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u n d A V zpisrr MbtMt M Aychtt)., Telegramm. Adrchr: - FernsirrchKeAe ^age-latt", «ies». Slr. 80. der Köntgl. MtMuvtmo:mschast Grssienkioin, des Kiinial Amtsgericht? und des StaMath« zu Richs- L? 1S7. Freitag, Äs. August IM» -weuvs. »8. Fahr». ch»s Riesaer Tageblatt -rscheiut jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Mesa I Mart 50 Psg-, durch unsere Träger lut dis Hau» 1 Marl 65 Psg., bet AbMung am Schalter der taiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Marl 7 Psg. Auch Monat-abonnement» werden angenommm. Lnzrigen-Amtaht« für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verla, von Lauger » »iuterltch ip «ies» — GeschLMell«: »oethestraß« VA — Wir di, Redaktion verantwortlich: Her»»»« «ch»,dt i« Mef«. Der Unterzeichnete ist vom 25. August bis 22. Sepiember dieses Jahres beurlaubt ritd wird während dieser Zeit durch Herrn Regierungsassessor vr. Edelmann vertreten, stz Großsenhaini, am 25. August 1905. 363^. Uhlemann, Amishauptmann. AI für das „Riesaer »Tageblatt" erbitten wir uns bis spätesten! vormittags 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Ne «eUPMritelle. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 26. August dss. Ihrs., von vormittags 8 Uhr ab ge langt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eiveS Rindes zum Preise von 35 Pfg., sowie das Fleisch eines Schweine- zum Preise von 55 Pfg. pro l-A zum Verkauf. Riesa, den 25. August 1905. Die Direktion des städt. Schlachthofes. Oertltches und Sächsisches. Riesa, 25. August 1905. —* Zur Erleichterung des Besuchs der vom 28. bis m't 31. August vor Swinemünde liegenden englischen Flotte leabsichtigt unsere Sächsische Staatsbahnverwaltung im Ver nehmen init den preußischen Staatsbahnen am 29. August Sonderzüge zu ermäßigten Preisen von Plauen i. B., C h e m n i tz - R i esa und Dresden nach Swine münde abzulassin. Soviel wie jetzt bekannt, wird die Abfahrt der Sonderzüge am 29. August in den Abend stunden, die Ankunft in Swinemünde am Morgen des 30. August erfolgen. — Vergangenen Mittwoch, den 23. August, nahm eine gr ößere Anzahl Mitglieder des Gewerbe-Vereins Einblick in die Fabrik der Herren Einhorn L Comp., hier, in der bei Tages betrieb täglich gegen 70 Zentner, bei Tag- nnd Nachtbetrieb täglich gegen 150 Zentner Leinöl herge- stellt wird, das meist Wachstuchfabrikanten zu Abnehmern hat. Außerdem wird auch Leinölfirnis und Lacköl in der Fabrik bereitet. Die Führung der Besucher hatte in freund lichster Weise Herr Einhorn selbst übernommen. Es wurde gezeigt, wie die aus Südamerika und Indien bezogene Leinfaat aus dem Eisenbahnwagen in einen Behälter um- gefchütret, durch Elevatoren zunächst in Reinigungsmaschinen, daun aber weiter 22 Meter hoch gehoben und durch Cchneckengänge in 13 Speicherzellen befördert wird, wovon jede gegen 12 Wagenladungen faßt. Don hier, nochmals einer Reinigung unterworfen, geht der Lein wieder nach unten und wird durch Schneckengänge einer automatischen Wage, dann einer Maschine, in der er durch Walzen zer quetscht wird, zugeführt, worauf er von einem Kollergange vollends zermahlen wird, und hierauf erfolgt die Aus pressung des Oels in hydraulischen Pressen mit hohem, mittlerem und