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und Anzeiger Meblatt mir Achtlger). TelegrauuwAdress« ßH gemspwchste» .Tageblatt-. M-l». R-.» für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 128. Mittwoch, 5 Jnni ISIS, abends. 65. Jahr». TaS Riesaer.Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Anknaknir der Conn- und Festtage. RiertrljShrlicher Bezugspreis bet Abholung in ter Expedition in Riesa 1 Marl 50 Psg., durch unsere Träger srei in» Hau» 1 Mark 65 Psg., tri Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei In» Hau» L Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Lnzrigen Annahme für die Nummer dcS Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die Neingespaltene 43 mm breite Korpuszeile 18 Psg. (LokalpretS 12 Psg.) Zeitraubender und > tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich In Riesa. — GeschästSstelle: Goethe st raße 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Da» Auftreten verschiedener vbstschödliuge zur jetzigen Zeit veranlaßt die König liche AmtShauptmannschaft zu folgender Bekanntmachung: SS ist wahrzunehmen gewesen, daß von den grünen Raupen deS FroststzannerS besonders auf Ktrschbönmen die Blätter zerstört worden sind. Zur Bekämpfung sind die Raupen in den frühen Morgenstunden abzuschütteln und im Herbst Klebgürtel um die Stämme zu legen. Zur Bekämpfung deS ApfeltvicklerS (Oarxoospsa pomonvU») sind jetzt Fanggürtel, kestehend auS Holzwolle oder Heu anzulegen, die Anfang Juli wieder abgenommen und verbrannt werden. Um nach der Abnahme dieser Fanggürtel weitere zur Verpuppung übergehende Raupen abzufangen, ist daS erneute Anlegen der Gürtel notwendig, die dann im Herbste abzunehmen sind. Die von der Made de» BpfelwicklerS besetzten und Ende Juni abfallenden wurmstichigen Früchte deS Kernobstes sind zu sammeln und die Maden — eo. durch Abkochen — zu vernichten. In den letzten Jahren ist die Biktttranermücke (8eiara prri) schädigend aufgetreten, und zwar in der Art, daß die kleine schwarze Fliege eine größere Anzahl Eier an die jungen Früchte anlegt. Die zahlreichen Räupchen bohren sich in daS Innere der Früchte rin, letztere verdicken sich gegenüber nicht beschädigten Früchten auffällig, werden schwarz und fallen ab. Tie obgefallenen Früchte sind zu sammeln und zu verbrennen. Um diese- Verbrennen möglichst auf einmal ausführen zu können, empfiehlt eS sich, soweit eS angängig ist, die Bäume leicht zu schütteln, wodurch die erkrankten Früchte abfallen. Schließlich ist ncch die Ges-instmotte Uvponomsuta) auf Pflaumens NN- Apfels bäumen zahlreich ausgetreten. ES empfiehlt sich, solange die Raupen noch gesellig in den Gespinsten vorhanden sind, die letzteren abzuschneiden und, falls die Raupen auf den Blättern verteilt sind, die letzteren mit einprozentiger Kupferkalkbrühe zu bespritzen. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, sür die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen besorgt zu sein und eS sich insbesondere angelegen sein zu lassen, ein ge meinsames Borgehen tunlichst zu vermitteln bez. herbeizusühren. Großenhain, am 4. Juni 1912. 1593 L 8. Königliche Amtshauptmannschafk. Nach Mitteilung der Königlichen AmtShauptmannschaft Meißen ist in Winkwitz und Schieritz der Ausbruch der Maul- UN- Klanensenche amtStierärztlich festgestellt worden. Für die in einem Umkreise von 15 km von Schieritz, link» der Elbe, und von Winkwitz gelegenen Orte des Bezirks werden hiermit auf Grund von 8 168 der AuS» sührungsvorschristen deS Bundesrat» zum Vtehseuchengesetz, vom 7. Dezember 1911 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1912, Selle 83 folgende) verboten: ») Die Abhaltung von Klaucnviehmärkten, mit Ausnahme der Schlachtviehmärkte in Schlacht häsen, sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkte. Dieses Verbot hat sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen zu erstrecke». b) Ter Handel mit Klauenvieh, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Ge meindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen statt findet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler. o) Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. Das Verbot