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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 27.12.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-12-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19111227019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911122701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911122701
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-12
- Tag 1911-12-27
-
Monat
1911-12
-
Jahr
1911
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DezugS-Prei- ftr Letvita »nd Voron« durch »»1«« Trage« und Spedlteur» Um»! Id, ltch in» Hau» «edraai «> PI. munatU. t-IV Sil. vieneyählt P«> »»,«»» tzUlalen » A»- nähmest«»«» adaedal« »S Pt- «ovalt» LS«t olerreliahrl. Lin» »», vottr innerdald Deuixhianv» und der deutl-en Kolonie» ole«t»l>avi^ ».«> Stk> monatl. 1.2V «U au»>ch« PoildelleUaetd genier «n Belgien, Dänemark den ^onuustoalen. Italien Luzemd««»» Niederlande. Nor wegen i.«zleki»«b Ungar» lstusttund, ELweben vchwet» u tsoanten 2» allen übrige» viaale» nu> vireti durch dir L«lchatl»ÜeU« o« Blatt«» «rhüllUch. Da» U«>p,«g«i TagedlaN «r»ch«»n« 2«^ täglich Bonn» «. It»>»rlag» nu« morgens >übonn«m»nt»»chnnahin« 2»d»»»«»»»II» ch b«i u»i«r»n Lragir». 8U>al«i». «Spediteure» »»td illnnahm,ll«ll«a. l»n>>« Boltdmlrrn»»d BnrUra,««». St«»»l»,rIa»I,,r,t» lll vt. ^iorften-Attsgabe. UchMtrTagMM 114692 ,«,chl,nicht«») a»! . s 14692 lNacht»»I«l»U r«>..L«W..«« Handelszertung. r-i..Ä»W.j»W Ämlsvkatt des Rates und des Rolizeiamtes der Ltadt Leipzig. Anzeige«-Prei- fSr Snlirat, »»» L»tp»t» und Umgebung di« llpaltlg« Bottt»«U, APs-dt« Reklame» I«u«t!0kr. »»»»»»«Ltt» SO Reklamen Mt> In>«rat« »an Vehürden lm amt- llch«n Totl dto Prtlt-ell, bv P, S«lchält»ani»tg«n mit Plagvorlchrtste» tm Br«U» »rdähl Rabatt nach Tarts. Betlag,gebühr Delamt- auftag» b Mk. p Toulenb rrkl. Postgebühr. Teltbetlag« hüüer. geftetteUt» Bufträa« kbnnen nicht »urüik- a«»»g«n werd««. »S« da. Lrlchelnen an »«stimmt«» Tagen und Plänen wird keine Garantie übernommen. Bn,«tg«n»Bnnabm«: S«»onni»gast« 8, bet lämtltchen Atltalrn ». ollen Annoncen» Ervedtttone» de. In» and «»»lande». Wnrck »»» Verlag »»» gliche, » Kürst«« Inhaber: P»»l Kürst«». NedaMo» »nd »eschrsl.stell«: 2odonnt»gaII« b. Ha»,«»gilt,l« L,«»»«»: verftrah« < t tlelephon tüAt. Nr. 358. Mtimoch, »en 7. verember iSIl. 105. Zshrgsng. Die vorliegende Ausgabe umfaßt 12 Leuen Das Wichtigste. * Am heiligen Abend sind in Leipzig vier Per sonen kurz nach dem Genuß einer Punsch bowle erkrankt und in ihren Wohnungen ge storben. (S. Leipz. u. Umgeb.) "Die persische Regierung hat das rus sische Ultimatum definitiv angenommen. fS. Ausl.) * Der persische Regent hat den Medschlis aufgelöst. jS. Ausl.) * Der Hafenarbeiter streik in Dundee ist bei gelegt worden. sS. Ausl.) vom Wahlgeheimnis. Mrt einiger Stetigkeit ertönt alljährlich min destens einmal hier oder dort der Schrei nach großen, einheitlich geformten Wahlurnen. Dringt er an das Ohr Fremder, so mag er wohl trübe Bilder von unserem Wahlakte erwecken. Wir Kundigen aber, die wir unsere Isolierzellen und die Wahlkuverts kennen, wir wissen, daß die uns gesetzlich verbriefte geheime Wahl durch satt sam scharfe Garantien behütet wird. Natürlich soll damit die Schöpfung