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Mit einer weiteren Diskonterhöhung wird zum Teil automatisch eine Umschichtung der Bankdebi» toren stattfinden, zum Teil wird sie durch weitere Mah nahmen seitens der Reichsbank und der übrigen Banken beschleunigt werden müssen. Der Abzug der Auslands gelder, auf deren Ersatz wir vorläufig mit Gewißheit nicht rechnen können, hat die Kreditmenge, die Deutsch- land zur Verfügung steht, gewaltig verknappt. An zahl reicheren Stelle» als bisher werden daher die öffentlichen und privaten Kapitalfehlleitungen sichtbar. An diesen Krankheitsherden wird notwendigerweise der Eesun- dungsprozeß einzusetzen haben, indem durch Kreditent - ziehung, die strukturell unrentablen Unternehmungen -um Erliegen gebracht werden. Denn cs geht nicht an, den an sich gesunden Betrieben, die nur durch die gegen wärtigen Verhältnisse illiquide geworden sind, die not wendigen Geldmittel zu verweigern, die sie zur Aufrecht erhaltung ihrer Tätigkeit brauchen, weil man an anderen ungesunden Stellen Kredite nicht zurückrufen will oder nur unter Verlust eintreiben kann. Es erscheint uns daher nicht unbedenklich, wenn die neugegründete Akzeptbank die bei den Banken ein gefrorenen Kontokorrentkredite in zweige. Das alles find Binsenweisheiten, die aber zu Unterschrift des neugegründeten Instituts bei der Reichs bank diskontfähig machen will. Statt guter Waren wechsel würde die Reichsbank auf diese Weise faule, fest gefahrene Kredite zur Unterlage ihrer Geldschöpfung machen. In den, Rundschreiben der Banken an ihre Kun den, durch das diese ausgefordert werden, ihre Konto- korr«ntkredite in Wechsel umzutauschen, wird laut „B. T." ausdrücklich darauf bingewiesen, daß der „Zweck der Akzepten- und Garantiebank darin bestehe, Kredite flüssig zu machen, die von der Industrie in Anspruch genommen worden seien und daß die bisherigen Koniokorrcntdebitoren mit ihrer Wechselunterschrift keine Verpflichtung zvr Beschaffung der Wechselfummen über nehmen würden". Die Wechselprolongation wird dem bisherigen Buchschuldner also ausdrücklich zu gesichert. Solche Wechsel als Unterlage für die Noten deckung zu benutzen, ist alles andere als ideal, ja gerade zu gefährlich. Ein Umbau der Debitoren wird also erfolgen müssen. Abbau der rettungslos festgefahrenen unrentablen Be triebe und größer« Hilfe als in den letzten Wochen für die nur zufällig oder vorübergehend illiquiden, aber unter normalen Umständen rentablen Wirtschafts zweige. Nas alles find Binsenweisheiten, die aber zu unserem Unglück in den letzten Jahren nicht beachtet wor den find. Nun, wo die Rückbildung infolge der Kredit- Inappheit zwangsläufig kommen muß, wird vieles von der Einsicht und Geschicklichkeit unserer Banken abhängen, wie groß di« unvermeidlichen Opfer und Verluste sein werden. Aber auch nur, wenn dieser Schnitt gemacht wird, hat die jetzige Kris« einen Zweck gehabt. gegründet worven. St« soll die Gefahr beseitigen, vag durch einseitige Abhebungen von einzelnen Banken, denen das Publikum mit Recht oder Unrechl nicht mehr genügend Vertrauen entgegenbringt, neue Zusammen brüche entstehen, die auch die übrigen wieder in Mitleiden schaft ziehen müßten ferner soll sie der Reichsbank das notwendige Wechselmaterial liefern, das diese zur Deckung ihrer Notenausgabe bedarf, soweit dies nicht durch Gold und Devisen geschieht Das alles sind notwendige Voraussetzungen, wenn ab Montag die Bankschalter wieder weit geöffnet werden sollen. Andere wichtige Lragen. wie tue Ingangsetzung oer Dorje, die Liquidisierung der Spar kassen und des Lombardkredites überhaupt stehen noch offen. Die