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Ein pnttell gegen -le vierltener. " Leipzig, 28. Februar. Die vereinigten Gastwittsverein« sind mit ihren Bemühungen in dem Kamvfe gegen die Biersteuer noch lange nicht zu Ende, sowohl die bisherigen Er folge nicht gerade ermutigend für sie waren. Aus diesem Grunde haben sie nun beschlossen, sich an die Leipziger Bevölkerung direkt mit einem Aufruf zu wenden, der von heute ab in sämtlichen Gast wirtschaften Leipzigs zur Einsicht und Unterschrift ausliegt. Der Ausruf hat folgenden Wortlaut: Mitbürger! Gäste! Sie alle sind Zeugen, wie seit Jahren eine un aufhörliche Steuerpolitik des Reiches jeden ge regelten Geschäftsgang in unserem Gewerbe un möglich gemacht hat. Sie alle wissen, wie wir nach den unzähligen Steuern des Jahres 1909 nur mit Ihrer Nachsicht es vermeiden konnten, unsere Ge schäfte vor den Bankerott zu stellen. Und jetzt, nach kaum einem Jahre Ruhe im Ge werbe, nachdem wohl jeder mit den größten An strengungen es möglich zu machen sucht, seine durch den Rüc^ang im Umsatz notgedrungen entstandenen Verbindlichkeiten zu erfüllen, hält es unsere Stadt verwaltung für angebracht, ein« „Städtische Bier- steuer" dem Stadtverordnetenkollegium in Bor schlag zu bringen. Wir stehen vor dem Aeußersten, nachdem alle Schritte an maßgebender Stelle ergebnislos ver laufen sind. In letzter Stunde richten wir daher an Sie, an unsere Mitbürger, an alle unsere Gäste, be sonders aber an diejenigen, die in anderen Be rufen und Gewerben stehen und als erfahrene Ge schäftsleute einsehen müssen, was man den Gast wirten antun will, die dringende Bitte, mit uns Protest zu erheben gegen dies« einseitige, ungerechte Belastung. Protestieren Sie mit uns gegen das verwerfliche System der indirekten Besteuerung, welches mit der Biersteuer in unserm Leipzig ein- gefüyri werden soll. Was man heute uns antun will, kann morgen auch andere treffen! Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Der Ausschuß zur Abwehr der Kommunal-Biersteuer-Vorlage 1911. Die Gastwirte werden ersucht, die ihnen zugehenden Listen mit Unterschriften versehen zu lasten und s-ätestens am Dienstagabend durch die Post an die Geschäftsstelle des Vereins Leipziger Gast wirte, Katharinen st raße 16, zu senden, wo sie unbedingt am Mittwoch früh sein müssen. * . * Eine öffentliche Kastwirte-Protest- Versammlung ist von sämtlichen Leipziger Gast- wirtsmieinen für Dienstag, den 28. Februar, nachmittags Uhr nach dem Etablissement „Sanssouci" einberufen worden. * Der Verein der kaufmännischen Brauereibeamten hat an dos Siadtverordnetenkollegium folgende Ein- gäbe gemocht: „Scl.cn nieder hat der Rat der Stadt Lerazig der dem geehrten Stadtverordnete.-.kollegium eine Vor lage ei.a- tracht welche die schon dreimal mit erheb licher Mchiheit abgelehnte Einführung «iner s ötrisknen Besteller bezweckt. Durch diese erneute Vorlage werden wiederum eine ganz erklliche Anzahl Leipziger Bürger und Steuerzahler mit Unruhe und Besorgnis erfüllt und ru ihrr Existenz geradezu bedroht. Ter unterzeichnete Verein der kaufmännischen Bruuereibtamten von Leipzig und der Umgegend, E. V., ist von seinen Mitgliedern beauftragt worsen, an die Herren Stadtverordneten unter Klar legung der Verhältnisse die Bitte zu richten, dem neuen Versuche des Rates der Stadt Leipzig, einer ganz bestimmten Gruppe Leipziger Steuerzahler un- gercchterweise