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Riesaer H Tageblatt and Anzeiger (Lldeblatt onb Anzeiger). Amtsblatt vostscheckkonto: Veipzs, 2l«E «trokaff, «iefo Str. LT Montag, IS. September 1918, «brubS 71. Javrg Ware, die in geschlossenen Packungen an die Kleinhändler für andere Ware: 52 Pf. f. d. Pfd. 1 Pfd. inländischer und 1 Pfd. ausländischer Kaffee-Ersatz ruf jeden Haushalt. Die Entnahme bat bis spätestens Sonnabend, den St. d. Mts. abends und zwar bei denjenigen Kleinhändlern zu erfolgen, bei dem s. Zt. die Anmeldung zum Bezüge von Kaffee-Ersatz erfolgt ist. Es sind von den beiden Sorten an die Bezugsberechtigten nur die gleichen Mengen im Verbände abzugeben. Die Kleinhändler haben dieser Anordnung zur Vermeidung von späteren Weiterungen streng nachzugehen. Wo sich gröberer Bedarf geltend macht, kann Nachlieferung von der Verteilungsstelle — Kommissionsrat Bilke-Riesa — sofort erfolgen. Der Preis beträgt 1.- für inländischen Kaffee-Ersatz: 2. sofort «ach dem Eiustelle«, spätesten» aber 8 Monate vor der beabsichtigten Hausschlachtung, alle nach dem SO. September 1V18 eingestellten, zur Selbstversor gung bestimmten Schweine und Schafe anzumelden sind und daß 3. für Schweine und Schafe, die dem Kommunalverband nicht rechtzeitig ge meldet worden sind, die Genehmigung zur Hausschlachtung gemäß der oben angeführten Ministerialverordnung nicht erteilt werden darf. Großenhain, am 13. September 1918. 962 K v. Der Kommunalverband. Das Königliche Justizministerium hat auf die Zeit vom 1. Oktober 1918 bis Ende September 1923 zu Friedensrichtern Herrn Moritz Mar Oebmicheu, Gutsbesitzer in Lorenzkirch, für den Bezirk Lorenzkirch nnt Rittergut Cottewitz, Herrn Karl Gustav Böhmer, Schuhmachermeister in Gohlis, für den Bezirk Gohlis und Zschepa und für die andern Bezirke die,silberigen Friedensrichter ernannt. Riesa, den 13. September 1918. Königliches Amtsgericht. OerMches uns Sächsisches. Riesa, den 16. September 1918. —* Brotversorgung. Ter Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes hat angeordnet, daß vom 1. Okto- der wieder eiue zehnprozentige Streckung des Brotes mit Kartoffeln erfolge. Zu diesem Zwecke werden den Kartoffel erzeugern, soweit sie gleichzeitig Selbstversorger in Brotge treide sind, die erforderlichen Kartoffelmengen belassen. Ferner werden denjenigen Kommunalverbändcn, denen im Wirtschaftsjahr 1917 die Frischkartoffeln zur Brotstreckung zugewiescn waren, die zur Streckung benötigten Frischkar- toffelmengcn mit 750 Gramm wöchentlich auf den Kopf ihrer brotversorgnngsberechtigteu Bevölkerung für die Zeit vom 1. Oktober 1918 bis 20. Juli 1919 von dec Reichs kartoffelstelle besonders zugeteilt. Den übrigen Kommunal verbänden soll durch die Trockenkartoffelverwertungsgesell schaft (Teka> von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt Trockenkartoffelerzeugnisse zum Zwecke einer zehuprozentigen Brotstrecknnq geliefert werden. Bis zu diesem Zeitpunkte wird ihnen als Ersatz für die kehlenden Streckungsmittel eine Menge von 20 Gramm Mehl auf den Kopf und den Tag zugewiesen werden. Demgemäß erhöht sich die Ration vom 1. Oktober ab einschließlich der Streckungsmittel auf 220 Gramm, sodaß die Brotration wieder die alte Höhe erreicht. —* Ernährungsfragen. Die Vertrauensmänner der organisierten Arbeiterschaft des Riesaer Bezirks haben in einer Sitzung am 12. September d. I. eine Entschließung gefaßt, in deren ersten Teil sie von der Reichsregierung fordern, daß die ungleichmäßige Zuteilung der vorhandenen Nahrungsmittel zuungunsten Sachsens endlich beseitigt und die sächsische Bevölkerung gleich der anderen mit Nahrungs mitteln aller Art versehen wird. Im zweiten Teil der Ent schließung fordern sie von der sächs. Regierung, daß sie endlich für