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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 02.02.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-02-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19110202011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911020201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911020201
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-02
- Tag 1911-02-02
-
Monat
1911-02
-
Jahr
1911
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Nr. AZ l05. Isdrnanq. telmtger Tagevlstt. Vonnerstsg, 2. /edrusr l9N. Eivfriebrgungen in der Stratzenfluchtltuie zu ver- sehen. 4) Auch an den Nachbargrenzen find bebaute Grundstück«, soweit nicht Gebäude an der Grenze stehen, mit Einfriedigungen zu versehen. 5s Die Einfriedigungen dürfen in der Regel nicht Uber 2.25 m hoch sein. 6s Werd ein >m Plangebiete gelegenes Grundstück mit einer nicht lediglich zur Erfüllung bau., verkehrs öder sicherhcitspolizeilicher Verpflichtungen dienen den, dauernden Einfriedigung versehen, so gilt dies als Bebauung im Sinne des 4. Abschnittes der Orts bauordnung jür die Stadt Leipzig (I. Teil) vom 1. Juli 1903. 8 b. Messung der Gebäudehöhe. Die Höhe der Gebäude wird von der festgestell ten Fuhweghinterkante bzw. von der Höhe des Hofes oder anschließenden Erdbodens bis zur Oberkante des Hauptgefimses gemessen. Ist die Gebäudeseit« unten oder oben nickt waaerecht abgeschlossen, so wird mittels Teilung ihres Flächeninhaltes durch die Länge eine mittlere Höbe berechnet. Zur Geväude- höhe werden ferner gerechnet: Stempelwände, Attiken ls. unten), Plansarden sowie steile Dachflächen und Dachausbaue mit demjenigen Teile ihrer Höhe, der Lre Höhe eines Daches von 45 Grad Neigung über trifft; dagegen werden nicht berücksichtigt: Schorn steine, Bentilations- und Lichischüchte, einzelne empor ragende Verzierungen wie Türme, Giebel, Bildsäulen und dergleichen, durchlaufende Verzierungen und Attiken mit starker Durchbrechung. 8 6. Berechnung der Geschoßzahl. In die Zahl der Geschosse sind Kellergeschosse, deren Deckenunterkonten sich mehr als 2 m über die Fußweahinteikante erheben, etwaige Zwischengeschosse und obere Halbgeschosse einzurechnen. Das gleiche gilt — außer im Falle von 8 9 Ziffer 3 und 8 14 Ziffer 2 — von Dachgeschossen, die zu Wohnzwecken dienen oder einen Neigungswinkel von mehr als 45 Grad haben. 8 7. In Kellergeschossen dürfen Wohn-, Schlaf- und Ar beitsräume sowie Verkaussläden nicht eingerichtet werden. H. Besondere Bestimmungen für die ge schlossene Bauweise. Vordergebäude. 6 8- Stellung der Vordergebäude, Grebel und Rückseiten. 1) Die Dordergcbäude sind in die Baufluchtlinie zu setzen. Die Zurückstellung einzelner Gebäude hinter die Baulinie kann unter der Bedingung gestattet werden, daß hierdurch den angrenzenden Grundstücken der nölige Licht- und Luftzutritt nicht entzogen und durch seitliche Vorbauten an die Brandmauern der Nachbarhäuser ein geeigneter Anschluß vermittelt wird. 2) Wenn eine Baufläche teils in geschlossener, teils in offener Bauweise zu bebauen «st, sind die Rückseiten der Vordergebäudc gleich den Straßen seiten architektonisch duränubilden; besondere Ge- nebmigung der Baupolizerbehörde hierzu bleibt Vor behalten. 3) Die freistehenden Giebelwände müssen archi tektonisch durchgebildct weiden' die Dächer sind ab- zuwalmen. Freistehende Liebelwänü« müßen, dafern die Vorder- oder Rückseite des Gebäudes nach Norden liegt, in den Obergeschoßen Fenster erhalten; dasselbe gilt für das Erdgeschoß, falls nicht hier eine Tür im Giebel angebracht ist. 8 s- Höhe der V o r d e r g e b ä u d e, Zahl der Geschosse und der Wohnungen. 