entscheidende Krage aber bleibt, welche Politik will die Reichsbank ab nächsten Montag einschlagen, nachdem ihre bisherigen Maßnahmen der Restriktion und zu geringen Diskonterhöhung in erster Linie die Normali sierung des Zahlungsverkehrs bisher unmöglich gemacht haben. Das erste, was man von ihr unter allen Umständen verlangen muß, ist, daß sie allen evtl, noch auftauchenden Intlatlonsprolekten wie bisher ein stahlhartes Nein entgegensetzt. Diese Mahnung auszufprechen er scheint deswegen nicht überflüssig, weil gewisse Kreise zwar oetonen, daß eine Inflation von ihnen nicht beabsichtigt sei, daß aber dieselben Kreise sich gleichzeitig den notwendigen allerdings harten Maßnahmen widersetzen möchten, die nun einmal unerläßlich sind, wenn die Währung intakt bleiben soll. Die Reichsbank hat die Pflicht und Aufgabe, hier wie bisher nein, nein uird abermals nein zu sagens Gleichwohl wird «s notwendig sein, daß die Reichs bank dem Verkehr die notwendigen Noten freigebiger als bisher zur Verfügung stellt, wenn die jetzigen unhaltbaren Kalamitäten verschwinden sollen. Aber dies muß und darf nur unter den Voraussetzungen geschehen, daß so wenig wie möglich überflüssige Noten im Verkehr Zurückbleiben, so daß die Preise nicht steigen. Erhöhung der Zinsen ist hier das einzige Mittel. Auf dieses Rezept soll nicht noch einmal eingegangen werden, nachdem wir keine Berechtigung und feine Wirkung verschiedentlich ge schildert haben. Die Opfer, die es erfordert, sind groß. Aber geringer al, jedes andere Rezept auf die Dauer verlangt. Oie BeNiner Bankverhandlungen Poris, 31. Juli. Die Berliner Bankenvcrhandlungen über die Durchfüh rung der Stillhalleaktion sollen, wie die Pariser Presse über einstimmend berichtet, erfolgreich abgeschlossen jein. Nur zwei größere amerikanische Banken hatten sich bisher dem Abkommen, das die in Deutschland noch vorhandenen kurz fristigen Kredite von insgesamt 5,5 Milliarden Mark auf I! Monat« verlängere, noch nicht angeschlossen. Die Golddiskont- bank ül»crnehm« für diese Garantie ein« Zusatzgarantie in Höhe von 10 Prozent des Gesamtbetrages, Für die Verlängerung der Bankkredite sollen 19 Prozent, für die der kommunalen Vor schüsse und der Induslrieanleihen sollen 5 Prozent Zinsen zu zahlen sein. Das Sachverständigenkomitee der BIZ., das erstens die Durchführung der Slillhalteaktion kontrollieren, zweitens eine eingehende Untersuchung über die Wirtschaftslage Deutschlands unternehmen und drittens dle Umwandlung der kurzfristigen brutschen Verbindlichkeiten in langfristige Anleihen vorbereiten soll, ist wie folg« zusammengesetzt: Melchior (Deutschland), Landtag und Banken-Fufion Sächsische Notverordnung Dresden, 3t. Juli. Der Z w i sch e n a u s s ch u ß des Landtages trat l)«ute um 11 Uhr zusammen, um über die Verschmelzung der Staatsbank mit der Adca zu beraten. Anwesend waren u. a. die Minister Dr. Mannssetd und Richter. Die Ne gierung verlangte, daß die Verhandlungen geheim gehalten werden, der Ausschuß lehnte das aber ab. Rach kurzen einlei tenden Worten des stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Mannsfeld betonte Minister Richter, daß die Verschmelzung schon lange erwogen worden sei. Sie soll ein Gegengewicht gegen die Zentralisierung in Berlin sein. Durch eine Arbeite» gemeinschast der in Sachsen arbeitenden Banken sei ein« bes sere Durchführung der regionalen Wirtschastsbedürsnisse zu er reichen. Im wesentlichen wiederholte der Minister die schon be kannten Gründ« für die Verschmelzung. Die Staatshaftung sei wohl ein großes Risiko. Ein Zusammenbruch der Adca würde zwei Drittel der sächsischen Wirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Daher macht man die Verschmelzung jetzt, wo noch keine Be sorgnisse für die Adca vorhanden seien. Es sind keinerlei akute Schwierigkeiten vorhanden Ohne volle Staatshaftung sei di« Verschmelzung nicht möglich, da sonst Mißtrauen entstehen würde. Aus der Staatshaftung beruht natürlich auch die Staatsaufsicht. Da die Verschmelzung durch das Staatsbank gesetz nicht gedeckt wird, schlägt di« Regierung folgende Not verordnung vor: 8 1. Die Sächsische Staatsbank wird ermächtigt, die ihr obliegenden Aufgaben gemeinsam mit einer oder mehreren an deren Banken privater oder öffentlich rechtlick;er Charaktere zu erfüllen und zu diesem Zweck mit ihrem Vermögen in einer be stehenden oder neu zu gründenden Gesellschaft einzutreten, und zwar auch als persönlich und unbeschränkt haftender Gesell schasler. Der Gescllschaftsvertrag oder die Satzung bedarf dei Zustimmung des Gesamtministeriums. Tritt die Staatsbank einem Unternehmen als unbeschränkt haftender Gesellschafici bei. to unterliegt das gemeinschaftliche Unternehmen staatliche, Aufsicht, deren Umfang und Ausübung gemäß § 2 gercgcl' wird. 8 2. Das Gesamtministerium trifft die zur Durchführung der Vorschriften des 8 1 erforderliches Bestimmungen. Tabc kann, soweit erforderlich, von den Vorschriften des Staatsbank- gesetzes abgewichen werden. 8 3. Die Notverordnung tritt i*kk Ihrer Verkündung in Kraft. In der Aussprache verlangt« Abg. Voigt Schutzmaß. nahmen für die Bankbeamten gegen «inen Abbau. Abg Renner (KPD.) wies auf die Schwierigkeiten hin, die der Adca ans ihren Beteiligungen erwachse». Abg. Kastner (Staalsp.) äußert« erhebliche Bedenken in verschiedenen Richtungen. Der Landtag könne gar kein eigenes Urteil fällen, da ihm alle Unterlagen dazu fehlten. Die Perord nung der Regierung sei zu allgemein und unklar. Auch Ver treter anderer Parteien u. a. die Nationalsozialisten äußerlen ihre Zivelsel. Minister Richter erklärte zum Schluß das Bestreben der Regieruirg sei daraus gerichtet, daß das Boltz sein Geld nicht verliere. Bezüglich des Personals solle sozial vorgegongen werde». Die Staatsausträgs würden auch künftig von der Staatsbank erledigt. Du Staatsaufsicht werd« vom Finanz- und Wirtschastsminiskrimn gemeinsam durchgcsiihrt iverden. Eine Beschränkung der Staats, hast sei erwünscht, aber ausgeschlossen. Bei der Verschmelzung habe es sich um Stunden gehandelt. Die Notverordnung wich wahrscheinlich am 1. August verössentlicht werden. Die Wohlfahrkslaslen -er Gemeinden Sächsische Maßnahmen In der Sächsischen Staatszeitung vom 31. Juli 1331 er scheint eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern betr. Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden und Gemcindeverbänd«. Darin wird u. o. angeordnet: Den Gemeinden und Bezirksverbänden ist mitgeteilt wor den, mit welck-en Anteilen an den Reichssteuer- Überweisungen sie für das lausende Rechnungsjahr unter Berücksichtigung der Steuerausfälle zu rechnen haben iverden. Sie werden dadurch in die Lage gesetzt, die entspre chenden Ansätze ihrer Ha u sha l t p I ä n e richtig zu stellen. Die Berichtigung der Einnahmescite wird ohne iveitrres möglich sein, soivcit es sich um die Ersparnisse han delt, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden aus der Kürzung der Besoldung ihrer Beamten und Angestellten aus Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom b. Juni 1931 zur teilweisen Abdeckung der erhöhten Wohlsahrtslastcn zur Bersügung gestellt worden sind. Darüber hinaus werden den Bezirkssiirforgeverbänden zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten noch folgende Mittel zusließen: I. Landes mittel für die Monate Juli 193t bis März 1932, und zivar: 1. Mittel aus dem „Ausgleichssonds siir Wohlfahrtslasten", der gemäß Rcalsteuersenkungsvcrord- nung vom 13. Mürz 1931 gebildet wird und dem der sogenannte „Reservefonds" zugeschlagcn wird. Das sind zusammen etwa 13 Millionen Reichsmark. 