besondere Steuern aufzuerlezen und dadurch den in diesem Berufe tätigen Angestellten die Lebensbedingungen zu verschlechtern, Widerstand entgegenzusetzen und die Steuervorlage abzulehnen. Zunächst möchten wir darauf Hinweisen, daß mit Einführung der städtischen Biersteuer das bisher in Leipzig gültige Prinzip, von der Erhebung direkter Steuern auf Genußmittel abzusehen, durchbrochen würde. Außerdem gibt es aber eine ganze Anzahl gewichtiger Gründe, die gegen eine neue Belastung gerade des wirtschaftlich eng miteinander verbundenen Gastwirts- und Braugewerbes sprechen. Weit über die direkt interessierten Kreise hinaus sind noch die Kämpfe in Erinnerung, welche beide Gewerbe anläß lich der zweimal in kurzer Zeit vorgenommenen Er höhung der Brausteuer und der damit nötig ge wordenen Erhöhung der Bier-Verkaufs- und Aus- schankprerse durchmachen mußten. Manche Existenz ist dabei zugrunde gegangen und der größte Teil der in Frage kommenden Gewerbetreibenden hat heute noch unter den Folgen dieser Kämpfe stark zu leiden. Wenn der Rat der Stadt Leipzig zur Begründung seiner neuen Vorlage behauptet, daß von Brauern und Wirten aus der damals erfolgten Preiserhöhung mehr herausgeschlagen worden sei, als bei den Brauern die Malzsteuererhöhung und bei den Wirten die Bierpreiserhöhung ausgemacht habe, dann muß dem ganz energisch widersprochen werden. Jeder, der sich über die damaligen Auseinandersetzungen der Brauer und Wirte mit den Bierkpnsumenten unter richtet hat, weiß, daß nicht allein die Erhöhung der Malzsteuer, sondern auch die ganz gewaltige Preis steigerung aller im Braugewerbe notwendigen Roh materialien und sämtlicher Bedarfsartikel sowie di« nach und nach von den Brauereiarbeitern durch gesetzten höheren Löhne usw. eine entsprechende Er höhung der lange Jahre hindurch stabil gewesenen Bierpreise nötig machten. In ganz ähnlicher Lage befanden sich die Gastwirte die gezwungen waren, über die Erhöhung der Bierpreise hinaus eine Kleinigkeit mehr am Bier zu verdienen, um ihre Existenz zu ermöglichen, denn auch die Betriebsspesen der Wirte waren seit Jahren ganz bedeutend höher geworden, ohne daß an eine entsprechende Erhöhung der Ausschankpreise gedacht werden konnte. Es ist ein« ganz üble Gewohnheit geworden, speziell dem Brau- und Gastwirtsgewerbe jederzeit genau nach rechnen zu wollen, was angeblich verdient wird: keiner dieser Rechner kümmert sich aber darum, wie vielseitig gerade diese Gewerbe von Reich, Staat und Gemeinde mit besonderen Lasten immer wieder be dacht und Produktion und Verkauf verteuert worden sind. Jeder andere Gewerbetreibende ist in der Lage, seine Verkaufspreise ohne erheblichen Einspruch der Konsumenten festzusetzen, während es Brauer und Gastwirte große Kümos« gekostet hat, die un- bedingt notwendige Erhöhung der Verkaufspreise durchzusetzen. Es kann also durchaus keine Rede davon sein, daß Brauer und Gastwirte sich heute nach ca. 1s/4 Jahren etwa in einer der Besteuerung günstigeren finanziellen Position befänden, denn Brauer und Gast wirte haben seit diesen Beunruhigungen ohne Aus nahme mit einem bedeutenden Konsumrückgange zu rechnen. Die geplante städtische Biersteuer können deshalb die Brauereien nicht tragen, und sie würden den Gastwirten eine neue Last aufbürden, zu der die Konsumenten ohne neue Kämpfe nicht herangezogen werden könnten, da ja der Rat der Stadt Leipzig selbst angibt, es