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Riesaer H Tageblatt ««d tLtdedlM «ü> Äryeizerf. . -SÄ,. Awtsötatt für die König!. AnrtShauptmannschast Großenhain, das König!. AintSgeriLt und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrVba. ' 114. Sonnabend, IS. Mai 1917, abends. 79. Iahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag aoendr ^/,7 llhr mit Ausnahme der Kann- nnd Festtage. Bezugspreis, gegen EorauSzahlung, durcy unsere Trager frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Pustanstallen vierteljährlich 2,ü5 Mark, monatlich 65 Ps. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind dir 10 Uhr vormiuags auszugebcu und im voraus zu l ezahleu; «ine Gewähr fitr baS Erscheinen an bestimmten Tugen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die -!N w,n breite Grundschrist-Zeile s7 Silben) 2o Ps., Lrtsurei» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisnugs- und Perinitteluugsgebüdr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« oingezvgcn werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahluugS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ..Ergabler an der Elbe". — Im Falle höherer blemall — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen deü Betriebes der Druckerei, der Lieferanten aber der BcförderungSeiurichtungeu — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder RactUn'ierunz der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL W in ! r r l ich, R icsa. GejchäflSitrlle: Gaelhcstriu;c 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthnr ahnet, Riesa; für rlnzcigcni.nl: 2L. iYe lm D ittrich, Riesa. Rlchtprerse für Geruttse. In Nbänderung der Bekauntrnachrrug vom 8. d. M. lSächs. StaatSzcitung Nr. 108 vom- 9-Mai- 1917) werden die Erzcugerrichtprrise für Spargel ivie folgt herabgesetzt: Spargel misorticrt 48 Pf. sortiert l 75 „ U und III 52 „ . . Suppenspargel 22 „ übrigen bleibt die erwähnte Bekanntmachung vvm 8. d. M. in Geltung. Dresden, 18. Mai 1917. 654» IV.4 Tie Königliche Kreishanptinannschaft als KrciSstelle für Gemüse nnd Obst. Der Erzeugerpreis «.Vertragspreis' für Rhabarber wird auf IS Pf. für das Pfund festgesetzt. Tiefer Preis gilt als Höchstpreis für den Absatz durch den Erbauer. 2092 Vst Zwickau, den 15. Mai 1917. 2324 Die Königliche Kreishanptmannschaft als Krcisstcile für Gemüse und Löst. ÜitgkliiW SlS Älschs i»ilMi!l!lklP!!M!!skli — Bllttn. Rqkmjlli.LmiNilUst. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über die Erfassung der Milchcrzcngnisse vom 1. Mai lausenden Jahres wird sür den Bezirk des hiesigen Kommunalverbandes folgendes bestimmt: I. Für jede Gemeinde einschließlich des Gntsbezirls bat die AmtShauptmanuschaft fest gestellt, wieviel Butter und Quark bez. Magermilch als Ilcberschnsr abzulirfcrn bcziv. als Fehldedarf nach Atatzgabe der Vonäte znzmveisen ist. Bei. Errechnung dieser Zahlen ist der Bedarf der Einwohner an Bollmilch, Magermilch nnd Butter sowie die Aus- und Einfuhr voir Milch bereits berücksichtigt und abgezogen. Die Ortsbehörde hat ihrerseits die auf die Gemeinde einschließlich des GntSbezirks im ganzen gelegte Auslage auf die einzelnen Viehbesitzer unter Berücksichtigung der jewei ligen Leistungsfähigkeit ihres Stalles mnzntegen» Dabei und jedem Pirlibeuner die Mengen an Vollmilch bezw. Magermilch, die er zur Ernährung der Haushaltnngsangehvrigeu und zur Kälbersüttcrnng in Anspruch neh men darf, bekannt zu geben. Bis auf weiteres bleibt die Abgabe von Butter, Quark und Magermilch bez. Käse seile« der Erzeuger und Händler iAufkäuser) an Verbraucher gegen Marken nachgelassen. Alle von den Erzeugern auf Marken nicht absehbare» Menge» diirfeu nur au die mit Auswcistarte versehene» Personen abgegeben oder der nächsten Lammelftelle (zu rergl. Ziffer 7>> z,»geführt werden. An diese haben auch die Aufkäufer ihre nicht abaesetzlcn Mengen abzufnhrcn. Ein Wechsel der eiumnl belieferte» «ammelstellcn ist unzulässig. »>. Jeder Milchviehbesitzer bat neben dem bisher schon vorgeschriebenen Milchbnche cin Nachweisbnch ) über