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Länderrechte, die aus das Mich übergehen Verordnungen und Erlasse zum Aeuausbau - Uebergang der Landes-Konlordate aus das Reich Berlin, 5. Februar. In einer Verordnung auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches bestimmt der Reichsinnenminister, das; die Wahrnehmung der Hoheits rechte, die von den Ländern auf das Reich Ubergegangen sind, den Landesbehörden zur Ausübung im Auftrage und im Namen des Reiches insoweit übertragen wird, als das Reich nicht allgemein oder im Einzelfall von die len Rechten Gebrauch macht. Die von den Ländern untereinander oder mit dem Reich ge- geschlossenen Verträge und Verwaltungs abkommen werden durch den Uebergang der Hoheitsrechte der Länder auf das Reich nicht berührt. Landesgesehe bedürfen der Zustim mung des zuständigen Reichsministers. Die obersten Landcsbehörden haben im Rahmen ihres Aufgabenberei ches den Anordnungen der zuständigen Reichsminister Folge zu leisten. Landesbeamte können in den Reichs dienst. Reichsbeamte in den Landesdienst versetzt werden. In einem Erlatz vom 3. Februar überträgt der Reichspräsident mit sofortiger Wirkung die Ausübung des ihm auf Grund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches zustehenden Rechtes zur Ernennung und Ent lassung der unmittelbaren Landesbeamten für Preutzen dem Reichskanzler und der Landesregierung für die übrigen Länder den Neichsstatthaltern und den Landes- rcg'erungen. In einem zweiten Erlatz des Reicl-spräsidenten heitzt es ..Nach Artikel 2 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches sind die Hoheitsrechte der Länder und damit das Begnadigungsrecht auf das Reich Ubergegangen. Soweit das Begnadigungsrecht bisher den Ländern zustand, übe ich es in Zukunft aus wegen aller strafbaren Handlungen, die Soldaten und Wehr machtsbeamte während ihrer Zugehörigkeit zur alten oder neuen Wehrmacht begangen haben, in den Einzel fällen. in denen ich mir die Entschlietzung ausdrücklich Vorbehalte. Im übrigen übertrage ich die Ausübung für Preutzen auf den Reichskanzler, für die übrigen Länder aus die Neichsstatthalter. Beamte der Lander - Reichsbeamte In einem erläuternden Artikel zum Gesetz über den Neuaufbau des Deutschen Reiches äutzert sich der Staats sekretär im Neichsinnenministerium Dr. Pfundtner auch über die Hoheitsrechte der Länder, die nach dem Gesetz auf oas Reich übergehen. Unter den „Hoheitsrechten" der Länder verstand man nutzer der Verwalt unqs- seinschlietzlich Finanz-) Hoheit und der Gebiets hoheit vor allem das Recht zur Gesetzgebung und die Rechtsprechung einschlietzlich des Gnaden rechtes. Der Fortfall der Berwaltungshoheit zum Bei spiel toll für die derzeitige Zuständigkeitsverteilung zmi- sclvn dem Reich und den Ländern auf dem Gebiete der Verwaltung zunächst keinen unmittelbaren Einflutz heben. Wohl aber ist der Gegensatz zwischen Neichsver- waltung und Landesverwaltung beseitigt. Beiden liegt die einheitliche Staatsgewalt des Reichs zugrunde, wobei die Form der Verwaltung — Neiä>s- vcrwaltung, Landesverivaltung. Selbstverwaltung — nur durch Zweckmätzigkeitsgründe bestimmt wird. Die Lan- dcsverwaltung ist lediglich eine Erscheinungsform der Reichsverwaltung. Die Zuständigkeitsverteilung zwi schen dem Reich und den Ländern auf dem Gebiete der Gesetzgebung wie der Verwaltung ist kein Verfassungs problem mehr, sondern eine reine Organisationsfrage. Das Gesetzgebungsrecht der Länder ist auf das Reich über gegangen. Die Reichsregierung kann die Ausübung die ses Rechtes mit oder ohne Vorbehalt den Landesregie rungen übertragen, die dann im Auftrage und im Namen des Reiches tätig werden. Das Beamtenernennungsrecht ist als Aus- flutz der auf das Reich übergegangenen Hoheitsgewalt ans das Reich