Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 09.04.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191104090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19110409
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19110409
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-04
- Tag 1911-04-09
-
Monat
1911-04
-
Jahr
1911
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sonnny, 9. LlprU 19tt. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, bah zg» Ostern d. I. der nachstehende Nachtrag zur Schulordnung der Stadt Leipzig vom 2. Januar 1891 in Kraft tritt. L < ipzig, am 8. April 1911. Der Rat der Stadt Leipzig. 'Sek. V. 868. Schulamt. Nachtrag zur Schulordnung der Stadt Leipzig. «UI r. Januar 18dl. Artikel 1. tz 13 erhält folgend« Fassung: 1) Die städtische Fortbildungsschule für Knaben führt di« Bezeichnung »Städtische Fach- und Fortbildungsschule in Leipzig". Di« Stadt Leipzig zerfällt in 4 Fortbildungsschul- bezirke: Leipzig-Ost. Leipzig-Süd, Leipzig-West und Leipzig-Nord. 2) Die Jach- und Fortbildungsschulen, deren Zahl in den einzelnen Bezirken nach dem Bedürfnisse fest- zustell«n ist, find für Schüler aller Religionsbekennt nisse gemeinsam und stehen entweder unter besonderer Leitung eines Direktors oder werden von einem Direktor einer anderen städtischen Volksschule mit geleitet. 3> Zum Besuche der Fach- und Fortbildungsschule sind die aus der Volksschule entlassenen, in Leipzig wohnenden Knaben verpflichtet, wenn sie nicht einen dem städtischen Fach- und Fortbildungsschulunterrichte nach Beschaffenheit und Umfang gleich zu erachtenden Unterricht genießen. Wegen der Verpflichtung ge werblicher Arbeiter nichtsächsischer Staatsangehörig keit zum Besuch der städtischen Fach- und Fort bildungsschule gilt das Ortsgesetz vom 7. März 1906. 4) Die Aufnahme auswärtiger Knaben in die Fortbildungsschulen ist in der Regel nicht gestattet, lieber Ausnahmen entscheidet der Schulausschuß. Hier in Arbeit stehenden, aber auswärts wohnenden fortbildungsschulpflichtigen Knaben kann der Besuch einer hiesigen Fach- und Fortbildungsschule vom be treffenden Direktor oder Leiter gestattet werden. Schüler, wclcl)« die Fach- und Fortbildungsschule wenigstens zwei Jahre lang mit vorzüglichem Erfolge besucht und das Ziel der Fach- und Fortbildungs schule überhaupt erreicht haben, können von ihrem »erneren Besuche vom Schulausschusse befreit werden. 5) Der Besuch solcher Unterrichtsanstalttn, deren fortbildunas'chulpflichtigen Zöglingen die oberste Schulbehörde die Befreiung von der Fortbildungs schulpflicht zugestonden hat, befreit ohne weiteres vom Besuche der, hiesigen städtischen Fach- und Fort bildungsschule. 6) Im übrigen gelten die Bestimmungen in § 4 Absatz 8 und 9 des Volksschulgesetzes in Verbindung mit 8 11 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung. 7) Die von Ostern 1911 ab hier fortbildungsschul pflichtigen Knaben haben die „Städtische Fach- und Fortbildungsschule" drei Jahr« lang zu besuchen. 8s Die Zahl der obligatorischen Unterrichtsstunden beträgt in der Regel wöchentlich 6. Diese Stunden sind auf nicht mehr als 2 Schultage zu verteilen. 9) Der Unterricht wird an den sechs Wochentagen in der Zeit von 7 Uhr morgens dis 7 Uhr abends erteilt. Ausnahmen hiervon kann der Rat in besonders dringenden Fällen nach Gehör des gemischten Schul ausschusses zulassen. 