kämen auf das Glas Bier je nach der Größe 0,02—0,03 Pf., die eben in der Praxis nicht abgewälzt werden können. Wenn man aber das Erempel so stellt, daß ein Gastwirt mit ca. 300 Hekto litern Umsatz an Biersteuer 195 pro Jahr zu ent richten hätte, dann kommt der Betrag zum Ausdruck, um den der Gastwirt pro Jahr ungerechterweise be lastet wird. Die Folge davon wird sein, daß die Zahlungsfähigkeit der Gastwirte und sonstigen Bier verkäufer schlechter wird und daß schließlich den Brauereien noch größer? Verluste erwachsen, als es heüte schon vielfach der Fäll isi. Dann müssen an den Bierproduktionsstätten weiter« Ersparnisse ver sucht werden, und es ist mit Bestimmtheit zu er warten, daß auch die Lebensbedingungen der Brauereibeamten dadurch noch weiter verschlechtert werden, trotzdem schon durch den bedeutenden Konsum, rückzang in den letzten Jahren ein großer Teil der Beamten insofern an seinem Einkommen geschädigt worden ist, als die vielfach eingefllhrte und übliche Umsatzprovision bedeutend geringer wurde. Anstatt die lange gehegte Hoffnung auf eine Ge haltsaufbesserung erfüllt zu sehen, die bisher durch die fortwährende Beunruhigung des Braugewerbes durch die kurz aufeinanderfolgenden hohen Be lastungen, infolge der Reichsbrausteuern, vereitelt worden sind, würden durch das Gcsetzwerden der jetzigen städtischen Biersteueroorlage diese berechtig ten Wünsche wiederum auf unabsehbare Zeit hinaus geschoben werden. Die bisher gezahlten Gehälter werden trotz der teureren Zeiten bestimmt eine rückläufige Tendenz annehmen im Gegensatz zu der in Rücksicht aus die teure Lebenshaltung in den letzten Jahren vor- genommene Aufbesserung der Gehälter sämtlicher Staats- und Gemeindedeamten. Auf der einen Seite würde also eine ganze An zahl Leipziger Steuerzahler in ihrem Einkommen und ihrer Existenz geschädigt, auf der andern Seite bedeutet die geplante Steuer auf ein Genußmfttel der mittleren und unteren Beoölkerungsschichten, daß die wohlhabenden Bewohner Leipzigs davor bewahrt werden sollen, Lasten zu übernehmen, die von der All gemeinheit zu tragen sind. Das darf gerechterweise in Leipzig nicht zur Tatsache werden! Nun ist es auch sehr zweifelhaft, ob der vom Rat« der Stadt Leipzig berechnete Steuerertrag von 400 000 Mart erreicht wird. Nimmt man an, daß nach dem Jahresdurchschnitt des Bierumsatzes in der nord deutschen Brausteuergemeinschaft von 95 Liter pro Kopf bei etwa 590 000 Einwohnern in Leipzig ein Konsum von etwa 560 000 Hektoliter pro Jahr statt findet, dann ergibt die geplante Steuer im günstigsten Falle nur 364 000 .E, von welcher Summe noch die erheblichen Verwaltung»- und Einhebungskosten ab zuziehen sind. Daß diese Kosten mit 13 000 vom Rate der Stadt Leipzig viel zu niedrig angcsetzt sind, geht daraus hervor, daß nur die Gehälter der in Frage kommenden Bureaubeamten eingesetzt sind, während der für Kontrolle, Einhebung usw., doch weiter notwendige große Beamtenapparat gänzlich fehlt. Es dürfte also mit einem bedeutend geringe ren Ertrage der Steuer bestimmt zu rechnen sein. Wir müssen deshalb heute den geehrten Herren Stadtverordneten den vollständig berechtigten Aus spruch ihres früheren verdienstvollen ersten Vor stehers, des Herrn Justizrats Dr. Schill, in die Er innerung rufen, der am 10. April 1894 sagte: „Die Biersteuer bringt nicht soviel ein, um die Beunruhi gung aufzuwiegen, welche in der