übergegangen. Die Beamten der Länder bleiben zwar Landesbeamte, werden aber im Zusammen hang mit der grundlegenden Neuordnung des Berhält- nisses der Länder zum Reich und mit dem Uebergang der Hoheitsrechte der Länder auf das Reich mittelbare Reichs beamte. Die Beamtenernennung erfolgt im Namen des Reichs; sie steht dem Reichspräsidenten zu, der dieses Er- nennungsrecht etwa auf die Neichsstatthalter übertragen könnte. Auch eine „Gebietshoheit" der Länder besteht nicht mehr; sie war, nachdem die Unterschiede zwiscl>en „vcrsassungsändernder" und „einfacher" Gesetzgebung durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 weit gehend beseitigt ivaren, bereits gegenstandslos geworden. Neber die Gebietsgliederung innerhalb des Reiches be stimmt nun allein das Reich. Das Recht der Länder zur Gesetzgebung und zum Erlatz von Verordnringen leitet sich nunmehr ausschlietzlich von der Reichsgewalt ab. Die Rechtsprechung erfolgt nach wie vor durch die Gerichte der Länder. Recht wird aber nicht mehr gesprochen im Namen des Landes, nicht mehr im Namen des preussischen oder bapriscl-en oder mecklenburgisä)en Volkes, sondern im Namen des deutschen Volkes, das heitzt, wenn die Ur teile, wie bisher, „im Namen des Volkes" verkündet werden, so ist darunter das deutsche Volk zu verstehen. Das Gerichtswesen als Landeseinrichtung wird hierdurch nicht berührt. Wenn sonst die Bedeutung der Bestimmung vom Uebergang der Hoheitsrechte der Länder auf das Reich im allgemeinen mehr darin liegt, datz für die not wendigen Matznahmen der Reichsreform verivaltungs- uud verfassungsrechtlicher Art zunächst die Voraussetzung geschaffen werden, so ist eine unmittelbare Folge der Neuregelung zum Beispiel der Fortfall der aktiven und passiven Gesandschaftsfähigkeit der Länder. Ser Uebergang der Landes-Konlordaie auf das Reich Aus Artikel II Abs. 1 des Gesetzes zur Neubildung des Reiches ergibt sich unter anderem auch die sehr weit ragende Folgerung, datz damit auch die Landeskon kordate auf das Reich übergehen. Denn zu den Hoheitsrechten der Länder gehörte bisher auch der Abschlutz selbständiger Konkordate mit dem Heiligen Stuhl. Zwar ist durch den Abschlutz des Reichskonkor dats, welches das gesamte Reichsterritorium umsatzt, auch Moskau, k>. Febr. Die Telegraphcn-Agentur der Sowjetunion veröffentlicht nunmehr die grotze Rede, die der Volkskommissar für Heer und Marine, Woroschilow, am 30. Januar auf dem 17. Parteitag der russischen kom munistischen Partei gehalten hat. Hinsichtlich der Lan desverteidigung bemerkt Woroschilow, sie entspreche voll auf dem Entwicklungsniveau des Landes. Zwischen dem 16. und dem 17. Parteitag sei eine enorme Arbeit zur Umgestaltung der roten Armee geleistet worden. Wir haben, so betonte Woroschilow, moderne Tanks in durch aus genügender Anzahl, wir haben eine quantitativ und qualitativ ausreichende Artillerie, eine genügende Anzahl guter Handmaschinengewehre und Maschinengewehre für die Abwehr von Luftangriffen. Wir haben jetzt eine mächtige ci-emische Industrie und keine schlechten Verbin dungsmittel. Wir haben mächtige schwere Bombenflug zeuge geschaffen und im gesamten Flugzeugwesen Ver besserungen erzielt. Die Technisierung habe, so fuhr der Redner fort, der roten Armee ein völlig verändertes Gesicht gegeben. Eingel;end nahm der Volkskommissar dann zur Lage im fernen Osten Stellung. Japan sei das erste Land, das versucht habe, sich mit Hilfe eines Krie ges einen Ausiveg aus der Krise zu schassen. Es trete am Weltmarkt als Hauptkäufer für Kriegsriistungen und Kriegsindustrie-Rohstoffe auf. Gleichzeitig sei die poli tische Vorbereitung Japans für einen Krieg, der ernster «lsm Neicks Das Berliner Pressefest. Berlin, 6. Fcbr Berlin feierte am Sonnabendabend sein Pressefest. In der qrotzen