findet keine Anwen dung auf Viehversteigcrungcn auf dem eigenen nicht gesperrten Gehöfte des Besitzers, wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen, die sich mindestens 3 Monate im Besitze des Versteigerers befinden. ä) Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh. s) Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirt schaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, soioie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind. Die nach dem genannten Paragraphen vorgesehenen weiteren Beschränkungen bleiben Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafoorschrtsten de» BiehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 bez. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 67 der sächsischen Ausführungs verordnung zum Vtehseuchengesetz mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bi» zu 6 Wochen bestraft. 1674 Großenhain, am 4. Juni 1912. 1680 Königliche AmtShauptmannschaft. Vorstehende Anordnungen gelten für die nachstehenden, innerhalb 15 km von Schieritz (link» der Elbe) und von Minkwitz gelegenen Ortschaften de» Bezirk»; im Arntsgerichtsbejtrk Riesa: im Seuchenfalle Schieritz: Pausitz, Poppitz, Leutewitz, Mergendorf, Nickritz, Oelsitz, Jahnishausen M. Böhlen, Gostewitz, Prausitz, Heyda, Kobeln, Pahrenz, Mehltheuer; im Seuchenfalle Winkwitz: Nünchritz. — Nachdem die Maul- und Klauenseuche erneut durch Handelsvieh nach Sachsen etn- geschleppt worden ist, hat das Königliche Ministerium de» Innern zu Dresden mit Ver ordnung vom 29. Mat 1912 8 45 Absatz s und, soweit Ursprung»- und Gesundheit», zeugnisse für von außerhalb Sachsen erworbenes Klauenvieh in Frage kommen, auch 8 45 Absatz a der Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 zum Btehseuchengesetzs (Gesetz» und Verordnungsblatt Seite 56) sür daS ganze Land bis aus weiteres in Kraft gesetzt. Wir weisen auf die mit dieser Verordnung in Kraft gesetzten Bestimmungen, die bereits von der Königlichen AmtShauptmannschaft zu Großenhain in Nr. 125 deS Riesaer Tageblattes vom 1. Juni IÜ12 bekannt gegeben worben sind, ausdrücklich hin. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Juni 1912. Geilh. Die Lieferungen der Backs und Fletschwaren für da» städtische Armenhaus auf da» 2. »«IdZwki- ISI2 sollen vergeben werden. Geschlossene Offerten sind im Rathause, Zimmer Nr. 8, wo auch die Lieferungs bedingungen einzufehen sind, bis zum IS. ^uni ITI2 abzugeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Juni 1912. Für das hiesige stävrfiche Krankenhaus Ist die Fleisch- und Wurstwareulieferung, sowie die Lieferung von Brot und weitzer Backware auf da» 2. »mldIwki' ISI2 zu vergeben. Berücksichtigung finden nur Bewerber, die die Lieferungsbedingungen an Ratestelle eingesehen haben. Verschlossene Offerten sind bis zum IS. ITI2 im Rathause, Zimmer Nr. 8, abzugeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Juni 1912. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 5. Juni 1912. —* Anläßlich der am 29. August d. I. auf dem Truppenübungsplätze Zeithain stattfindenden Kaiserparade unserer beiden sächsischen Armeekorps findet an diesem Tage abends auf dem Theaterplatze in DreSden-A. großer Zapfenstreich statt. Mit der musikalischen Leitung ist der Königliche Musikdirektor Röpenack vom Infanterie- Regiment 177 beauftragt. Dieser hielt nun gestern auf dem Truppenübungsplätze mit den MustkkorpS der zurzeit im Barackenlager uniergebrachten Truppenteile Musik proben ab. 10 Uhr vormittags übten die MustkkorpS der Jnfanterie Regimenter 139 und 179 und 2 Uhr nach mittag» die Trompeterkorps des Husaren-RegimentS 19, de» Ulanen-Regimenis 18 und der Feldartillerie-Regimenter 32 und 68, sowie daS Hornistenkorp» des Pionierbataillons 22. 