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Riesaer D Tageblatt ««d Avxrigrr lLltedlM »a Astiger). Amtsötatt für dle KVÄgl. Amtshairptmanrrschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riej^ sowie den Gemeinderat Gröba. ^-9. Freitag. 12. Januar 1917, avrnns. 79. Jahrg^ Da» Riesaer Lageblan erscheint seven Tag abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Posianstalten vierteljährlich 2,1» Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 mm breite Ärundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung»- und Vermittclungsgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät, ZnhlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der AeförderungSeinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspieises.. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrastc 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries», Die in Gröba aufhältlichen noch nicht ansgehobenen Militärpflichtigen des Jahr ganges 1897 oder eines älteren Jahrganges haben sich unter Angabe des MusternngS- auSweiseS, Ausmnsternngsscheines oder Geburtsscheines bis spätestens znrn LV. Januar INIV im hiesigen -- Gcmeiudenmte Zimmer Nr. 0 — zur Eintragung in die Rekrutierungs stammrolle anzumelden. Der Anmeldung unterliegen: . 1. Die Militärpflichtigen der Jahresklasse (Geburtsjahr) 1897, 1899, 1895 und ältere Jahrgänge, die bei den früheren Musterungen für zeitig untauglich be funden bez. zurückgestellt worden sind, oder gefehlt haben. 2. Die Militärpflichtigen der Jahreskläffe 1897, die bei früheren Musterungen als dauernd untauglich ausgemustert worden sind. 3. Die noch nicht ausgehobenen Militärpflichtigen der Jahresklasse (Geburtsjahr) 1897, die als unabkömmlich anerkannt worden sind. Gröba, am 11. Januar 1917. Der Gemeindevohftand. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 13. Januar 1N1V von vormittags V-9 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlacdthof gekochtes Rindfleisch zum Preise von 1,50 M. pro an die Inhaber der grauen Freibankmarkcn von 601 bis 700 zum Verkauf. Riesa, am 12. Januar 1917. Die Direktion des städt. Schlachtbofes. W SÄ lid <KLfl iilr das „Rigaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens HÄMKAsAvN vormittags 10 Nhr des jeweiligen Ausgabetages. Die GeschäftSsteSs. BMWsA WSW. Aufforderung des Garnisonkommandos Großenhain zur freiwilligen Meldung gemäß Z 7 Absatz 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Zur Bewachung des Proviantamtes Großenhain werden 6 nicht wehrpflichtige Leute gesucht, die sich als Wächter eignen. Gediente Leute (Angehörige von Krieger- und Schützenvereinen) erhalten den Vorzug. Meldungen sind umgehend beim Proviantamt Großenhain in der Zeit von 8—12 und 2—6 Uhr anzubringen. , Entlohnung erfolgt auf Grund freien Arbeitsvertrags nach den orts üblichen Sätzen. Großenhain, den 11. Januar 1S17. Graf Holtzenvorsf, Oberst z. D. als Garnisonältester. OerMches rmS GiiWsches. Riesa, den 12. Januar 1917. » —* Auszeichnuna. Der Tischlermeister Karl Böhme, Riesa, zurzeit beim Res.-Jnf.