niederem Druck, dessen immerwährende Gleichmäßigkeit durch je einen Akkumulator, der zu den 3 Teilen der den Druck erzeugenden Maschine gehört, be wirkt wird. Nach Besichtigung der Dampfmaschine von 170 Pserdekräften und einer Dynamomaschine zur Er zeugung elektrischen Lichts wurde noch der Kollergang, der die Pretzrückstände (Leinkuchen) klar mahlt, daß sie zu Futterzwecken sofort verwandt werden können, feiner die Filtriermaschine, die dem Lele den Pflanzenschleim entzieht, das Firnissieden, die Herstellung des Lacköls und der Raum, in dem das Oel in die Len Abnehmern zu liefernden Fässer gefüllt wird, in Augenschein genommen, und alle Teil nehmer verließen, hochbefriedigt von dem Gesehenen und dankbar für die freundliche Führung und Erklärung, die hochinteressanten Fabrikräume. — Am gestrigen Donnerstag unternahm der Ge werbe Verein den in den Spreewald geplanten Aus fluß unter einer Beteiligung von ca. 80 Teilnehmern. Früh Uhr fuhr man von hier über Röderau, Falken- berg, Calau nach Lübbenau, wo nach einem Morgenkaffee sofort die Gondeln bestiegen wurden. An dem herrlichen Schloßgurten vorbei, erreichte man zunächst Lehde, ein wahres Lagnnendorf, weiter gings unter den mächtigen Erlen hinweg nach dem Gasthof Wotschofska, wo man eine kurze Rast hielt und erstaunt war, hier solch' komfortable eingerichtete Restaurants mit schönem Gurten, Saal, Orcheftrion rc. zu finden. Das kleine Kahngeschwader, 14—15 Kähne, nahm unter seinen tüchtigen Führern weiter seinen Weg durch den schönen Hochwald nach der Polenz- schenke, wo das Mittagessen bestellt, war; auch war hier Tanzlustigen Gelegenheit geboten, auf ihre Rechnung zu kommen. Von hier aus trat man über Leipe den Rück weg an und erreichte gegen 4 Uhr wieder Lübbenau. Nach einem Nundgang durch die Stadt traf man sich an der Babu und schon gegen 9 Uhr abends war man wieder in Riesa. Alle Teilnehmer waren von der Partie sehr be- Nricdigt und sind um eine schöne Erinnerung reicher. —nn. — Man schreibt uns: Zur Erklärung Ihrer gestrigen Notiz, „Submisstonsblüten" betr., ersuche ich Sie höflichst Nachstehendes zu veröffentlichen: An der Submission hatten sich 9 Herren beteiligt, von denen 3 eine derartige Arbeit, wie ausgeschrieben war, schon früher geliefert haben und dementsprechend auch einen Preis zu stellen wußten, denn sie differierten mit mir nur um 5 bez. 30 Pf. Sämtliche Preise näherten sich mehr oder weniger den meinen, als jenen des höchsten Angebots. Jedenfalls denke ich aber richtig gerechnet zu haben, indem ich schon bei derartiger Submission geliefert habe und auf meine Kosten gekommen bin und glaube, daß es auch diesmal der Fall sein wird, trotzdem die Arbeit im Barackenlager zu Zeithain voi ge nommen werden muß. Hochachtungsvoll Paul Marie, Sattler und Tapezierer, Riesa, Niederlagstr. 