2. 59 v. H. der Besoldungserspar nisse des Siaales. Das sind etwa -1.5 Millionen Reichsmark. — Tie unter 1. und 2. genannten Beträge werden in neun Mo natsraten schliissclmäßig an die Bezirkssürsorgeverbände ver teilt. Soweit die verfügbaren Mittel es gestatte», wird monat lich ein Betrag von 1933 030 Reichsmark ausgeschüttet werden. Der Verteilung wird ein im Einvernehmen mit den kommu nalen Spihenvcrbän'den ausgearbeitctcr Schlüssel zu Grunde gelegt Danach wird die eine Hälft« der zu verteilenden Sum me nach der Zahl der Wohlsahrtserwerbslosen und eines Vier tels (nicht eines Fünftels) der Krisenversorgten in den einzel nen Dczirkssürsorgeverbänden verteilt werden. Bei der anderen Hälfte werden neben der Zahl der oben genannten Unier- stiitzvngeempsänger als Maßstab für die Steuerkrast der ein zelnen Bezirkssürsorgeverbände die Auswerlungssteueranleile berücksichtigt, die den Gemeinden und Bezirkssürsorgevcrbän- d«n zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarss und der Wohl- fahrtsausgabcn zusließen. ll Reichs mittel für die Monate Oktober 1931 bis März 1932 Nach Artikel 1 Absatz 1 Ziffer 2 der Reichsvor- lchristen erhalten diejenigen sächsischen Bezirkssürsorgcver- bände. in denen die Zahl der Wohlsahrtserwerbslosen an 31. März 1931 höher war als 75 v H. des Reichsdurchschmtts der betrcssenden GemeindegrößewGruppcn, bzw. des Reichs durchschnitts aller Hinblicken Bezirkssürsorgeverbände vom Reiche den Betrag von zusammen rund 13 Millionen Reichs- mark der in sechs Moiialsraten, tieginnend am 25. OKIot>r 1931, ausgeschültet wird. l!1 Weitere Landesmittek. Die Regierung Hot grudsätzlich beschlossen, auch die zweite Hälsta der Bcsoldnngs- ersiarnisse des Slnatcs für die Gemeinden und Bezirks-Verbünde zur Verfügung zu stellen, allerdings nur unter der Voran - setzung daß sich die erforderlichen Mittel kafsenseitig 1>escha s» lassen. Da diese Voraussetzung gegenwärtig nicht gegeben ist, müssen nähere Bestimmungen Vorbehalten bleiben. 7 V. Die Ucbcrweisungcn aus den unter k.—III. ausgc- sührtcn Mitteln werden um diejenigen Beträge gekürzt, mn denen der Empfänger bei der?lbsiihrimg von Staatssteuern und anderen gesetzlich begründeten Leistungen an den Staat im Rückstand ist. V Die Gewährung der unter I. »vd II. bezeichnete» Zuweisungen ist abhängig davon, daß der einzeln« Bezirks- sürsorgcverband die Voraussetzungen erfüllt, die in Ar tikel 2 § 2 Absatz 1 der Reichsvorschrislrn l^nannt sind. I. We gen der «rsorderlick)«n Ansgabenmindcrung und Ausschöpfung verfügbarer Lteuerquellen wird im allgcmreiuen aus die dr» Aufsichtsbehörden zugcgangenen Verordnungen vom 21. AI, rz 1931 und vom 15. Iuji 193,1 Bezug genommen. 2. Dieser Abfotz besck-ästigt sich mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich des Personataerswandes der G. meinden. Die Zahl der Beamlenslellen, der Angestellten und Arbeiter ist im Cinzclsalle daraufhin nochznpriisen, ob ne im angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf steht 3. Aus die Einhaltung der neuen Richtsätze siir die Fürsorge, Unterstützung nach der Berordnung des Arbeite- und Wohl- fahrlsminisieriums vom 23. Juli 1931 wird besonders Bezug genommen. 