gleichmäßige Zuteilung der Nahrungsmittel innerhalb Sachsens sorgt. Diese Entschließung wurde auch öffentlich dadurch zum Ausdruck gebracht, daß sich am Sonnabend nachmittag eine große Anzahl Arbeiter und Arbeiterinnen vor das Rathaus begab und durch eine Abordnung die städtische Behörde um Weitergabe ihrer Wünsche an die Regierung bat. —* Bunter Abend. Zum Besten der im Felde stehen den Truppen der Riesaer Garnison sand gestern abend im „Stern" ein Bunter Abend statt. Mit dem finanziellen Er- gebnis werden die Veranstalter wohl recht zufrieden fetn, war doch der Saal wieder voll besetzt. Aber auch die zahlreichen Besucher des Abends wurden für die Unterstützung der guten Sache durch das Gebotene reich belohnt. In den Herren F. Dölling, F. Pätzold, E. Rüster und I. Himmler begegneten die Hörer einem Streichquartett von hervor ragenden künstlerischen Eigenschaften, das die Wiedergabe de» Haydn'fchen Streichquartetts in T-dur zu einem er lesenen Genuß gestaltete. Tin der ersten Violine im Finale durch das Springen einer Saite zuaeftoßenes kleines Miß geschick konnte ohne wesentliche Störung ausgeglichen wer den. Frl. AnnemarieLand^Konzrrtsänaectn au» Dresden, sang Lieder von Brahm», Wolff und Reger. Mit ihrem «eichen, in jeder Lage ausgeglichenen und durchgebtldeten Sopran brachte sie insbesondere die Reger'fchen Lieder zu überaus ansprechmixm Vortrag. Auch mit ihren Liedern «affee-Ersatz-Verteiliing. Von Mittwoch, den 18. d. Mts. ab kommt Kaffee-Ersatz zur Verteilung. GS entfalle» zur Laute mußte sie Herz und Gemüt zu erfreuen. Wenn viele der Besucher durch das Auftreten der Solotänzerin Frl. Martha Pratsch vom Ballett der Dresdner Hofoper angelockt worden waren, so darf gesagt werden, daß sie in ihren Erwartungen nicht getäuscht worden sind. Die Tänze — Pizzicati von Delibes und Holzschuhtanz von Jung — wurden mit vollendeter Anmut und AuSdrucksfühigkeit dar geboten. Herr F. Dölling erwies sich mit der Wiedergabe der Polonaise in C-dur von Liszt auch am Flügel als her vorragende künstlerische Kraft. In den Dienst der gnten Sache hatte sich auch ein feldgrauer Männerchor unter Leitung des Herrn Vzfm. N. Grunert gestellt, der mit Lust und Liebe sang und mit seinen Liedern eine willkommene Bereicherung des Abends bot. Die Leitung der Veran staltung lag in den bewährten Händen des Herrn Ober musikmeister Himmler. —* Beschlagnahme von Sonnen Vorhängen. Die Bestimmung in der Bekanntmachung der Reichs- bekleidungsstelle vom 25. Juni 1918 über die Beschlag nahme von Sonnenvorhängen und dergl., wonach Vorhänge in Privathaushalteu grundsätzlich von der Beschlagnahme befreit sind, ist vielfach vom Publikum so auSgclegt wor- »den, als ob sämtliche Vorhänge und dergl. in den Privat häusern von der ZwangSbewirtschaftuna befreit seien. Diese Auffassung ist unrichtig. Als zum Privathaushalte gehörig sind nur solche Räume zu bezeichnen, die den Zwecken der Wohnung, der Verpflegung und ähnlichen Betätigun gen der Hauswirtschaft des Einzelnen oder der Familie zu dienen bestimmt sind, nicht aber Räume, die innerhalb des Privathauses zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken Verwendung finden. Innerhalb der Prioatgebäude unter liegen nur die Behänge in den Haushaltungen nicht der Beschlagnahme; dagegen sind alle sonstigen Behänge in Privatgebäuden, z. B. Treppenhausvorhänge in Miet häusern, ferner Behänge in Fabriken, Banken, Büroräumen, Waren- und Kaufhäusern, Hotels, Geschäften und sonstigen gewerblichen und kaufmännischen Betrieben grundsätzlich von der Beschlagnahme betroffen. — Neue Briefmarken werden infolge der neuen Postordnung demnächst zur Ausgabe gelangen. Es handelt sich hierbei um Freimarken zu 35 und 75 Pfennig, um Postkarten mit Antwort (10 und 10 Pfennig), Postan