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s. vrilsrr. Mttiwoch, 2S. Zanuar ISN. Leipziger Tageblatt. Nr. SS. ISS. 3alirs«ng. Deutscher Reichstag. Berlin, 24. Januar. (Priv.-Tel.) 112. Sitzung. Stimmungsdtlü. Annähernid 25mal ist die Kommission während der drei Lesungen über das etwa 60 Paragraphen um fassende Zuwachs st euergesetz zusammen getreten. In mehr als einem halben Dutzend Plenar sitzungen hat man sich über den gleichen Gegenstand unterhalten und noch ist man über das Schicksal des Gesetzes im unklaren. Wenn man nun wirtlich heute die zweite Lesung beendet, wieviel gibt es noch bei der dritten Lesung zurechtzuseilen. Ein großer Teil der Abgeordneten wagt sich eben an dieses Gesetz nicht recht heran. Man jürchlet sich ein wenig vor dem Sprung ins Ungewisse, den man mit der Zuwachssteuer unternimmt. Das Reich braucht aber Geld, jeder Mann weiß es, und darum ist auch nicht recht einzusehen, warum man bei der Frage des Anteils des Reiches, der Bundesstaaten und der Gemeinden dem Reiche, für das doch die Steuer eigentlich geschaffen ist, nur den kleineren An teil gönnt. Die Beratungen beginnen heute bei dieser wich tigen Frage, die in den 88 49 und 50 geregelt ist, und gleich der Beginn der Debatte läßt die Geister hart äufeinanderplatzen. Die Sozialdemokraten wollen dem Reiche nur 30 Prozent aeben, und für ihre Forde rungen streitet Brühne. Die Fortschrittlichen sind schon etwas reichssreundlicher. Sie gestehen nach einem Antrag Luno dem Reiche doch wenigstens 40 Prozent zu. Glücklicher — so will uns scheinen — und dem Zwecke des ganzen Gesetzes mehr entsprechend ist ein Antrag Dr. Weber (Natl.), der sich mit seinen Parteifreunden auf den Boden der Kom, Missionsbeschlüsse stellt, wenn er dem Reiche 50 Pro zent zutommen lassen will. Dagegen sollen die Bundes staaten nur 2^/2 Prozent, anstatt 10 Prozent erhalten, so daß den Gemeinden die wohlverdienten restlichen 471/2 Prozent verbleiben. Trimb 0 rn (Ztr.) ze.igt sich" heute als Freund einer gewissen Art von Städten. Die Zuwachssteuer bietet ihm willkommene Gelegenheit, den Festungsstädlen, deren Rechte man überall beschneiden will, eine Wohltat zu erweisen. Er will ihnen 60 Prozent des Ertrages geben. Sowieso wird die Situation zugunsten aller Gemeinden durch die weiteren in 8 49a enthaltenen Bestimmungen verbessert, wonach die Gemeinden und Gemeinde verbände Zuschläge zur Steuer erheben dürfen. Quer feldein führt der sozialdemokratische Antrag, jedes Jahr 6 Millionen Mark aus den Erträgnissen der «teuer von Reichs wegen für die Veteranen aus zuwerfen. Weiß man denn aber sicher, ob die Steuer dem Reiche 6 Millionen gewährleistet? Abg. Feld mann (Kons.), der sickj in seinen Darlegungen an eine vorher gefertigte Niederschrift hält, erklärt es dem Hause und der Oeffcntlichkeit, einst dachte er selbst nicht so, nämlich im Jahre 1907, als er sich die sozialdemokratische Unterstützung gegen einen Ratio nalliberalen gefallen ließ. Man erinnere sich nur der früher viel besprochenen Vorgänge im Wahlkreis Hildesheim-Ahlfeld. In Zukunft wird das natürlich nicht mehr vorkommen. Herr Feldmann will nichts mehr wissen von den Sozialdemokraten, ebenso wie Herr v. B 0 lk 0 im Wahlkreise Sagan-Sprottau bei den neuen Wahlen Len sozialdemokratischen Forde rungen seine Zustimmung versagen wird. Rach einer längeren Aussprache, in der die ver schiedensten Ansichten ausgesprochen wurden, und die wiederum zeigte, daß man bei vielem Gesetz selbst in den Parteien über einzelne