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veutscver Reichstag. Sitzungsbericht. (Fortsetzung aus dem gestrigen Abendblatt.) Kriegsminister o. Falkenhayn fährt fort: Ausdrückliche Gehorsamsverweigerung vor versammelter Mannschaft soll mit einer Woche Mittelarrest bestraft werden, während einfache Gehor samsverweigerung als Mindeststrafe mit vierzehn Tagen strengen Arrest gesühnt werden soll. Dadurch würden unhaltbare Zustände geschaffen werden. Schon aus rein formalen Gründen sind die Kommrs- sionsbeschlüsse unannehmbar. Die Leid tragenden wären lediglich die armen Sünder, denen wir greifbare Vorteile bringen wollten und die Mili tärjustiz, die gezwungen wäre, mit einem durch die Lex Erfurt mit Unstimmigkeiten durchsetztem Gesetz arbeiten zu müssen. Aber auch aus sehr erheblichen sachlichen Gründen müssen wir uns gegen die Kom- missionsbeschlüsse wenden. Ein strengeres Strafmittel als den Mittclarrest müssen wir unbedingt haben. Die Strafe im Mittelarrest in einer lichten Zelle, die gehörig erwärmt ist, bei Wasser und Brot, aber auch mit regelmäßigen und reichlichen guten Tagen wird vielfach gar nicht als harte Strafe empfunden. Diese Sorte Menschen, glücklicherweise eine verschwin dende Minderheit, muss se st ungefaßt werden. In anderen Heeren werd,.» solche Elemente zu vielen Tausenden in Strafbataillone oder in die Kolonien gesteckt. Wir haben in den Strafabteilungen aber nur vierhundert Plätze und nützen diese noch nicht voll aus. Wir wollen iehen, diejenigen, die über haupt noch besserungsfähig sind, im Heere selber noch zu erziehen. Wir wollen sie zu guten Soldaten und Kameraden er ziehen. Die sinkende S t r a f st a t i st i k ist der beste Beweis für die Güte dieses Systems. In einem Mädchenpcnsionat kann man mit Entziehung des Spiegels oder Verbot des Spazierganges, schließ lich mit Entfernung bestrafen, in der Armee hat man es nicht mit weichen Frau.ngcmütern, sondern mit robusten und bockbeinigen Jungen zu tun, die viel fach auch verhetzt sind, die sich in das Ganze einsügen müssen. Der Arrest in all seinen Formen hat bisher gute Dienste getan; gesundheitsschädlich ist der strenge Arrest nicht. Einige Unvollkommenheiten werden beseitigt werden. Die Bestimmung, daß die Mannschaften des Beurlaubtenstandes den ganzen Tag der K o n t r o l l v e r s a m m I u n g unter dem Militärgejetz stehen, besteht seit 1874 uno ist also zu einer Zeit geschaffen worden, als man noch unter dem Eindruck des großen Krieges stand und als sich noch keine antimilitaristische Wühlerei ans Tageslicht wagen durfte. Um so notwendiger ist die Bestimmung heute. Die Leute müssen sich un bedingt den ganzen Tag als Soldat fühlen. Die An träge der Sozialdemokraten enthalten so einschnei- dci de Veränderungen und Widersprüche, daß sie nicht ernst zu nehmen sind. Der Antrag des Abg. Dr. Müller-Meiningen will für den Fall, daß mehrere eine Fahnenflucht vereinbaren und gemeinschaftlich eusgeführt haben, die verwirkte Zuchthaus- oder b>e- sängnisstrafe statt der Dauer von einem bis auf fünf Jahre, nur aus einen Monat bis zu fünf Jahren an erkennen. Der Abgeordnete ist sich dabei jedenfalls nicht klar gewesen, was es heißt, eine derartig weit gehende Strafmilderung eintreten zu lassen. Ich bitte, alle diese Anträge abzulehnen und die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Die Kommijjionsbeschlüsse sind lür uns unaunehmba r. Die Verantwortung für eine etwaige Verzögerung oder ein Hinausschieben des Zustandekommens des