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Riesaer G Tageblatt ««d Attxeigrr Meblatt mtz,Arycher). TÄrgramm-Adresse: »H I F» Femsprechstell» r-««r att Rt- L Nr 2L 7 für die König!» Arntshauptmarmschast Großenhain, das König!» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesq, sowie den Gemeinderat Gröba. , 380. Montag, H. Dezember 1017, avevds. 7V. Häimü Da» Riesaer Taaettatt erMetut lebe« Laa aornds v,7 Uhr mir Ausnahme der Gon», und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalle ZL der Kaiser!. Postanstalten mecteljahrlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. ««zeigen für die Nummer des AuSgab/tage» sind b,S 10 Uhr vormittag, auf,ugeben und ,m vorau, zu bezahlen; eine Gewähr für « L da, Erschei-en an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift.Heile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprer» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz enl» torechend höher. Nachweisung,- und DermittclungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in 'LZ Konkurs gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höb-rer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungS-inrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. KO! NotationSdruck und «erlag: L an g er lt Min terliib. Ri e sa. «eschSftSstellr: «oetbestresse 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. - ------iS—— "7 Spanferkel markenfrei. Einer erneuten Anregung und Ermächtigung des Kriegsernährungsamts folgend, wird bestimmt, daß der Verkauf von Spanferkelfleisch ohne Fleischmarke» bis zum 18. Januar 1918 auch siir das Königreich Sachsen und zwar auch in Gastwirtschaften und Fleischereien freigegeben wird. Ebemo wird der Aufkauf von Spanferkeln d. h. Ferkeln bis zu 15 kg von allen Beschränkungen freigegeben. Der Höchstpreis für Spanferkel wird auf 3,20 M. pro i-s Lebendgewicht festgesetzt. Dresden, den 28. November 1917. 3180118111 , Ministerium des Innern. 5816 » Verordnung zur Ausführung der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst über den Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zn Saatzwecken und deren Höchstpreise vom 15. November 1917. I. Saatkarten für Saat- (Samen- und Steck-) Zwiebeln werden auf Antrag des Er werbers nach Prüfung des Bedürfnisses erteilt. Die Ausstellung erfolgt für Händler durch den Landeskulturrat, für Verbraucher durch den Kommunalverband. Dieser kann die Ausstellung der Saatkarten anderen Stellen übertragen. Der Kommunalverband oder die Stelle, der er die Ausstellung übertrage» hat, hat dem Landeskulturrat monatlich mitzuteilen, wieviel Saatkarte» ausgestellt worden sind, und über welche Mengen Saat zwiebeln. Die Saatkarte mutz Art und Menge des Saatguts, Namen, Wohnort und Bezirk des zum Erwerb Berechtigten, sowie den Ort, wohin geliefert werden soll, und wenn das Saatgut mit der Bahn befördert werden soll, die Empfangsstation angcben. Der Erwerber von Saatgut hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Lieferung des Saatguts auszuhändigen. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Dersandtstation auf der Saatkarte die erfolgte Ab sendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zn lassen, nach dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich d^ Veräußerer auf der Saatkarte den Empfang bestätigen zn lassen. Der Veräußerer hat die Saatkärte mit der von der Eisenbahnverwaltung auSge- tellten Bescheinigung über die Absendung oder mit der Empfangsbestätigung des Er werbers unverzüglich dem Landeskulturrat^einzusenden. Die Erteilung der ASsätzgenehmiaung wird dem Landeskulturrat übertragen. Die Landesstelle für Gemüse und Obst bleibt jedoch befugt, nach Anhörung des LandeSkultur- rats den Absatz von Saatzwiebeln zu beschränken oder zu untersagen. Wer Saatzwiebeln zu den höheren