Der Rathgeber beim Verhalten vor Gericht für Nichtjuristen, namentlich für den Bürger und Landmann
Titel
Der Rathgeber beim Verhalten vor Gericht für Nichtjuristen, namentlich für den Bürger und Landmann
Untertitel
begründet durch 1. die bürgerliche Proceßordung für das Königreich Hannover vom 8. November 1850, 2. das Verjährungsgesetz vom 22. September 1850, 3. das Gesetz vom 27. Juli 1852, das Mahnverfahren für geringe Schuldsachen betreffend und mit Einleitung und einem alphabetischen Register