homogener, geräumiger Wahlurnen, der ja auch von keiner Seite ein ernsthafter Widerstand entgegengesetzt wird, abso lut nicht unzweckmäßig oder überflüssig geschol ten werden. Geringer Bekanntschaft erfreuen sich dagegen die Kautelen, durch welche uns das Strafge setz unser staatsbürgerliches Recht auf Vor nahme der Wahl verbürgt. Da wird zunächst jedem, der einen Deutschen gewaltsam oder durch Drohung als Staatsbürger zu wählen ooer zu stimmen hindert, eine empfindliche Gefängnis strafe oder Festungshaft verheißen. Ob hier mit auch der Fall getroffen ist, in dem jemand genötigt wird anders zu wählen, als er wollte, rst strittig, wird aber vom Reichsgericht und zwar unseres Dafürhaltens mit Recht bc- j a h t. Ferner will das Gesetz die absichtliche Herbeiführung falscher Wahlergeb nisse durch strenge Strafdrohungen Hintertrei ben. Das Verbot solcher Wahlfälschung er geht an alle, die in einer öffentlichen Angelegen heit mit Borbedacht unrichtige Resultate herbei führen oder das Ergebnis verfälschen. In den Maschen dieses Paragraphen ist schon mancher durch Parteifanatismus Verführte hängen ge blieben. Unrichtige Zählung der Stimm zettel, H i nein s ch m u g g e l n fingierter Stim men in die Urne, Stimmabgaben zur Wahl nicht Berechtigter, Aufstellung falscher Wählerlisten, sind Vergehen, die hier ge nannt zu werden verdienen und nach den Satzun gen des Strafrechts ins Gefängnis führen. End lich ist auch der sogenannte Stimmenkauf dazu berufen, den Strafrichter in Aktion zu setzen. Wer um den Preis irgendwelcher mate rieller Vorteile eine Wahlstimme kauft oder ver kauft, dem öffnen sich, wird er ertappt, gleich falls die Pforten des Gefängnisses, um sich auf mindestens Monatsfrist hinter ihm zu schließen. Die Wahlbestechung ist also, wie man sieht, eine recht riskante Sache, die unter Umständen zwei jährige Freiheitsstrafe samt Verlust der bür gerlichen Ehrenrechte kosten kann. Hätte der Ver käufer seiner Stimme sowieso in dem vcrabhan- delten Sinne gewählt, weil der genannte Kandi dat seine politische Ueberzeugung vertrat, so macht ihn das geschlossene Geschäft gleichwohl strafbar: schon infolge des ernstlich gemeinten Kaufabschlusses laden die Parteien eine durch Gefängnis zu sühnende Schuld auf sich. So sieht der Schutzwall aus, den das Straf gesetz zur Sicherung der Wahlfrciheit gegen An griffe aller Art errichtet hat. Besteht nun aber dort, wo die Kaudelen in direkter und geheimer Wahl gekürt werden, allenthalben ein absoluter Respekt vor der geheimen Abstimmung? Diese wichtige Frage ist im Hinblick aus den Standpunkt unserer Ge richte dem Zeugniszwange gegenüber zu ver neinen. Die Judikatur huldigt der freilich vielfach heftig befehdeten Auffassung, einZeuge müsse vor Gericht auf Befragen Rede und A n t- wortstche n, wen er gewählt habe. Für diesen seinen Standpunkt führt das Reichsgericht ins Feld, weder die Lehre des Zivilprozefses, noch die Strafprozeßordnung schüfen hinsichtlich der Wahlbetätigung ein Recht zur Verweigerung des Zeugnisses. Schon dieser Grund genügte zur Berechtigung, nötigenfalls gegen einen dis Aus sage verweigernden Zeugen die gesetzlich zulässi gen Zwangsmittel anzutvenden. Zudem habe die Reichsverfassung mit ihren Satzungen über