4 Die Prüfung der Haushaltsrech- nungen (Ziffer 3d der Reichsvorschristen) muß periodtzch und in rechnerischer wie sachlicher Beziehung ersolgen Einer ortsgesehlichen oder satzungsmüßigen Ordnung der Rechnungs prüfung bedarf es nicht; es genügt di« tatsächliche Hebung. Eine rrstkbse Erfüllung der Fordern»^ auf wirklich unanhängige und sachgemäße Rechnungsprüfung wird erst möglich sein, wen» die von den kommunalen Spitzenverbänden in die Wege ge leitete Organisation einer solchen Prüfung überall durcligc. führt worden ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände wer- d«n deshalb tn ihrem eigenen Interest« angehalten, die von de» komunalen Spitzenverbänden in Aussicht genommen« Regelung umgehend zu übernehmen. Befreiungen von der Postgebühr Morreau (Frankreich). Beneduce (Italien), Francqui (Belgien), Bindscheedler (Schweiz), Tanaka (Japan), Rydbeck (Schweden), van Meulen (Holland), Sir Waller Layton (England) und Wippin (Vereinigte Staaten). Oie britische Industrie zur Lage London, 31. Juli. In dem von der Vereinigung britischer Industrien ver- össentlichten Ueberblick über das laufende Iahresviertel heißt es den Blättern zufolge Di« Krise in Deutschland Hal die wäh rend des ersten Halbjahres im Gonge gewesene Ausgleichung der Weltkrise und die Wiederlunstellung der Lage in den wichtig sten Industrieländern unterdrückten. Weiter wird die daraus sich ergebende Verwirrung der europäischen Finanzen diesen Prozeß und die schließliche Erholung auch weiterhin beeinflus sen. Noch wichtiger als dos interalliierte Schulden- und Re- parationsproblem ist die dringende iijotwendigkeit einer Zins- herabfetznno für langfristige Anleihen. Der Goldabslnß und die daraus folgend« Erhöhung des Bankdiskonles in England wacht der Möglichkeit einer umfangreichen Konvertierung von Kriegsanleihen und ebenso der Möglichkeit einer Hero''tetzung der Zinsen siir langsristioe Anteil»«» auf 4 oder noch weniger Prozent im lausenden Jahr ein Ende. Dies ilt wahrscheinlich das ernsteste Ergebnis der jetzigen Krisis, daneben hat dle Tatsache, daß dle Londoner Siebenmcichte-Konferenz k«ln« befriedigenden Vorkehrungen getroffen hat. «lne Situation herbeigestihrt. dle «lne schwere Grsahr sür dl« Stabilität Europa» bildet. Der einzige kleine Trost, den die britische Industrie hat, be steht darin, daß in Zukunft zu erwarten ist, daß der Druck des deutschen Wettbewerbes auf den Exporlmitrklen der Welt Nachlassen wird. Zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Erhebung einer Gebühr für Auslandsreisende hat das sächsische Ministe rium des Innern die Paßbehörden ermächtigt, eine Befreiung von der ltzebühr sür Auslandsreisen ausnahmsweise eintreten zu lassen, wenn als Grund für di« Auslandsreise ein ern - st er Krankheits- oder Todesfall glaubfast gc «nach» wird. Schlichte Feier Les Versassungslages Das Programm sür die Verfassungsfeier, die am 11. August mittags 12 Uhr im RrichstagsgebSude statt findet, steht nunmehr fest. Das Programm lautet folgender maßen: Johann Sebastian Bach: Motette „Der Geist Hilst"; Rede des Stellvertreters des Reichskanzlers und Reirysslnanzministers Dietrich; Hon- K. Schaub: Humne ..Sämann Deutschland", Ansprache vrs Reichskanzlers Dr. Brüning; gemein samer Gesang des Deutschlandliedes. Wir von zuständiger Stelle mitgelcllt wird, finden In diesem Jahre keine weiteren Feiern statt. Im Einvernehmen mit der prcußischcn Regierung und der Stadt Berlin ist au» Sparjamkeitsrttckjichlrn davon Abstand genommen worden. Wetterbericht der Dresdner Wetterwarte Wilterungsaussichten: Nur vorübergehend auffrischende Wind« aus veränd«rlick)en Richtungen. Meist schwach bewölkt. Temperalurvcrhällnill« wenig verändert. Ge»ittern«igung. sonst hcichsicns unerheblick)« Niederschläge.