Preisen des Saatguts verkaufen will, hat die Zuteilung der Absatzgenehmigung unter Angabe der verfügbaren Mengen und unter Bei fügung eines Musters bei dem Landeskulturrat zu beantragen. Der Landeskulturrat ist befugt, die Vorräte des Antragstellers durch einen Beauftragten, der sich als solcher aus- weist, besichtigen zu lassen. Erst nach erteilter Genehmigung durch den Landeskulturrat darf der Antragsteller die ihm bezeichneten Mengen zn den höheren Preisen der Saat- Uviebeln gegen Saatkarte verkaufen. Im übrigen unterliegen alle Zwiebel«, auch Steckzwiebeln den Erzeugerhöchst- preifen für gewöhnliche Zwiebeln. Die entgeaenstebende Bestimmung des Absatzes 3 der Verordnung des Ministeriums des Innern über Höchstpreise für Gemüse vom 2. Okto ber 1917 (Nr. 229 Sächs. Staatszeitung vom 2. 10. 17) wird aufgehoben und die Ver ordnung des Ministeriums des Innern betr. Höchstpreise für Gemüse vom 30. 10. 17 <Nr. 253 Sächs. Staatszeitung vom 30. 10. 17) dahin abgeändert, daß der erste Satz des Absatzes 5 dieser Verordnung künftig lautet: „Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 2. 10. 17 (Nr. 229 Sächs. Staatszeitung vom 2. 10. 1917) bleibt mit Ausnahme des Absatzes 3, der aufgehoben wird, in Kraft." III. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, am 29. November 1917. 2095blI8Vlll Ministerium des Inner«. 5817 —-SS Haiisschlachtnngen in GrSva. Die hiesigen Einwohner, die in der Zeit vom 1. Dezember 1917 bis 31. Oktober 1918 Hausschlachtungen vornehmen wollen, werden noch besonders darauf hingewiescu. daß die Voranmeldung der Hausschlachtungen bis spätestens den V. Dezember, mittags 1 Uhr, im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 12, zu bewirken ist. . Gröba, Elbe, am 1. Dezember 1917. Der Gemeindevorstand. Gasavgave vom Gaswert GrSSa. Auf Grund ergangener Verordnungen und Anweisungen des ReichskommissarS für Kohlenversorgung wird zur Sicherstellung des ungestörten Betriebes der Gasanstalt zwecks Einschränkung des Gasverbrauches im Gemeindebezirk Gröba und Weida folgendes bestimmt: Der Absatz des gegen Entgelt abgegebenen Leucht-, Koch- und Kraftgafes erfolgt ms auf weiteres so, daß die Verbraucher, die schon im vorigen Jahre Gas bezogen haben, künftig von Monat zu Monat insgesamt nicht mehr als 80°/. ihres vorjährigen Gasbc- zugeS erhalten. Als Vorjahr gilt ständig das Kalenderjahr 1916. Neu hinzugetretene Abnehmer sind bei der Gaszutcilung tso zu behandeln wie die schon vorhandenen gleichartigen Abnehmer. Es wird jedoch für diese Verbraucher der Hochstbezug an GaS für einen Monat bis auf weiteres auf 20 obw beschränkt. Den Gasverbrauchern wird angeraten, sich die größte Sparsamkeit beim Gasverbrauch angelegen sein zu lassen, da die Ueberschreitung des den Abnehmern für den einzelnen Monat zugestandenen Gasverbrauches überwacht wird. Bei eingetretenem Mehrverbrauch ist seitens der Abnehmer an die Gasanstalt für jeden mehr verbrauchten abm Gas ein Aufgeld von 50 Pfg zu bezahlen. In wiederholten Fällen von Mehrverbrauch und be sonderen Fallen kann dieser Aufpreis erhöht werden. 3. Die Einschränkung gilt auch für die kriegswichtigen Betriebe. Ausnahmebe stimmungen können im allgemeinen nur wiederruflich für die Herstellung unmittelbaren HcereSbedarfS, für Massenspeisungen usw. getroffen werden. Ueber Anträge befindet der Vertrauensmann gemeinsam mit der Kriegsamtsstelle. Berufung an den Ncichkommissap ist zulässig. Verboten ist: die Herstellung neuer Hausanschlüffe, l». die Verlängerung von Gasleitungen (NeuberohrungeN), «. die Aufstellung von Gasbadeofen und von Gaszimmerdfen, <i. das Brennen von Lenchtflammen und Kocheinrichtungen zu RaumheizungSzweckcn. 5. In gasverbrauchenden industriellen Anlagen sind für die Einhaltung dieser Bc- stimmungen dre Betriebsleiter, Werkmeister, Fach- und Hilfsarbeiter, jeder in seinem Arbeitsbereich nnt verantwortlich. 