stelle dcS Daches rcparirt ist. Es soll hierzu eine Ver kleidung des Daches von Innen dienen. Welches Material ist bei son stiger Zweckdienlichkeit das Billigste? Man war der Meinung, daß Wachslcinen, entweder als Verkleidung unter dem Dache oder als Decke auf dem Papiere den Zweck erfüllen würde. — Von Herrn Photographen Baruch, Lcipzigerstraßc 52, war ein großes Tableau mit den Photo graphien von 51 Personen zur Ansicht ausgelegt Die bisherige Art und Weise, größere Gruppen von Personen zusammenzustellen, bestand darin, daß die einzelnen positiven Bilder von Personen und kleineren Gruppen zu einem Ganzen durch Ancinanderklcben vereinigt wurden. Der Genannte hat sich die Aufgabe gestellt, die einzelnen negativen Bil der der kleineren Gruppen aus rein photographifchem Wege auf ein Blatt zu übertragen, was ihm sowohl in Betreff der Gruppirung, wie der Schärfe der Bilder in ausgezeichnetem Maße gelungen ist. Das Tableau selbst ist noch einige Zeit in seinem Atelier ausgestellt. — Herr vr. Dulk beschrieb den von dem Ingenieur Camille Vert erfundenen sogenannten fliegenden Fisch, von dem sich ein Modell im Industrie palast zu Paris befindet. Dasselbe bewegt sich ziemlich schnell nmber, vorwärts, rückwärts, auf- und nicdcrsteigcnd, ganz der von dem Erfin der angegebenen Richtung folgend. Zur Bewegung dient eine kleine Balancier-Dampfmaschine mit zwei Cvlindern, die durch Actherdampf getrieben wird, welcher vermittelst einer Spiritusflamme erzeugt wird. So sinnreich pjc Erfindung ist, so dürfte das Modell doch nur als ein niedliches Spielzeug anzuschen sein, da bei der Ausführung im Großen der Ballon mit der Zunakme der Schwere der Maschine so groß aus- sallcn müßte, daß cr in der freien Luft dem Winde und den Luftströ mungen so große Stoßflächcn darbietcn würde, daß dadurch wahrschein lich die bewegende Kraft der Dampfmaschine aufgehoben werden würde. — Herr Grüel besprach die Gegenstände einer kleinen Schrift des Grafen Schafgotsch, enthaltend einen neuen Filterschnitt, eine Tafel zur Zurück- fübrung der Eigenschwere fester Körper auf 17'/»° C. und eine Gitterschrift; außerdem eine ebenfalls vom Grafen Schafgotsch ange gebene neue Einrichtung einer Waschflaichc zum Auswaschen von Nieder schlägen. — Herr Or. Bialoblotzki ans Göttingen sprach über die Un- baltbarkeit des bisherigen geologischen Systems, vr. Bischoff in Bonn habe durch seine Untersuchungen über den Granit den Bruch mit dem System bereits eingeleitct. Die Tbatsachen, daß bei den drei Bestand- Ibeilcn des Granits die leichtflüssigeren von den schwerflüssigeren ein geschlossen seien, das ferner chemisch und mikroskopisch mtt Wasser gefüllte Höhlungen im Granit nachgewicsen seien, daß steinwanen in den un bewegten Schichten aufgesundcn wurden rc. beweisen, daß sic nicht aus dem fcucrflüssigcn Zustande entstanden sein können und daß daher das sogenannte pyrocentrische System fallen müße. Das Protokoll drr am 24. Octobcr 1860 zu Magdeburg abgc- daltenen Elbzvllconferenz ist nun gedruckt versandt. Der Wortlaut der Resolutionen, die von den bekannten Abgeordneten der versammelt ge wesenen Handclsvvrstände gefaßt wurden, ist folgender: 0 Nach den veröffentlichten geschäftlichen und rechtlichen Nachweisen, so wie nach den Erklärungen Oesterreichs und Preußens, als ursprüng lichen Mitcontrahentcn der betreffenden