10) Soweit der Unterricht an der städtischen Ge werbeschule, Len Jnnungsschulen oder Privatfortbil dungsschulen in einer Klaffe 6 Stunden wöchentlich überschreitet, soll dessen Erteilung bis 8 Uhr abends gestattet sein. Der Sonntagsunterricht ist für den freiwilligen Schulbesuch an den Schulen, an denen er zurzeit be steht, für die Stunden von 7—9 Uhr früh und '/Lil bis Uhr mittags bis auf weiteres noch zuzulassen; jedoch befreit dieser Unterricht nicht vom Besuch der städtischen Fach- und Fortbildungsschule. 11) Der Beruf des Schülers ist in Len Mittelpunkt des Unterrichts zu stellen. Die Schüler sind nach Be rufen oder, wenn dies nicht möglich ist, nach Berufs gruppen in Klassen zu vereinigen. 12> Tie Angliederung der Fachschulen, falls solche von einer Innung oder anderen Körperschaften bean tragt werden sollte, an die städtische Fach- und Fort bildungsschule ist in der Weis« zu genehmigen, daß der Jnnungsschulausschuß weiter bestehen bleibt und das Recht erhält, die Fachlehrer für die anqegliederte Jnnungsfachschule dem Rate vorzuschlagen und daß der Jnnungsvorstand oder dessen Stellvertreter stimm- berecbtigtes Mitglied der Lehrerkonferenz wird. 13) Die Fortbildungsschule gliedert sich in so viele einzelne Fachschulen, als Vertreter der ver schiedenen Beruke in genügender Anzahl zur Bildung von Klaffen vorhanden sind. Die Dereinioung zu einer besonderen Verufsklasse ist dann erforderlich, wenn mindestens 25 Schüler eines Berufs in einer Fort bildungsschule vorhanden sind. Di« Bildung von Bcrufsklassen ist durch Ueberweisung von Schülern non einer Fortbildungsschule zur anderen, ohne Rück sicht auf den Bezirk, zu erleichtern. Kleinere Berufsklaffen werden mit anderen ver einigt oder verwandten Berufen angegliedert. 14) An der Spitze jeder Fachschule steht ein Hauptamts- oder Fachlehrer als Schulvorsteher, der mit einem Ausschüsse der betreffenden Innung oder mit den Vertretern von Handel und Industrie die Lehrpläne zu beraten, Lehrmittel vorzuschlagen und bcrbeizuschaffen, den Schulbesuch und das Verhalten der Schüler zu überwachen hat. Die Fachschule untersteht in allen ihren Einrich tungen und Maßnahmen dem Direktor derjenigen Schule, der sie angegliedert ist. 15) Die Höchstzahl der Schüler einer Zeichnerklaffe soll in der Regel 80, einer Klaff« für Schwachbefähigte 25, für all« übrigen Klaffen 35 betragen. 16) Für den Unterricht in der Fach- und Fort bildungsschule können außer den im Hauptamt« tätigen (ständigen) Fach- und Fortbildungsschul lehrern und d«n zur Erteilung dieses Unterrichts im Nebenamt« verpflichteten Lehrern der hiesigen Volks schulen auch andere Lehrkräfte nebenamtlich verwendet werden. 17) Die im Hauptamts tätigen Fach- und Fort bildungsschullehrer sind zur Erteilung von 24 Wochen stunden verpflichtet. Als solche ständige Fortbildungsschullehrer können außer seminarisch gebildeten Lehrern auch Fachlehrer (Zeichenlehrer, Ingenieure, Techniker, Maler, Bild hauer, Handwerker u. a.) angestellt werden. Die ständigen Lehrer an der Fach und Fort bildungsschule benehen an Gehalt 400 .«t mehr, als sie staffelmäßig als Vo!?