6. Den industriellen und gewerblichen Abnehmern ist verboten, Aufträge ohne weitere« anzunehmen, durch deren Uebernahme sie zu einer Vergrößerung des ihnen zugebilligteu Gasverbrauches veranlaßt oder genötigt werden. 7. . Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen ist die Absperrung der GaSzuleitung zu gewärtigen. Im Wiederholungsfälle werden bei Zuwiderhandlungen «Derbraucher, gegen 8 4 auch die Einrichter mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe biS zn 10000 M. odc» mit einer dieser Strafen bedroht. 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung ip Kraft. Groba, Elbe, am 1. Dezember 1917. Dm Auftrage des Reichskommtffars für Kohlenversorgung. Der Vertrauensmann: Weiß, GaSmeifter. Die Annahme der «ene« Kriegskredite. (Reichstagsstimmungsbild.) Der kurze vorwinterliche Sessionsabschnitt des Reichs parlaments hat bereits wieder Abschluß gefunden. Nichts kann bezeichnender sein für die wiedergewonnene inner politische Einigkeit unter der Kanzlerschaft des Grafen Hertlmg, im Hinblick auf das große Kriegszicl der Siche rung vaterländischer Zukunft. Nach der guten Aufnahme der Programmrede des Grafen Dertling gab es allgc- inein-volrtisch nicht mehr viel zu reden. Der Nachklang kam venu auch lediglich in Gestalt einer Erklärung des Sprechers des Aeltestenausfchusses, Abg. Prinz Schönaich- Earolath (nl ), daß diese Körperschaft durchaus dem bei pflichte, was der Kanzler über das russische Friedensangebot gesagt hat. Der Reichstag begrüßte das mit lebhaftem Beifall. So galt die letzte öffentliche Parlamentssitzung in der Hauptsache einer Lat, aber einer von überragender Wchtigkert: der Abfertigung der neuen 15 Milliarden- Kreditvorlage. Während diese Angelegenheit in den bei den ersten, mit der Kanzlerrede verbundenen Lesungen stur flüchtig gestreift worden war, gab ihr in der dritten der Schatzsekretär Graf Roedern eine angemessene Um rahmung mrt emer kriegsfinanziellen Rede allgemeiner Art, in der er sehr erfreuliche Mitteilungen machte über die Ergebnisse unserer Knegssteuern. Längst blicken die Schatz minister der Entente mit schlecht verhehltem Neide auf die unverrückber planmäßige und feste Konsolidierung der Kriegskosten Deutschlands. Die vom Grasen Roedern mit geteilten Ziffern über den, die Doreinschätzuna weit über treffenden Ertrag der neuesten deutschen Kriegssteuern werden diese Empfütdung der Feülde verstärken. Kein Zweifel: wir werben mit dieser Finanzgebarung, trotzdem sie provisorischen Charakters ist, für die fernere Kriegs dauer gut auskommen, und können getrost eine organische Ftnanzreform für die Zeit nach Friedensschluß aufsparen, wenn die wirtschaftlichen und politischen Kriegsfolgen sich klar übersehen lassen. Mit geschäftsmäßiger Selbstverständ lichkeit bewilligte der Reichstag, ausgenommen Mein die sozialistische Unabkänaiaen-Gruvve. iik die Aba. Ledebour etliche absonderliche Gedanken sattsam bekannter Art zum Besten gab, dann die neue Kroditforderuug, nachdem Abg. Ebert (Soz.) gewisse inuerpolitischc Wünsche nochmals un terstrichen und von der.Militärverwaltung erneut der gute Wille zu bessernden Reformen, der in den Versorgungs gesetzen schon Niederschlag gefunden, zum Ausdruck gebracht war. Im Fluge wurde noch der Erleichterung des Kohlen steuergesetzes zugestimmt und dann die Vertagung des Hauses, nach dem Vorschlag des Präsidenten beschlossen. ' Deutscher Reichstag. 1MMMsF?