6. — Die Herb st Übungen des 2. K. S. Armee korps Nr. 19 finden an folgenden Tagen statt: I)ie Brigademanöoer der 47. Infanterie-Brigade, Infanterie- Regimenter Nr. 139 und 179, vom 8. bis mit 11. Sep tember bei Chemnitz. Zugeteilt sind der Brigade die ersten drei Eskadrons vom Ulanen-Regiment Nr. 18, der Brigadestab von der 24. Feldartillerie Brigade, das Feld artillerie-Regiment Nr. 78, das Pionier Bataillon Nr. 22 und die Sanitätsabteilung Nr. 47. Die 48. Infanterie- Brigade, Infanterie Regimenter Nr. 106 und 107, manöv riert vom 8. bis mit 11. September bei Oed er an. Zu geteilt sind: die vierte und fünfte Eskadron vom 2. Ulanen- Regiment Nr. 18, das Feldartillerie-Regiment Nr. 77, die Maschinengewehr-Abteilung Nr. 19 und die SanitätSabtei- lung Nr. 48. Die 88. Infanterie-Brigade, Infanterie- Regimenter Nr. 104 und 181, manövriert vom 8. bis mit 11. September bei Marienberg Zugeteilt sind: Eine Eskadron vom Karabinier-Regiment, der Stab und die beiden Eskadrons Jäger zu Pferde, die erste Eskadron vom Gardereiter-Regiment, der Brigadestab der 40. Feldartillerie- Brigade, das Feldartillcrie-Regiment Nr. 32 und die Sa nitätsabteilung Nr. 88. Die 89. Infanterie-Brigade, In fanterie-Regimenter Nr. 133 und 134, vom 8. bis mit 11. September bei Wolkenstein. Zugeteilt sind: Der Stab und vier Eskadrons vom Karabinier-Regiment, das Feldartillerie-Regiment Nr. 68, die Unteroffizierschule Marienberg und die Sanitätsabteilung Nr. 89. — Die D i v isi ous ma nö v er der 24. Division werden abge hallen vom 12. bis mit 16. September bei Chemnitz, der 40. Division vom 12. bis mit 16. September bei Marienberg. Der 40. Division sind noch zugeteilt: Zwei Züge vom Telegraphen-Batailon Nr. 1, der 24. Di vision der Dioisionsbrücken-Train Nr. 24 und die Ver- pflegungsabteilung (22 Lebensmiltelwagen). Die Korps- manöver werden vom 18. bis mit 20. September bei Zschopau abgehalten. Am 20. September ist Korps- Manöver gegen markierten Feind. Die Feldartillerie-Bri gaden Nr. 24 und 40 haben vom 4. bis mit 6. September, erstere bei Augustusburg, letztere bei Marienberg Brigade Exerzieren. Die Fußtruppen werden noch am 20. September mittels Eisenbahn in ihre Garnisonen be fördert, währenddem die Kavallerie, Artillerie und der Train per Landmärschen einrücken. — Sonnabend, den 26. August, abends ^9 Uhr wird - im Saale des Hotels „zum Löwen" in Oschatz eine na tionalliberale Wählerversammlung stattfinden, in welcher der Kanditat der nat.-lib. Partei, Herr Landgerichtsrat Dr. Heinze aus Dresden einen Vortrag über die bevorstehenden Landtagswahlen halten wird. — Die Ziehung der 4. Klasse 148. Königl. sächs. Landeslotterie findet am 13. und 14. September statt. Die Erneuerung der Lose muß bis zum 4. September erfolgen. — Die vom Landes-Obstbauverein für das Königreich Sachsen wieder veranstalteten Obstbäukurse für Lehrer, die 15 Tage umfassen (9 Tage im Herbst und 6 Tage im Sommer) sollen vom 25. September bis mit 4. Oktober 1905 und vom 30. Juli bis mit 4. August 1906 an der Obst- und Gartenbauschule zu Bautzen, an der Freiherrlich v. Friesenschen Lehranstalt in Rötha und an der Fürstlichen Hofgärtnerei in Waldenburg i. S. abgehalten werden. Denjenigen Teilnehmern, welchen durch Zeugnis der betreffenden Lehranstalt bestätigt wird, daß sie den Kurs regelmäßig besucht haben, wird eine Beihilfe von 90 Mk. gewährt. Das Honorar beträgt 30 Mk. An meldungen sind spätestens bis 10. September an das Direktorium des Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen in Großenhain zu richten. —88 Eine für die gesamte sächsische Steinbruchs- Jndustrie (insonderheit abec für diejenigen Jndustriebe- zirke, in welchen Frauen und jugendliche Personen