Bestimmungen durchaus gekeilter Meinung ist, schreitet man nach 6 Uhr zur Abstimmung. Sie ergibt, daß bezüglich der Anteile alle Abänderungsantrage abgelehnt werden und die Kommissionsbeschlüsse auch im Plenum eine Mehrheit finden. Somit erhalten das Reich 50 Prozent, die Bundesstaaten 10 Prozent und die Gemeinden 40 Pro zent des Steuerertrags. Man beschließt seiner, daß Streitigkeiten zwischen Gemeinden und Gemeinde mrbänden, solange diese Frage nicht landesgesetzlich geregelt ist, durch die Landesregierung entschieden werden. Man gestattet weiter den Gemeinden, Zu schläge zur Reichssteuer zu erheben, und durch ein^.n Antrag Dr. Weber werden sie sogar in die Lage versetzt, je nach der Art der Grundstücke verschieden hohe Zuschläge zu machen. Doch eine weise Be schränkung hat man den Gemeinden aufgenötigt: Die Zuschläge sollen nicht höher als die 40 Prozent sein, die ihnen aus der Reichssteuer zufließen, und weiter dürfen Reichssteuer und Zuschläge 30 Prozent des Wertzuwachses nicht übersteigen. Man gewährt schließlich eine weitere Vergünstigung solchen Ge meinden, die schon eine Zuwachssteuer eingeführt halten, und vertagt sich dann bei 8 51 auf morgen Mittwoch. Wir haben also recht behalten: auch im sechsten Verhandlungstage (der zweiten Lesung) ist man noch nicht zu Ende gekommen. Doch die noch verbleiben den Paragraphen bieten keine großen Schwierigkeiten, die Abgeordneten werden ihrem Rededrang nicht freien Lauf schießen lassen, und so wird es voraussicht lich nicht zu der vom Präsidenten für morgen ange- kin.digten Abendsitzung kommen. Sttzungsverlcht. Am Bundesratstische Staatssekretär Wermuth und andere. Pränüent Graf von Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Min. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Lesung der Reichswert- zuwachskteuer. Die Debatte beginnt mit S 49. der die Ver teilung der Steuererträgnisse an das Reich, die Bundesstaaten und Gemeinden regelt. Auf Antrag des Abg. Dr. Weber (Natl.) wird die Beratung dieses Paragraphen mit 8 49a und 50 (Festsetzung der Zuschläge) verbunden. — Nach einem Anträge Dr. Weber sNatl.) sollen den Bundes staaten nur Prozent, den Gemeinden 47',2 Prozent zugewiesen werden. Die Abaq. Müller-Fulda und Genossen schlagen folgende Fassung zu 8 49a vor: „Die Gemeinden sGemeindeoerbände) sind berechtigt, mit Genehmigung der Landesregierung durch Satzungen zu bestimmen, daß zu dem Anteil, der ihnen nach 8 49 von dem Er trage der Steuer zufließt, für ihre Rechnung Zu schläge erhoben werden. Die Zuschläge sind nach Prozenten zu berechnen: sie dürfen im einzelnen Falle 10 Prozent des der Gemeinde zufließenden Be trages nicht übersteigen." Abg. Dr. Weber sNatl.) beantragt, für den Fall der Annahme dieses Antrages den Satz hinzuzufügen: ..Die Zuschläge dürfen für die verschiedenen Grund- stücksarten verschieden festgesetzt werden." Abg. Trimborn sZtr.) beantragt die Hinzufügung eines Absatzes zu 8 49. wonach 31 durch das Rayon gesetz beschränkte Festunasstädte aus dem Er trag der Zuwgchssteuer einen Anteil von 60 Pro zent erhalten sollen. Diese Maßnahme ist ge rechtfertigt dadurch, daß die Festunasstädte in ihrer Entwicklung ganz außerordentlich gehemmt sind. Diese Städte, die für das Reich große Lasten ge tragen Haden, müssen bei dieser Gelegenheit etwas entschädigt werden. Staatssekretär Wermuth: Es muß daran fest gehalten werden, daß dem Reiche in erster Linie die Wertzuwachssteuer zugute kommen muß. Wenn die zu diesem Paragraphen eingebrachten Anträge