<->'^mllehrer zu erhalten hätten. Artikel 2. (Zu AP 53—58 der Schulordnung.) Dem gemischten Echulausschuß wird ein Fach ausschuß für das Fach- und Fortbildungsschulwesen beigeg^ben. Dieser Ausschuß besteht aus s. dem Schulamtsoorstande, k. zwei dem aemischten Schulausschusse angehören den weiteren Ratsmitqliedern, v. dvi dem gemischten Schulausschusse angehören den Stadtverordneten, <1. zwei Eiertretern von handel und Industrie, e. drei Vertretern von Innungen, Leipziger Dayeiuan, M. 99. 105. Jahrgang. Die Melüimg mm Lehrlingen in Ssnümerksdetrieben bet üer Gewerbekammer Leipzig detreklenü. Nach den von den sächsischen Gewerbetammern erlassenen Vorschriften zur Regelung des Lehrlings wesens in Handwerksbetrieben haben alle Personen, die innerhalb des Bezirkes der Gewerbekammer Leipzig «Bezirke folgender Städte mit revidierter Städteordnung: Leipzig, Markranstädt, Taucha, Borna, Groitzsch, Pegau, Grimma, Colbitz. Wurzen und Oschatz und der in den Bezirken der Königlichen Amtshauptmann schäften Leipzig, Borna, Grimma und Oschatz gelegenen sonstigen Stadt- und Landgemeinden) ein Handwerk selbständig ausüben oder ausüben lasten, einer Handwerter-Jnnnng, der nach tz 181 der Reichsgewerbeordnung die Ermächtigung zur Abnahme der Gesellenprüfungen erteilt worden ist, aber nicht angehöre», jeden angenommenen Lehrling de» -andWerks längstens binnen zwei Wochen nach Abschluß des Lehr Vertrags bei der Eewerbekammer Leipzig, Lessingstraße 7, anzumelden und beim Austritte aus der Lehre (nach beendeter Lehrzeit, vorzeitiger Lösung des Lehrverhältnlsics ujw.) längstens binnen einer Woche vom Tage des Austritts aus der Lehre an gerechnet, daselbst wieder abzumelden. Personen, die in verschiedenen non ihnen betriebenen Zweigen de» Handwerk» Lehrlinge halten und anleiten oder anleiten lassen, aber nur wegen eines dieser Zwei«« einer vorstehend bezeichneten Hand werker-Innung angehören, haben die für die übrigen betriebenen Zweig« de» Handwerks angenommenen Lehrlinge in gleicher Weise bei der Kammer zu melden. Die Anmeldung geschieht durch Einsendung einer Ausfertigung des abgeschlossenen Lehrvertrags. Für den Lehrvertrag ist der von der Kammer ausgestellte Vordruck zu benutzen. Bei Lehrverhältnisjen zwischen Eltern und Kindern braucht ein Lehrvertrag nicht abgeschlossen zu werden. In solchen Fällen ist die Anmeldung längstens binnen vier Wochen nach Beginn der Lehre durch eine Lehraizeige zu erstatten. Die Lehranzeige hat zu enthalten die Namen des Lchrherrn und Lehrlings, Ort, Tag und Jahr der Geburt des Lehrlings, den Tag des Beginns und die Dauer der Lehrzeit, sowie das zu erlernende Handwerk oder den Zweig desselben. Bei der Anmeldung hat der Lehrherr eine Gebühr von 3 ./L portosrri an die Kammer einzusenden. Lehrvertrags-Vordrucke werden gegen geringe Gebühr in der Geschäftsstelle der Gewerbckammer, Leipzig, Lessingstraße 7. und an folgenden Stellen abgegeben: Liebertwolkwitz: k. Zeuxuer. Buchdruckereibesitzer, Leipziger Straße 36!», Markranstädt: Stellmachermeister Heim, l.auv, Schkeuditzer Straße 23, Taucka: Kmil l'-rrix. Buchdruckereibesitzer, Dewitzer Straße 10, Zwenkau? UmN 8t»elc, Buchdruckereibesitzer, Kirchplatz. 