weisungen (15 und 25 Pfennig). Die Freimarken zu 35 Pfennig werden einfarbig rotbraun, während die Marken zu 75 Pfennig zweifarbig hergestellt werden, und zwar der Rand blaugrün und das Mittelfeld mit Kopf schwarz. Tie Farbe des Markenstempels der 15-Pfennig- Postanweisung wird schwarzviolett und der 25-Psennig- Poftanweisunaen gelbbraun. Die Freimarken zu 30, 50 und 60 Pfg. fallen fort, doch sollen die vorhandenen Vor räte verbraucht werden. Der Zeitpunkt für die Ausgabe der neuen Freimarken wird noch bestimmt werden. — Bekämpfung des Schleichhandel» mit Schubwaren. Die Reichsstelle für Schuhversorgung hat eine Bekanntmachung erlassen, die sich mit dem Verkauf von neuem dedarfsscheinpflicktigen Schuhwerk beschäftigt. In Zukunft soll derartiges Schuhwerk nur feilgehalten, an geboten oder verkauft werden von Herstellern, die Gesell- schafter einer Schuhwarenherstellungs- und VertriebSgesell- schäft sind, ferner von denjenigen Schuhwarenhändlern/ die auf Anweisung des HauptverteilungSausschuffeS des Schuh- Handels beliefert werden, und von Handwerkern, die eine Bodenlederkarte haben. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, darf bedarfsscheinpflichtiges Schubwerk nicht feil halten. Eine Zuwiderhandlung rst mit hohen Strafen be droht. Diese Maßregel will den Schleichhandel mit Schuh werk bekämpfen, wie es bereits einige früher getroffene Maßnahmen erfolglos versucht haben. Denn auch die Ein führung eines Legitimationszwanges beim Einkauf von Sckuhwerk hat die Mißstände, gegen die sie gerichtet war, nicht beseitigt. —* Versand vonKartoffeln alsStückgut. Wer von der Möglichkeit Gebrauch machen will, auf Grund seiner Zentnerkarten selbst unmittelbar vom Erzeuger Kar toffeln zu beziehen, möge darauf Rücksicht nehmen, daß bei der starken Inanspruchnahme der Eisenbahnen und der großen Zahl gleichartiger Sendungen nur gutes Verpackungs material zur Verwendung kommt, und die Sendung sorg fältig bezeichnet wird. Es empfiehlt sich, die Bezeichnung auf einer Anhängefahne und außerdem noch auf einem festen, an dem Sack anzunäbenden Pappschild anzubringen, sowie einen Zettel mit der Adresse des Empfängers in den Sack einzulegen. Andernfalls ist zu befürchten, daß die Sendungen nur mit größeren Verzögerungen in die Hände der Empfänger gelangen. Außerdem empfiehlt es sich, für baldmöglichst Abholung «er -Sendungen zu sorgen. —* Die Förderung des Klein Wohnungs baues in Sachsen. Dem „Leipziger Tageblatt" wird aus Dresden gemeldet: Bisher lehnte die sächsische Ne gierung es ab, den Kleinwohnungsbau im allgemeinen aus Staatsmitteln zu unterstützen. Der Finanzminister war dafür nicht zu haben. Sie beschränkte sich darauf, wiederholt eure Million als Darlehen für den Gemein nützigen Bauverein zur Verbesserung der Wohnungsver hältnisse der Staatsangestellten sich vom Landtage bewil ligen zu lassen und durch den Ausbau der Landes kulturrentenbank diese zur Gewährung zweiter Hypothekwi für Kleinwohnungen zu befähigen. Dieser Standpunkt ist schon im Landtag angegriffen worden und er wird, wie wir hören, angesichts des immer dringender werdenden Wohnungsproblems von der sächsischen Regierung jetzt nicht mehr festgehalten. Sie ist vielmehr bereit, größere Mittel auch der allgemeinen Wohnungssürsorge zuzuwen den. Damit erfüllt sie ihrerseits die Voraussetzungen der Reichsregierung und des Reichstages, die 500 Millionen für Erstellung der Kleinwohnungen nur in der Ausnahme bewilligten, daß die Bundesstaaten für den Zweck die glei chen Opfer bringen. Auch das sächsische Kultusministerium will den Gemeinden die Wohnungssürsorge erleichtern. Be kanntlich tragen sehr viele sächsische Gemeinden, beson ders die Großstadtvororte und größere Jndustrrebezrrkc, sehr schwer an den Schullasten. Sic fürchten oeren wei tere Steigerung bei einer ausgedehnten Wohnungssürsorge. Den ärmeren Gemeinden, die dieses in größerem Umfange betreiben, will das Ministerium daher ungewöhnliche Bei hilfen für derartige Schulneubauten und Erweiterungen oder auch für laufende Ausgaben gewähren. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß beide Kammern des Landtages je den energischen Schritt der Regierung auf dem Wege einer ausgedehnten allgemeinen Wohnungssürsorge unter stützen werden. Voranmeldungen von Hansfchlachtnngen. Die nach 8 1 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. laufenden Monats erforderlichen Anmeldungen der zur Hausschlachtung in der Zeit vom LV. September 1V18 bis 31. Juli 1V1V bestimmten Schweine und Schafe sind durch Eintragung in die bei den Ortsbebörden (in Großenhain, Riesa und Radeburg bei den Stadträten, in den ländlichen Gemeinden bei den Grmeiudsvorständen und für die selb ständigen Gutsbezirke bei den Gutsvorstehern) ausgelegten Anmeldelisten vorzunehmcn. Hierbei wird nochmals besonders darauf hingewiescn, daß: 1. spätestens bis zum LV. September 1N18 alle bereits im Besitze der HauS- schlachtenden befindlichen und zur Selbstversorgung bestimmten Schweine und Schafe (ausschließlich derjenigen, deren Hausscklachtung bereits genehmigt ist) und Gemeinde-Sparkasse Gröbs. Tätliche Bcrzinsimz Skl WiD mt Prozent. WmAn «Ämsni. MMsckii mchelW. Vermietung von Panzerschrank-SchlietzfScher«. lsicchkIWe MMmz M KchMmi (SckMleW. Gemeindeverbands - Girokaffe. Mulck WösirUisiW M alle» 8rin LtiMM. ZklmiW in kickaeo ns 8»ck»ia M Freibank Riesa. Morgen Dienstag, den 17. September von vormittags 8 bis '/,9 Uhr gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Schafes zum Preise von 1.50 Mark für das Pfund gegen Abgabe des Fleischkavtenabschnittes 6 an Diejenigen zum Verkauf, die ihre NahrungSmittelkartcn im Ratskeller entnehmen. Der Verkauf erfolgt nur an die Nr. 1—25 gegen Vorlegung des Fleisch- und Brotkartenausweises. Niesa, am 16. September 1918. Die Direktion des städt. SchlachtbofeS. ------ - -- —l-i- geliefert worden ist: i) für Kaffee aus Getreide oder Malz: 56 Pf. f. d. Pfd. b) für andere Kaffee-Ersatzmittel 84 „ „ „ „ 2. für ausländischen Kaffee-Ersatz 4.50 M Die Kleinhändler haben am ÄL. d. Mts. den Bestand an inländischen und aus ländischen Kaffee-Ersatz festzustellen und getrennte Anzeige hierüber bis 23. d. Mts. abends hierher einzureichen. Später eingehende Meldungen können bei der Zurücknahme der Bestände nicht be? rücksichtigt werden. Großenhain, am 16. September 1918. -Der Kommnnalverband. für die Könifll. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königs Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den GemeinderakGMa. 216 La« Riesaer Tageblatt erjchewt jede» Laa abend« '/,7 Uhr mit Aufnahme der Sonn, und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unser» Träger fr« Hau« oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vterteüahrlich S Mark, monatlich I Marl Auzetgou für dl« Nummer oe» Ausgabetage« sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und tm voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird mcht übernommen. Preis für di« 42 mm breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 25 Pf., OrtSprew 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent, Riechend höher NachweisungS- und BermittelungSaebühr 20 Pf. Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntäglge Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BefvrderunaSeinrichtunoen — Hot oer Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Berlag! Lungert Winterlich. Riesa Geschäftsstelle: Goetbekteaße 59 Verantwortlich slie Redaktion- Arthur Häbnel. Riesa: siir Anzeigenteil- Wilhelm Dittrich, Riesa.