der Freisinnigen und der Sozialdemokraten sBeieiligung des Reiches mit 40 resp. 30 Prozent) angenommen würden. Io würde von einer Befriedigung des Reiches nicht die Rede jein können. Das Reich hat das Hauptverdienst an der Zunahme des Wertes, es muß daher auch in erster Linie den Genuß aus'dieser Steuer haben. Der sozialdemokratische Antrag würde den Veteranen nur einen papiernen Anspruch auf Versorgung eröffnen. Wir beabsichtigen, unabhängig von den Eingängen aus der Wertzuwachssteuer, den Veteranen etatsmäßige Bedürfnis bet r ä g e zuzuwnden. sBraoo! im Zentrum.) Da zu bedürfen wir aber der Erträgnisse aus der Wert zuwachssteuer. sBraoo!) Eine besondere Ka tegorie von Gemeinden zu bevorzugen, ist weaen der Konsequenzen nicht möglich. Es würde ein Wettlauf sondergleichen eröffnet werden. Andere Gemeinden, die mit anderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, würden ebenfalls bevorzugt sein wollen. Die einheitlikhe Bemessung dtrs nicht durch brochen werden: dazu kommt, daß die Vorortgcmein- den der Festungen ebenfalls ihre Stimme erheben würden. Nur in beschränktem Maße sind sie im Bau verkehr behindert, und zwar nur im Ties- und Turm bau. Haden denn die Festungsgcmeindcn gar keine Vorteile aus den starken Garnisonen? Fallen die Ranonbeicbränkungen. so erwächst den Grundbesitzern doppelter Nutzen aus dem Wertzuwach. Weshalb sollen nicht Gemeinden überdies gerade bet dieser Steuer bevorteiligt werden? Bei den viel fachen Abstreickmnaen und Ermäßiaunaen. die in der Vorlage gemacht sind, sind spezielle Ermäßigungen nicht zu gewähren. Abg. Weber sNatl.): Den Hauptanteil an der Wertsteiqerung der Grundstücke haben in erster Linie die Gemeinden. Das Reich und die Bundesstaaten sind erst sekundär an der Wertsteigc- rung beteiligt. Dies Gesetz bedeutet einen schwe ren Eingriff in das Recht der kommu nalen Verwaltung. Wir bezwecken durch unfern Zusatzantraa zu dem Anträge des Zentrums, den Gemeinden insofern eine gewisse Freiheit einzu räumen. als wir ihnen ein Zuwachsrecht bis zu einer gewissen Grenze gewähren, aber auch gestatten, zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken zu differenzieren. Meine Freunde sind aber in dieser Frage gespalten: ein Teil von ihnen wird für den Antrag Trimborn weaen der Festunasstädte stimmen. Der Antrag müßte aber dahin ergänzt werden, daß auch die Grundstücksbesitzer in diesen Festungsstädten gewisse Vorrechte erhalten. Was den sozialdemokratischen Antrag wegen der Veteranen betrifft, io freue ich mich, daß auch die S 0 - zial Demokraten für die Veteranen ein gutes Herz haben. Sie tun aber den Veteranen durch ihren Antrag keinen Gefallen: denn es ist gar nicht ausgeschlossen, daß das Gesetz überhaupt nicht sechs Millionen dem Reiche einbringt. sRufe b. d. Sozialdemokraten: ..Na! Na!") Ich brauche Sie bloß auf die Lage des Erundstücksmarktes hinzuweisen und auf die Bestrebungen der Regierung, die Versiche rungsanstalten zu veranlassen, ihre Gelder in Staats papieren anzulcgen. Dadurch würden diesen Anstal ten weniger flüssige Mittel zu Gebote stehen. Dann kann unter Umständen ein sehr schlimmer Rück schlag erfolgen. Der Grundstückskredit beträgt min destens 45 Milliarden: wenn davon 20 Milliarden auf die Statsanleihen geworfen werden und der Real kredit dem Grundstucksmarkt iortaenommen wird, dann muß er in schwierige Verhältnisse kommen. Dann halte ich mit dem Staatssekretär den Antrag Albrecht für ein papiernes Versprechen für die Ve teranen. Die Sozialdemokraten