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Riesaer G Tageblatt » Mo»tag, 8. Oktober 1817, abends 7«. Johrg ehltheucr. ioftewitz, Jahnts-aufen. ««d A«r»rs»v «a? AWz«) Amtsösatt für die Mnigl. AmtSharrptmannschaft Großenhain, das Königl. ArnLSgeriLL und den Rat der Stadt Mesa» sowie den Gemeinderat Grüba. Si» umfaßt die Ortschaften: Frauenhain, Görzig, Raden, Pulsen, Zabeltitz, Treuaeböbla, Strauch. Wegen der Aufgabe» der Ortskohlenstellen wird auf die Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos Xil und XlX vom 2.1. Juli 1917 — abgedruckt in der Sächsischen Staatszeitung vom 10. Juli 1917 — verwiesen. Solche Aufgaben sind: ») Vorsorge für schnelles Entladen der Eisenbahnwagen durch zweckmäßige Aus- geftaltung der örtlichen Entladungsmöglichkeiten und Lagerplätze und gegebenenfalls durch Bereitstellung besonderer aus Hilfsdienftpflichtigen gebildeten Entladekounnandos, t>) zweckmäßigste Gestaltung des Kohlentransportwesens innerhalb der Städte und der Gemeinden, durch einbeitlilie Ausnutzung der vorhandenen Pferde und Wagen der Spediteurgeschäfte, durch Ausnutzung vorhandener Kleinbahnen, Straßenbahnen usw. Außerdem können den Ortskohlenstellen von der KriegSanttsstelle oder vom Kom» munalverband noch besondere Aufgaben zugewiesen werden. Großenhain, 29. September 1917. Die Amtsbauvtmaunschaft Großenhain. ßtmim« her tzt tzmiire cka StnäeMaMiW am 15. Oktober 1917, vom 4. Oktober 1917. Nach Beschluß des Bundesrats vom 27. September 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 327) findet am 15. Oktober dieses Jahres eine Zählung der «Schweine statt. Zur Ausführung dieses Beschlusses wird für das Königreich Sachsen folgendes ver ordnet: 1. Die Aufnahme erfolgt mittels Ortsliften durch die Gemeindebehörden für den Gemeindebezirk mit Einschluß des selbständigen Gutshezirks. Die Besitzer von Schweinen sind durch die Gerneindebebörden einige Tage vor der Aufnahme in ortsüblicher Weise von der bevorstehenden Zählung in Kenntnis zu setzen. 2. Durch Umfrage bei den einzelnen Besitzern von Schweinen und bei den Schlacht- hofsleitern oder deren Stellvertretern ist die Zahl sämtlicher an diesem Tage im räum- lichen VerfügungSbereiche der Haushaltungen vorhandene» Schweine festznstellen und in di« OrtSliste nach der dort getroffenen Unterscheidung mit Angabe der Namen der Schweine besitzer nach fortlaufender Nummer einzutragen. Dabei ist den auf den Erhebnngsoordruck angeführten Bestimmungen genau nachzngehen. » 3. Mit der Umfrage ist am 15. Oktober zn beginnen: sic ist auch tunlichst an diesem Tage zu beenden. Die Aufnahme bat sich durchweg auf den Stand vom 15. Oktober 1917 zu beziehen. 4. Die OrtSlistenvordrncke werden den Amtsbauptmannschasten mit Einschluß der Städte mit Revidierter Städteordnung und den bczirksfreien Städten durch das Statistische Landesamt rechtzeitig übersendet werden. 5. Die AmtShauvtmannschaftcn haben die ihnen zugehenden Vordrucke sofort an di« Bürgermeister und Gemeindevorstände ihres Bezirks und an die Stadträtc der Städte mit Revidierter Städteordnung zu verteilen. 6. Die Stadträtc, Bürgermeister und Gemeindevorstände haben dafür zu sorgen, daß die Einträge in den Erhebungsvordrnckcn vollständig, vorschriftsmäßig und der Wirk lichkeit entsprechend bewirkt werden. 