die geheime Abstimmung lediglich das bei der Wahl zu beobachtende Verfahren im Auge und wolle dainit Thesen hinsichtlich einer Pflicht zur unbedingten Geheimhaltung bereits geschehener Abstimmung gar nicht aufstellen. Mit diesem Zustande hat die Strafprozeß kommission des Reichslags in dem Strafpro zesse der Zukunft allerdings zu räumen beschlos sen. Fürder soll danach das Wahlgeheimnis auch vor dem Richter unantastbar dastehim. Mag man solchen Vorschlägen nun seine Sympathie schen ken, mag man ihnen kritisch gegenüberstehen: keinesfalls wird man aber an den scharfsinni gen Auslassungen vorüber können, die Professor Dr. Reichel, ein Freund des Zeugnis zwanges, zu dem Thema aufrollt. Einmal finden wir den zweifellos zutreffenden Hinweis darauf, daß die von mir geschilderten Wahlver- gchen ihrem Wesen nach nur dann erfolgreich zu bekämpfen sind, wenn eine Zeugenaussage des Wählers, in welchem Sinne er gewählt hat, gcrichtlichcrseits erzwingbar ist. Hierzu ein wei teres Beispiel Reichels, das in der behandelten Frage zu neuen Erwägungen anspornt^ Ern Ofsrzier wird öffentlich bezichtigt, einen Sozial demokraten gewählt zu haben, weshalb die Mili tärbehörde Strafantrag wegen Beleidigung stellt. „Selbstverständlich wird hier der Angeklagte Wahrheitsbeweis antreten und den Offi zier als Zeugen bennen. Entfällt hier das Zeug nis des Offiziers, so muß der Angeklagte beitraft werden, denn er hat eine nicht erweislich wahre Behauptung aufgestellt, die für einen Offizier doch wohl ehrenrühig ist." Solche und ähnliche Erwägungen führen Reichel dazu, deni überwie genden Interesse an der Aufdeckung der Wahr- hci de i Vo zig i zurä imc l vor dun Geheimnis der Wahl zum Parlament. vr. Auswärtige Politik unü Sostslüemokrstie. Wie wenig die sozialdemokratische Schwär merei für Völkerverbrüderung geeignet ist, prak tisch die Erhaltung des Friedens zu fördern, geht aus einem Artikel der „Dresdner Volkszeitung" über den Abschluß der Pariser Marotkoverhand- lungen von neuem hervor. Minister de Selvcs hat bekanntlich in der französischen Kammer die Einberufung einer zweiten M a r o k k o ko n f c- rcnz ans dem Grunde als unangebracht bezeich net, weil Deutschland erklärt habe, daß es „den Zusammentritt einer solchen Konferenz nicht annehmen und ihm nicht Rechnung tragen werde". — An die e Mitteilung des f.anzösischen Ministers knüpft das Dresdner Sozialistenblatt folgenden Kommentar: „Die während der Marokkoverhandlungen zu tage getretene englische Gereiztheit wird nach der grundsätzlichen Ablehnung eines Schieds gerichts (! ). durch Deutschland erklärlich. Für das deutsche Volk aber ergibt sich aus alt dem die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, daß deutsche Regierungskrcise bei Kriegsgefahren nicht mehr über die Kövfe der Staatsbürger hinweg friedliche Berstäudigungsmöglichkeiten souverän ablehnen dürfen. Schärfere Kontrolle der aus wärtigen Politik durch die Parlamente, bessere Verständigung der Völker miteinander durch das Instrument der Volksvertretung, das sind die Folgerungen, die sich für alle beteiligten Völker aus dem Marokkohandel von selbst ergeben. Sie liegen in der Richtung des sozialdemokratischen Programms, das die „Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Volks