4 Uhr nachmittag» schloß sich dann eine Gesamt probe aller 7 KorpS an, zu der auch der Adjutant Sr. Exzellenz deS Herrn KrlegSministerS, Major o. DambrowLki, der den Zapfenstreich am 29. August kommandiert, rings- troffen war. Diese Mustsproben hatten auch eine stattliche Zahl Zuhörer aus der näheren Umgebung deS Lagers herbeigelockt, die mit Interesse den Proben folgte. — Heute haben die Feldartillerie-Regimenter 32 und 68 daS Baracken lager nach reichlich dreiwöchigen Schieß- und Exerzier übungen wieder verlassen und sind in die Garnison zurück gekehrt. Auch das Piouier-Balaillon, daS heut« vormitlag noch vor Seiner Majestät dem König besichtigt wurde, ist wieder in seine Kaserne eingerückt. — Am 7. Juni vor mittag» findet die Besichtigung der 24. Kavallerie-Brigade (Husaren-Regiment 19 und Ulanen-Regiment 18) auch vor Seiner Majestät dem König statt. Dieser werden außer- dem beiwohnen: Ihre Exzellenzen der kommandierende General. General der Artillerie v. Kirchbach, und der Kommandeur der 24. Division, Generalleutnant Krug o. Nidda. —* Die warme Temperatur des gestrigen Tage» hatte zur Folge, daß abend» in der siebenten Stunde ein Ge- Witter über unsere Gegend ntederging. Erbrachte neben einigen heftigen elektrischen Entladungen einen ergiebigen Regen. Nach dem Gewitter verließen noch zahlreiche Menschen die Wohnungen und erfreuten sich an einem Spaziergang in der gesunden, reinen Luft. —* Die Zeit der Somm « rkonzerte ist gekommen. Wie alljährlich, so werden auch diese» Jahr im Stadt- park sechs AbonnementSkonzerte stattfinden. Das erste wird morgen Donnerstag abend abgehalten und von der Pionierkapelle ausgeführt. Hoffentlich haben sich die Kon- zerte eine» regen Zuspruchs zu erfreuen. —* Unsere beiden Feldartillerie-Regimenter kehrten heute vormittag vom Truppenübungsplatz Zeithain in die Garnison zurück. Die Regimenter rückten mit Musik ein. —* In der letzten Nacht sind auf einem an der Friedrich- Auguststraße gelegenen Neubau mehrere Zimmerer-Handwerk- zcngkasten erbrochen und daraus verschiedene Zimmerer- handwerkzeugc, wie Stemmeisen, Hobel, Sägen usw. ge stohlen worden. Es ist zu vermuten, daß diese Gegenstände hier oder in der Umgebung zum Kauf angeboren werden resp. bereits verkauft worden sind. Sachdienliche Wahrnehmungen wolle man an Polizei- oder Gcndarmcriestelle melden. —* In der Montagnacht sind von unbekannten Burschen Reklameschilder von Häusern am Kaiser- Wilhelm-Platz entfernt und verschiedene Gazefenster zerstört worden. Die Reklameschilder und die Gaze haben die Burschen in die Anlagen des Kaiser-Wilhelm-Platzes und aus die Bahnhofstraße geworfen. —y. Vor der 3. Strafkammer de» Dresdner König!. Landgerichts hatte sich die 8b Jahre alte, oft bestrafte Ar beiterin Emilie Martha geschiedene Klunker geb. Gerlach auS Neuseußlitz, zuletzt in Gröba, wegen wiederholten Rückfallbetrug» zu verantworten. Die Angeklagte verübte wiederum im Laufe dieses Jahres in Meißen, Wölkisch, Poppitz, Scheerau b. Lomwatzsch und anderwärts Mietgeld prellereien, indem sie sich vermietete, um das sogenannte Draufgeld zu verlangen, während eS gar nicht ihre Absicht war, die Dienste anzutreten. Da die Klunker in Not ge handelt haben mag, ließ daS Gericht Milde walten und eS erkannte deshalb nur auf 6 Monate Gefängnis und jäh rigen EhrcnrechtSoerlust; 1 Monat gilt als verbüßt. — Eine Festlegung des Osterfestes auf den zweiten Sonntag im April wird von der deutschen Ge schäftswelt schon seit Jahren angestrebt. Handel und Industrie — wie eS auf dem letzten internationalen Handelskammerkongreß zum Ausdruck kam —, wie auch die Regierungen in Deutschland und verschiedenen anderen Ländern sind sich darin einig, daß die Festlegung de» Osterfestes sür alle beteiligten Kreise von größtem Werte wäre. Auch daS Oberhaupt der katholischen Kirche hat sich den Gründen der Festlegung de» Osterfeste« nicht ver schlossen. Der „Verband Deutscher Waren- und Kaufhäuser, E. V.- hat daher erneut eine Eingabe an die Reichs regierung gesandt und auch die offiziellen Vertretungen von Handel und Industrie um Unterstützung ersucht. — Der Sächs. Landesverband „TabelS- berger" hielt vom 1.—3. Juni in Zwickau seinen 52. VerbandStag ab. Am Sonnabend, den L. Juni/ abends 8 Uhr fand die Bertretersttzung statt, auf der Döbeln als Ort sür die nächstjährig« Hauptversammlung bestimmt wurde. Au» der allgemeinen Aussprache ist her vorzuheben, daß künftig auch den Schülern, die nicht ver» bandimitglieder sind, die Teilnahme an den PreiSschretbm des Verbandes gestattet sein soll. Sonntag vormittags fanden Sondersitzungen der 7 im verband.bestehend« Vev-i