2m Falle der Nichtbefolguna der erlassenen Vorschriften wird hiermit nach § 18 derselben in Per bindung mit 8 103» Absatz 2 der Reichsgewcrbcordnung eine Geldstrafe bis zu 20 angedroht. Leipzig, am 7. April 1911. b»ro Die (bewerbet ammer. tlänarck tirllnor, Vorsitzender. Herzog, Syndikus. U. Städtische Gewerbeschule und Mnschiueubauschule. Der Unterricht beginnt im Sommerhalbjahr am 24. April früh 8 Uhr. Die öffentliche Ausstellung der Schülerarbeiten aller Abteilungen sinder statt Sonntag, den 9. April, 11—4 Uhr, an den folgenden Tagen 10—1 Uhr und Freitag, den 14. April, 11—1 Uhr in allen Räumen des Schulgebäudes. Deutsche Fachschule sür Drechsler und Bildschnitzer mit Fachschule sür Tischler iu Leipzig. Oeffentliche Ausstellung der Schülerarbeiten vom 9. bis mit 14. April im Schulgebäude, Wächterstr. 13. Der Unterricht beginnt im Sommerhalbjahre am 24. April früh 8 Uhr. »»»s k. zwei Fortbildungsschuldirektoren, x. einem Fachschulleiter, Ii. einem ständigen Fortbildungsschullehrer, i. einem im Nebenamte wirkenden Fortbildungs schullehrer, solange die Zahl der von solchen Lehrern erteilten wöchentlichen Unterrichts stunden nicht unter 300 sinkt, endlich k. dein Stadtbezirksarzt, dem aber nur begut achtende Stimme einaeräumi ist. Es werden gewählt: zu k,au. f. die Ratsmitglieder, die Stadtverordneten und die Fortbildungsschuldirektoren von dem gemischten Schulausschusse, zu si die Vertreter von Handel und Industrie von der Handelskammer, zu e die Vertreter der Innungen von dem Jnnungsausschuffe, zu x u. Ii der Fachschulleiter und der ständige Fort bildungsschullehrer von den ständigen Fortbildungsschullehrern, zu i der im Nebenamt« wirkende Fortbildungs schullehrer, solange ein solcher nach vor stehender Bestimmung dem Ausschuss« anzugchören hat, von den im Nebenamte tätigen Fortbildungsschullehrern. Die Wahl erfolgt nach 8 57 der Schulordnung für die Stadt Leipzig vom 2. Januar 1891 auf «in Jahr. Den Vorsitz in diesem Fachausschüsse führt der je weilige Vorsitzende des gemischten Schulausschusses. Dem Fachausschüsse werden alle dem gemischten Schulausschusse auf Grund der Schulordnung über tragenen Befugnisse mit Ausnahme der dem ge mischten Schulausschusse nach 24 des Volksschul gesetzes unter a und 6 sowie ,s bis l zustchenden Rechte zur selbständigen Erledigung übertragen. Die dem Ausschüsse anaehörenden drei Vertreter der Innungen, sowie die Vertreter von Handel und Industrie erhalten die Berechtigung, den Fachunter richt, namentlicb auch den Unterricht in Kalkulation, Waren- und Werkzeuokunde. im Einvernehmen mit dem Direktor lselbstverständlich unter Enthaltung von jedem Eingreifen in den Unterricht, sowie von jeder Erteilung von Weisungen an den Lehrer) zu besuchen, Artikel 3. Der Königliche Bezirksschulinspektor. Dr. Müller. Q8. Dieser Nachtrag tritt Ostern 1911 in Kraft. Leipzig, am 21. März 1911. Der Rat der Stadt Leipzig. Die Stadtverordneten. Dr. Dittrich. Dr. R 0 the. I-. 8. I.. 8. Dr. Ackermann. Vorstehender Nachtrag zur Schulordnung der Stadt Leipzig vom 2. Januar 1891 wird gemäß 8. 35 Absatz 1 Ziffer 3 des (Gesetzes, das Volks schulwesen betreffend, vom 26. April 1873 genehmigt. Leipzig, den 24. März 1911. Die Königliche Bezirksschulinspektion Leipzig 1. Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Dittrich. 