1) Die Vordttgebäude dürfen vier Geschoße er halten. 2s Die Gebäudehöhe darf nicht mehr als 18 rv be tragen; Ausnahmen kann die Baupolizeibehörde ge statten. Keinesfalls aber darf die Gebäudehöhe das Straßenbreitenmaß einschließlich der Tiefe etwaiger Vorgärten überschreiten. 3) Neben der vorstehend bestimmten Geschoßzahl ist im Dachgeschoße noch der Einbau einer aus höchstens 1 Stube, 2 Hammern und 1 Küche bestehen den Wohnung unter der Voraussetzung zulässig, daß in keinem der Geschoße mehr als zwei, bei Eckgebäudcn mehr als drei Wohnungen vorhanden sind und daß ferner die in 8 30 der Ausführungsverordnung zum Allgemeinen Baugesctz vom 1. Juli 1900 aufgesuhrten Vorschriften in Verbindung mit Ziffer 3 der ander- weiten Ausführungsverordnung vom 20. Mai 1904 erfüllt werden und für jede Wohnung des Vorder gebäudes eine genügend große Dachkammer und ein gemeinsamer Trockenboden vorhanden bleiben. 1s In jedem Erd- und Obergeschoße dürfen in der Regel nur zwei Wohnungen eingerichtet werden. Eine dritte Wohnung ist zulässig, wenn dafür Sorge getragen ist, daß olle drei Wohnungen nach zwei Seiten durchlüftbar sind; in diesem Sinne genügt es, wenn die Durchlüftung durch Lüftungsslügel in der Vorsaaltür und ein im Treppenhaus befindliches, leicht zu öffnendes Fenster stattsinden kann. L. Hofgroße und HinterLandbebauung. 8 iv. 1) Für die Größe der Höfe und die Bebauung des Hinterlandes gellen die Bestimmungen in 8H 100 bis 104 des Allgemeinen Bauaesetzes vom I.Juli 1900. 2) Die nach 8 100 dieses Gesetzes zulässigen kleine ren eingeschossigen Wirtschaftsgebäude, Lchuppcn, Gartenhäuser und dergleichen dürfen bis zum Dach first nicht über 5 m hoch sein. 3s Für Nebengebäude insbesondere gelten zunächst die Vorschriften in H 104 des Gesetzes. Außerdem sollen Nebengebäude in der Regel nicht mehr als zwei Geschoße erhalten; ihre Höhe darf bis Hauptsims- obcrkante 9 rv und bis zum Dachfirst einschließlich der Giebelseiten und Rückmauern 15 in betragen und jedenfalls die Breite des vor ihrer Hauptfront be findlichen freien Raumes nicht überschreiten. Die Dachneigung darf den Winkel von 40 Grad nicht über steigen. In Nebengebäuden dürfen Wohnungen nicht angelegt werden. Ausnahmen kann die Baupolizeibehörde nach Ge hör des Stadtbezirksarztes gestatten für Eckgrund stücke, für die Um- oder Neubebouung bereits be bauter Grundstücke, sowie für die Bauflächen, auf denen nach K 3 dieses Ortsgesctzes die Einrichtung gewerblicher Anlagen zulässig ist, wenn sie durch die Verhältnisse geboten und aus allgemeinen baupolizei lichen Rücksichten» insbesondere auf bewohnte Nach. bargebäude, unbedenklich sind; die Bewilligung von Ausnahmen von den Vorschriften des 8 104 des All gemeinen Baugesetzes bleibt der Königlichen Kreis- hauptmannschast Vorbehalten. 4) Die freistehenden Außenseiten der Gebäude müßen »bgeputzt oder in Ziegelrohbau hergestellt werden. IH. vefondere Bestimmungen für die offene Bauweise. Bebaubare Fläche. 