Ehrenloge bemerkte man Minister präsident Gorina. Reichsfinanzminister Graf Schwerin-Krosigk. Reichsivchrminisler von Blomberg. Staatssekretär Meissner, den französisclien Botschafter Francois Poncet den enqlisclzen Bot- schastcr Sir Eric Phipps und zahlreich weitere Angebärige der Diplomatie, ferner fast man den Oberpräsidenten Staatsrat Kube, SS Gruppenführer Dietrich. SA-Gruppennibrer Prinz Auaust Willzelm. den Ebes der Heeresleituna. General oon Fritsch, Polizeiaeneral Dalueae, den Reichsleiter der Winterhilfe. Hilgenfeldt. In der Lage des Propaaandaministeriums sahen n-'lren Reichsminister Dr Goebbels Staatssekretär Funk, der Reichspresscttzef der NSDAP Dr. Dietrich, der Direktor des JenIralPartei-Be rlages der NSDAP . Amann der Leiter des Re'chsverbandes der Deutschen Presse. Hauptmann a. D. Weih. In späterer Stunde erschienen Olxmbürgcrme'lter Dr. Sakun, Staatssekretär Feder. Schrifttum. Film und Bich ne waren au- herordentlich stark vertreten. Groher Tag am .Kaiserdamm. Berlin, 5 Febr. Das Internationale Reitturnier am Kaiserdamm erlebte Sonnaliend nachmittag einen grossen Tag. Zum Glichen Preis der Nationen, der Sonnabend und Sonntag ausgetragen wurde, batten sich zablrei<s>e Minister und höhere Offiziere der Reichswebr und der Polizei, SA- und ES Führer eingefunden. Bon Ministern waren anwesend V'-ekanzler von Lasten, die Re'chsminister Dr Goebixtts. von Blamlvrg, von Neurath. Graf Schiverin-Krosiak und Seldt«. Ausserdem waren der französische Botsäzafter Francois-Poncet sowie die Ge sandten von Nonvegen. Hollano und der Schweiz anwese id Kurz vor 16 30 llbr erschien in «Ue-Ueitung des Ministerpräsi denten Göring Reichskanzler Adolf Hitler. Der frühere würtlemberglsche Staatspräsident Bazille gestorben. Stuttgart, ö. Febr Der frül-ere Staatspräsident oon Württemberg. Dr Willzelm illazille. ist am 1. Februar nach schiverer Kranklzeit gestorben. Die Beerdigung bat in aller Sl-ille staltgefunden. VlS Dienstag früh mstssen Klrchennacyrtchten und andere Einsendungen für das St. Benno-Blatt in Dresden sein, wenn sie mit Be stimmtheit ausgenommen werden sollen. Wir bitten alle unsere Freunde und Mitarbeiter, bei Einsendungen für das Bennoblatt diesen Termin zu beachten! s<l)on eine einheitliche konkordatäre Regelung für das ganze Reichsgebiet getroffen. Doch waren die zwischen zeitlich mit den einzelnen Ländern abgeschlossenen Kon kordate zunächst aufrechterhalten geblieben. Mit dem Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches — und dieses Gesetz ist mit dem Tage der Verkündigung, also am 39. Januar 1934, in Kraft getreten — sind also die Länderkonkor date nunmehr auch auf das Reich iibergeleitet. In der Praxis ändert sich an dem Rechtszustand des halb nichts, weil ja im Neichskankordat die matzqebend- sten Bestimmungen der Landeskvnkordate bereits aus genommen und darüber hinaus in umfassenderweise alle diejenigen Fragen geregelt waren, die durch die Länder konkordate bis jetzt nicht erfatzt wurden. Die Wirkung dieser Matznahmen wird aber nach autzen hin darin be stehen, datz es jetzt nur noch eine einzige Päpstliche Vertretung im Reich, nämlich den Apostolischen Nuntius in Berlin, gibt, so datz also die Nuntiatur in München hinfällig wird. Ausserdem wird auch küu'Iia- hin die gesonderte Vertretung Bauerns beim Heiligen Stuhl in Wegfall kommen. Erwägungen darüber, ob diese Vertretung etwa in einer anderen Form noch aus rechterhalten werden kann, sind zur Zeit noch im Gange. sei als der, den es in China führe, deutlich zu erkennen. Japan sei nicht nur der tatsächliche Herr in der Mand schurei geworden; es sei auch, sobald dies eingetreten sei, dazu übergegangen, die Sowjetinteressen an der Ost chinabahn zu schädigen. Der Schutz der Sowselgrenzen und -städte sei