werden zweckmäßig handeln, die Forderung für die Veteranen mit uns in den Etat einzusetzen und ihren bezüglichen An trag zurückzuzieken. Wenn die äußerste Linke den Anteil des Reiches auf 30 Prozent heruntersetzen wollte, dann stehl die Gefahr, daß überhaupt kerne 5 Millionen in einem Jahre hineinkommen, dicht vor der Tür. Dann würde es kein Antrag mehr für die Veteranen, sondern aeaen die Veteranen sein, lBewegung b. d. Soz.) Der Antrag Müller- Fulda - I ä g e r zu 8 49 findet unsere Zustim mung. Abg. Brühne (soz.): Wir bleiben bei unserem Anträge. Wenn die Steuerbefreiung nicht so weit Platz gegriffen hätte, so würden auch 30 Prozent für das Reich genügt haben. Wir empfehlen unseren An trag um jo mehr, als die Lleuerergeonisse doch wieder zu Militärzwecken verwendet werden sollen. Abg. Feldmann (Kons.): In erster Linie ist das Reich zur Erhebung einer Steuer auf den dadurch bedingten Wertzuwachs berechtigt. Der Antrag der Sozialdemokraten, die Veteranenbeihllfe statt auf 5 auf 6 Millionen zu bemefjen, hat nur agitato rischen Wert. Ten Veteranen sollen wohltätig Vic Unterstützungen zugeteilt werden. Abg. Euno (Fonschr. Vpl.): Wir waren bereit, die Verpflichtung zu erfüllen, eine Reichswerlzuwachs- steuer zustande zu bringen, die eine Einnahme von 20 bis 25 Millionen schafft. Dadurch sollte erreicht werden, den Umsatz stempel herabzusetzen. Der jetzige Entwurf läßt uns aber nicht mechr die Hoffnung, daß der finanzielle Effekt erreicht wird. Bedauerlich ist es, daß im Reichstage ein Gesetz zu stande gebracht wird, das das Steuerrecht der Ge meinden beschränkt im Interesse der Grundbesitzer. Abg. Arendt (Rpt.): Eine Beeinträchtigung der Gemeinderechte ist nicht zu vermeiden. Wenn der An teil des Reiches auf 50 Prozent bemessen wird, dann kann man die Einzelstaaten nicht mit weniger als 10 Prozent beteiligen, denn sonst dürften die Jsten der Bundesstaaten vielfach die Einnahmen übersteigen. Der sozialdemokratische Antrag, sechs Millionen dieser Steuer für Veteranenbeihilse zu bestimmen, bedeutet gar nichts. Dann müßte ein Veteranengesetz in die)e Vorlage hineingearbeitet werden. Wir können der Steuer nur zustimmen, wenn für das Reich auch wirklich nennenswerte Er trägnisse dabei herauskommen. Die Zuschläge der Ec meinden dürfen nicht gar zu hoch bemessen werden. Eine gewisse Grenze ist nöti^ und da dürfte der An trag des Zentrums mit dem Nebenantrag der Konser vatioen das Richtige treffen. (Der Antrag des Zentrums lautet: Höchstens 10 Prozent des der Ge meinde zukommenden Steuerertrages. Der Antrag der Konservativen lautet: Reichssteuer und Zuwachs dürfen zusammen 30 Prozent der Wertsteiqc rung nicht übersteigen.) Eine Reichswertzuma'chs- steuer würde nur dauernd steigende Erträgnisse liefern, wenn sie von der rllckwirkendenKrnft a b s i e h c. Abg. Dr. Jäger (Ztr.) befürwortet den Antrag seiner Partei auf Feststellung der Höchst grenze für die Gemeindezuschläge. Abg. Bohle (Soz.): Das ganze Gesetz ist ein städtefeindliches Gesetz. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die den Gemeinden zuge standenen 40 Prozent der Steuer reichen nicht aus, ihren berechtigten Wünschen zu genügen. Schuld daran, daß die Veteranen immer noch nicht zu ihrem I2ZUMUNQ') -Vorksu f I^mder-I^onfelrtion Damen - I^onkelttion 120 KL. von KL von KL. KL. voo Demen-?aletot8 KL KL. von VON KL Uter enorm billig. Pol ieN büker KL 2.50 jetÄkL 1.50 im ?reke 8A12 bedeutend rllrüekZeLetrr. 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