8 11. Von jeder Baustelle dürfen nur vier Zehntel und bei Eckgebäuden nur fünf Zehntel der hinter der Bauflucht liegenden Fläche mit Gebäuden überbaut werden. Ber Bemessung der hie» nach bebauungs fähigen Fläche werden alle Gebäudeteile — gemessen in einer Höhe von 2 m über der Fußweghinterkante— mitgerechnet. Unbebaute Flächen, die nach Lage und Gestalt auf die Licht- und Luftoerhältniße eines Grundstücks keinen Einfluß haben, bleiben hierbei unberücksichtigt. Der unbcbouoare Grundraum darf durch spätere Ab trennungen nicht verkleinert werden. Wird von einem bebauten Grundstücke eine Fläche abgetrennt, die als Teil desselben unbebaut bleiben mußte, so darf sie auch nach der Trennung nicht bebaut werden. Auch kommt ein solches Trennstück bei E Mittelung des be baubaren Grundraumes desjenigen Grundstücks, zu dem es hinzugejchlagen worden rst, nicht mit in An rechnung. L. Vordergebäudc. 8 12. Stellung der Vordergebäudc, Giebel« und Rückseiten. 1) Die Vordergebäude sind in oder hinter die Baufluchtlinie zu setzen. Soweit sie nicht in der Bau linie errichtet werden, sind sie in der Regel gleich laufend zur Baulinie zu stellen. Abweichungen hier von können in Rücksicht auf beßere architektonische Wirkung oder zweckmäßigere Stellung der Gebäude nach Gehör des Stadtbezirksorztes von der Bau polizeibehörde zugelaßen werden. 2> Die Giebel- und Rückseiten der Vordergebäudc sind gleich den Straßenseiten architektonisch durchzu bilden; oesondere Genehmigung der Baupolizeibe hörde hierzu bleibt Vorbehalten. Die Dächer sind an den freistehenden Giebelseiten abzuwalmen. Z 13. Ab st and zwischen den Vordergebäuoen. 1s Der Abstand der Vordergebäude von den Sei- tengrcnzen der Grundstücke hat aus der Baufläche 7 mindestens je 4 m zu betragen. Aus den übrigen Dauslächen bestimmt sich der Abstand zwischen zwei Dordergebäuden und der Vordergebäude von den Seitengrenzen der Grundstücke nach tz 95 des Allge meinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900. 2s In den seitlichen Zwischenräumen dürfen Vor bauten wie Freitreppen, Terraßen, Lauben, Erker, Galerien, Treppenhäuser, Abortanlagen und der gleichen errichtet werden, wenn sie nicht mehr als eln Drittel der Seitenfront einnehmen und — mit Aus nahme der Freitreppen und Terrassen — bei Einzcl- vordcrgebäuden mindestens 4 in, ver Doppelhäusern mindestens 6 m und bei Gruppenhäusern mindestens 7,5 w von der Grenze des Nach bargrundstücks entfernt find. Im übrrgen gelten die Bestimmungen in 8 07 des Allgemeinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900. In den seitlichen Zwischenräumen der Voroergebäude auf der Bausläcke 7 sind dergleichen Vorbauten unzulässig. 3) 8 8 Ziffer 3 Satz 2 gilt auch hier. 8 14. Höhe der Nordergebäude.Zahl der Ge schosse und der Wohnungen. 1s Die Vordcrgebäude aus der Bausläche 7 dürfen höchstens vier Gcichoße, aus den übrigen Bausläcyen höchstens drei Geschoße erhalten. 2s In den dreigeschossigen Vordergebüuden ist im Dachgeschoße noch der Einbau einer aus höchstens 1 Stube, 2 Kammern und 1 Küche bestehenden Woh nung unter der gleichen Voraussetzung wie in 8 0 Ziffer 3 aufgeführt, zulässig. 3s Die Bestimmungen in 8 9 Ziffer 2 gelten auch hier. 8 15. Doppel- und Gruppenhäuser. 1) Aus den Bauflächen 1 bis 6 sind Doppelhäuser und auf den Vauflüchen 1, 2, 4 und 5 auch Gruppen häuser zulässig; dies gilt nicht sür Eckbaustellen. Die Längsausdehnung darf bei Doppel- und Gruppenhäusern 45 m nicht überschreiten; Doppel häuser, die nicht mehr als 30 m Längsausdchnung haben, müssen mindestens je 7,5 w, Doppelhäuser, die mehr als 30 m Längsausdchnung haben, sowie Grup- penhäuscr mindestens je 9 m Abstand von beiden Seitengrenzen halten. 2s Auf der Baufläche 7 sind längs der Hamburger Straße ebenfalls Gruppenhäuser, und zwar bis zu einer Frontausdehnung von 46 in statthaft, jedoch sind hier nur die in ß 13 Ziffer 1 für die Einzel- vordergcbäude bestimmten Abstände von beiden Sei- tengrenzen einzuhaltcn. 