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Ausgabe k und S Güi* ^aUAßr u. -''i Das kalhvttsche Vereinsleben Auswirkungen -es Gesetzes Festsetzung -er erlaubten kath. Vereine « .1 1 Nachprüfung -er Nuhegehaltsempfänger cv .1 die N«»»Mo«: Dr«sd«n>A., Pollerstr. 17, Frrnr. W7l1 u. rwir LelchLItoftell«, r«»ck »nd «erlog: Eermanla Buchdrucker«! ». B«rla« Th. u. G. Wink«!, Pollerstr. 17, F«rn«. SIVIL, Postscheck: Nr. UW, Boni: Sladtbank Dresden Nr. V47K7 Im Falle von HSHerrr Gewalt, Berbol, Etr«lk »d«r BelrlebsftSruugen hat der ««zleher oder Inserent keine Ansprüche, salls die Zeitung In beschränktem Umsange verspätet oder nicht erscheint. — Ersllllungsort Dresden Besprechung zwischen Mlnisterlal-ireltor Or. Buttmann und Vertretern -es deutschen Episkopates Oer Kampf gegen die Arbeitslosigkeit Koni Fv berg, 19. Juli. An den Herrn Reichs präsidenten in Berlin, an den Herrn Reichskanzler in Berchtesgaden und den Herrn preussischen Ministerpräsiden ten in Berlin wurde nachstehendes Telegramm gesandt: „Ter systematische Kampf gegen die Eriverbslosigkeit in Ostpreussen geht weiter: Heute ist der zweite Kreis, Preußijch-Eylau, frei von Arbeitslosen. Auch dieser Erfolg, wie der in Pilltallcn, zeigt, dass es sich nicht um eine Zusallserschcinung han delt, sondern nm die Früchte eines zähen und plan mässigen Ringens, das mit allen Kräften fortgesetzt wird. Oberpräsidcnt Koch, Gauleitung." Oer Vizekanzler nimmt an der Hl. Rockfeier teil Trier, l!l. Juli. Im Trierer Bischosshos ist, wie die Trierische Landeszeitung berichtet, die Nachricht einge- traffen, daß bei der Eröffnungsfeier der Ausstellung des Hl. Rackes am Sonntag, den 23. Juli, als offizieller Ver treter der Reichsregierung Vizekanzler van Pagen und als offizieller Vertreter der preußiscl>eu Staatsregierung Staatssekretär Graucrt anwesend sein werden. Außer dem wird auch der Oberpräsiöent der Rheinprovinz, Frei herr von Liininck, teilnehmen. Berlin, 19. Juli. Amtlich wird mitgeteilt: Im Reictssininiftcrium des Innern fand gestern eine Besprechung zwischen Ministerialdirektor Dr. Butt mann einerseits und den Vertretern des Deutschen Epi skopats. Erzbischof Groeber von Freiburg und Bischof Berning von Osnabrück andererseits statt. Die Be sprechung bezog sich auf die Festsetzung des Verzeichnis ses der nach dem Reichskonkordat zuzulassenden kathoi» lischen Verbände. Die Besprechung verlief harmonisch und führte zu einem befriedigenden Ergebnis. Das Verzichnis der hier nach zugelassenen Verbände wird demnächst veröffent licht werden. Bereits jetzt kann mitgeteilt iverden, datz «eine Reihe von Verbänden nicht mehr zugelassen oder ^freiwillig aufgelöst werden, wie z. B. der Volksverein für ^das katholische Deutschland, der Friedensbund deutsclzer Katholiken und andere mehr. Die verbleibenden Verbände sind in zwei Gruppen geteilt. Die Verbände der ersten Gruppe verfolgen ausschließlich religiöse, rein kultu relle oder karitative Zwecke und sind der kirci)- lickM Behörde unterstellt. Sie werden in ihren Einrich tungen und in ihrer Tätigkeit vom Reick-e geschützt. Der Staat hat ihnen gegenüber keine weitergelzenden Ein- mischungsbesugnisse, als sie sich aus der allgemeinen