7. Die ausgefüllten und von den Gemeindebehörden geprüften, ausgerechneten und bescheinigten Ortslisten sind bis zum 18. Oktober dieses Jahres an die AmtShanptmann» schäft elnzureichen. 8. Die Amtshauptmannschaften haben, nachdem sie sich von der vorschriftsmäßigen AuStiUluug und Unterzeichnung überzeugt haben, sämtliche OrtSliste» ihres Bezirks, alphabetisch nach dem Namen der Gemeinden geordnet, mit den Ortslisten der Städte mit Revidierter Städteordnung und einem Lieferschein bis zum 20. Oktober dieses Jahres an das Statistische Landesämt einznsendcu. Zu dem gleichen Termin hat die Einsendung der OrtSlisteu der bezirksfreicn Städte zu erfolgen. . 9. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zn der er auf Grund dieser Verordnung anfgefordert wird, nickt erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jabr und mit Geldstrafe bis zu zehntansend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann ans Einziehung der Schweine er» könnt werden, deren Vorhandensein verschwiegen morden ist, ohne Unterschied. ob sie dem Tater gehören oder nicht. 1823 6 lll b 17 Dresden, am 4. Oktober 1917. 4778 Ministerium des Innern. , , Üm Bezirke der Amtshauptmannschaft sind folgende Ortskohlenstellen errichtet: Ortskohlenftelle Radeburg. . . Leiter: Bürgermeister Richter. SfA umfaßt die Ortschaften: VolkerSdorf, Marsdorf, CunnertSwalde, Bärnsdorf, Medingen, Großdittmanns dorf, Boden, Berbisdorf, Neuer Anbau, Bärwalde, Steinbach, Radeburg, O. M. Ebersbach, NiedereberSbach, Oberrödern, Niederrödern, Freitclsdorf, Dobra, Tau scha, Würschnitz, Kleinnaundorf, Zschorna. Ortskohlenftelle Großenhain-Land. „ Leiter: Amtshackptmannschaft. Sie umfaßt die Ortschaften: Bauda, Walda, Kleinthiemig, Naffeböhla, Adelsdorf, Skaup, Uebigau, Skäßchen, Krauschntz, Naundorf, Foldern, Rostig, Weßnitz, Zschieschen, Groß- und Klein- raschntz, «kaffa, Weißig/b. Gt, Wildenbain, Göltzscha. Ortskohlenftelle Riesa. Leiter: Stadtrat Seurig-Riesa im Euwernehmen mit dem Gemeindevorstand HanS-Gröba. Sie umfaßt die Ortschaften: Poppitz, Mergendorf, Heyda, Kobeln. Pausitz, Nickritz, Oelsitz, Leutcwitz, Weida, Groba, Pochra, Merzdorf, Röderau, Bobersen, Forberge. Ortskohlenftelle P r i e st e w i tz. - Leiter: Gemeindrältester Gutsbesitzer Schurig. Sie umfaßt die Ortschaften: ' Merschwitz, Seußlitz, Diesbar, Döschütz, Zottewitz, Laubach, Blattersleben, Kmeh len, Baselitz, Porschutz, Stauda, Wantewitz, Medessen, Strießen, Zschauitz, Kottewitz. Ortskohlenftelle Vöhlab. G. . . Leiter: Gemeindevorstazid Krankc-Baßlitz. Sie umfaßt die Ortschaften: Gävernitz, Baßlitz, Geißlitz, Böhla, Lenz, Dallwitz, Göhra, Reinersdorf, Nauleis, Altleis, Hohndorf» Beiersdorf, Lauterbach, Ermendorf, Marschau, Naunhof. Ortskohlenftelle Schönfeld. . . .. Leiter: Gemeindevorstand Steinborn-Lampertsmqlde. Sie umfaßt die Ortschaften: Cunnersdorf, Kalkreuth, Bieberach , Mühlbach, Brockwitz, Quersa, Wcißig a. R.. Oelsnitz, Brüßnitz Blochwitz, LanmertSwalde, Schönborn, Schönfeld, Lötzschen. Thiendorf, Sacka, Lin», Kraußnitz, Naundorf b. O-, Böhla b. O., Ponickau, Licga, Stölpchen, Welxande, Nieaeroda. Ortskohlenftelle Gröditz. Leiter: Gemeindeältefter Materialverwalter Riedel-Gröditz. Sie umfaßt die Ortschaften: Gröditz, NieSka, RepprS, Schwetnfurth, SpanSberg, Nauwalde. Ortskohlenftelle Wülknitz. Ki t di jo^^Eiter^ Gemeindevorstand Lehmann-Lichtensee. "i88lknitz, Prritz, ^Streumen, Tiefenau, Llchtensee, Koselitz, Klelntrebnitz. Ortskohlenftelle La« , e«berg. Leiter: Gemeindevorstand Bennewitz-Glaubitz. Ei« umfaßt die Ortschaft«»: > Moritz , Grödel, Nünchritz, Leckwttz, Zschatten, Roda, Colmnitz, Radewitz, Mark- ' flrdlitz, Sagrrttz, Gla»ckib^^eWain^Lai^enbera,^Naundörfchen. Leiter : Gemeindevorstand Nicol-M« Gie Umfaßt di« Ortschafteu: Mehltheuer, Pahrmz. Einschränkung »es Gasverbrauches. Zu der im Auftrage des ReichSkommiffars für Elektricität und Gas für das Der- sorgnngsgebiet des städtischen Gaswerkes Riesa zur Einschränkung des Gasverbrauches erlassenen Bekanntmachung vom 20. August 1917 wird ergänzend folgendes bestimmt: 8 1. In dem Vierteljahr Oktober bis Dezember 1917 darf jeder Verbraucher die in dem gleichen Zeiträume des Vorjahres verbrauchte, jedoch um '/r (20"/») abgeminderte Gasmenge, gleichviel ob er das Gas durch Gasmesser oder MünzgaSmesser bezieht, zum jeweiligen Gaspreis verbrauchen. Bei Neberschreitung dieser Gasmenge wird für den Mehrverbrauch am Schluffe des Vierteljahres ein Aufgeld von 50 Pfg. für 1 obm berechnet. Inzwischen werden in den Monaten November und Dezember Abschlagzahlungen erhöben. Es bleibt Vorbehalten, den etwaigen Mehrverbrauch in einzelnen Fällen auch später als nach einem Vierteljahr zu berechnen; gegebenen Falles können dann mehrere Viertel jahre znsaminengefaßt werden. 8 2. Eine Gesamtverbrauchsmenge bis zu 60 obm für das Vierteljahr Oktober- Dezember unterliegt der im 8 1 dieser Bekanntmachung ausgesprochenen Einschränkung nicht. Ein Aufgeld wird, insoweit der Verbrauch in diesem Vierteljahre nicht über diese Menge hinansgeht, nicht erhoben. 8 3. Für Abnehmer, bei denen im vergangenen Jahr nock kein oder nur eine ge wisse Zeit hindurch ein Gasverbrauch stattqefunden hat, erfolgt die Festsetzung der zulässigen Verbrauchsmenge unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles durch den Vertrauensmann. 8 4. Die Bestimmungen in 8 1 der Bekanntmachung vom 20. August 1917 wird aufgehoben und durch die vorstehenden Vorschriften ersetzt. 8 5. lieber den im Jahre 1918 znznlassendcn Verbrauch werden weitere Be stimmungen bekanntgegeben. 8 «. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Riesa, den 5. Oktober 1917. Im Auftrage drs Reichskommissars siir Elektricität und Gas. Ter Vertrauensmann. ' Junge, Direktor des städtischen Gaswerkes. HnMk Wie n tz'e Win str MtWmiük M mt Mit M MWMs. , Trotz aller reichen KricgShilse gibt cs in der Gemeinde noch viel stille Not, der ge holfen werde» muß. Das soll dadurch geschehen, daß den hier in Frage kommenden Hilfs bedürftigen regelmäßig Gutscheine auf Kohlen und Brot verabfolgt werden. Das unter zeichnete Pfarramt bittet deshalb die Gemeindeglieder, ihm für diese besondere Kriegshilfg wöchentliche Beiträge von einer oder mehreren Mark zur Verfügung zu stellen. Die Bei- träge würden abgeholt werden. Diejenige», die zu diesem Kriegsopfer bereit sind, werden «sucht, ihre Bereitwilligkeit iu der Pfarramtskanzlei oder bei einem der Geistlichen oder Kirchenvorstehrr zu erklären. Das evangelisch-lutherische Stadtvsarramt. . Friedrich. — Bekanntmachung. , Den Zeichnern auf die siebente Kriegsanleihe wird bekannt gegeben, daß die hiesige im Reichsbankgebäudc