vertretung" fordert." Durch die vorstehende Auslassung bewährt sich die „Dresdner Volkszeitung" zunächst als Agent Englands. Nach den Erfahrungen von Algeciras drängte sich die Ablehnung einer zweiten > Marokkokonfercnz Deutschland von selbst auf. Großbritannien, Frankreich, Spanien und Ita lien hatten sich in Algeciras sozusagen als ma rokkanisches Ouartett gezeigt, das in der Haupt sache stets die gleiche antideutsche Musik machte und von der Gegenseite nicht übertönt werden konnte. Die Abneigung Deutschlands dagegen, ' sich einen Ohrenschmaus solcher Art nochmals zu verschaffen ist ihm von Großbritannien auch keineswegs verübelt worden. Sonst hätte Sir Edward Grey entsprechende Andeutungen im Unterhause sicherlich nicht unterlassen. Tie „Dresdner Volkszeitung" ist also englischer als Grey selbst, wenn sie die „Gereiztheit" Englands dadurch für gerechtfertigt erklärt, daß Deutsch land die Konferenz ablchnte. Eine derartige Kon ferenz aber als „Schiedsgericht" hinzu stellen, ist eine Ungeheuerlichkeit. Tenn auch von einem völkerrechtlichen Schiedsgericht muß wenigstens bis zu einem gewissen Grade Un- parteilichleir vorausgesetzt werden. Die Teil nehmer an einer zweiten Marokkokonfcrenz wür den aber aus ihr nicht als Unparteiische, sondern als Interessenten erschienen sein, die ausschließ lich den eigenen Vorteil im Auge gehabt und zur Geltung gebracht haben würden. So haltlos cs daher ist, in bezug auf eine zweite Marotko- konferenz von „Schiedsgericht" zu reden, so hin fällig erweisen sich unter dem Gesichtspunkt der Friedenserhaltung die verfassungsrecht lichen Folgerungen, die die „Dresdner Volks zeitung" aus der deutschen Ablehnung einer zwei ten Marokkokonfercnz zieht. Denn hätte gemäß dem sozialdemokratischen Parteiprogramm die Entscheidung über Krieg und Frieden bei der Volksvertretung gelegen, dann würde uns die Kriegsgefahr im letzten Sommer noch näher gewesen fern, als es ohnehin der Fall war. Die Novemberdebatten des Reichstages haben doch keinen Zweifel darüber gelassen, daß die die Mehrheit bildenden bürgerlichen Parteien einem kriegerischen Austrage des Maroklvhandels nicht abgeneigt waren. Und was die Stimmung der französstcheen Kammer anbctrisft, so hat sich eben herausgestcllt, daß auch dort die Halbwegs vor handene Geneigtheit des Ministeriums, Deutsch land gegenüber grundsätzlich die Bahn der Ver ständigung zu betreten, nur bei der einflußlosen sozialistischen Linken auf Billigung stieß. Es ist mithin nichts als eine Chimäre, sich von der Verwirklichung des sozialdemokratischen Pro gramms eine bessere Sicherung des Friedens zu versprechen. - dpt. Oss LismsrL-Nstionslüenkmsl. Uns wird geschrieben: Tie Entscheidung über das Bismarck-National- oentmal ist gefallen. Ter Entwurf Kreis-Lcde- rer ist als Grundlage für die Ausführung an genommen worden. Hocherfreulich ist es gewesen, daß über die für das Denkmal gewählte Elisenhöhe bei Bingerbrück volle Uebereinstimmung geherrscht hat. Es läßt sich in der Tat kein besserer und geeigneterer Platz am ganzen Rheine für einen solchen majestätischen Kuppelbau, wie es der von Kreis ist, denken. Tas Rheinbild ist dort von einer solchen Weitsicht. — man tritt von zwei Seiten an das Rheinknie