Ä>nnabend, den 1. Dezember 1917, mitütZL VA Das russische Friedensangebot. Bor Eintritt in die Tagesordnung gibt Abg. Prinz zü tSchvenaich-Carolath, der BcrÄteestatter im Auswär tigen Amt, im Namen des HauptauSschnffer eine Erklärung ab, wonach der Hauptausschuß sich einmütig auf den Boden des Erklärungen des Reichskanzlers zum russischen Friedensangebot gestellt Habs. Der HauptauSschuß begrüße es, daß der Kanzler das FriedenSaizgebot als eins diskutable GrMttageLezeichnet habe. (Beifall.) Der «en» Krtegskredit. NiiWÄ b^^K^ordnimg steht di« dritte Lesn'ntz deS 15- Schatzsekre'tSr Go«k Goedor« «mpftollt nvchMal« die Vorlage. Die Ariagssteaev wird mit de» Mfthlä«m dem Mich einen Ertrag von rund ö MNi-ckden Mark bringen. England steht nicht so sicher da. Der Schatzsekrrtär weist da« statistisch «och. was wie in irgendeiner Form zue Markung der Kredite unserer NundeSOennnn getan Hobe», tft nur «in kleiner Teil der englischen veckchoßfnmme an dta Ententever bündeten. Zigaretten steuer u« Kriegszuschlag werben übe« 800 Millionen gegenüber ISS Millionen des Airschlag» ergeben. Die Kohleusteuer hat im Oktober 78,7 Millionen grd »acht. Dio Lerkehrsstcuev kommt nur allmählich in Gang. Da» erfreulich- Ergebnis der 7. Kriegsanleihe hat bewirkt, daß da» Jahr 191Ä ml» seinen beiden Anleihen un» «inen Ertrag um» mehr al» 28 Milliarden gebracht hat. von de, Krieg»anleih« stich bi». Her 94 vom Hundert eingezoylt. Der vchatziekretL« bankt allen freiwilligen tzelferm besonders auch der Presse, de« Vaake« und Dparkchsen und nicht »um wenigsten dem Heere und dem Reich»- Wir werden weiterhin «rach MSgUckMt die Kriegslasten durch krngfristtge, regelmäßig! nnederkehrent» Anleihen konsolidieren »md den Zknseüdienst durch neue den besonderen Verhältnisse» des Kriege» angepaßte Steuern decken. Dazu kommt eine organische Fmanzresorin unter Durchführung eines größeren Urogramms, aber erst dann, tvenu wir über wirtschaftliche und sonstige Kriegs folgen klarer sehen. An einem solchen Prograimu »irv seit einem ZNHre gearbeitet, indem die Steine zu dein Sau zusammenaetragen werden. ES zeigen sich auch schon ge- wisse Umrißlinien. Das hindert aber nicht, daß eine oder die andere Steuer vo-rweggenommen wird. Die Vorbereitung erfolgt im Nnverstüttdni» mit den Ginzelstaaten. Aus die Volks- Wirtschaft wird weitgehende Rücksicht genommen. Mt dem MeichswirtschaftSamt arbeite ich eng zusammen. Beim nächste»' Haushaltsplan werden diese Fragen schon erörtert werden können. Wenn wir den festen Willen haben, eine große Reform der Mnmwen durchnckühren, bann worden Wir dtzeftL Ziel auch erreicmn. (vetfau.) i > Avg. Ebert (Soz.) begrüßt b'aS russische Friedensangebot, sind die Bereitwilligkeit des Kanzlers, in Friedensverhandlurrgen einxutretar. Erfreulich ist, daß die Ankunft von Polen, Kurlmch NNd Litauen! dem Selbstbestimmungsrecht der Völker überlassen werden soll. Das deutsche Volk wird sein Bestes cinsetzen, uw dem wahnsinnigen viilkermorden Einhalt zu gebieten. Da-., Verhalten Frankreichs und England» zwingt uns weiterhin zur Verteidigung. Darum stimme« wir den Kriegskredite« zu. Wir »wllnnge« eine scharf« Krtowsgewtnnfleuer, denn märchenhafte; Sc Winne sind von Krieg slteferanten aufgehäuft worden. i Abg. Ledebvur (U. Äw.) lehnt die Kreditvorlage ab. i Abg. Mas Westarp (kons): Bei den FriedenSverhandlungeu Wime« für un» keine internationalen Grundsätze, sonder« allein die Ncherhett und Aukunttzde» Deutsche« «eiche» maßgebend Hei«. Generell v. LangMKmann teilt mit, daß die Novelle zum Bersargrmg»g«setz Im Kriegsministerium fertiggestellt ist und spricht die Hvtznuvg <r«S, Hatz eS der Remcrung mit .Hilfe des MichStag» gelingen wird, dir: Versorgung der Kriegsbeschädigte« vnü der Hinterbliebenen ousrtedenstellend zu lösen. Abg. Seh da ssstole): Der Rede de» Reichskanzlers stimmen wir «r und erwarten, daß da» SelbstbestimmungSrccht ganz all gemein und für «ll« völber durchgeführt wird. Wa. Mr. Da v id lSvß.) wendet sich gegen den Staatssekretärs v. Dawow, der ebne Politik der Lebensmittelverteuerung treibe. Hätten die Svttoldemok»aten die Politik der Unabhängige« ac-