-Regt 242, erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klaffe. -* Vom Städtischen Schlachthof. Im Monat Dezember 1916 gelangten auf dem Städtischen Schlachthofe- zu Riesa 420 Tiere zur Schlachtung und zwar 8 Pferde, 86 Rinder (davon 1 Ochse, 27 Bullen, 48 Kühe, 10 Jung rinder), 96 Kälber, 193 Schweine, 31 Schafe »nd 6 Ziegen. Von auswärts wurden in den Stadtbezirk eingeführt und der vorgeschriebenen Kontrollbesichtigung .unterworfen: 12 Rinderviertcl, Schweine und 1 Kalb. Für bedingt tauglich erklärt und gekocht auf der Freibank verkauft wurden V« Schwein. Für minderwertig erklärt und im rohen Zustande auf der Freibank zum Verkauf kamen 5 Kühe, Schwein und 2 Kälber. An einzelnen Organen wurden verworfen 56 Lungen, 2 Lebern, 2 Darmkanale und 5 mal sämtliche Eingeweide. —* Beförderung von Briefen und Post karten mit Handels-Tauchboot. Dem Verneh men nach empfiehlt cS sich, Tauchbootbriefe bis Mitte Januar aufzuliefern. —* HauSbrandkohlen und Bäckerei brikettS. Um dem infolge des Wagenmangels in einer größeren An zahl sächsischer Gemeinden ausgetretenen Mangel an Haus brandkohle und LäckereibrikettS zu steuern, hat das Mini sterium des Innern im Einvernehmen mit dem Finanz ministerium und unter tätiger Mitwirkung der General direktion der Staatseisenbahnen eine Hilfsmaßnahme ein geleitet. Die mangelleidendcn Gemeinden erhalten zur Deckung des dringendsten Bedarfs an Hausbrand- und Bäckerkohle unmittelbar von den Kohlenwsrken Brennstoffe in allcrdingst nur geringen Mengen zugerollt. Die Ver teilung der Kohlen und Briketts bleibt den Gemeinden überlassen. Sie sollen sich bei der Untcrverteilung des orts ansässigen Kohlenhandels bediene». Die Hilfsmaßnahme des Ministeriums des Innern hat nach einer Eingabe eines Kohlengroßbändler-Verbandes in weiteren Kreisen, insbe sondere auch beim Kohlenbergbau selbst, den Anschein er weckt, daß eine allgemeine planmäßige Ausschaltung des Kohlenaroßhandels beabsichtigt sei. Diese Absicht besteht nicht. Nur aus Zweckmäßigkeitsgründen ist der schnellste Weg zur Vermittlung des dringendsten Kohlenbedarfs der Gemeinden gewählt worden. Die Hilfsmaßnahme des Ministeriums des Innern wird und muß sich in der: engen Grenzen einer Notstandsabhilfe halten. Die Interessen des Kohlengrotzhandels werden also durch das Eingreifen des Ministeriums des Innern nicht wesentlich beeinträchtigt werden können. Den Gerüchten von der beabsichtigten Ausschaltung des Kohlengrotzhandels ist danach entgegen- zutreten. —KM. Beschlagnahme von Kalziumkarbid. Mit dem 12. Januar 1917 tritt eine neue Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Kal ziumkarbid, in Kraft. Von der Bekanntmachung wird sämt liches Kalzinmkarbid betroffen. Das Kalziumkarbid wird beschlagnahmt; jedoch ist trotz der Beschlagnahme gestattet: 1. der Verbrauch von Vorräten an Kaliumkarüid während des ersten Monats nach Inkrafttreten dieser Bekannt machung durch die Verbraucher selbst zu den bisherigen Zwecken-, 2. der Bezug von Kalziumkarbid während des ersten Monats nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung in Höbe des Verbrauches im Monat Dezember 1916, soweit er nicht durch eigene Vorräte gedeckt ist, durch die Ver braucher selbst von ihrem seitherigen Lieferanten. Das Vorliegen dieser Verhältnisse hat der Verbraucher seinem Lieferanten schriftlich nach bestem Wißen und Gewissen zu vrtsichern; 3. die Erfüllung von Verträgen, die von AZcbs und Staatsbehörden oder von der Kriegschemikalier -esellschaft abgeschlossen find oder werde»: 4. die - derjenigen Mengen, die zur Verarbeitung auf Kalkftukstoff, Azeton und Essigsäure bestimmt sind, soweit nicht das Kriegsministcriuin oder die Kriegschemikalien-Aktengesell- schäft in seine,» Auftrage darüber verfügt hat oder ver fügen wird. Ferner ist eine Meldepflicht angeordnet, die jedoch nur diejeniaen Personen usw. betrifft, bei denen die Gesamtmenge an Kaliziumkarbid 50 bZ übersteigt. Die erste Meldung für die bei Beginn des 12. Januar 1917 vorhandenen Vorräte muß bis spätestens zum 20. Januar 1917 vorliegen. Die Einzelheiten der