beschäf tigt werden), hochwichtige Entscheidung von weittragender Bedeutung fällte gestern das Königlich Sächsische Ot>er- landesgericht unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Kurtz. In zahlreichen Steinbrüchen Sachsens, besondei s aber in der Zwickauer, Werdauer, Wurzener, Grimmaer Gegend und auch im Vogtlande, werden zu leichteren Arbeiten Frauen in den Steinbrüchen beschäftigt, in manchen Gegen den sind sogar weibliche Arbeiter auf diesen Verdienst wegen Mangels an anderer Tätigkeit direkt angewiesen und des halb ist für diese Bezirke die Beantwortung der Frage: „dürfen Frauen und jugendliche Arbeiter in Steinbrüchen beschäftigt werden?" von einschneidender Bedeutung. Die Bekanntmachung des Bundesrats vom 20. März 1902 be- stimlÜt nun in 8 10, daß Frauen und jugendliche Arbeiter in Steinbrüchen zur „rohen Aufarbeitung" nicht verwendet werden düifen. Der Gesetzgeber will durch diese Bestimmung die Frauen und jugendlichen Arbeiter schützen und vor Aus beutung sicher stellen, da im Gesetz davon ausgegangen wird, daß Frauen zu schwerer Arbeit, die nur dem Manne zn- kommt, nicht verwendet werden sollen. Es ist nun schwer, in Einzelfällen stets das Schutzbedürfnis festzustellen ui d ob überhaupt ein solches vorliegt. Da nun in der sächsi schen Steinbruch-Jndustrie, insonderheit aber in der Zwik- kauer, Wurzener, Grimmaer und Werdauer Gegend, viele Frauen und jugendliche Arbeiter in Steinbrüchen beschäiligt werden, so wird folgender jetzt endgiltig entschiedener Fall das ganz besondere Interesse der beteiligten Kreise, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeiter und Arbeiterinnen selbst, in Anspruch nehmen. Der in Alienhain bei Grimma wohnende Kaufmann Franz Urban besitzt in Altenhain einen Steinbruch, in welchem er im August vorigen Jahres 5 Frauen beschäftigte. Die in dem Steinbruch beschäftigten männlichen Arbeiter hatten den durch Schüsse gesprengtem Sandstein zu Pflastersteinen zu bearbeiten. Die Abfälle wurden von der Bruchstelle fortgeschafft und von den Frauen zerkleinert. Diese letztere Arbeit wird in Fachkreisen „Nach schlagen" genannt und mit kleinen Hämmern ausgeführt. Seitens der Polizeibehörde wurde dem Steinbruchsbesitzer aufgegeben, die Frauen zu solchen Arbeiten, die als „rvhe Aufarbeitung" — die gesetzliche Bezeichnung — aufgefaßt wurden, nicht heranzuziehen, und als das Verbot nicht be folgt wurde, erkannte das Schöffengericht Grimma auf eine Geldstrafe wegen Vergehens gegen 8 l20v der Gewerbe ordnung. Auf die Berufung des Unternehmers hin erkannte aber das Landgericht Leipzig auf Freisprechung. Gegen dieses Urteil legte nunmehr die Kgl. Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Revision ein, wobei geltend gemachtlwurde^ daß eS sich bei der Beschäftigung der Frauen — Zerkleinern der Steine — nicht um einfache Arbeiten handle, vielmehr sei das Nachschlagen mit kleinen Hämmern, wobei für die Frauen namentlich die Staubgefahr eine sehr große sei, eine steinmetzmäßige Arbeit. DaS Oberlandesgericht pflichtete dieser Auffassung bei, hob das freisprechende Leipziger Urteil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Vorinstanz zurück. Nach der Auffassung des höchsten sächsischen Gerichtshofes dürfen Frauen und jugendliche Ar»