befindliche DarlebnSkaffe Darlehen, welche zur Einzahlung aus ge zeichnete siebente Kriegsanleihe gewünscht werden, gegen Verpfändung von Wertpapieren und Schuldbnchforderunge» für die weitere Dauer des Krieges zu dem Vorzugszinssatz von 5gewährt. Zur Verpfandung etngerelchte deutsche Kriegsanleihe wird mit 85"/, des Ausgabekurses von 98°/. belieben. Die Äeichsbanknebrnstellen in Bautzen, Freiberg (Sa ), Meißen, Pirna, Riesa und Zittau nehmen Darlehnsanträge sowie die zu verpfändenden Wertpapiere zur kostenlosen Weitergabe an die hiesige DarlehnSkaffe entgegen und stellen alle erforderlichen Formular, im Geschäftsräume oder auf dem Postwege zur Verfügung. Dresden, den 0. Oktober 1917. «eschSbaarhauvtftelle. Schaefer HinSly. E «L Das Riester Tageblatt ersHetat letze« Los Lvend» '/,7 Uhr mit Ausnahm« der Sonn- und Festtage. vez«s»prets, gegen Borauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter ÄS der Kaiser!. Postanstaltrn vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeiger» für die Nummer de» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; ein« Gewähr für _.Z ha« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prell für die 43 mm breite Grundschrift-ZrUe (7 Silben) 2b Pf., OrtSorri» lä : zeitraubender und tabellarischer Satz ent. s L brechend höher. Nachweisung«- und AermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarif,. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage elng^ n werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche llntrrhaltungSbeUaa« „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen de» S § Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinnchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefenm;, der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise», KA Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gaeth«ftraß« 59. verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ankauf von Ferkeln. Ter Vorstand des Viehbandelsverbandes ist bereit, Ferkel im Gewichte bis zn 15 l-r anznkaufcn und hat mit der Abnahme nachstehende Stellen beauftraat: Wilhelm Scholz, Dresden-Friedrichstadt, Viehhof Eduard Griitzke, Leipzig, Biehhof Earl Tülmel, Chemnitz, Biehhof Gruft Müller, Zwickau, Elsässer Str. 33 Krötenheerdt är Grün», Planen i. Bgtl., Biehhof Ernst Pfuhl, Bautzen, Holzmarkt SV. Für Ferkel, die frei an eine der vorgenannten Sammelstellen geliefert werden, wird der PreiL-von 8 Mark für 1 ig deS bei der Ablieferung auf der Sammelstelle festgestellten Gewichtes gezahlt. Es wird darauf bingewiesen, daß nur gut entwickelte Ferkel abge- nomme» werden. Die Ablieferung darf nur nach vorheriger Anmeldung bei der Sammel stelle erfolgen. Für Läuferschweine von über 15 1-8 wird der Preis von 73.— Mark für 50 Le bezahlt : Großenhain, am 28. September 1917. <>9 k v. Der Kommnnalverband. Die mit der Bekanntmachung vom 9. Inti dieses Jahres angeordnete Schließung des Mühlenbetriebes des Mnhlenbesitzcrs Friedrich Gustav Je »ich en in Pahrenz wird hiermit nach Gehör des Bezirksausschusses mit Wirkung vom 8. Oktober 1V17 ab wieder aufgehoben. Großenhain, am 6. Oktober 1917. 47bl Der Kommunalverband. Wegen Reinigung der Diensträume können nächsten Freitag und Sonnabend, den 12. und 13. Oktober d. I. nur dringliche Sachen erledigt werden. Königliches Amtsgericht Riesa.—