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Vorbehalten. Während die andern Gesetzgebungen sich nur auf all gemeine Empfehlungen und Verbote mehr ermahnender als strafender Natur beschränken, ist allein die englische Gesetzgebung einen Schritt weiter gegangen, indem sie den Fabrik-Jnspectoren das Recht zuge steht, sich die Fabrikräume zu jeder Zeit öffnen zu lassen, um sich zu überzeugen, daß in Bezug auf die Wohlfahrt und Gesundheit der Arbeiter und besonders der Kinder Len Vorschriften in jeder Weise Genüge geschehen sei. Wir meinen, daß sich nach dieser Richtung hin auf gesetzlichem Wege nur in eclatanten Fällen etwas erreichen lasse, und dürfte es gerathener sein, im Uebrigen dem Interesse der Arbeit geber zu vertrauen, das sie von selbst nicht dazu kommen lassen wird, einem jugendlichen Arbeiter eine Beschäftigung zu übertragen, die nicht zur Zufriedenheit geliefert werden kann. Damit ist aber die Sorgfalt für das physische Wohl der Kinder keineswegs erschöpft. Manche Arten der Fabrikarbeit, besonders in Lokalen mit schlechte,; Ventilation, in ungesunden Stellungen u.s. w. sind der Entwicklung des kindlichen Organismus höchst nachtheilig, und darauf ist allerdings vonSeiten der Gesetzgebungen ebenso wenig Rücksicht genommen worden, wie dieser Uebelstand von vielen Fabrik herren meist aus Unkenntniß vollkommen außer Acht gelassen worden ist. Das bleiche Aussehen mancher Kinder ist nicht allemal eine Folge der Anstrengungen, sondern wird mehr hervorgerusen durch die verdorbene unreine Luft der Fabriklokale, die den Lungen die nöihige Menge Sauerstoff nicht zu liefern vermag. Die Technik ist aber längst so weit vorgeschritten, um auch Räume mit frischer Luft zu füllen, bei denen die gewöhnliche Manipulation des zu erzeugenden Luftzuges aus irgend welchen Gründen nicht stattfinden darf. Die Chemie hat uns Mittel und Wege kennen gelehrt, durch die wir un reine Gase und sonstige in der Luft schwebende Stoffe fixiren können. Man möge die nöthigen Vorbereitungen treffen, und es wird auch dieser Grund wegfallen, den die Gegner der Kinderarbeit bis jetzt allerdings nicht mit Unrecht angeführt haben. Gleiche Beachtung verdient das geistige Wohl, doch ist nach dieser Seite hin von Seiten der Gesetzgebungen wohl das Nöthigsie geschehen. Zu wünschen möchte höchstens noch sein, daß der Unter richt, wie dies hier und da noch derFall ist, nicht in die Abendstunden verlegt würde, wo das körperlich schon ermüdete Kind zu geistiger Thä- tigkeit wenig aufgelegt sein kann. Im Nothfalle beschränke man lie ber die Unterrichtszeit, sobald diese auf die frühen Morgenstunden verlegt worden ist, da wir überzeugt sind. Laß in einer Stunde von dem geistesfrischen Kinde mehr gelernt werden kann, als in 3 Abend stunden, nachdem der Tag mit allen seinen Mühen und aller seiner Arbeit zurückgelegt ist. Haben wir hier kaum Veranlassung zu irgend welchen tadelnden Bemerkungen, sondern nur zu Wünschen für eine allgemeine bessere Bildung der untern Volksklassen, so find wir leider nicht in der Lage von den mancherlei Einflüssen der Fabrikarbeit auf die Moralität der Kinder dasselbe sagen zu können. Das Zusammen arbeiten mit Erwachsenen, die das kindliche Gemükh bei ihren Pri- vargesprächen und sonstigen Bemerkungen, bei Lob und Tadel Les- ! selben zu wenig berücksichtigen, mancherlei Unzuträgiichkeiten, die da ! vorkommen, wo beide Geschlechter zusammen arbeiten, werden jeder zeit eine dunkle Schaltenseite des Fabriklebens bleiben. Vieles läßt sich mildern, ganz beseitigen wird man es aber da nicht können, wo es am guten Willen fehlt. Dadurch, daß unter den Arbeitern, welche mit den Kindern zusammen beschäftigt werden, eine sorgfältige Aus wahl getroffen wirb, haben übrigens manche Fabrikherren von ihren lobenswerthen Bestrebungen Kunde gegeben. Die Beaufsichtigung derKinder während der Arbeitszeit gehört gleichfalls zu dem erziehenden Element. Die Wahl des Aufsehers sollte jederzeit mit größter Vorsicht erfolgen, da es hier gilt, ange messene Strenge mit der nöthigen Nachficbt und Milde zu vereinigen, um so mehr, als auch der Fabrikherr meist in den Fall kommt, das Recht der Bestrafung dem Aufseher zu überlassen. Was dieses Straf- befugniß aber betrifft, so scheinen uns einige Gesetzgebungen, und darunter auch die neue sächsische, zu weit zu gehen, indem sie dem Arbeitsherrn das Recht der väterlichen Züchtigung, wenn auch nur innerhalb der zur Erhaltung von Zucht und Ordnung nöthigen Grenzen einräumen. Wir meinen, man solle auch