Treuepflicht der Staatsbürger gegenüber dem Staat an sich ergeben. Verbände, die außer religiösen, kulturellen oder karitativen Zwecken auch anderen, darunter auch s o - zialen oder b e r u f s st ä n d i s ch e n Ausgaben dienen, können in staatliche Verbände eingeovdnet iverden. Sie müssen Gewähr dafür bieten, daß ihre Tätigkeit keinerlei parteipolitischen oder gewerkschaftlichen Charakter an nimmt. Sie genießen ebenfalls für ihr Eigentum und ihr Eigenleben den Schutz des Reiä)es. Sie dürfen ihre bis- lzerigen Satzungen beibehalten, es sei denn, daß in die sen Satzungen Zwecke vorgesehen wären, die dem neuen Staat an sich zuwiderlaufen. Soweit nicht die etwaige Eingliederung in staatlici)e Verbände die Befolgung von Vorschriften notwendig macht, die sich aus der Einord nung an sich ergeben, soll von Eingriffen in das Vereins leben abgesehen werden. Die Mitglieder der katholischen Organisationen sollen irgend einen rechtlichen Nachteil in Schule und Staat aus ihrer Zugehörigkeit nicht erfahren. Damit ist der Friede auch im katholischen Vereins leben wieder hergestellt und gesichert. Aussprache Kendersons mit Reichskanzler Killer in München zur Wiederherstellung des Berussbeamlenlums aus Ruhegehallsempstinger Münchener Besprechungen München, 19. Juli In einer Besprechung der Staatsregie rung mit den bayerischen Gauleitern der NSDAP, unter Vorsitz des Reiel>sstatlhaltecs wurde die politisci>e Lage eingehend erörtert. Nach dieser Aussprache fand eine weitere Be sprechung zwischen der bayrischen Staatsregierung, den Gauleitern, den bayerisä-en SA - und SS-Führern und dem Landesbeauftragten der Partei unter dem Vor sitz des Neichsstatthalters statt, wobei Ministerpräsident Siebert eine zusammenfassende Darstellung über die poli tische und wirtschaftliä)e Entwickelung in Bayern seit Uebernahme der Gescl-äfte der bayerischen Regierung gab. Der Reichsslatthalter stellte zum Schluß fest, daß durch diese Besprechung die Aufbauarbeit der bayeriscl)en Staatsregierung im Sinne des Führers im besonderen Maße gefördert sei und schloß mit einem begeisterten Sieg-Heil auf den Führer. Donnerstag, den 20. Juli 1032 v«rl-,»«rl «,,«!,«,,,«y«: dl« lspalt. <0 mm br«N« P-Nk^Ik« « Vs, , — sür FamUitnan^tg«« und Et«ll«n»-luch, » Ps». - Fük Plvtzvoychap«« Unn«, »lk l«in« L«wShk l«lst<i« Abbau -er Wirtschastskommistartate Rücknahme der Vollmachten sür die Bezirksleiter der Wirtschaft. Berlin, 19. Juli. Das Reichswirtschaftsministeriuin teilt mit: Rarlz- dem auf Anordnung des Herrn Reichskanzlers Kommis sare aus dem Gebiete der Wirtschaft nicht mehr tätig sein sollen, hat der Reirl^wirtschastsminisier die Ernennungen der in den Bezirken der Landesarbeitsämter ernannten Bezirksleiter der deutschen Wirtschaft zurückgenommen. Diese Ernennungen waren in dem Aufrufe des Reichs kommissars für die Wirtschaft und des Führers der Deut schen Arbeitsfront vom 1K. Mai 1933 bekannt gegeben worden. Mit der Rücknahme dieser Ernennungen er löschen sämtliche von den Bezirksleitern der deutschen Wirtschaft erteilten Untervollmächten und Aufträge. an I nauen melnde durch Anschlag bekannt. wie kann der Urlauberwählen? vorübergehend Abwesende können ihre Stimme durch ein wahlberechtsgle» Mitglied ihrer kiirchengemeinde abgeben lassen, welchem sie Vollmacht erteilen müssen. Die Vollmacht muh von einer amtlichen Stelle, auch Pfarrer, beglaubigt sein. Vie Beglaubigung erfolgt kostenlos. Berlin, 19. Juli. Wie das VDZ.