8<rb. .4. V. 863. Vertilgung üer Mücken. Es ergeht an alle Garten- und Hausbesitzer, an alle Besitzer von Bauplätzen an bestehenden Straßen, sowie an alle Haushaltungsvorständ« die Aufforde rung, in der Zeit zwischen dem 15. März und dem 15. Oktober jede» Jahres 1. die in ihren Gärten und Höfen und auf ihren Bauplätzen befindlichen Reaenfäster, Wasser tonnen, sowie sonstigen Wasserbehälter derart abrudecken, daß keine Mücken hineingelanacn und ihre Eier in den, darin befindlichen Wasser ablegen können, auch das in diesen Gefäßen gesammelte Wasser nicht länger als eine Woche stehen zu lasten, 2. alle in ihren Gärten und Höfen und aus ihren Bauplätzen sowie in dem sonstigen ihrer Ein wirkung unterliegenden, im Freien gelegenen Machtbereiche zwecklos umhersiehenden Gefäße, in denen sich Wasser ansammeln kann, wie Fässer, Kübel, Eimer. Blechbüchsen, Flaschen, Blumentopfuntersetzer u. dergl. zu entfernen. 3. Pfützen, Lachen und andere Wasteramamm- lungen, die sich nach Niederschlägen oder Hoch wasser oder aus sonst irgendwelchem Grund« in ihren Gärten und Höfen sowie auf ihren Bauplätzen gebildet haben, sobald als möglich zu beseitigen. Leipzig, am 3 April 1911. bi— Der Rat der Stadt Leipzig. Fläche 702,7 581,5 739,2 744,1 430,8 562,7 462,0 604,9 Vaulteüenverkauf verkauf von Vsultellen an üer Lorck- unü Riedeckltrstze in Leipzjg-Reuünitz. Die dem Johannishospitale gehörenden, nachstehend näher bezeichneten Baustellen des Aufteilungsplanes T. A. Verm.-Abt. Nr. 5148, und zwar: Baustelle 6 Ecke Riebeck- straße und Straße 7 von etwa Baustelle 7 an der Riebeck- straße Baustelle 8 an der Riebeck- straße Baustelle 9 an der Riebect- straße Baustelle 10 an der Riebeck- itraße Baustelle 11 Ecke Riebeck- . und Lorckstraße. ...» „ Baustelle 12 an der Lorck ¬ straße „ Baustelle 13 an der Lorck ¬ straße sollen Freitag, den 21. April 1911, von vormittag 10 Uhr an. im Rathauje, Zwischengeschoß, Zimmer 301, öffentlich zum Verkaufe versteigert werden. Die VersteigerungsbeLingungen und die Austei lungspläne liegen im Rathaus, Hauptgeschoß, Zim mer 349, zur Einsicht aus und können dort, für 1 ./> das Stück, entnommen werden. Er.-A. 368. Leipzig, am 1. April 1911. «bir» Der Rat der Stadt Leipzig. in Leipzig-Thonberg. Die der Stadtgemeinde und dem Johannis hospitale gehörenden 19 Bauslcllcn an dcr Acivculiaincr Slraßc gegenüber dem Thonberggute im Flächengehalte von 403 -853 gm sollen verlaust werden. Die Bebauung hat in geschlossener Reihe vier geschossig mit Hausmannswohnung im Dachgeschoß zu erfolgen. Kaufaebote werden bis Ende dreies Monats auf dem Rathause, Hauptgeschoß, Zimmer Nr. 365 schriftlich oder mündlich entgegen genommen. Leipzig, am 7. April 1911. Grundst.-A. 182a. b i« Der Rat der Stadt Leipzig. Für den Umbau der Schweineschlachthall« I im Vieh- und Schlachthose sollen unter den allgemeinen und besonderen Lieferungsbedingungen vergeben werden a) die Schlosserarbeiten, b- di« Lieferung schmiedeeiserner Kübel und Brüh tafeln. Die Arbcitsverzeichnisje können beim Hochbau amte, Neue» Rathaus, ll. Obergeschoß, Zimmer Rr. 408, eingesehen oder gegen porto- und bestell geldfreie Einsendung von zu a> 50 .H, zu KZ 75 bezogen werben. Die Pläne liegen im Baubureau de-, Vieh- und Schlachthofs zur Einsichtnahme aus. Die Angebote sind verschlossen und mit ent sprechender Aufschrift versehen bis zum 21. April 1911 »orm. zu »Z 9, zu k> 7 10 Uhr an die obcnbezeichnete Stelle des Hochbauamts portofrei einzureichen. Zu dieser Zeit erfolgt die Oeffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber oder ihrer Bevollmäch