gegen Kinder, wie gegen die übrigen Arbeiter, dieMiitel der Entlassung und Lohn abzüge in Anwendung kommen lassen, da die jugendlichen Arbeiter dann vor etwaigen Mißhandlungen von Seiten ihrer Aufseher voll kommen geschützt sind und doch bei wirklichen Vergehen der nölhigen Strafe zu Hause kaum entgehen werden, sobald sie mit geringerem Wochenlohn ankommen. Es fehlt uns, wie wir schließlich nochmals zu versichern gern bereit sind, nicht an Mitleid für jene jugendlichen Arbeiter, welche die Zeit der Aussaat schon mit als Erntezeit benutzen müssen, und zwar nicht, weil sie schon arbeiten müssen, sondern weil ihnen die Vorbereitungszeit für die spätere Thätigkeit so karg bemessen wird — wir können aber doch nicht in das Urtheil Derer einstimmen, welche die Arbeit der Kinder aus den Fabriken ganz beseitigt wissen wollen und sind vielmehr der Meinung, daß die Arbeit der Kinder nach Beseitigung einiger leicht zu entfernender Uebelstände zwar immer noch ein Uebel, aber ein nothwendiges und erträgliches ge nannt werden muß. Neue patentirtc Bleichinethodc zum Bleichen von Garnen, Geweben, roher Baumwolle u. s. w. von Banks L Grisdales. Mit l Holzschnitt. Die Nachkheile des gewöhnlichen Bleichverfahrens sind die Länge der dazu erforderlichen Zeit, die großen Räume mit einem bedeuten den Aufwande von fließendem Wasser, sowie die Schwierigkeit Lee Bleichens von Garnen in sog. 6op8 oder Kötzern. Diese Uebelstände find durch ein neues, eigenthümliches, in Eng land erfundenes und u. A. auch in Sachsen patentirtes Verfahren ganz beseitigt worden, -f- In 10 Stunden können 600 bis 1400 Pfund Garn oder Gewebe völlig gebleicht und gewaschen werden, die Operation kann in einem kleinen Zimmer vor sich gehen, anstatt fließendem Wasser ist nur eine mäßige Quantität in einer Cisterne erforderlich, und die zu bleichenden Gegenstände werden von dem Augenblicke an, wo sie in den Kessel gelegt werden, bis sie völlig gebleicht sind, gar nicht angerührt, wodurch es möglich wird, Garne in Warp« und namentlich in Oops oder Kötzern ganz unversehrt und durch und durch rein zu bleichen und zu waschen. Das Princip dieses Verfahrens besteht darin, daß die atmo sphärische Luft aus dem Behälter und folglich auch aus der Waare herausgevumpt wird, wodurch diese letztere ganz porös wird, so daß die zum Bleichen angewandten Flüssigkeiten jeden Theil der Garne oder Stoffe bis ins Innere durchdringen, was bei dem gewöhnlichen Verfahren nur durch Stärke der Ingredienzen und längere Wirkung zu erreichen ist. Die beigegebene Zeichnung stellt 2 Kessel mit einer für beide genügenden Luftpumpe dar; es ist zwar nur ein Kessel für die Ope ration des Bleichens und Waschens erforderlich, doch zieht man es vor, zwei Kessel zu haben, da dann einer davon in Operation sein kann, während der andere gefüllt oder geleert wird und somit mehr geleistet werden kann. Auch ist es oft Wünschenswerth, einen Kessel blos zum Kochen und den andern für die Operationen des Chlorens und Säurens zu nehmen; dies hat indessen nur den Zweck, ein grö ßeres Quantum zu bleichen und genügt für alle Operationen ein Kessel vollkommen. Die Waare wird auf einen in dem Kessel befindlichen durch löcherten doppelten Boden gelegt, der Kessel geschlossen und hierauf die Luft mittelst der Dampf-Luftpumpe ausgepumpt, dann durch Oeffnung eines Ventilss erwärmte Sodalösung hineingelassen und diese durch Zulassung von Dampf mit der Waare gekocht. — Da dieses unter Beibehaltung des Vacuums geschieht, so ist natürlich nur eine geringe Temperatur Lazu nöthig. Diese Sodalösung tritt mittelst des äußern Luftdruckes aus einer der unter dem Kessel an gebrachten Cisternen in denselben und wird ebenso nach beendigtem Kochen, Lurch Oeffnung eines im Deckel befindlichen Ventils, mittelst der dann in den Kessel einlretenden Luft wieder herausgetrieben und durch ein Abflußrohr weggeleitet. Durch ein im Deckel mündendes Rohr wird dann von oben kaltes Wasser auf die Waare gelassen, welches durch dieselbe läuft und die Soda auswäscht. Hierauf wird der Kessel geschlossen, die Luft ausgepumpt und von oben und unten kaltes Wasser Hineinge laffen, welches die Waare vollkommen wäscht. Durch Oeffnen des betreffenden Ventils wird das Wasser dann wieder herausgetrieben und man kann diese Operation so oft wiederholen, als man für nöthig findet. Auf ähnliche Weise wird, nach jedesmaliger Herstellung eines Vacuums, aus einer andern der unter dem Kessel befindlichen Cister nen die Chlorkalklösung und dann die Säure hineingelassen und