Bevölkerung damit erzeugt wird", und wollen noch hinzufügen, daß in politischer und volkswirtschaftlicher Beziehung kein ungünstigerer Zeitpunkt gewählt werden konnte, der Leipziger Einwohnerschaft mit einer derartigen Steuervorlage zu kommen. Wir richten deshalb an das geehrte Stadtverord netenkollegium das Ersuchen, an dem Grundsatz« fest zuhalten, daß gleiches Recht für alle gilt, und daß eine direkte Besteuerung von Genußmitteln in der Stadt Leipzig keinen Eingang finden darf, und bitten im Namen der zahlreichen in der Brau-Industrie be schäftigten Beamten. der Vorlage betreffs Erhebung einer städtischen Biersteuer die Zustimmung zu versagen und dem Rate der Stadt Leipzig nahe zu legen, die Steuerbedürfnisse der Stadt nicht von einem ein zelnen Erwerbsstande, sondern von der Allgemein heit aufbringen zu lassen." Gingelsnüt. <Für den Inhalt der Einsendungen unter dieser Rubrik übernimmt die Redaktion autzer der pretzgesetzlichen keine Verantwortung.) Die Biersteuer — eine Ungeheuerlichkeit. So hat, wie man hört, der sozialdemokratische Referent in einer kürzlich stattgesundcnen öffent lichen Versammlung das Einbringen der vierten Kommunal-Bier st euer-Vorlage bezeich net. Man steht sonst den etwas starken Ausdrücken sozialdemokratischer Redner ablehnend gegenüber. Bei dieser Charakterisierung erging cs mir ebenso, aber nach längerem Ueberlegen, und nachdem ich meine Erfahrungen in langem Zusamenarbeiten mit Gastwirten zu Hilfe genommen hatte, erschien mir dieser Ausdruck immer mehr als gerechtfertigt, aus zweierlei Gründen! Unsere Stadtkassen stehen noch nicht am Ende ihrer Zuflußmöglichkeiten und noch nicht vor un bedingt notwendigen hohen außerordentlichen Ausgaben. Ferner verlieren unsere Herren Stadt räte und Stadtverordneten durch ihre Wahl doch nicht etwa jeden Gesichtswinkel für unser praktisches Ge schäftsleben, so daß ihnen entgangen wäre, daß der mit den Gastwirten arbeitende Kaufmannsstand zur Genüge gemerkt hat, wie die Steuer im vorigen Jahre eine Mutlosigkeit gezeitigt hat, daß es eine Qual war, auf der Straße zu liegen und Aufträge einholen zu müssen. Es wird mancher die Spesen seiner Reisenden aus der Tasche bezahlt haben. Jetzt, wo es auf das Frühjahrsgeschäft losgeht, und auch alle im Eastwirtsgewerbe liefernden Firmen auf einen regen Geschäftsgang rechnen, da komint eine neue Schikaniererei, denn anders kann man diese unnötige Steuererfindung nicht bezeichnen. Mögen die Personen, die nun mal gern mit außerordentlichen Taten ihren Namen in der Geschichte unserer Stadt verewigt sehen wollen, sich airdere Opfer suchen, di« sie unfterollch machen können, aber das Geschäfts leben sollen sie ungeschoren lassen. — Aber nun «in« kaufmännische Erwägung über diese Steuer, die di« Gastwirte meiner Ansicht nach nicht tragen können. Wenn ein Konkursverfahren eröffnet ist, so prüft man stets zunächst, ob der Fallierle über seine Ver hältnisse gegangen ist, ob er durch persönliche Aus gaben, trotzdem er wußte, sein Geschäft verträgt es nicht, den Ruin herbeigeführt hat. Ist er über seine Verhältnisse gegangen, so hat er sich strafbar ge macht. Meiner felsenfesten Ueberzeugung nach kön- nen tausend von allen Leipziger Wirten diese Steuer aus ihrem Verdienste nicht mehr bezahlen, sie müssen also notgedrungen ihre Warenrechnungen offen stehen lassen und mit bestem Wissen dem Stadtsäckel eine Aogabe zuführen, die