den Absatz von Butter und O.nnik zu führen, in dem er sich die abgegebenen Mengen vorn Aufkäufer bez. von der Enmmclstelle zu bestätigen lassen bat. Als Nachweis über die au Verbraucher abgegebenen Mengen hat er die Marlen abschnitte der Speisefettkarte bez. der Magermilch- und Quarksperrkarte nuszubewabreu. Tas Buch, welches zugleich auch den Eierverkanf vorsieht, nebst Markenabschnitten ist zugleich mit der Nachweisung über Buttererzeugung und Verwendung am 1. «nd 1.1. jeden Monats der Gemeindebehörde vorzriiegerii 4. Tie Aufkäufer haben nur die Berechtigung zum Erwerb derjenigen Erzeugnisse, auf welche ihre Ausweiskarte lautet. Sie haben über die Einkäufe und deren Absatz genau Buch*) zu führen, die näheren Mstimmungen hierüber werden jedem zugelasseuen Aufkäufer zugehcu. Bei Ablieferung an die Sammelstettellen ist ein Lieferschein abzugeben. Die Sammclstellc hat eine Bescheinigung über die abaelieferte Menge zir erteilen. Vordrucke gehen den Beteiligten zu. 5. Sammelstellen find bis auf werteres in Großenhain Frau Hille, Schloßstraßc, für Butter und Eiet- Molkerei Pöge, „ „ Quark, in Riesa Molkereigenossenschaft, für Butter, Quark und Eier, in Radeburg Molkereriuhaber Schmidt, für Butter, Quark und Eiest in Mittelebcrsbach Molkerei Wende, für Butter, Quark uud Eier, in Wülknitz Molkerei Pöge, für Butter, Quark und Eier. .. V 6. Magermilch, Quark und Käse dürfen künftig au Verbraucher uur gegen die Ab- schuitte der Landessperrkartc des Kommunalverbandes Großenhain abgegeben und vom Verbraucher nur gegen solche erworben werden. Tie einzelnen Abschnitte der Landessperrkartc gewähren ein Bezugsrecht von monat- lich höchstens 4 Liter Magermilch oder 1 Pfund Quark oder st, Pfund Käse, sie geben aber keinen Anspruch auf Lieferung dieser Mengen. Es darf jeweilig nur je ein Abschnitt der beim Kauf vorznlegenden Spcrrknrte be liefert werden. ,. Tie Abschnitte sind vom Verkäufer sofort nach Empfang zu entwerten — Durch- streichen mir Tinte oder Tintenstift —. 7. Die LandeS-Sperrkartcrr sind von der Gemeindebehörde des Wohnortes zu beziehen. Lie werden nur auf besonderen Antrag ansgehändigt.« Keinen Anspruch ans Sperrkartcn haben Selbstversorger, sofern sie nicht auf das Recht der Selbstversorgung verzichten vder nachweifen, daß sie durch die Selbstversorgung einen der allgemeinen VerbranchSrfgeln entsprechenden Anspruch auf „Mttchcrzcuguiffe" lucht befriedigen können. 8. An Großverbraucher, insbesondere Krankenhäuser, VeretnSlazarettc, Gastwirtschaften und ähnliche Betriebe können Bezugsscheine auf Entnahme von Quark nur abgegeben werden, soweit es nach den Vorräten möglich ist. 9. Die Ausfuhr von Quark und Käse ans dem Kommunalverbnud ist verboten. 10. . . Fiir den Aufkauf und Verkauf von Quark nnd Käse werden folgende Höchstpreise festgesetzt. . *) Die Bücher sind zum Preise von 15 Pfg. in der AmtSlstattdruckerri zu Großen- tmm zu entnehmen. k. O.nark. o Bei.Abgabc vom Erzeuger an de» Aufkäufer 50 Pfg. fiir das Pfd. öi .„ ,, „ „ „ ,, Verbraucher » » < > „ Ablieferung an die Sammelstclle ist „ » „ „ ü) „ Abgabe durch die Verkaufs- und Sammel ¬ stellen an Verbraucher 00 „ „ „ „ n. Käse. ») Bei Abgabe von Erzeuger oder einer Verkaufs- und Sammclstcllc au den Verbraucher 91 „ , » „ 11. Als Quark inr Sinne dieser Bekanntmachung gilt nur Quark mit einem Wasser» gehalt von höchstens 7, stich- und fchnittfest. 12. Die Bestinimunqcn treten sofort nach Erscheinen dieser Bekanntmachung in Kraft. 13. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zrr Istststst Mart oder mit einer dieser Strafen bestraft. G r v s; er> h a i n , am l st. Mai 1917. 252 II st. Der Kommuiialverband. Abgabe von Eanerkrartt nab Marmewoe. Tic von der durch Bekanntmachung vom 10. lausenden Monats auacordncten Ver teilung etwa noch vorhandenen Bestände au Sauerkraut uud Marmelade könne« nunmehr . ohne Entgegennahme von Marten abgegeben werden. Große ii Harn, am 19. Mai 1917. 18.1'-l ll .st Der Kominnnaiberband. WMmhm der ÄlltriU M Ä»sstk!!i!U VM k'ttbtzü^küRt». Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung des Bczirlsverhaudes der Königlichen AmtShauptmanuschaft Graßcnbain vom 14. Mai 1917 — ahgedruckr in tllr. 111 des Riesaer Tageblattes vom I >. llllai 1917 — geben wir bekannt, daß mit Rück steht darauf, daß am nächsten Montaa die städtischen Kanzleien vormittags geschlossen sind, die Anträge auf Ansftcllnng von Eierbcz.iusknrten auf die Zeir vom 25. Mas 1 t>l « bis lll. März Ittltt noch bis Dienstag, den 22. Mar 1K17 , mittags l lUn im iKnthaus, Rats- hanptkanzlci, eutgegcngcnomnieir rvcrde». Tie BrotanSweiskarte ist mit vorznlegen. Bei der s?liitragitel!nng ist die Zahl der im Haushalt bereits vorhandenen Eier wahrheitsgemäß anzugesten. - Der Rat der Stadt Riesa. de:i Nst Äi>n^n i 7. Erdm. MmMrtierimg betreffend. Dieienigen Einwohner, welche die bei ihnen jetzt eingnartieiien Militärpenoncn anck im Aionat Juni .1917 im Quartier behalren wollen, werden ansge'ardert, Bicidniig darüber bis Freitag, den 21. dieses Monats, bei unserem Qnarueramt (Zimmer rechts In der RatkianSfinrst zu entarten. Später erimgeude Meldungen nnden leine Berücksichtigung. . Der'Rat der Stadt Riesa, am ^l9. Riai 1917. Eltz. ^'Ulquartkrttliilc-ilewerk!. Tie Zahlung der Eiitichädignug sür die im Manat Februar 1917 von der 241. «K. S9 Jnfantei iedivisirni, der Tenlicben Feldpost 88st, dem Proviantamt eingnnrticrt gewesenen Beamten nnd Mannschaften erfolgt Montag, den 21. dieses Monats, vormittags von 8 bis 1 Ubr in unserem Qnartieramt gegen Rückgabe der Qnnrlierzcttel. Der Rar der Stadt Riesa, am 19. Mai inist Eltz. ÄnSnahnrsweifc wird hiermit gestattet, daß auf die Zeit vam 21. Mai bis 3. Juni 1917, d. i. ans 2 Lvochen Kartoffeln auf einmal entnommen werden. Tie-Händler haben die auf die Zeit „21. ä. bis 27. ä." und „28. 1. bis „3. st." lautenden Abschnitte von den Kartoffelkarlen abzntrennen. Der Rat der Stadt Riesa, am l9. Mai 1917. , Brot- und Mehllaiteümisgave, Grneuernug der ivrotanstoeiskarteu. Montag, de» 21. Mai 1B17, vormittags tt bis mittags 12 Uhr findet irr den bekannten Ausgabestellen die Ausgabe der Brot- und Mehlkarleir auf die Woche vom 21.-27. Mar dieses Jahres statt. Mit Rücksicht darauf, das; eine Verwendung der jetzigen BrotanSweiSkartcn wegen ihrer Unübersichtlichkeit nicht mehr ratsam erscheint, werden geleaentlich dieser Brot- und Mchlkarten-ÄnSgabe neue AuSweiSkartcn ansgcgcben und die alten eingezogeu. Die bisherigen AusweiSkarten sind vom 21. Mai 1917 ab ungültig. Tie U»D»W«g »er Kgrte» hat »ie4««l nur von solchen Personen zu erfolgen, die über die HaHl »er zum ^««stzalt gehörigen Personen genau' Slngaben uiaitien können. Um eine schnellere Abfertigung bei der Ausgabe zu ermöglichen, wird ersucht, die zum Haushalt gehörigen Personell unter Angabe des Namens nnd Alters auf einen Zettel zn schreiben und denselben vorzulegen. Oer Aat »er Stadt Riesa, den 18. Mai 19,17. Gnm. Geschäftsverkehr im RatlMsc am M-ntaa, den 21. Mai 1K1V. Mit Rücksicht darauf, daß Montag, den 21. Mai 1917 städtische Beamte bei der Brot- uud Medlkartenansaabe in den Ausgabestellen mit tätig sein müssen. Reiben an diesem Tage di« MeEgnMen, »ie Wpttzeiadteilnna, das Armen- nnd Versicherungs amt und »«» Gtgnve-gmt vormittag» für den Verkehr geschlossen. Im Standesamt« werden Anzeigen über Totgeburten nnd Sterbefälle nachmittags von 4—5 Mir entgeg«Wenonnnen. In deu übrigen Kanzleien werden am Nachmittage dieses Tages nur unaufschiebbare Angelegenheiten erledigt. Der Rat der Stadt Rkesa, an, 18. Mai 1917. Gßm. Der BezirkSschornsteittfegerrueister hat acmeldct. daß vom 'Montag, den 21. bis Sonnabend, den 26. Mar 1917 Vie Schornsteine in Gröba gereinigt werden. - ' Gröba, Elbe, am 18. Mai 1917. Ter Gemeindeturrstaud. . . «oltSküche Gröba. Anmeldun-en zur Volksküche werden Montags vormittags 11—1 uud nachmittags 4—7 Uhr in der Volksküche angenommen. Rtitzudringe« sind LebensrnittellontroUkarte sowie Fleisch-, W««»che»u»s- und Kartoffel?.,tten oder Kartoffeln. Tie Bezahlung hat auf ciir« Poche im vopauk zu erfolgen. Vröva, mn 1b. Februar 1V17. Der Gemcindcvorstand.