3s Der Bau der zu einem Doppel- oder Gruppen hause gehörenden einzelnen Gebäude ist gleichzeitig auszufubren. Doppel- und Truppenhäujer sollen äußerlich als ein einheitliches Ganzes erscheinen und sind daher bauernd rn diesem Zustande zu erhalten. Die Baupolizeibehölde kann Ausnahmen gestatten. O. Hofgrötze und Hinterlandbebauung. 8 16. 1s Für die Größe der Höfe und die Bebauung des Hinterlandes sind — neben der Vorschrift in tz 11 dieses Ortsgesctzes — zunächst die Bestimmungen in 88 100 bis 104 des Allgemeinen Baugesetzes vom 1. Juli. 1900 maßgebend. 2s Die Errichtung von Nebengebäuden ist nur auf den Bauslächen 4 und 7 und nur unter der Voraus setzung zulässig, daß auf der Baustelle keine Wirt schaftsgebäude, Schuppen, Gartenhäuser und der gleichen vorhanden sind. Im übrigen müßen Neben gebäude von jeder Seitengrenze einen Abstand gleich dem Maße ihrer halben Gebäudehöhe, mindestens aber von 4,5 m halten. Außerdem dürfen Neben gebäude nicht mehr als zwei Geschoße erhalten; ihre Höhe darf bis Hauptsimsoberkante 9 rv und iyre Dachneigung einen Winkel von 40 Grad nicht über steigen. In Nebengebäuden dürfen Wohnungen nicht eingerichtet werden. 3s Nebengebäude dürfen auch als Doppelhäuser mit der gleichen Längsausdchnung wie die Vorder gebäude ausgeführt werden. Sie müßen von den beiden Eeitengrenxen den gleichen Abstand wie die Vordcrgebäude halten. 4) 8 10 Ziffer 5 gilt auch hier. IV. früh»««» vcstt»»»»,»». 8 17. Mit dem Inkrafttreten des Planes D. (V.-^.) Nr. 4447 und dieser Bauvorschriften treten alle sür da, Plangebiet früher festgesetzten Pläne und Bau- Vorschriften außer Kraft. V. Auanahmebewilli,««-. 8 18. Der Königlichen Krershauptmannschaft steht das Recht zu, Abweichungen von den Bestimmungen dieses Ortsgesetzes zu gestatten. Leipzig, am 6. Juli 1910. Dec Rat der Stadt Leipzig. Die Stadtverordneten. (Siegel) Roth. (Stempel) Dr. Rothe. Dr. Beyer. Baupol.-Amt 8 32a Plen. 1426. Nr. 29 II L. Genehmigt. Dresden, am 10. Januar 1811. Ministerium de» Innern. Vitzthum. (Siegel) Benndorf. Das 1. Stück des diesjährigen Gesetz« und Ver ordnungsblattes sür das Königreich Sachsen ist bei uns eingeganaen und wird bis zum 22. Februar d. 2. im Erdgeschoß des Neuen Rathauses, Eingang an der Burgstrage, zur Einsicht öffentlich aushängen. Es enthält: Nr. 1. Verordnung, die Verleihung des Enteignungs rechtes behufsFortführung der vollspurigen Nebenbahn Markneukirchen-Siebenbrunn— Markneukirchen (Stadt) bis nach Erlbach be« treffend; vom 7. Dezember 1910. Nr. 2. Verordnung über Tanzvergnügungen; vom 8. Dezember 1910. Nr. 3. Bekanntmachung einer Abänderung der Prü fungsordnung für Apotheker; vom 20. Dezember Nr. 4. Bekanntmachung,diePostordnungvom20.März 1900 betreffend; vom 29. Dezember 1910. Nr. 5. Verordnung zur Abwehr und Unterdrückung der Tollwut in den sächsisch - österreichischen Grenzbezcrken; vom 2. Januar 1911. Nr. 6. Verordnung, die Verleihung des Enteignungs rechtes sür den Bau einer öffentlichen Straße im Sehmatale von Annaberg nach Schönfeld betreffend; vom 5. Januar 1911. Nr. 7. Bekanntmachung, eine Abänderung der Ord nung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig vom 6. Juni 1908 de- tresfend; vom 9. Januar 1911. Leipzig, am 1. Februar 1911. «4»4 Der Rat der Stadt Leipzig. II. Teil Karl August Müller. Ehristiane Louise Jbe. Johann Friedrich Stöbe. Johanne Christiane Otto. Christian Wilhelm Mucke. Karl Samuel Berbig. Sophie Wilhelmine Reibestein. Friederike Caroline Krieg. 