im Laufe von ein oder zwei Jahren ihren Bankerott herbeiführt. Ist der Wirt alsdann auch strafbar? Er hat doch genau gewußt, daß er aus seinem Beutel nichts mehr nebmen durfte. Man könnte fast mit Galgenhumor den Wirten den Rat geben, lieber ihren Geschäftsleuten die Rech nungen zu bezahlen und sich für die Biersteuer so lange pfänden zu lassen, bis das Rathaus mit Wirts hausmöbeln vollgepfropft ist und alsdann die Stadt verwaltung Kommunalkneipen aufmachen könne, in denen die brotlos gewordenen Wirte Beschäftigung finden. Der Staat hat ja auch Mittel für die durch Stcuergesetze arbeitslos Gewordenen, warum soll unsere Stadt nicht auch die Konsequenzen ziehen? — Jetzt kommt aber erst die Hauptsache: Vierhundert tausend Mark soll die Steuer bringen, und vielleicht hunderttausend Mark fressen erst die Kontroll- und Steuerbeamtengehäl ter. Man wird sich dann schon an die unzähligen Biertellerkontrolleure als ständige Erscheinung in den Morgenstunden in den Straßen gewöhnen müssen, denn die Hauptsache ist doch, daß recht viele Wirte, die spät schlafen gegangen sind, wegen Nichtanmel- dnng der letzten Sendung früh erwischt werden, denn in der „vierfachen, achtfachen und sech- zehn fachen Strafsteuer" soll erst der Ver dienst der Stadt liegen, und nun beim vierten Mal „erwischen"!! Gefängnis!! Ist es nötig, einen der artigen Schimpf Leipziger Gewerbetreibenden und Bürgern zu bieten? Wenn unsere Stadtverordneten diesem zustimmen, dann sollen sie sich nicht wundern, wenn bei den nächsten Wahlen einmal andere Er gebnisse zutage treten. Aber nun schließlich ein Wort an Herrn Kommerzienrat Tobias, den Interpreten hoher Wünsche und künftigen Stadtrat. Ich wünschte, Herr Kommerzienrat Tobias würde mich einmal be gleiten auf meinen Geschäftswegen in den Vororten in den kleinsten Wirtschaften. Ich bin überzeugt, am ersten Abend würde ihm schon die Lust vergangen sein, Biersteuervorlagen zu empfehlen. Er würde lieber sein Bürgerhaupt zur Ruye legen ohne die Flüche von vielen lausend Lippen, die beute für ihn das tägliche Abendgebet bilden. Die Privatbeamten-Verstcherung. Bei den vielfachen Erörterungen über die in Aussicht stehende Altersversicherung sämtlicher An gestellten bis zu einem Einkommen von 5000 ./L und darüber ignoriert man ganz die Lage derjenigen Handels- und Gewerbetreibenden, die bei Beschäfti gung von ein bis zwei Angestellten selbst nur ein Einkommen von tiOOO errieten. Diese Herren sind jetzt schon mit allen möglichen Abgaben und Steuern rc. schwer belastet und haben bei Krankheit, Invalidität und vorgerücktem Alter in jeder Beziehung für sich selbst durch Fleiß und Sparsamkeit zu sorgen; auch die Großbetriebe mit vielen Angestellten müssen heute scharf rechnen, um auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Ich bin weit entfernt davon, den Herren An gestellten die Verbesserung ihrer Lage zu mißgönnen, aber der Wunsch jenes guten Königs Heinrich, jeder seiner Untertanen möge stets ein Huhn im Topfe haben, wird immer ein frommer bleiben. Die Wirkung des Gesetzes wird sein, daß die Großbetriebe durch Einstellung billiger Kräfte, Be vorzugung der Frauenarbeit. Einfchränkung von Gehaltszulagen für alle Angestellten die Steuerbeiträge von sich adwälzen und der kleine Geschäftsmann so viel als möglich sich mit ungelernten Leuten behelfen wird. 6. 6. ?LtsoibSro Klaus, »„W Erwirkung und Verwertung. «oir