Staatsverträge, erscheint es un zweifelhaft, paß cs die Absicht des Art. 5. des Pariser Friedenstractats vom^tO. Mai 18,4 und des Art. IN. der Wiener Congreßactc gewesen ist, schififahrtsabgaben aus den sogenannten convcntivnellen Flüssen — mithin auch ans per Elbe — künftig nur so weit bestehen zu lassen, als der Ertrag derselben für die Unterhaltung und Verbesserung der Leinpfade und des Fabrwassers erforderlich. Die Beförderung des Han dels durch Erleichterung der Schifffahrt ist als alleiniger maßgebender Gesichtspunkt für die Flußzolltarifc fcstgcstcllt worden. Dieser völker rechtliche Grundsatz bat eine unverjährbare Giltigkeit. — 2) Die gegen wärtige Elbzollerhebung, namentlich auf der Strecke zwischen Witten berge und Hamburg, wo als Normalsatz 6 Sgr. 5 Pf. pro Centner zu entrichten ist, während die Fracht für diese Strecke höchstens nur 2 bis 3 Sgr. beträgt, und die Unterhaltung des Fahrwassers vernachlässigt wird, steht im einleuchtenden Widerspruche mit den vorerwähnten völker rechtlichen Bestimmungen, wie nicht minder mit dem entsprechenden Art. 30. der Elbacte. Der leitende Gesichtspunkt des jetzigen Elbzolltarifs ist augenscheinlich nicht Beförderung des Handels durch Erleichterung der Schifffahrt, sondern künstliche Verdrängung der wichtigsten Handels artikel aus rem Elbverkchr zu Gunsten particularer Eisenvahnintcresscn, und es wird durch solche Maßregel auch die gcsammtc übrige Slbschist- fahrt wesentlich beeinträchtigt. Unrer allen schiffbaren Gewässern ist gegenwärtig die Elbe bei weitem am schwersten durch exorbitante Schiff fahrtsabgaben belastet. Der progressive Ruin des von der Natur so sehr begünstigten Elbverkehrs ist die nothwendige Folge dieses Zustandes. — 3) Es ist im boben Grade zu beklagen, daß weder die 3. vom Septem ber l850 bis Februar 1854 in Function gewesene, noch auch die 4. im November 1858 vertagte Elbschiffsakrtrcvisions-Commission eine durch greifende Abhilfe für den Nothstand des Elbverkehrs zuwege gebracht hat, allein noch viel mehr wäre es zu bedauern, wenn riese so dringend nothwendige Abhilfe noch länger unerreichbar bliebe, um auf unbestimmte Zeit und außerordentliche Umstände verschoben zu werden. Die Erfah rung der beiden lctztvcrflosienen Jahre hat das Bedürfnis; und die Wich tigkeit einer zeitgemäßen Reform des Eibzollwcsens aufs neue klar her ausgestellt. Die Ucbcrzcngung von der volkswirtbschaftlichen Schädlich keit jeglicher Transitabgabcn ist inzwischen um vieles allgemeiner und lebendiger geworden und daneben das Bewußtsein der Regierungen und Völker Deutschlands, daß cs in jetziger Zeit gewiß nicht gut thue, wohlbcgrünkctc uuv billige Ansprüche großer genieinsamen Interessen — und zu diesen gehört unstreitig das naturgemäße Gedeihen des Elbver kehrs — aus particularcn Rücksichten dauernd in unerträglicher Weise zu bedrücken. Unter eng verbundenen deutschen Bundesstaaten auf einem gemeinsamen Strome dürfen nicht länger Mißverhältnisse fortbestchen, wie solche nicht einmal unter ganz fremden Staaten gegen einander geduldet werken — Wird die Elbzollfrage jetzt nur wieder ernstlich aus genommen, so ist unter kiesen Umständen zu erwarten, daß die bctheilig- ten deutschen Regierungen die Hand dazu bieten, um baldigst einem Zu stande des Elbzollwescns ein Ende zu machen, der in keiner Hinsicht unserm Laterlande