2 20 29 49 54 55 56 64 7 19 51 30. Januar 1911. 3«», Der Rat der Stadt Leipzig. Namen der Löser: Friederike verw. Schubarth. David Geißler. Die unten näher bezeichneten Wandstellen auf dem Alten Reudnitzer Friedhöfe werden seit längerer Zeit nicht gepflegt und befinden sich deshalb in ver wildertem Zustande. Wir fordern die uns unbekannten Berechtigten gemäß Pkt. iil 8 4 der Gottesacker- und Begräbnis ordnung für Reudnitz hierdurch auf, bis zum 31. März dieses Jahres den ordnungswidrigen Zustand be seitigen zu laßen, andernfalls werden wir jene Be gräbnisstellen einziehen und unter Beseitigung der Einfriedigungen und Grabsteine die Grabhügel ein ebnen laßen. Leipzig, am 0 44. Bezeichnung: I. Teil Nr. ' Herr Addis Weidner in Bösdorf beabsichtigt auf dem der Leipziger Westendbaugesellschaft gehörigen Grund stücke an der Reineckestraße in Leipzig-Lindenau (Nr. 656u des Flurbuchs und Blatt 2138 des Grund buchs für L.-Lindenau 2) eine Eisengießerei mit zwei Kupolöfen zu errichten. Etwaige Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind, soweit sie nicht aus privatrechtlichen Titeln be ruhen. bei deren Verluste binnen 14 Tagen im Zimmer 165 des Gewerbeamtes, Rathaus, Erd geschoß, anzubringen. Dort liegen auch die auf die Anlage bezüglichen Zeichnungen und Beschreibungen zur Einsicht aus. Leipzig, am 1. Februar 1911. Gew.-A. 1 357. »4»? Der Rat der Stadt Leipzig, Gewerbeamt. Nutz- unü Brennholz- Versteigerung. Auf dem Schlage in Abteil. 5 und 6 des Burgauer Forstreviers, am früheren alten Forsthause bei Böhlitz-Ehrenberg, sollen nachstehende Hölzer meistbietend verlauft werden: I. Donnerstag, den 2. Februar d. A, gegen Barrahluna: 2 rn, eichene Nutzscheite, 7 - eichene l 2 - ellerne 1 85 Abraumhaufen. H. Freitag, den 3. Februar d. gegen die übliche Anzahlung: 40 eichene Klötze v. 18—107 cm Mtttendurchmesser 80 buchene « « 19—46 - « 20 ahorne « « 20 36 - « 161 eschene » » 18—48 - * 28 maßhold. « » 21—39 - - 122 lüsterne « - 17—67 « « 9 lindene « « 24—60 » » 47 ellerne - - 18—31 » « 116 Stück SLirrhölzer. 40 - Hevebäume. Zusammenkunft: Früh 9 Uhr aus dem Schlage. Leipzig, den 27. Januar 1911. os»»7 Des Rate» Forstdeputatis». Die Stelle des Borstandes der technischen Abtei lung des Bauoolizeiamtes (Oberbaukommißar) ist am 1. Juni dieses Jchres neu zu besetzen. Bewerber müßen Regieruugsbaumeister im Sinne der sächsischen Verordnung vom 25. Februar 1904 sein und aus dem Gebiete der Baupolizei hinreichende Ersahrung.besitzen. Der Gehalt beträgt 5500 jährlich, der viermal in zweijährigen und zweimal in dreijährigen Abschnitten um je 400 sich erhöht. Bewerbungsgesuche sind bis spätesten» zum 25. Februar 1911 bei unserem Personalamte, Rat haus, Zimmer Nr. 342, einzureichen. Leipzig, am 30. Januar 1911. 88. «4» Der Rat der Stadt Leipzig. Donnerstag, den 2. Februar, nachm. 3 Uhr werden in hiesiger Güterabfertigung (Zimmer 11) 2 Kisten Rosinen, 31 ku, und 1 Kiste physital. Instrumente aus Glas usw meistbietend gegen bar versteigert. «74»» Güterabfertigung Leipzig Dresdn. Bahnhof. In das Handelsregister ist heute auf Blatt 7275 betr. die Firma Carl Klinner in Leipzig einge tragen worden: Louis Hugo Kittenberg ist als Inhaber — in folge Ablebens — ausgeschieden. Der Kauf mann Johann Georg Friedrich Wilhelm Dencker in Bremen ist Inhaber. Er hastet nicht sür die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbind lichkeiten des bisherigen Inhabers. Die Handelsniederlassung ist nach Bremen verlegt worden. Leipzig, den 1. Februar 1911. «4» Königliche» Amtsgericht, Abt. IIL. Wer dem verstorbenen Herrn Consul Rau 8ebttk in Leipzig, Christianstraße 3, etwas schuldet oder von ihm etwas zu fordern hat, wolle sich mit dem unterzeichneten Testamentsvollstrecker in Verbindung setzen. Leipzig, Barfußgaße 11, den 1. Februar 1911. »»5,8 Rechtsanwalt Justizrat Llr»utu. vekkentliche Ssnüelslehrsnttslt zu Leipzig. (Unter Aufsicht und Verwaltung der Handelskammer.) Beginn des 8(. Schuljahres am April (9ll- Die Reifezeugnisse der Höheren Abteilung der Anstalt berechtigen zum einjährig-freiwilligen Dienst. Außerdem sür junge Leute mit Berechtigungsschein Schüler« oder Lehrlingv-Fachkurs von Jahresdauer. Unterricht in allen Zweigen der Handelswissenschaft. Anmeldungen jeden Wochentag von 11—12 Uhr. Die Anmeldung von Handlungslehrlingen, die Ostern in die Früh- oder Nachmittagskorse der dreijährigen Lehrlingsabtellung eintreten sollen, kann in der Zeit vom 1. bi» 8. März, vormittags von 19—12 erfolgen. Die Lehrlinge haben unter Vorlegung des Zeugnisbuches und Abgabe des von der Lehrfirma unterzeichneten Anmeldescheines selbst zu erscheinen. orisa Hofrat Prof. H Direktor. Sparkasse Schönefeld. Sparverkehr im Januar 1911: 5418 Einzahlungen im Betrage von 721 148 50 3103 Rückzahlungen - « « 525 734 - 30 - 519 neue Bücher. Einlegerguthaben 20 342 426 O1/ ll/ Zinsfuß öD /2 /g bei täglicher Verzinsung. Spsrkslle Liedertmolkmitz. Unter Garantie der Gemeinde. Eioleaerguthaben: 19 082 230 87 -H. Reserven: 955 000 Sparverkehr vom 1. Januar bis 31. Januar 1911: 3 292 Einzahlungen im Betrage von 548 843.^.79 ,z, 2 375 Rückzahlungen im Betrage von 407 219 83 Tägliche Verzinsung der Einlagen mit O/o» Expeditionszeit: Montags bis Freitags vormittags 8—12'/, und nachmittags 2'/,—4 Uhr, Sonn abends nur vormittags von 8—12', Uhr. Etzpeditionszeit der Zweiggeschiistsstellen: Oelzichau: Jeden Tag. Probstheida (unmittelbar an der Endstation der elektrischen Straßenbahn): Jeden Tag. Göhren: Jeden Tug. Giro-Konto bei der Filiale der Sächsischen Bank zu Dresden in Leipzig. Es Die Sparkassen-Verwaltung. Sparkasse Wahren. (Unter Garantie der Gemeinde.) SMvcikchr im Januar 1911: 3909 Einzahlungen im Betrage von 662745 98 -»L 1561 Rückzahlungen - - « 234 797 - 65 - 595 ncuc Bilch». Zlnöfnsi sür Einlagen Ä'/z"/, bei täglicher Verzinsung. GelchSllsverkehr. ; voher stamm« »er Nam« »Maggi's Lu» »em Land«, »wo die Zitronen blüh n' — mutz die Sntwort lauten. I» »er Lat ist Julin» Maggi, der »rfinder der »ach ihm be- »a»»te» Lrzeugnissr (Maggi» VLue, kuppen, -vouillo«. würsrls, der Sohn eine« au» Italien stammende« Groß» industrielle». Dieser besaß in ber Schweiz mehrere Getreide mühlen, deren Betrieb ber Lohn schon in den 80er Jahre» dr« vorige» Jahrhundert» aus da» Spezialgebiet der Bolt»- ernähruag au»dehn«e. So entstanden nach mancherlei Stu dien und Bersuchen bl« heute ln srdem Haushalt eingebürger te» Süchenhllsdmittrl, di« unter ihrer Schutzmarke Kreutz» sirr»" Maggi» Namen durch die ganze Weil getragen habe» und in den einzelnen Ländern von selbständigen Maggi werke» hergcstelli werden. Die deutsche Jabrtk bcsindet sich i» Lingen am Hohentwiel, ihre kaufmännische Leitung i» vrrlt». /L?' ^o^zrrzzrAse/zrzv^/kzzrLezr «,o^e/^. Fe». Se»oh^. Gut von S40—SSSS Ztm» oa. 100 bompt. Äs»««' am Lch-E. 9, /
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