Cxsctzes wird niemals der Heeresverwaltung zur Last gelegt werden können. (Lebh. Bravo! rechts.) Abg. Stadthagen (Soz.): Die Regierungs vorlage ist für uns unannehmbar. Wir wollen den strengen Arrest überhaupt beseitigen, da mit den drakonischen Strafen ein Ende gemacht wird. Wir fordern auch im Militärstrafgesetzbuch (tzerechtig- keit. Ich bitte um Annahme unserer Anträge. Auf jeden Fall stimmen Sie den Kommissionsbeschlüj- jon zu! Abg. Stupp (Ztr.): Der strenge Arrest ist eine inhumane und veraltete Strafe. Für die heutige Generation, die auf einer höheren Bildungsstufe steht als die Menschen zu früheren Zeiten, ist der Mittelarrest eine vollkommen aus reichende Strafe. Der Beschluß der Kom mission, daß die zu einer Kontrolloersammlung ein berufenen Personen des Beurlaubtenstandes dem Militärstrafgesetzbuch nur für die Dauer der Kontroll versammlung unterstehen, muß bestehen bleiben. Die Kontrollversammlungen sotten erzieherischen Wert haben. Der Gedanke aber, daß die zur Kontrollver sammlung einberufenen Personen an diesem ganzen Tage zur Armee gehören, ist eine innere Unwahrheit, eine Fixion, die niemals erzieherischen Wert Haden kann. Kriegsminister o. Fallenhayn: Kranke werden milder behandelt, als hier angenommen wird. Bevor ein Mann in Arrest abgeführt wird, wird er ärztlich untersucht. Ist er für den strengeren Arrest nicht kräftig genug, so tritt mildere Strafe oder Ver schiebung der Strafe ein. Die Arrestzellen werden täglich gründlich gelüftet. Abg. Dr. van Lalker (Natl.): Wir haben an erkannt, daß das Militärstrafgesetzbuch am meisten reformbedürftig ist. Die Reform des bürgerlichen Rechts muß abgewartet werden, be vor an eine allgemeine Reform des Militärstrafrechts gegangen wird. Beide müssen Hand in Hand gehen. Je schlechter es ist, desto schwerer ist es, Einzelheiten zu reformieren. Damit stößt man auf die eigen- artigsten Konsequenzen. Ich beantrage Wieder herstellung der Regierungsvorlage, um nicht die ganze Reform zu gefährden. Kriegsminister von Falkenhayn: Andere Vor schläge als die vom Vorredner empfohlenen sind für die verbündeten Regierungen unannehmbar. Abg. Müller-Meiningen (Vpt.): Jede noch so kleine Aenderung soll ausgeschlossen sein. Ich hoffe immer noch, daß, bevor die notwendige grundsätzliche Reform des Militärstrafrechts möglich ist, unsere Forderungen durchgesetzt werden. Durch die Haltung des Kriegsministers bekommen wir einen parla mentarischen Kriegszustand. Es wird ein Kewaltverhältnis ausgestellt. So können wir nicht weiter Zusammenarbeiten, dann brauchen wir überhaupt nicht mehr zu verhandeln. Mit ihrem Unannehmbar übernimmt die Regierung eine große Verantwor tung. Erstaunt bin ich, daß der Kriegsminister mit seinem Beispiel vom Mädchenpensionat die strenge Arrcststrafe lächerlich machen wollte. Auch sollte der Kriegsminister von den waffenfähigen jungen Leuten nicht als von Jungens sprechen. (Lebh. Unruhe.) Die heutigen Strafen müssen die Soldaten geradezu mit Haß zum Heere erfüllen. Viel bringt die Novelle nicht, aber wir dürfen nicht die kleinen Vorteile, die sie bringt, schießen lassen; aber auch die Beschlüsse der Kommission müssen ausrechterhalten werden. (Beifall links.) Kriegsminister v. Falkenhayn: Bei uns handelt es sich weder um ein Prestige, noch um eine Gewalt politik, noch um eine Starrfinnspolitik, sondern nur um eine Vernunftpolitik. (Lachen links. — Lebhafter Beifall rechts.) Wir wollen das erreichen, was nach sachgemäßer, nüchterner und ruhiger Erwägung