den Japanern ein Dorn im Auge. Die Sowjetunion müsse dies alles mit Aufmerksamkeit ver folgen, die nötigen Matznahmen treffen und auf alles gefotzt sein. In erster Linie müsse sich Nutzland in seinen internatio nalen Beziehungen Manövrierfreiheit sichern Alle Staa ten. die auf absehlwre Zeit keinen Krieg führen woM-"i. gruppierten sich um Rutzland. Die Beziehungen zu d"n Ländern des nahen Ostens seien vortrefflich, am freund schaftlichsten und festesten die zur Türkei. Nicht schleckt seien die Beziehungen zu Persien und Afghanistan. Nur der ferne Osten sei mit Wolken bedeckt. Dort könne ein Kricgsgewitter ausbrechen. Der Krieg wird, wenn man ihn uns aufzwingt, ein grotzer und ernster Krieg sein. Wladiwostok und das ganze Küstengebiet. Nordsacha! n wie die Kamptsä'atka. wie überhaupt jeden Futz breit ihres gesamten fernöstlichen Landes, müsse die Sowjet union um jeden Preis verteidigen und werde ihn auch zu verteidigen wissen. 8000 Arbellsdienstkameraden werden verpflichtet. Stuttgart. 5. Febr. In Stutlaort wurden am Samum 8000 Arbeitsdienstkameraden aus dem Gebiet Württcmbe-a Holzen zollern leserlich verpflichtet Der ieierliclie AKI fand m Schlatzhof statt. Auf dem Balkan des Schlages malmten Re'ck > staltbalter Murr die würtiemb'ra käie Regierung Ttaatss'luc- tär Hier! und Vertreter der NSDAP und der Reichswebr de- Feier bei. Freispruch inr Ncuwiedcr Sparkassen-Prozetz. Neuwied, b. Febr. Vor der Graszen Strafkammer batten sich der frittiere Leiter der Kreissparkalse Neuwied, Mulb. der frübere Vorsitzende des Kreissparkassend'rebtariums. Land rat i. e. R Graszmann, ianue der frübere Reichstaasa>>ae- ordnete und stellvertretende Vorsitzende der ehemaluzen Zen- trumsleitung in Neuwied. Verbülsdonk, zu verantworten Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, in den Iabren 10'1 bis 1033 als Bevollmächtigte der KreisGarkasse ük»er Forderns gen und andere Üiermögensslücke der .Kreissparkasse verfügt 'n haben, um sich und anderen Vermögensvortette zu verschalten Sämtliche Angeklagten lrestritten hartnäckig sich strafbar gemacht zu balxm Auf Grund der tltznve'saufnabme batte d-r Anklagevertreter für den Angeklagten Mmb eine Gesänan- - strafe von drei Iabren. für den ebemaliaen Verlagsdirekt'r Verbüb-doirk zn»ei Iabre und für den Landrcu Grotzmann em Jahr Gefängnis lvantragt. Das Urteil lautete aus Freispruch für sämtliche Angeklagten. Die Kasten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Das Deutsche Frauenwerk. Berlin, 5. Febr. Das Deutsclre Frauemverk teilt mit: Das unter der Obbut des Herrn Reichsministers des Innern, Dr. Frick, stelxmix Deutsclze Frauemverk ist die van Staat und Partei allein anerkannte Einbeitsorganisatian aller deutsclzen Frauen verbände und als svlcize Trägerin der deut sitzen Frau- enarl>eit. Das Deulsit»e Frauemverk erstrebt grundsätzlich 1. die endgültige Befriedung innerhalb aller deutsäzen Frauen- organisationen, 2. den Einbau des Frauemvirkens in den Dienst van Start, Valk und Kirctze. Der NS.-Frauensclzaft wird als Spifzenverband grundsätzlich die Führerschaft im Deutsäx'n Frauemverk zuerkannt, abne datz hierdurch die Eigenständigkei: der anderen Frauenverlxinde be rührt wird. Die Organisation des Deutsclien Frauemverkes er streckt sich ülrer das ganze Reich. Der Sitz der Reictzsstelle be findet sich lm Reichsministerium des Innern. Berlin. Bon der Spitze des Reiches gliedert sich das Deutsch Frauemverk ülrer 13 Landesstellen zu den Gauen. Kreis- und Ortsringen. Zur Führung der 13 Laudesstcllen ist je eine Landesstellenleilerin bestellt. Die Leitung der Landesstell« Sachsen, Sitz Dresden, hat Frl. Latte Rühl« mann, Leipzig, Inne. Woroschilows Warnung an Japan „Der Krieg wird, wenn man ihn uns auszwingt, ein großer und ernster Krieg sein"