heran —, daß man immer eine große Fläche von der Mitte des Rheines und von drüben her vor sich hat, und daß man mit dieser ganzen Horizontalen erst die Höhen entwicklung des Denkmals messen kann. Das ermög licht auch, wie der weitaus größere Teil der ur sprünglich konkurrierenden Künstler angenommen hat. — außer Kreis und Lederer haben das auch eine ganze Reihe anderer bedeutender Künstler er klärt —, daß dort, was nach dem Wortlaut des Preisausschreibens von Anfang an erwartet worden war, ein monumentaler Bau errichtet wird, der der ganzen wunderbaren Rheinstimmung ent spricht, ohne daß durch ein solches imposantes Werk die Landschaft irgendwie erdrückt wird Tazu kommt dann der große weite Platz auf der Elisenhöhe mit seinem herrlichen Rundblick über die gesegneten Fluren und den Rhein, ein Festplatz, so recht ge eignet, das deutsche Volk, das so leicht wie nirgendwo sonst dort an der Grenzscheide zwischen Süd- und Norddeutschland zusammenkommen kann, an natio nalen Festtagen, vor allem an den Bismarcktagen, zu versammeln, um in andachtsvoller Erinnerung an den großen Meister in vaterländischer Begeiste rung neue Kraft zur Arbeit für Deutschlands Wohl zu schöpfen. In der großen Versammlung zu Wiesbaden war einstimmig der Beschluß gefaßt worden, daß die 20 durch das Preisgericht ausgezeichneten Künst ler ersucht werden sollten, noch eine Umarbeitung ihrer Entwürse vorzunehmen, wobei den Künstlern der Wunsch ausgesprochen war, daß die Gestalt des Fürsten Bismarck mehr in die Erscheinung trete. Es ist dieser Beschluß einstimmig in Ueber einstimmung mit dem Preisgericht gefaßt worden. Ter neue, von Bestelmeyer und Hayn einaesandte Entwurf, der eine Ergänzung des alten Dolmen- TenkmalS enthielt, wurde von dem Preisgericht selbst einstimmig verurteilt und abgelehnt. Tas alte, nur mit Zweidrittelmehrheit vorgeschlagene Sieg- sried-Tenkmal konnte aber unmöglich Anerkennung finden, weil es eben von der Bismarckdarstellung absah. So wurde denn von den umgeänderten Ent würfen, wie schon gesagt, von dem großen Ent scheid u n g s a u s s ch u ß aus der Reihe der ihm vom Kuustausschuß dargebotenen drei Enrwürse von Kreis, Hahn und Brantzky der von Kreis und Lederer als Grundlage zur Ausführung erkoren unter voller Würdigung der vom Preisgericht mit den ersten Preisen ausgezeichneten Entwürfe. Tie Bestimmung, daß der gewählte Entwurf die Grund lage der Ausführung bilden soll, schließt die Mög lichkeit in sich, daß an dieser Ausführung, die noch so manche weitere Ausgestaltung des Werkes her- beisühren wird, sich auch noch andere Künstler mit selbständigen Schöpfungen im Aeußern und Innern der Kuppelhalle beteiligen können. Es hat doch gewiß den großen Werken des Altertums und der Renaissance den besonderen Reiz gegeben, daß viele Künstler in gemeinsamem Wirken an ihnen gearbeitet haben. Warum sollte das nicht an einem Bis marck-Nationaldenkmal geschehen können? Mit der Wahl des Entwurfs von Kreis und Lederer ist also dem einstimmig gefaßten Beschlüsse der Wiesbadener Versammlung Rechnung getragen und dadurch der Wunsch des deutschen Volkes, Bis marck dort zu sehen, und nicht nur eine auch noch so künstlerisch vollendete Symbolik, erfüllt worden. Ter Name Lederer bürgt dafür, daß