möglich ist, ohne unser Strafgesetz in Unordnung zu bringen. Im übrigen stehe ich zu jedem Wort, das ich gesprochen habe. Subaltern offiziere können strengen Arrest nicht verhängen. Dr. Müller-Meiningen hat die ganze Situation verschoben. Die Regierung ist freiwillig, ohne jeden Zwang, mit der Vorlage an den Reichstag herangetreten. Die möglichen Erleichterungen wollen wir schon jetzt durchführen. Daß meine Ausfüh rungen, insbesondere die Frage des strengen Arrestes, nicht dem Ernst der Situation entsprochen habe, dieser Vorwurf — ich bin kein Parla mentarier — i st mir unerfindlich. Im übrigen bitte ich, mir die Art meiner Rede überlassen zu wollen,, llckehhastev iBraoo! -rachts.) » Auch sollst will , der Abg Müller-Meiningen den strengen Arrest nicht unter allen Umständen beseitigen. Damit unter schreibt er das, was ich gesagt habe. Wäre es eine so furchtbare Strafe, wie er es hinstcllt, so hätte er die Konsequenzen ziehen müssen. (Lebhafter Beifall rechts. — Unruhe links.) Abg. v. Boehn (Kons.): Die bisherige Rege lung der Kontrollversammlungen muß unbedingt aufrechterhalten werden. Im Interesse der Disziplin können wir den strengen Arrest nicht entbehren, da die Disziplin die Hauptsache in der Armee ist. Wir begrüßen das Unan nehmbar des Kriegsministers und ich hoffe, daß auch die Mehrheit des Reichstages der Re gierungsvorlage zustimmen wird. (Lebhaftes Bravo! rechts. — Lachen links.) Abg. Mertin-Oels (Rpt ): Der strenge Arrest ist eine strenge Strafe, aber notwendig. Diese Strafe ist nicht ersonnen, um die Soldaten zu schinden. Der bisherige Modus der Kontrollversammlungen muß bcibehalten werden, gleichfalls im Interesse der Disziplin. Unsere Armee muß innerlich gesund er halten bleiben, damit sie, wenn dem Vaterland Ge- fahren drohen, den nötigen Schutz bieten kann. (Leb hafter Beifall rechts.) Abg. Stückten (Soz.): Für diese Art Vernunfts politik, die der Kriegsminister treibt, danken wir zehnmal. Der Kriegsminister hat von der Verhetzung der Soldaten durch die Sozialdemokratie gesprochen, aber keinen Beweis dafür gebracht. Rach seiner An schauung ist der strenge Arrest eine Art Sommerfrische. Der Kriegsminister, der uns bei seinem Amtsantritt als moderner Mann geschildert wurde, will jetzt durch Strafanträge die sozialdemokratische Kritik aus schalten. Ich bitte, den Kommissionsbeschlüssen und unseren Anträgenzuzustimmen. Fällt da durch die Vorlage, dann trägt die Regierung die Ver antwortung. Abg. Fehrenbach (Ztr.): Die Debatte zeigt, wie unfruchtbar parlamentarische Flick arbeit ist. Am Kontrolltage muß mehr Disziplin herrschen, aber nicht in dem bisherigen Umfange. Wegen Zioiloergehcns am Kontrolltage müssen die Reservisten nicht unter das Militärstrafrecht gestellt werden, sondern unter das Zioilrechr. Nur Disziplin vergehen und sonstige militärische Delikte müssen mi litärisch abgeurteilt werden. In gewissem Um fange must der strenge Arrest beibehalten werden; das ist immer noch besser als Gefängnis strafe. Beim strengen Arrest sollte man aber den Müßiggang ausschalten und dafür den zu Bestrafen den kräftig zur Arbeit heranziehcn. Es gibt Fälle von Fahnenflucht, die nach der subjektiven Seite milder zu beurteilen sind. Da verlangen wir, daß in diesem Falle die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes nur erfolgen kann, während bis her die Versetzung erfolgen mußt e. Ich hoffe, daß die Miiltärverwaltung un- dazu noch entgegen kommen wird. (Beifall im Zentrum.) Abg. Waldstein (Fortschr. Vpt.): Die