Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt finden 14 oUV 638 In Flöha ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, am 7. Februar 1917. Ministerium deS Juueru. StenerrrklSrungen »er Militärsiersoucn. Angehörige des Besatzung-Heeres, d. h. Militärpersonen bei Truppenteilen oder militärischen Dienst- und Kommandoftellen im Inland« werden soweit sie außerhalb ihres Wohnorts Dienst leisten, zum Teil behindert sein, die Frist zur Abgabe der Steuerer klärung (18. Februar) einzuhalten, weil ihnen die Unterlagen am Garnison- oder Dienst orte nicht zur Verfügung stehen. Sie können bei der Gemeindebehörde, von der ihnen die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung zugegangen ist, um Verlängerung der Frist nachsuchen. Solche Gesuche find noch vor dem 15. Februar 1917 bei der Gemeindebehörde unter entsprechender Begründung schriftlich anzubrinaen. Die Bezirkssteuereinnahmen werden angewiesen, solchen Gesuchen ohne weitere« stattzugeben. Soweit irgend angängig, ist die Frist bis 8. März 1917, darüber hinaus aber nur in Ausnahmefällen, zu verlängern. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, solche Gesuche von Militarpersonen (gleichviel ob von Angehörigen des Feldheeres oder des Besatzungsheeres) ohne weiteres alsbald an die Bezirkssteuereinnabme zur Entschließung weiterzuaeben, wenn aus dem Ge suche zu erkennen ist, daß um eine Fristverlängerung von mehr als einer Woche nachgesucht wird. Dresden, am 7. Februar 1917. 54 Steuerr. 0 Finanzministerium. 637 So wird im sächsischen Landeslebensmittelamt versichert, daß zwar die gegenwärtige Fleischverteilung durchaus ge sichert sei, daß man aber von einer geplanten Erhöhung keine Kenntnis habe und auf Grund der Schlachtziffern auch nicht daran glaube. Sollte sie trotzdem kommen, würde sie natürlich fürs ganze Reich, nicht nur für Bayern allein gelten. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß Sachsen immer wieder als Stiefkrnd betrachtet und be handelt wird. Seine Fleischration ist die niedrigste in ganz Deutschland, weil die Zuteilung von Fleisch nach der Kopfzahl der Tiere, nicht aber nach ihrem Gewicht erfolgt. Oldenburgisches, holsteinisches oder mecklenburgisches Vieh hat aber ein ganz anderes Aussehen als das durchweg masere sächsische Vieh. Bedenkt man, daß Sachsen verhältnis mäßig die größte Munitionsarbeiterzahl stellt, erscheint die jetzige Regelung doppelt ungerecht und dringend einer Nach prüfung bedürftig. — Dörrgemüse gegen Bezugsscheine. Durch Bekanntmachung vom 1. Februar 1917 regelt die Kriegs gesellschaft für Dörrgemüse den Derkehr mit Dörrgemüse. DaS im Herbst erlassene und mehrmals verlängerte Ab-» Wverbot rvir» darin aufgehoben, gleichzeitig aber der Absah dahin geregelt, daß die Hersteller nur gegen Be zugsschein der AeiegSgesellschaft Dörrgemüse abgeben dür fen. Liese Bezugsscheine werden nach einem schon mehr fach bewährte» Schlüssel nur an dis von den Landeszcn- tralbehörden bestimmten Stellen auSaegeben, die dann di« Unterverteilung innerhalb ihres Versorgungsgebietes nach nähere« Anweisungen der Landeszentralbehörden regeln. Soweit einzelne Aommunalverbänd« in eigenen Anlagen oder durch Lohndörrverträge sich selbst Dörrgemüsc be schafft habe«, bedürfe« sie keiner Bezugsscheine, wenn sie diese- Lörrgemüse für die Bewohner ihres Versorgung»- gebiete» verwenden wolle«. Da jedoch diese Mengen zu« Teil auf die de». einzelnen Bundesstaate« «ach dem Schlüssel entfallenden Mengen an gerechnet werde«, müsse« die Aommunalverbände, bis sie über diese- Lörrgemüse Verfügung treffen, sich mit der für sie zuständige« staatlichen LerteilungSstelte ins Ver nehme« setzen. An einem kürzlich, an alle Bundesregie rungen ergangene« Rundschreiben d«S Herrn Präsidenten deS AriegSernahrungSamteS ist dringend empfohlen wor-- den, daß überall die Abgabe auch des