-Büro meldet, hat der preußische Finanzministcr nunmehr im Namen auch des Ministerpräsidenten und der übrigen Staatsminister D u rch f ü h r u n g s b e st i m m ungen zum Gesetz zur Wiederherstellung des Ve russ beamte n- t u m s für die Beamten im Ruhestand und die Hinterblie benen erlassen. Darin werden die maßgebenden Stellen ersucht, an Hand der Personalakten und sonstigen Unter lagen zu prüfen, auf welche Nuhegehaltsempfängcr die Voraussetzungen des Berufsbeamtengesetzes über eine Streichung oder Kürzung der Bezüge zutreffcn. Auch die politische Betätigung während der Ruhestandszeit ist zu prüfen. Wenn feststeht, daß ein Nuhegehaltsempfänger nichtarischer Abstammung ist, Parteibuchbeamter war oder sich als politisch unzuverlässig erwiesen hat, ist das Erfor derliche unverzüglich zu veranlassen. Eine mildere Be handlung ist vorgesehen für Nuhegehaltsempfänger, die schon zum 1. April 1921 oder früher in den Ruhestand tra ten, sowie für solche, die als Beamte des unteren oder mitt leren Dienstes nach 30jähriger Dienstzeit zum 1. April 1939 oder früher in den Ruhestand traten. Ueberhaupt soll in erster Anie das Verhalten der ehemals leiten- den Beamten geprüft werden. Im übrigen empfiehlt der Minister Fühlungnahme mit den Gauleitern der NSDAP., während dagegen Vorstellungen von anderer Seite, auch von örtlichen Stellen der NSDAP, erst den Gauleitern zur Stellungnahme vorgelegt werden sollen. Gleiche Bestimmungen sollen für Witwen und Walsen gel ten. Dabei sind Abstammung und politische Betätigung des verstorbenen Beamten maßgebend, nicht die der Hin terbliebenen. Ole evanqelischen Kirchenwahlen Deutscher evangelischer Christ! 21m Sonntag, den 23. Juli, sollst Du die Männer Dei ne» Vertrauen» zur Führung Deiner Kirche wählen. Der Führer selbst hat Dich zur Wahl aufgerufent Er erwartet von Dir, daß Du Deine Stimme abgibstl Anspruch auf Deine Stimme haben nur Volksgenossen, sich vorbehaltlos zum Dritten Reich bekennen Beachte folgende» zur Wahl: Wer darf wählen? Wählen können alle männlichen und weiblichen Ge- melndemitglleder, die am Wahltag das 24. Lebensjahr voll endet haben und in die kirchlichen Wählerlisten ihrer Ge- meinde eingetragen sind. wer nicht in die Kirchenwählerliste eingetragen ist, muh die« schriftlich bi» zum 2t). Juli, nachmittags 3 Uhr, bean- tragen. Jede» Pfarramt gibt kostenlos entsprechende Vor drucke au». wer sich nicht bi« rum vorgeschriebenen Termin hat ein kragen lassen, kann nicht wählen. Wann wird gewählt? Gewählt wird am Sonntag, den 23. Juli, im Anschluß den Hauptgotte»dlenst bi» nachmittags 6 Uhr Die ge rn wahltermlne und den Wahlort gibt jede Kirchenge- Nummer 187 — 82. Jahrgang z? M M Mrsch«!»« wSchenillch d«, illustN«Nn« Gratis r«Ua,« ^v«r F-u-rr-tt««- M«H««I«N r«rib«Uaa<» WI Wkouatl. «e,ugopr<t,: Ausg. A mit Si. Brnnoblait M. 2.70 WM «usg„ °hn« Li. ««nnoblait M L «, W WWW W W W W W 1 »ÜVlnum««, Sonnabend.«. Sonntag-N«. » Ps,. W W W M M V olksseilung