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Nr. 10 Aufbewahrungsgebühr für Fahrräder auf Bahnhöfen. Wie die Radfahrerbehörde für Verkehr und Sport, Berlin, mitteilt, ist es ihrem Bemühen gelungen, von der Reichsbahn die Zusage zu erhalten, daß voraussichtlich in Kürze die monatliche und wöchentliche Aufbewahrungsgebühr für Fahrräder auf Bahnhöfen herabgesetzt wird. Während die monatliche Gebühr z. Zt. 4.— RM. beträgt, soll sie auf 2.— RM. herabgesetzt werden. Die wöchentliche Gebühr beträat z. Zt. 1.— RM. und soll auf 50 Pfg. ermäßigt werden. — Die Radfahrer werden diesen Bemühungen der Rad fahrerbehörde Dank wissen und den Erfolg aufs äußerste bearüßen. Sie liegen im Sinne der Bestrebungen, alle Gebühren für Radfah rer so niedrig wie möglich zu halten, um die Radfahrer aufs ge ringste zu belasten und ihnen auf diese Weise die Möglichkeit zu einer uneingeschränkten Benutzung ihres Fahrzeuges zu verschaffen. Pläne des „Konsortium zur Förderung der Radfahrer-Interessen" betr. Wiedereinführung der Radfahrerkarte. Durch einen großen Teil der Presse ist kürzlich die Nachricht ge gangen, daß ein „Konsortium zur Förderung der Radfahrer-Inter essen" Bestrebungen in die Wege geleitet habe, um den Nummern zwang und die Hastpflicht-Versicherung für Radfahrer unter gleich zeitiger Zahlung einer Abgabe einzuführen. Das Konsortium hat es für richtig gehalten, den Herrn Reichskanzler mit diesen Ausfüh rungen zu behelligen. Wie wir vom VDFJ. erfahren, besteht bei den maßgebenden Stellen im Reich und in Preußen ebenso wenig wie bei der In dustrie oder den Verbänden der Radfahrer eine Neigung, sich mit derartigen, wenig durchdachten Plänen zu befassen. Die Interessen der Radfahrer werden durch di« bisher bestehenden Organisationen in ausreichendem Maße wahrgenommen. Der Bildung von Kon sortien oder sonstigen Gebilden zum Schutz der Radfahrerinteressen bedarf es daher wirklich nicht mehr. Pläne, die auf einen Legitima tionszwang der Radfahrer in irgendeiner Form hinauslaufen, haben daher keinerlei Aussicht auf Verwirklichung, da es die beteiligten Organisationen als ihre Aufgabe ansehen, verkehrsfördernd zu wir ken, anstatt durch Erweiterung der schon heute überaus komplizier ten und unübersichtlichen Vcrkehrsvorschriften dem Radfahrerver kehr neue Fesseln aufzuerlegen. Wer kann das Fahrrad nicht gebrauchen? >' Man braucht nicht alt wie ein Methusalem zu sein, um sich der Zeit erinnern zu können, wo auf die als Titel gewählte Frage mit einem Achselzucken geantwortet worden ist. Vor 40—50 Jahren wurde die Benutzung eines Rades als Akrobatenkunststück tollkühner Jünglinge betrachtet, und jeder vom Velobazillus noch unberührte Mensch lehnte ein Herabsinken zum Radfahrer ab; aber die Zeiten haben sich geändert, und im Zeitalter des Sports und des Verkehrs 140 ist ein Nachdenken über die Frage, wodurch das Fahrrad zu seinem beispiellosen Siegeszuoe gelangt ist, Wohl der Mühe wert. Der erste Schritt" auf diesem Wege zum Siege war die Schaf fung des mit zwei kleinen Rädern versessenen sogenannten Nieder rades und die Erfindung des luftgefüllten Gummireifens. Das Niederrad hatte nicht mehr die Schrecken des zwar maj stätischen, aber etwas halsbrecherischen Hochrades, und der Luftreifen beseitigte die Furcht vor einer Erschütterung, wie man sie bei dem mit Voll gummi bereiften „Knochenschüttler" erlebt hatte. Der zweite Schritt auf dem Wege zum Siege war die Erkenntnis, daß das Fahrrad nicht nur Sportwerkzeug, sondern auch Verkehrsmittel lein konnte, und zu diesen Tugenden des Rades gesellte sich eine sowohl den Sportsleuten als auch den Radfahrern ohne sportlichen Ehrgeiz entgeacnkommende Vielseitigkeit. Den Sportsleuten war das Fahrrad Waffe im Kampf und Werkzeug zum Beweise der Geschicklichkeit, dem Radfahrer war es Kamerad