DörrgemüseS an die Verbraucher mitteltS Karte« geregelt wird, damit ein« möglichst gerechte Versorg»«- erzielt wird. An manche« Fälle« werde« die Stadtverwaltungen das Dörrgemüse mich »ur Versorgung ihrer Massenküchen ganz »der zu« Teil yurückbeyalten müsse«. SS ist beabsichtigt, etwa drei Verteilungen innerhalb der nächsten Monate vorzunehmen, deren erste bereits im Februar erfolgen soll. Die im aanzen zu erwartende« Mengen sind nicht sehr groß, waS seinen Grund insbesondere darin hat, daß ein großer Teil deS Gemüse» infolge Knappheit an anderen Lebensmittel« im Sommer und.Herbst im krischen Zustande Verbrauchs «wrden ist. Damit hangt «S auch zusammen, daß d,e Absatzpreise neu festgesetzt und »um Teil etwas erhöbt werden mußte«. Die Preise gelten für beste Waren, wäh rend für Minderwert in einem besonderen vorgesehene« Schiedsgerichtsverfahren entsprechende Abzüge vorgenorn- fuhr von Kohlen und Lebens- Freibaut Riesa. Morgen Sonnabend, de« IG. Februar, von vormittags V,9 Uhr ab, gelangt auf reibank im städtischen Schlachthof Rindfleisch »um Preise von 1,50 Mark pro V, dtz e Inhaber der noch außenstehenden grünen Freibankmarten zum Verkauf. Riesa, am 9. Februar 1917. Die Direktion de- städt. Tchlachthofe». für die kurzen Anschlußstrecken freiwerden, und da« um so mehr, als seitens der Bahn eine schärfere Ueberwachung über die Zweckmäßigkeit der Transporte auSgeübt wird, um unnötige Mehrleistungen zu vermeiden. Da uns da» Ver bindungsstück zwischen Weser und Elbe noch fehlt, wird es sich, wenn Transporte »wischen Ost und West noch umge kehrt notwendig sind, nicht vermeiden lassen, für die Zwischen strecke (etwa Magdeburg-Minden) die Bahn zu benutzen. Durch zweckentsprechende Einrichtung ist das namentlich auch für Wagenladungen durchführbar. Solche werden ja auf der Elbe und den östlichen Anschluhwegen schon immer durch regelmäßig fahrende Linien befördert. Einen der artigen Verkehr auch auf dem Rhein-Weser-Kanal, der bis her nur ganze und größere Teilladungen beförderte, einzu richten. erscheint sehr zweckmäßig, und man dürfte bald zur Einrichtung eines solchen kurzfristigen SammelverkehrS kommen. —-Büchersendunaen nach Frankreich. Die Bücherzentrale der Deutschen KriegSgefangenenfürsorge in Bern verfolgt das Ziel, die Kriegs- und Zivilgefangenen in Frankreich mit Lesestoff wissenschaftlichen und unterhal tenden Inhaltes zur Auffrischung bez. Weiterbildung ihrer Kenntnisse zu versorgen. Da Büchersendungen die Gefan genen des öfteren nicht erreicht haben, empfiehlt es sich, diesbezügliche Wünsche von Gefangenen oder deren Ange hörigen an die AuSkünftSstelle vom Roten Kreuz in Großen- hein — Königliche ÄmtShauptmannschaft — zu richten, welche dieselben an die genannte Bücherzentrale weiterleiten wird. Sofern nicht unverhältnismäßig hohe Anschaffungs kosten und Ungeeignetheit des Textes entgegen stehen, wer- den die Wünsche nach Möglichkeit erfüllt. Gehen Äücher i« Bern «in mit dem Verlangen, sie an einen bestimmten Kriegsgefangenen weiterzugeben, so werden nicht diese Bü cher gesandt, sondern solche gleichen oder ähnlichen Inhal- tes, welche au» den dortigen Vorräten entnommen und mit eine« Stempelvermerk der Bücherzentrale versehe» werden. Wird die Uebersendung ganz bestimmter Bücher für «inen Kriegsgefangenen gewünscht, so ist der entsprechen de Betrag für die Beschaffung an die genannte Ortsstelle einzusenden. —MI. ZurBearbeitungvonKriegSgedenk- und Heldenbüchern hat sich unter dem Dorfitz von Herrn Geheimen Hofrat Seliger in Leipzig ein besonderer Ausschuß der Landesstelle für Kunstgewerbe gebildet, der die verschiedenen Fragen für die innere Einteilung und die äußere Ausstattung sowie die Art der Herstellung in »er- schieden«» Sitzungen eingehend beraten hat. Demnächst — »orauSfichtlich noch im Monat Februar —! «erden von drei Künstlern Jdeenentwürfe