tigten. Der Rat behält sich jede Entschließung vor. Die Entlastung aus den Angeboten erfolgt durch Bekanntmachung im Leipziger Tageblatte. Leipzig, am 8. April 1911. »»» De» Rots Deputation für da» Hochbauwesen. Di« Regelung der Fußwege in der Sebafiian- Bach-Straße zwilchen der David- und Moschelesstraße soll an einen Unternehmer verdungen werden. Di« Bedingungen und Ardeitsverzeichnisse für diese Arbeit «egen in unserem Tiefbauamt, Rat haus, Dachgeschoß. Zimmer 543, au« und können dort eingesehen oder gegen Entrichtung von 0,50 entnommen werden. Angebote find verschlossen und mit der Aufschrift: „Faßwegregelnng in der Sebastian-Bach-Straße" versehen in dem obenbereichnetcn Geschäftszimmer dis Mittwoch, den >9. April 1911 11 Uhr vorm., portofrei einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt zu dieser Zeit im II. Obergeschoß, Zimmer 426, in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber oder ihrer Bevollmächtigten. Der Rat behält sich jede Entschließung, insbesondere das Recht vor, sämtliche Angebote abzulebnen. Leipzig, den 8. April 1911. . n?» T.-A. 1 Nr. 1792. Lfde. Nr. 30. De» Rats Deputation Tiefbauwesen. Die Baulichkeiten auf den G-undslücken Loren; straße 2. 4. 6, 8 und 10 in Leipzig-Neuschönefeld und ein hinter diesen im Schulhofe gelegenes altes kleines Schulhaus sollen auf Abbruch verkauft werden. Die Bedingungen hierzu liegen beim Hochbauamte, Rat haus, >1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 408, während der Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus und können dort auch zum Preise von 50 für «in Exemplar entnommen werden. Zur Besichtigung der abzubrechenden Baulichkelten wird ein Beamter des Hochbauamtes am 12. April vormittags von 10 bis 11 Uhr an Ort und Stelle zugegen sein und den pünktlich erschienenen Be werbern die abzubrechenden Baulichketten zeigen Die Angebote sind verschlossen und mit der Auf schrift: „Abbruch von Baulichkeiten an dcr Lorenzfiraße in Leipzig-Neuschonefeld" versehen bis zum 18. April, vormittags 10 Uhr, an das Hochbauamt, Rathaus, ll. Obergeichoß, Zimmer Nr. 408, bestellgeldfrei einzureichen, woselbst zu dieser Zeil die Oeffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber oder ihrer Bevollmächtigten erwlgen wird. Der Rat behält sich jede Entschließung vor. Leipzig, den 8. April 1911. »L« Der Rat der Stadt Leipzig Deputation zum Hochbauweie«. vertteigerong. Im Johannishospital sollen Montag, den 10. April d 2. und die folgenden Tage, vormittags 9—12 Uhr und nachmittags 3—6 Uhr verschiedene den Nachlässen verstorbener Hospitanten zugehörige Gegenstände gegen Barzahlung versteigert werden Leipzig, den 1. April 1911. Der Aktor des Johannishospitals Justizrat r Habler. Die Musterung üer Drolckken 1. Stalle detrelkenü. Die Musterung derjenigen Wagen, die während des Sommers als Droschken I. Klaffe in Gebrauch genommen werden sollen, findet Dienstag, den 11. April 1911 auf dem Rennbahnwege statt. Es find an diesem Tage vorzufahren die Droschken geschirre I. Klaffe von den Droschkenbesitzern mit den Anfangsbuchstaben ^—3 vormittags 8 Uhr, X—X vormittags 249 Uhr. Die Anfahrtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Die Droschkenbesitzer haben bei Vorführung ihrer Droschken zugegen zu sein. Droschken und Gespanne sowie Dienstkleidung