Lex Erfurt, die den Anstoß zu dieser ganzen Reform gegeben hat, wurde damals vom gesamten Reichstage mit wenigen Ausnahmen angenommen. Die Ausführungen des Abg. v. Boehn erweckten den Anschein, als ob es ihm nur darauf ankomme, bei Kontrollocrsammlungcn wenigstens einen Tag lang die Anhänger der Sozial demokratie unter seinem strengen Kommando zu haben. Kriegsminister v. Falkenhayn: Wir lassen nicht diejenigen Soldaten ärztlich untersuchen, die in strengen Arrest abgeführt werden, sondern alle, die überhaupt in Arrest kommen sollen. Die Bestim mungen über die Kontrollveriammlungen beruhen auf früher» eingehenden Erwägungen. Zu einem Widerstand gegen die Kommissions beschlüsse werde ich von niemand getrie ben, sondern ich handle hier selbständig im Einver ständnis mit den verbündeten Regierungen. In un ser» Milderungen des Militürstrafgesetzbuches kön nen wir nicht weitergehen, bevor nicht die allgemeine Neubearbeitung durchgeführt ist, wie auch von ver schiedenen Seiten des Hauses anerkannt worden ist. Bei der Bestrafung wegen Fahnenflucht können wir keine Milderung emtreten lassen. Die Konsequenzen des Vorschlags des Abg. Fehrenbach konnte ich noch nicht nachprüfen. Bei der Versetzung in die zweite Klasse des Soldaten st andcs bzw. Ent lassung aus dem Heere als Folge von Fahnenflucht muß im Gesetz für Mannschaften und Offiziere der gleiche Maßstab gelten. Es ist gejetzgeberisch ver fehlt, im Gesetz eine Kannvorschnft auszu sprechen, wo der Richter eine Strafe aussprechen muß. Ich bitte Sie nochmals, die Regierungsvorlage anzunehmen. Abg. Dr. Müller-Meiningen (Fortfchr,); D>ik Alt, und Weise, wie sich der Kriegsminister den Beschlüssen der Kommission gegenüberstellt hat, erschwert uns« unsere Entschließung. Die Disziplin des Heeres wollen wir in keiner Weise lockern. Abg. von Brockhausen (Kons.): Wir müssen beim Militär nur kurzen, aber strengen Arrest haben. Die ganze Materie wird bei der Revision des Militär strafrechts aufgerollt werden. Abg. Eroebex (Ztr.): Ich beantrage Ab setzung des Gegenstandes von der heutigen Tages ordnung, um nicht eine Zufallsabstimmung herbci- zuführen. Abg.Dr.Frank-Mannheim (Soz.): Ich beantrage Zurückverweisung der Vorlage an die Kommission. Abg. Dove (Fr. Vpt.): Es genügt eine aber malige Besprechung in den Fraktionen. Abg. Dr. Frank-Mannheim (Soz.): Ich ziehe meinen Antrag zurück. Das Haus beschließt gegen die Stimmen der Rechten und der Mehrzahl der Nationalliberalen die Absetzung. Es folgt die zweite Lesung der Novelle zur Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Die Novelle wird unter Ablehnung aller Ab änderungsanträge nach den Beschlüssen der Kom mission angenommen. Eine Resolution der Sozialdemokraten, in allen Gerichtsgebauden Erfrischungsräume einzurichtcn, wird abgelehnt. Ueber die Resolution der Kommission, bei Neubauten diesem Wunsche zu entsprechen, den Zeugen und Sachverständigen während der Ver. Handlungen Sitzgelegenheit zu verschaffen, wird in dritter Lesung abgestimmt werden. Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs betr. Postdampfschiffverbindungen mit überseeischen Ländern (Suboentionsvorlage). Abg. v. Graefe-Güstrow (Kons.) beantragt namens der Kommission Annahme der Vorlage mit Ein fügung einer Ermächtigung, die bestehende regel mäßige Postdampfschiffoerbindung mit Australien zu subventionieren und ausrechtzuerhalten. In einer Resolution wird gefordert, daß die in Neuguinea und Samoa tätigen Missionare erst malig freie Ausreise und nach je fünf Jahren freie Rück- und Ausfahrt erhalten. Abg. Henke (Soz.): Wir sind gegen die ganze Vorlage, zumal sich auch in Reederkreisen eine Stim mung geltend macht, die sich gegen die Reichssubven tionen richtet. Der Reichstag sollte es sich überlegen, ehe er der Vorlage zustimmt und nicht wieder skandalöse Beschlüsse fassen. (Vizepräsident Dr. Paasche: Sie dürfen Beschlüsse des Hauses nicht als skandalös bezeichnen.) Die Vorlage wird in der Fassung der Kommission mit der Resolution angenommen. Auf Antrag des Abg. v. Böhlendorfs Kölpin (Kons.) tritt das Haus sofort in die dritte Lesung. Die Vorlage wird ohne Debatte definitiv an genommen. Es folgt die zweite Lesung des Gesetz entwurfes bctr. Bürgschaften des Reiches zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs- und Mil'tärbedicnstete. Die Kom mission (Berichterstatter Dr. Jäger) hat die Vorlage mit einer redaktionellen Aenderung sonst unver ändert angenommen und beantragt eine Resolution, die alsbald einen Gesetzentwurf ver langt für Bürgschaften des Reiches, über den Kreis der Reichs- und Militärbcdienstcten hinaus dem Bedürfnis entsprechend zu bauen. Nach kurzer Debatte wird das Gesetz an genommen, die Resolution wird abgrlehnt. In sofortiger dritter Lesung wird sodann das Gesetz definitiv angenommen. Es folgt sodann die Beratung der Denkschrift betr. Rücklagen der Beruksgenossenschaften. Auf Antrag des Abg. Meyer Celle (Nat..) wird der Gegenstand von der Tagesordnung ab gesetzt.' Es folgt die dritte Lesung der BesoldnilgsnoveUe. Staatssekretär Kühn: Wenn der Reichstag bei den Beschlüssen der zweiten Lesung verbleibt, so wird die ganze Aufbesserung der Beamten aus geraume Zeit hinausgeschoben. Die Geschädigten sind die in der jetzigen Vorlage bedachten Beamten, die es schwer empfinden würden, ohne die Gründe einsehen zu können. Der Trost, daß eine künftige Vortage rück wirkende Kraft bekommen wird, ist schwach, denn der Deckung würde jedenfalls auch keine Rückwirkung bei gelegt werden können. (Lachen.) Mit dem von mehreren Parteien vorgelegten Antrag auf Wieder- herstcllung der Regierungsvorlage mit dem Hinzufügen, daß im Herbst 1915 ein Gesetzentwurf vorzulegen ist, durch den mit Wirkung ab 1. Januar 1918 die Bezüge der Beamten einzelner Klassen um mindestens 109 X in jeder Stufe auf gebessert werden, können sich die verbündeten Re gierungen einverstanden erklären. Das ist aber die äußerste Grenze. Alle weiteren Anträge müssen wir ablchnen. (Bravo!) Abg. Ebert (Soz): Mit diesem liberalen Kom- promißantrag will der Reichstag glatt umfallcn. Die Unterbcamtcn haben durchaus Verständnis für unsere Haltung. Abg. Dr. Spahn (Ztr): Der Kompromißantrag ist unzulänglich. Die Verantwortung für das Scheitern der Vorlage fällt auf die Regierung. Das Schicksal des im Herbst t9I5 vorzulegenden Gesetzes Im Winter findet man durch den Gebrauch der be kannten Wybert-Tabletten Linderung bei Erkältung. Preis der Originalschachtel XL 1 —. Irlrrkkuro» LT» S»TTSV Li8 VorLur TU»L GsLvG^LrrSLxs Lrrrtorrrr. I» XL VLX^LlL LU8ssr Ssr IrtrrlL- rrrrü L»«LvlTur »Lis rrroavrrrsrr SpsLt»LV»Svr Lkrng;o-VI1rrsrLL8r;LrLrrrnrrrL»sLr»rr<LLrrrrx. ^oI»T»TU»x tu» LrrrtroTsL — vlrriixss Solvl Ss8 L»ÄS8, Irr Lvo» H»«rrr»»LVLL«r vorlrrrrrÄs r strrL — oLvr Irr vrslsrr LolsLs, r«rr» storrvr» rrrrü rrtv»«rLTT»vr». ^VoLrrrrrrrß;8rr»eLr^st8. V^srbs- sodrlttvrr rrvsr XsrrsrraLrr rrrrS S»T»slLTLr»r»IvttT»rr8fv» urrrsorrsl rrrrü poriotrvt.' 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