eingehen, die beurteilt und »ur Ausführung gebracht «erden sollen. In der Oeffentuchkeit hat sich bereit« die Erkenntnis durchaerunaen, daß «» sich zunächst nur darum handelt, den Stoff für die Heldenbücher zu sammeln, di« eigentlichen Eintragungen in diese Bücher aber zweckmäßig erst im Frieden erfolgen. Eine Ueber- eiluyg ist daher nicht geboten. Voraussichtlich «erden die von der Landesstelle in Aussicht genommeven drei Muster im März diese« Jahre« den interessierte« Gemeinden und Vereinen zugänglich gemacht werden können. — Da« Stiefkind Sachsen. Der bayrische —, Minister v. Bettreich hat dieser Tage im Finanzausschuß men werden können. der bayrischen Zweiten Kammer eine beträchtliche Er- — LK. Abfu.,. .... ^.5 böhung der Fleischrationen für« Frühjahr angekündtgt. Mitteln. A« den größeren Städten herrscht gegenwär. An anderen maßgebenden Stellen ist davon nicht» bekannt. tig eine, empfindliche Sohlennot. Di« Ursache ist in de» ««d A«r»kgvr sEldeblM md Ttychnf. Amtsblatt -rr- PK die Mnlgl. ÄmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Aicha, sowie den Gemeinderat Grvba. Freitag, V Februar 1917, abends 8 8. Die Strafbestimmungen im 8 3 der Bekanntmachung vom 2. September 191- t auch auf Übertretungen de« vorstehenden Verbots Anwendung. 8 8. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. B « rl i n, den 3. Februar 1917. Retchtzstekle für Gemüse und Obst. von Lilly. Unter den Pferden de» Gutsbesitzer» Robert Kockisch in Glaubitz Nr. 7 ist die Räude bezirkstierärztlich festgestellt worden. Gro ßenhain, am 8. Februar 1917. 504 i» H. Die Königliche ÄmtShauptmannschaft. Stadtbücherei, über 5500 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 7—V,9 Uhr geöffnet. Eingang: Hauvttor des Knabenschulgebäudes Goethestr. Leihgebühr für de» Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 Pf., 3 Wchn. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Verwaltung der Stadtbücherei. I. V.: Lohmann. Fleischtarten-Ausgabe i« Gröva. Die Reichsfleischkarten und Fleischkontrollmarken auf die Zeit vom 19. Februar bis 18. März 1917 werden Sonntag, den 11. Februar 1917, vorm. von '/,11 bis 12 Uhr, in den bekannten Markenausgabestellen auSaegeben. Außer dieser Zeit werden Fleischkarten und Kontrollmarken nicht verabfolgt. Für de« Bezirk Riesaer Straße und Georgptatz werde« die Marke« diesmal im Gemeindeamt« auSgegede«. Gröba, am 9. Februar 1917. Der Gemeindevorsta«d. «olksdad i« GrSVa bleibt wegen Mangel an Heizmaterial bi» auf weiteres geschloffen. -« Ter Gemeindevorstand. Verbot * der Verwendung von Birnen- und Beerenwein zur vranntweinherstellung. Nachstehende Bekanntmachung wird »ur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dre S o e n. den 7. Februar 1917. — 191-U s vi» Ministerium de» Inner«. 649 Auf Grund deS 8 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Obst vom 5. August 1916 (RGBl. S. 911 wird in Ergänzung der Bekanntmachungen vom 2. und vom 9. September 1916 („Reichsanzeiger vom 4. und 11. September 1916) bestimmt: 8 1. Die Verwendung von Birnenwein und von Beerenwein in Gewerbebetriebe» zur Branntweinherftellung ist »erboten. Ocrtliches «uv Sächsisches. Riesa, den 9. Februar 1917. —* Die Kälte, die gestern etwas zurückgegangen «ar, hat in vergangener Nacht wieder eine starke Steige rung erfahren. Das Thermometer zeigte heute früh 7 Uhr in der Stadt wieder — 20 Grad Celsius an. Die starken Nebelerscheinungrn, die auch letzte Nacht sich wieder ein stellten, haben zu prächtigen Rauhreifbildungen geführt, deren Schönheit insbesondere unter den Strahlen der Mittagssonne hervortrttt- —MI. „Hi lf Dir selbst" ist der Name einer neuen Zeitschrift, die der Verlag Heimar Hobbing in Berlin auf Anregung des Präsidenten des KriegSernährungSamteS fitzt LerauSgibt. Das Blatt soll alle praktischen Erfahrun gen, die in der Kriegszeit