müssen Len in 88 6-13 der Droschkenordnung vom 24. Januar 1903 bzw. in 88 3—6 des Nachtrags hierzu vom 24. Februar 1906 gegebenen Bestimmungen allenthalben entsprechen. Unpünktliches Vorfahren, worunter auch das Vor fahren von Reservewagcn an Stelle dcr cUttven Wagen wegen angeblicher Nichtfertigstellung der selben zu rechnen ist, wird mit einer Geldstrafe bis zu 20 -4t oder Hast bis zu 2 Tagen geahndet werden Die Droschkenbesitzer haben nach Befinden überdies die Außerbetriebstellnng der nicht vorschriftsmäßig norfahrenden Geschirre zu gewärtigen. Leipzig, den 1. März 1911. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. Erledigt hat sich unsere Bekanntmachung vom 4. April 1911 den vermißten Bauschüler Emil Franz Jahn aus Großzichocher betreffend. — Verm. Vch. 199. — Leipzig, den 8. April 1911. 5 Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. Die Lieferung von rund 30 000 ,-kn, Sand .ur Anschüttung des Bahnhofsoeländes in Leipzig inll vergeben werden. Lieferzeit: täglich bis 5M Die Berdingungs unterlagen liegen im Amtszimmer dcr Bauabteilung Leipzig. Roscherstraße 2, I., wochentags von 8 bis 12 und 3 bis 6 Uhr zur Einsicht aus und können gegen porto- und bestellgeldfreic Einzahlung «nicht in Briet marken) von 50 soweit der Vorrat reicht, von dort bezogen werden. Die Angebote sind versiegelt und init entsprechen der Aufschrift versehen bis zum Erösinungstermin Montag, den 24. April d. I., 11' Uhr vorn«, ein zureichen. Zuschlagsjrist 4 Wochen. > . Leipzig, den 5. April 1911. König!. Eisenbahn-Betriebsamt 2 (Bauabt.j. Tie Ausführung von Asphaltarbeiten lmasserdici :, Anstriche) auf Hauptbahnhof Leipzig soll einschl. Materiallieferung vergeben werden. Die Ver dingungsunterlagen liegen im Amtszimmer der Bauabteilung Leipzig, Roscherstraße 2, I.. Wochen tags von 8 bis 12 und 3 bis 6 Uhr zur Einsicht aus und können gegen porto und bestellgeldfreic Ein zahlung «nicht in Briefmarken) von 60 , . soweit der Vorrat reicht, von dort bezogen werden. Die An geböte sind versiegelt und mit entsprechender Auf schrift versehen dis zum Eröffnungstermin Freitag, den 21. April d. I., 11'/- Uhr vorm. einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Leipzig, den 5. April 1911. >1 ,2 König!. EUenbahn-Betriebsamt 2 (Banabt.t. klikoläilckule zu Leipzig. Die Aufnahmeprüfung für die Klaffen von Quinta an auswärts sowie die Nachprüfung für Sexta findet Montag, den 24. April 1911, vormittags von 8 Uhr an statt. Papier und Feder sind mit zubringen. «^7, Leipzig, im April 1911. Nr. l>l»l,nI,»i-,U. Die ürei berechtigten prinst- lchulen in Leipzig. Aufnahmeprüfung: Montag, den 24 April, von 8 Ubr an. Anmeldungen werden täglich lauher Sonntags« 11—12 Uhr entaegengenommen. Dir. Pros. Nr Fr. Roth, Realschule mit Vor schulklasse «Universitätsstr. 26, Fernspr. 2059). l'r. O. Toller, Realschule (Gottschedstr. 32). Dir. Nr. R. Barth, Realschule mit Vorschul klaffen «Querstraße 17 und Georgiring 5. Fernspr. 4080). ««»2 Geschäftszeit: Montag dis Freitag 9-12 und 2-5 Uhr, Sonnabend 9—3 Uhr. Sparkasse Schönefeld. Geschäftszeit: Montags bisFreitags vorm.8—1 und nachm. 3-8 Uhr, Sonnavends vorm. 8 bi» nachm.2 Uhr. Tägliche Verzinsung tzmei«a»Mk«ne fiwmüirs. Geschäftsstelle: " Gemeindeamt. Zin»fuß: rr'/-7.-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)