zur Ehre und zum Segen gereicht. — Nur dadurch wird auch die mögliche Gefahr beseitigt, daß ausländische Mitcontraheu- tcu der Wiener Congreßactc sich in eine Angelegenheit mischen, welche deutsche Staaten für sich allein vertragsmäßig zii erledigen berufen nnd verpflichtet sind. 4) Vor allen ist zu wünschen, daß eine gänzliche Auf hebung der Elbzöllc eintrcte, wie solches in Betreff der Wcserzölle statt gefunden hat. — Sollte indcß zur Unterhaltung und Verbesserung des Leinpfades und des Fahrwassers in einigen Ufcrstaaten die Erhebung einer mäßigen Schiffsahrtsabgabc geboten sein, so wird folgende Rcgu- lirung res Elbzolliarifs dringend empfohlen: „Es bestehen künftig nur zwei Elbzollklassen, nämlich zu '/,» und '/«» des bisherigen Normalfatzes. Sämmtlichc Artikel, welche bisher den vollen oder halben oder viertel, oder fünftel, oder zehntel Elbzoll entrichtet haben, bilden die Elb- zollklassc; diejenigen Artikel, welche bisher oder '/«» Tlbzoll entrichtet haben, bilden die s/^ Elbzollklasse. — Die bisher zollfreien Artikel blei ben dies auch künftig." — 5) Die Elbuferstaatcn haben sich verbindlich gemacht, geeignete Maßregeln zu treffen, um dem Fahrwasser der Elbe zwischen Hamburg und Telschen eine Tiefe von wenigstens 3 Fuß Rbein- ländilch bei einem Wasserstande, welcher nur 6 Zoll höher ist als der im Jahre 1842 beobachtete niedrigste, zu verschaffen nnd zu erhalten. Die Erfahrung, namentlich der Jahre 1857 bis 1859, so wie die letzte gcmeinlchastliche Stromschau, haben cs aber nun unstrcitbar bewiesen, daß dieser vertragsmäßigen Verpflichtung an vielen Stellen der Elbe nicht nachgckommen ist, wodurch in den Jahren eines niedrigen Wastcrstandcs die Schifffahrt im hoben Grade und fast nicht minder als durch die exorbitante Zollbclastung beeinträchtigt wird. Es erscheint mithin als eine unabweisbare Ausgabe der betreffenden Elbuferstaatcn, cur die Her stellung einer geregelten Fahrbahn ibunlichst Sorge zu tragen. Zur Er reichung dieses wichtigen Zweckes wird empfohlen: eine gemeinsame Ccntralstelle sämmtlicher Elbuferstaatcn zur planmäßigen und rechtzeitigen Durchführung des Correctionswcrks in der Elbe alsbald ins Leben zu rufen. — 6) Nm den gegenwärtigen Resolutionen den berechtigten bal digen Erfolg zu verschaffen, erscheint cs vor allem geboten, daß die Han- dclsvorstände sich unverzüglich mit entsprechenden dringenden Vorstellun gen an ihre Regierungen wenden und nicht ablayen, diese erforderlichen falls zu widcrholcn, damit in möglichst kurzer ?rrnt dem Elbverkehre die eben io sehr durch Verträge, wie durch den notorischen Nothstand gebo tene Abhilfe endlich zu «heil werde. Die anwesenden Mitglieder der Elbbandelsvorstände vereinigten sich schließlich dahin: „unter Zugrundlegung dieier Resolution bei ihren respectivcn Rcgierungcn diejenigen Anträge zu stellen, welche zur Er reichung des vorgestrcckten Zweckes nikren, und von den eingclcitctcn Schritten an die Acltcftcn der Kautmannschaft zu Magdeburg Nachricht zu geben, um eventuell Weiteres zu veranlassen. Dir erste Bcrsammlung der neuen Leipziger Zndustriebörsc fand am 22. November statt. Aus dem Verlaufe derselben schon jetzt Fol gerungen für die Zukunit zu ziehen, scheint uns nickt angebracht, so daß wir vorziehen, unser ttrtbeil noch zurückzuhalten und die Erfolge des zweiten ! BörsentagcS abzuwarten.