in Küche, Haus, Hof und Garten ge macht werden, der DolkSgesamtheit darbiete». ES soll an regen, recht viele Nahrungsmittel durch eigene Arbeit her- zustellen, di« vorhandenen Vorräte in vollkommenster Form auszunutzen und zu verwenden. Der Verlag hat für das Unternehmen einen großen MitarbeiterkreiS gewonnen; der Leser aber soll angeregt «erden, seine praktischen Erfah rungen dem Blatte mitzuteilen. Hierfür werden hohe Prämien ausgesetzt. — Es ist alle Gewähr vorhanden, daß .Hilf Dir selbst" die ihm gestellten Ziele erfüllen und da zu beitragen wird, das wirtschaftliche Durchhalten während der Kriegszeit an seinem Teile wirksam zu fördern. Des halb kann das Blatt, dar trotz seiner Reichhaltigkeit vier teljährlich nur 1 Mark kostet, Landwirten, Gartenbesitzern rmd Kleinviehhaltern bestens empfohlen werden. —* Die sächsisch« Stiftung. Zum Gebrauch sächsischer und böhmischer Heilquellen, sowie von Luftkur orten sind aus der unter der Verwaltung der IV. Abteilung des Ministerium des Innern stehenden Sächsischen Stiftun gen zum 26. Juli 1811, sowie au« sonstigen »ur Verfügung stehenden Mitteln an arme Krank« auch für da« laufende Jahr eine Anzahl Unterstützungen und Freistelle» zu ver geben. Insbesondere können zum Gebrauche von Bad Elfter bedürftige Personen durch 1) Geldbeihilfen, mit deren Bewilligung auch der Genuß freien Bade« auf die Dauer eines Monats, stete ärztliche Behandlung und Befreiung von der Kurtare verbunden ist, 2) bloße Dewilliguna steten Bades auf die Aauer einer Monats, freie ärztliche Behand lung und Befreiung von der Kurtaxe unterstützt «erden. Die Unterftützung«g«suche sind längstens br» 15- März laufenden Jahres bei dem Ministerium des Innern, lv. Abteilung, einzureichen. — Zur Lage der Elbeschiffahrt. Lus der Elbe herrscht Ruhe. Am 81. Mar» tritt der Tarif Teil 2 vom 1. April 1909 im ElbeumschlagSverkehe mit Ungarn vor läufig ohne Ersatz außer Kraft. Die Vorbereitungen für dir diesjährige Schiffahrt «erden, so heißt e« im „DreSd. An».", mit Nachdruck betrieben. Nicht nur, daß unterstützt durch die Forderungen de« KriegSamtS, der organisatorische Au«. b»u »eiter erfolgt, sondern auch, daß Maßnahmen getroffen werden, die Eisenbahnen für die dringlichsten Transport« freizuhalten. Es dürfte sich daher mit Aufbruch der Schiff fahrt die Lag« so gestalten, daß nur noch einige Zeit hin- durch die gleichzeitige Belieferung der Abnehmer durch Eisen bahn und Schiffahrt möglich sein wird, während dann (und , »war im Einvernehmen mit der Eisenbabnverwaltuna) die Mehrzahl der Transporte auf den Wasserweg überzuletten ist. Hierdurch wird entschiede» mehr Material an Wagen > 83. Freitag, 9. Februar 1917, abends. 70. Aaüra. Da« Riesaer rageblau erscheint jr»«n Laa abend« '/,7 Uhr nut Au«nahm« der Sonn- und Festtage. vez«g«prei», gegen Vorauszahlung, durch unser, Träger frei -au« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de« Ausgabetage« sind bG 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voran« zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Pret« für die 48 wm breit« Grundschrift-Zeil« (7 Gilben) SO Pf., Ort«prer« 1» Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung«, und TermtttelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der vettag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkur» gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage -Erzähler an der Elbe". — Am Fall« höherer Gewalt — Krieg »der sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderuna«einrrchtungen — hat der Bezieher keine» Anspruch aus Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugep eise». Rotationsdruck und Verlag: San,ert winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oetheftratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur HSHnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich,Riel»