ein Bild Bismarcks geschaffen wird, das den gewaltigen Mann darstellt als den abgeklärten, dahingeschiedenen und doch dem Volke lebendigen Genius. Es wird der Bismarck sein, der Mahner und Warner, der Mahner, das große nationale Werk, das er uns gegeben hat, zu schützen und zu schirmen, der Warner vor deutscher Zwietracht und Uneinigkeit. Und über diesem Genius wird sich der von Kreis, einem mit der Idee der Bismarck-Denkmäler am innigsten verbundenen Künstler, entworfene Kup pelbau wölben. Tas Motiv des Rundbaues, dcS Sakralbaues mit seiner stimmungsvollen Halle, ist mit voller Absicht gewählt worden. Es bot die beste Möglichkeit zu einer ganz geschlossenen Silhouette; der zuerst übergewaltig hoch projektierte Bau hat in serner Umarbeituna ein bescheideneres Maß stren- ger Durchbildung und edelster Gliederung erhalten. Und wenn die deutschen Frauen und Männer auf dem Rheine zur Festfeier herannahen, dann wird ihnen schon aus weiter Ferne dieser aus dem Berge herauswachsende Kuppelbau mit seiner heroischen Sprache verkünden, daß dort ihr Bismarck steht. Sie steigen die wundervolle Waldstraße hinauf; ihre Erwartung, das ihrem Auge noch entrückte Bis- marckbild wirklich zu schauen, wird durch den nun in seinen schönen architektonischen Einzelheiten mehr und mehr erkennbaren Bau auf» höchste gespannt. So treten sie ein in die weihevolle Halle, die zur Andacht zwingt und den höchsten Eindruck der Feier lichkeit hcrvorbringt, und stehen vor dem Bildnis, das Bismarcks Züge trägt, und finden mit voller Ueberzeugung in der Halle, was sie suchten. Mit der Entscheidung für den Entwurf Krcis-Lederer ist die Bahn frei geworden, mit frischem Mute an die Ausführung des großen Werkes heranzugehen. Man hat in der ganzen Welt nur aus diesen Moment gewartet, und schon be ginnen die Geldmittel reichlicher zu fließen. Auch die jetzt noch hochgehenden Wogen der von den in der Minderheit gebliebenen Künstlern geäußerten Mißstimmung werden sich wieder glätten, und ein gemeinsames Werk des ganzen deutschen Volkes wird geschaffen werden, das hoffentlich am 1. April 1915, am hundertsten Gedenktage der Geburt Bis- marcks, die zahllosen Vertreter des deutschen Volkes auf der ganzen Welt zur Festfeier vereinen wird. Deutsche, wo ihr auch in der Welt sein möget, an euch liegt eS nun, die Mittel zu schaffen, die diesen Herzenswunsch erfüllen können! „Der vlsue Vogel" von Maeterlinck. Wien, 24. Dezember. Zn London und Paris ist dieses Stück Hunderte Male aufgeführt worden. Es war eine Sensation, eine Sehenswürdigkeit wie irgendein Ausstattungs stück, und als solches hat es auch wohl den großen Erfolg gehabt. Lernt man aber nun die Maeter- lincksche Dichtung zunächst durch das Buch kennen, so merkt man bald, daß sie doch mehr als ein Aus stattungsstück ist: ein Werk von tieferem Gehalt, voll dichterischer und nachdenklicher Schönheiten, wovon freilch das meiste auf der Bühne verschwinden muß. Maeterlinck ist in diesem Märchenspiel nicht mehr der verworrene und düstere Symbolist, seine Symbole sind Heller, verständlicher, fast naiv geworden. Der blaue Vogel ist nichts als die alte menschliche Sehn sucht, hinter die letzten Dinge und Rätsel -u kommen, hinter das Geheimnis des Glücks. Dies« Sehnsucht