Bestimmungen über Beschlagnahme und Meldepflicht sowie über die Pflicht zur Lagerüuchführung und Auskunfterteilung, ferner über be sondere Veränderungs- und Verfügungserlaubnis usw. sind aus der Bekanntmachung selbst zu ersehen, die bei den Polizeibehörden aushänat. — Ein Begräbnis bei Hochwasser. Den „Dr. Nachr." wird ans Herrnskretschen vom 11. Januar berich tet: Während der ersten Tage des Hochwassers starb in Herrnskretschen die 22jührige Hausbesitzerstochter Marie Wiram. Die Elbe stieg und jeder Lag brachte neuen Wuchs. Die Elbstraße von der Landesgrenze nach Herrns kretschen stand unter Wasser. Die Kamnitz wälzte immer neue Fluten heran und aus der sonst so idyllischen Ed- mundsklamm brauste ein wilder Gebirgsbach, dem bald die Ufer zu enge wurden. Nicht lange währte es und Herrnskretschen glich einem Stück Venedig. Kein Weci, kein Steg war sichtbar. Bis nahe zum Kirchlein wurden die Hotels und Häuser vom Wasser umspült. Da mit einem Fall des Wassers nicht so bald zn rechnen war. mußte die Bestattung durchgeführt werde». Das Begräbnis gestaltete sich, gemäß den außerordentlichen Umständen, ganz eigen artig. Der Herrskrstschener Fährdampfer, von dem seit dem Heldentode seines Besitzers die Trauerfahne weht, fuhr bis zu dem am OrtSend« liegenden Trauerhause, wo um 3 Uhr die Leiche auf den Dampfer gehoben wurde. Die nächsten Leidtragenden begaben sich auf den Dampfer und dann fuhr dieser mit seiner Last stromaufwärts bis zur Kamnitzmündung. Hier gab es neue Hindernisse. Da der Bach wegen seiner vielen Stege und Brücken unvassierbar war, mutzte die Leiche samt den Trauergästen in Boote ge bracht werden, und wenn ein Steg oder eine Brücke kam, so mußten die Kähne auf den überschwemmten Wegen fahren. Nach vielen Mühen landete man nächst der Kirche, wo die übrigen Lrauerqäste, die weißen und die schwarzen Mädchen, die den Weg vom Tranerhause zur Kirche über den Kammmeg und den Herrenhausfelsen zu rückgelegt hatten, schon lange — bei 6 Grad Kälte — warteten. Jetzt konnte sich der Trauerzug in Äewegung setzen. —MI. Für Schweinezüchter. Um Mißverständ nisse zu vermeiden, weist die Landesfleischstelle ausdrücklich darauf, daß die Höchstpreise auf Zuchtschweine und Zucht ferkel keine Anwendung finden. — Die Entziehung heimischer ArbeitS- kräfte nach autzersächsischen Betrieben bildet für die säch sische Volkswirtschaft eine ernste Gefahr, auf die schon zu wiederholten Malen aufmerksam gemacht worden ist. Dem Zentralarbeitsnachweis sind in den letzten Monaten mehr fach Fälle bekannt geworden, wo von Agenten, selbst von einzelnen Arbeitersekrctürcn, der Versuch unternommen wurde, größere Arbeitertransporte nach dem Westen zu überführen. Durch sofort eingclcitcle Schritte gelang es noch in letzter Stunde die Durchführung der Unternehmun gen zu verhindern. Bei dem dringenden Bedarf an Ar beitskräften in Sachsen selbst und dem grogen Mangel an Arbeitern wirkt die Benachteiligung durch die Entziehung heimischer Arbeiislräfte um so ichwerer. Tie Tranport- führet haben cs' besonders giss jugendliche AbeiiSkräfte abgesehen und ress neu >uZ der Adeu-enc, tust, die in den rnngcn Körneit steckt.- 'Sie find?» leickt Wc-ze. üm dieer- '-Mcnen Berorduun-"" " "'.