im Beruf und in freier Zeit Lasttier und Zeitsparer. Auf die Fraae: Wer kann das Fahrrad nicht gebrauchen? konnte man bei dieser Vielseitigkeit keine Antwort geben, und die Leichtigkeit, mit der das Fahrrad die an Schnelligkeit und Tragkraft gestellten An sprüche erfüllte, machte alle Figuren der Witzblattzeichner lebendig. Als das Fahrrad noch das Sportwerkzeug der oberen Zehn tausend war, hatten die Wihblattzeichner sich feiner bemächtigt. Sie hatten die Lacher aus ihrer Seite, wenn sie einen Schornsteinfeger auf dem Rade darstellten, den Dienstmann radeln ließen oder das Mädchen für Alles mit dem Korb als Radlerin abbildeten und Pro- vhezeiten, daß alles dies im Jahre 2000 Wirklichkeit werden würde. Die ahnungslosen Engel wußten nicht, daß ihre Pantasien sehr bald Wirklichkeit werden sollten, und wenn man heute an diese Bild'« denkt, muß man über die Naivität derer lachen, die damals über das Vertrauen der Radsportvioniere zum Fahrrad- gelacht haben. Der radelnde Dienstmann ist heute keine komische Fiaur mehr, auch der radelnde Schornsteinfeger ist ein alltägliches Bild. Es radelt dei- Bäcker, der Schlächter, der Schusterjunge, es radelt die Polizei, das Militär, die Feuerwehr und das Mädchen für Alles, es radeln Bürger und Bauern, hoch und niedrig, arm und reich. Das Fahr rad ist durch seine Vielseitigkeit ein Freund Aller geworden, gleich viel, ob sie von ihm Hilfe und Abnahme des Körvergewichts, Er- Haltung oder Wiederherstellung der Gesundheit fordern, ob sie von ihm Frohnarbeit als Laststräger oder Omnibus verlangen od^r sich nach getaner Arbeit in Gottes freie Natur tragen lassen wollen. Und wer auf die Frage: Wer kann das Fahrrad nicht gebrau chen? von Erwachsenen eine unerwartete Antwort zu erhalten be fürchtet, wende sich mit der Frage an die Juaend. Glaubt jemand im Ernst daran, daß ein Junge oder ein Mädel auf die Frage: Kannst du ein Fahrrad gebrauchen?" mit „Nein" antworten würde? Der Rad- «nd Krassahrer Was dielet der SWW MWer-Md r 1. Persönliche Unfall-Versicherung sür Radfahrer. 2. Haftpflichtversicherung, der unerläßliche Schutz eines Radfahrers. 3. Vorteilhafte Unfall- und Haftpflichtversicherung für Kraftfahrer sz. Selbstkostenpreis^. 4. Die Bundesmitgliedskarte (als Ersatz für die polizeiliche Nadsahrkarte). 5. Bundesabzeichen. 6. Bundeszeitnng. 7. Satzungen und Wcttfahrbcstimmungen. 8. Rechtsschutz in Fällen allgemein sportlichen Interesses. 9. Auskunstserteilung über Radtouren durch den Wanderfahrwart. 10. Schutz aus Landstraßen durch Warnungstafeln: Vorsicht! 11. Auskunft und Hilfeleistung durch Ortsvertreter. 12. Vorteilhafte Unterkunft in Bundes - Einkehrstellen. 13. Vereinshaftpflichtversicherung. 14. Geselligen Anschluß in Vereinen. 15. Kraftfahrer-Abteilung. 16. Sportliche Wettbewerbe aller Art: Wandersahren, Straßen- n. Bahnrennen, Bundes-, Bezirks, und Vereins-Sportfeste mit Wettbewerb in Kunst-, Reigen- und Korso- fahren, Radball und Radpolospiele. Alle diese Vorzüge erlangen Sie durch die Mitgliedschaft in unserm Bund. Der Jahres beitrag beträgt ab 1. Juli für 1932 für Herren einschl. Porto u. Bundeszeichen 5.20 RM., für Damen und Familienmitglieder 4.70 RM., für Jugendliche 3.70 NM. Damen, dir die Zeitung wünschen, haben ebenfalls 5.20 NM. zu zahlen. — Eintrittsgeld 1.50 RM., wofür ein Tourenbuch gratis geliefert wird. Beitrag für Kraftfahrer 6.— RM. Für Sachsens Radsahrerschajt bietet demnach der Sächsische Radsahrcr-Bund einen Hort zur Pfleg« des Rad- «nd Kraftsahrsportes. Jeder Radfahrer, jede Radfahrerin, feder Kraft- fahr« sollte deshalb nicht länger zögern, sich unserem wohlorganisterten Landesverband anzuschließen! Anmeldung kann durch jedes Bundesmitglied geschehen oder direkt durch die BundeSgeschästSstelle: Kurt Landgraf, Lec pzig C 1, Rcichrlstr. Fernspr. 28552.