wird in 12 Bildern durch di« Wanderung zweier Holz fällerskinder Tyliyl und Mytil veranschaulicht. Im Traum kommen sie in das Haus der Zauberin Berylune, di« sie mit einem Zauberdiamantcn ver sieht: wenn man ihn dreht, kommen di« Seel«n der unbelebten Dinge und der Tiere zum Vorschein und beginnen menschlich zu reden und zu handeln. Da« Brot, der Zucker, das Feuer, das Wasser, der Hund, di« Katz« unld das Licht werden lebendig und be gleiten die Kinder auf ihrer Suche nach dem blauen Vogel. Sie kommen in das Land der Erinnerung, wo die Toten wohnen, die gar nicht gestorben sind, sondern nur schlafen, und erwachen, wenn di« Leben den ihrer gedenken. Dann in den Palast der Nacht, in dem alle Krankheiten, alles Unheil, alles Ge spenstische und Grauenhaft« versperrt ist. Aber nirgends ist d«r blaue Vogel zu finden, weder im Schloß der Freuden, noch im Walde, wo die Baum seelen lebendig werden, auch nicht auf dem Friede Hof, wo sich die Gräber öffnen. So oft die Kinder den blauen Vogel gefunden zu haben meinen, erweist er sich nachher als ein ganz gewöhnlicher Vogel. Schließ lich gelangen sie in das Reich der Zukunft, in dem di« ungeborenen Kinder weilen und mit ihnen die Ideen und Erfindungen der Zukunft, vom Genius der Zeit bewacht. Aus diesem Traum erwachen die beiden Kinder im Elternhause. Und nun zeigt es sich, daß der blau« Vogel, den sie so eifrig gesucht haben, hier unbeachtet im Käfig sitzt, und er wird von ihnen ahnungslos verschenkt und flattert zum Fenster hinaus — der Mensch hat nur dann das Bewußtsein des Glücks, wenn er es sucht, wenn er es besitzt, weiß er es nicht Dieses Märchenspiel ist stellenweise von einer fast Andersenschen naiven Anmut und von einer rührenden poetischen Wirkung, aber häufiger von einer Breite upd Redseligkeit, die den Eindruck im Theater stark beeinträchtigt. An die Ausstattungskunst stellt di« Dichtung komplizierte Anforderungen: Verwand lungen, Licht- und Bühneneffekte aller Art müssen aufgeboten werden. Das solcher Aufgabe ungewohnte Deutsche Dolkstheater zog sich mit viel künstlerischem Eifer und Sorgfalt aus der Affäre. Es gab eine Reihe wunderschöner Bühnenbilder zu sehen, von denen das Land der Erinnerung, das Schloß der Freuden und das Reich der Zukunft die gelungensten und stimmungsvollsten sind. Die Darstellung, nament lich die des Knaben, des Lichts und der Mutterliebe, war sehr tüchtig. Nicht zu vergessen der Begleit musik Humperdincks, di« hauptsächlich in den ersten Bildern die Dichtung stimmungsvoll unterstützt. Das Publikum brachte dem Werke viel Interesse und Achtung entgegen, ohne seine Ermüdung verbergen zu können. Mit freundlichem Beifall verlangt« man nach allen Widern den Träger des Nobel. Preises zu sehen, aber es erschien Oberregisseur Kramer, um für den erkrankten Dichter zu danken. Duckvür 8irs«stko)<f. * Richt unbekannt. Professor Dr. Schiibdekopf schreibt der Zeitung „Deutschland" in Weimar: Das angeblich „unoekannte Scherzgedicht" Goethe» auf den Geburtstag des Präsidenten v. Ziegesar in Dracken dorf am 5. April 1810, dar von Professor Gräf mit- geteilt, stammt nicht von Goethe und ist längst ge> druckt. Es steht seit 18A in Riemers Gedichten II, 73.
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