-'-Leben, sodo-. c-ue erhöh!,' L- achsamkeit der »Zellen am Blähe i'- —8 DieKohlenpreiSfrage. Gelegentlich der Erhöhung der Abnehmerpreise für Leucht- und Kochgas in Planen i. V., die infolge der gesteigerten Kohlenpreise auch in viele« anderen sächsischen Gemeinde» bat Platz greifen muffen, richtete der fortschrittliche Landtagsabgeordnete Günther an de« Stadtrat zu Plauen den Antrag, er niöge sich einmal an die König!. Staatsregierung mit dem Er suchen wenden, zu erörtern, ob der vorgenommene Preis aufschlag für Kohlen auch berechtigt ist. Abg. Günther er klärte in Begründung seiner Forderung, in der er sich be sonders gegen das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat wandte, daß der vorgenommcne erhebliche Preisaufschlag für Kohlen nicht berechtigt sei und die Behauptung, die Ursache zu der Maßnahme liege in erhöhten Löhnen der Bergarbeiter, nickt zntreffe. Besonders betonte er auch, daß die Kohlcnteueruna besonders die an sich schon schwer um ihre Existenz ringenden kleinen Leute hart berühre. Der Rat der Stadt Plauen sagte die Weiterverfolgung der An gelegenheit bei der König!. Staatsregierung zu, und ferner erklärte Abg. Günther eine Erörterung der Kohlenpreis, frage in der nächsten Sitzungsperiode des Landtages für wünschenswert. —8 Guter Besuch der Landwirtschafts. schulen. Einen erfreulichen Beweis für die Nenbelebung des Interesses an der Ergreifung des landwirtschaftlichen Berufes liefern die Zahlen der Besucher der sächsischen Landwirtschaftsschulen in der Kriegszcit. Obwohl nämlich auf diesen Schuten die Bauernsöhne wegen Militärdienstes oder Unabkömmlichkeit von der heimischen Scholle fehlen, sind diese Lehranstalten dennoch in vollem Betrieb, und zwar stammen die Schüler zumeist aus Beamten- und An- aestclltenfamilien und aus dem Kreise des Nachwuchses städtischer Gewerbetreibender. Wenn das hierin zutage tretende bessere Verständnis für dis Bedeutung der Land wirtschaft im Mittelstände auch ans die Arbeiterkreise über- griffe, so könnte daraus eine glückliche Lösung der oft be klagten landwirtschaftlichen Arbeiterfrage hervorgehe». An maßgebender Stelle ist man übrigens neuerdings in erhöhtem Maße bemüht, die Bedingungen für die Arbeit nahme auf dem Lande in mannigfacher Hinsicht zu ver bessern. — Der Verkehr mit Saatgut von Buchweizen und Hirse, Hülsenfrüchten, Lupinen und Wicken ist vom Prä sidenten des Kriegsernährungsamtes durch eine Bekanntma chung geregelt worden. Nack dieser ist der Handel mit Saat gut nur den von den Landeszentralbchörden bezeichneten Saatstellen und den von den Saatskcllen zugelassenen Händlern gestattet. Daneben können Erzeuger von den Saatstellen ermächtigt werden, Saatgut unmittelbar an Verbraucher zur Aussaat abzusetzen. Der Verkehr mit Saatgut ist nur auf Grund von Saatkarten zulässig, die für die Händler von der zulassenden Saatstellc, für die Verbrancher von ihrem Kommunalverband ausgestellt werden. Tie Preise für das Saatgut bewegen fick zwischen 75 Mk. und 90 Btt. Beim Absatz durch den Handel darf insgesamt höchstens bis zu 10 Prozent zugeschlagen werden. Anerkanntes Saat gut, das von anerkannten Saatgutwirtschaften zu Saatzwek- ren gezogen ist, unterliegt nicht der Prcisbeschränkung. ES darf jedoch nur von dem Erzeuger an Verbraucher un mittelbar oder durch Vermittlung der Saatstcllen abgesetzt werden. Auch hierzu ist jedoch eine förmliche Freigabe und auf feiten des Käufers eine Saatkarte notwendig. Gröba. -Feldwebel O. Vetter im Jnf.-Negt 103, Inhaber des Eisernen Kreuzes L. Klasse, der Militär-St. HcmrichS-Medaille in Silber, sowie der Großen Badischen silbernen Verdienst-Medaille am Baude und der Militär- Karl-Friedrich.7Lcrdienft-Medaille wurde mit der Friedrich - August-Medaille in Silber ausgezeichnet. — Dem Utfsz. Otto Müller der l. Masch.-Gewehr-Koinp., Jnf.-Negt. 107, Inhaber der uiugust-Mcoaillc in Bronze, ist das Qu.ern-' K euz verliehen worden. ...