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L. Sellssr. Sonntag, l7. Mal I9l4. r Leipziger Tageblatt. Nr. 2«. Somiwos-Niisasde. Selle S. von Preußens Sefreiungs- un- verfaßungskampfe. Der Oberburggraf Magnus von Brünneck ist unter den wenigen konstitutionell-liberalen Adligen der östlichen preußischen Provinzen eine Persönlich keit, deren Bedeutung eine historisch-kritische Lebens, bejchretbung auf dem Hintergründe der Zeit geschichte rechtfertigt. Der Leipziger Universitäts professor Dr. Paul Herre hat' sich dieser lohnen den Aufgabe unterzogen. Im Verlage von Ernst Siegfried Mittler L Sohn, Berlin, hat er ein vorzüg liches Buch erscheinen lassen mit dem Titel: ,L>on Preußens Befretungs- und Ver fassungskampfe. Aus den Papieren des Oberburggrafen Magnus von Vriinneck." (Preis 9,50 .tz, geb. 11 .<(.) Zn diesem Buche hat Herre nicht nur ein treffliches Lebensbild jenes wackeren, unermüdlichen, idealistisch gestimmten, aber stets mit Rücksicht auf die Reali täten des Daseins handelnden Vorkämpfers für eine preußische Verfassung gegeben; er hat auch die von Brünneck verfaßten Lebenserinneruimen, sowie eine Anzahl Briefe, Denkschriften und Roden veröffent licht und gestattet damit dem politisch wie historisch interessierten Leser einen tiefen Blick in das Wesen dieses seltenen Mannes. Magnus von Brünneck hat den Zusammenbruch und die Erhebung Preußens als Offizier des Blücher- schen Husarenregiments miterlebt, hat nach dem Friedensschluß in seiner ostpreußilchen Heimat mit staunenswerter Umsicht für die Hebung und Kräft,- guna der schwer heimgesuchten Landwirtschaft ge wirrt und hat sich auch mit außerordentlicher Reg samkeit am öffentlichen politischen Leben beteiligt. Den Höhepunkt seines Lobens und seiner politischen Betätigung bildet das an Hoffnungen, Stürmen und Enttäuschungen so reiche Jahrzehnt von 1810 dis 1850. Er war zum Führer der preußischen Adeligen, die in bewußtem Gegensatz zu den Nichts-als-Zunkern vom Schlage eines v. d. Marwitz den Strömungen ihrer Zeit tiefes Verständnis entgegenbrachten und deshalb auf einen verfassungsmäßigen Ausbau des Preußischen Staates im Sinne Steins drängten, durch Herkunft und Erziehung, vermöge seiner gesellschaft lichen Stellung nicht minder wie vermöge seiner geistigen Gaben geradezu bestimmt. Sein Vater, Wilhelm Magnus von Brünneck, eine kernige Soldatengestalt aus den Ruhmestagen Friedrichs des Troßen, hatte sich als Mann von ge sundem Menschenverstand, weltschauendem Blick und scharfer Urteilskraft bewährt. Er zeichnete sich durch gerechte Behandlung seiner Soldaten aus und hob, noch lange vor der großen Reformgesetzgebung, dem Beispiele des Königs folgend, aus seinen Gütern freiwillig die Erbuntertänigkeit auf. Der Sohn Magnus, der jüngere von zwei Brüdern, ward seinem Vater sehr wesensähnlich. Von ihm hatte er die „Tharakterfestigkeit und Geradheit, das menschliche Mitgefühl und die Gemütstiefe, die Abwesenheit aller Standesvorurteile und auch den Humor." Zn Königsberg widmete sich der 1786 geborene Magnus zusammen mit seinem älteren Bruder eifrig wissen schaftlichen Studien, bevor er sich dem Waffenhand werk zuwandte. Von 1802 bis 1810 nahm er an den Streifzügen der Blücherschen Husaren teil, dann schied er vom Heeresdienst um seine Güter zu be wirtschaften. Roch einmal riefen ihn die Ereignisse der Zeit ins Heer zurück. Ruhmvoll beteiligte er sich an der Errichtung und Führung der Landwehr. Dann, nach dem Ende der korsischen Herrschaft, wandte er sich ausschließlich der Bewirtschaftung seiner Bellichwitzer Güter zu. Herre bemerkt in der Lebensbeschreibung fein sinnig: „Eutsherrlichc Tätigkeit ist, wenn sie recht verstanden wird, immer ein aut Teil soziale und politUche Tätigkeit." Eine Ratur, wte Magnus von Brünneck, mußte von vornherein über den land- wirtschaftlichen Bereich hinausstreben, und so wurde schließlich die Vollendung des Steinschen Reform werke», d. h. die Durchführung der Verwaltungs reform auf dem Lande und die Einrichtung einer Volksvertretung, der eigentliche Inhalt der poli tischen und sozialen Forderungen Brünnecko. „Der Befreiungskampf war ihm ein Volkstampf, und die vom Volke gebrachten Opfer an Blut und Gut sicher ten ihm das Recht auf Mitregierung. Zn diesem modernen Verfassungsstaate aber sollte es keine Rechtsunterschiede geben, und so erschienen Brünneck die gutsherrlichen Ansprüche auf Erhaltung des Feu dalismus in hohem Grade unbillig. Die scharfe Wendung gegen alle rechtliche Privilegierung gibt seinem Liberalismus den besonderen Stempel." Gerade diesen gesunden, von Brünneck mit Wärme vertretenen Forderungen widersetzte sich ein großer Teil der adeligen Gutsherren mit aller Heftigkeit, und darum bekämpfte er sie, wie er heute, unter oer- änderten Verhältnissen, das Agrartertum des Bundes der Landwirte bekämpfen würde. Gegen jene Mächte und Kräfte, denen noch heute der orthodoxe Konservatismus ungeschwächte Verehrung bezeigt, gegen die selbstsüchtigen junker lichen Schützer eines absoluten Königtums, gegen die berüchtigte „kleine, aber mächtige Partei", gegen die „vernunftfeindliche, radikalromantische Frömmigkeit" eines Leopold von Eerlach richtete sich sein unerbitt- licher Zorn, und in einem Zeitungsartikel geißelte er die „Geistesbeschränktheit oder jesuitische Unred- Uchkeit", mit der freier predigende Geistliche unter drückt wurden. Auf dem ostpreußischen Provinzial landtag, von einer Schar gleichgesinnter Politiker umgeben, arbeitete Brünneck, zielbewußt und be- sonnen zugleich, auf stetigen Fortschritt auf dem Wege zur Verfassung?- und Derwattungsresorm hin. Schon 1813 regte er in Königsberg die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit an. Als 1847 das königliche Patent erschien, das den Vereinigten Landtag einberief, schien er am Ziel seiner Wünsche. Stark und richtungbestimmend ist seine Beteiligung an den Verhandlungen der preußischen Liberalen über ein einheitliches Vorgehen auf dem Vereinigten Landtage. Ob freilich die von den Ost preußen betriebene und bezeigte Mäßigung dem Liberalismus und weiterhin dem Staatsganzen dien lich war, ist stark zu bezweifeln. Die Revolution ist jedenfalls durch diese Zurückhaltung nicht verhindert worden. Unter den katastrophalen Ereignissen der Revo lution und unter ihren Eindrücken vollzog sich bei Brünneck eine bemerkenswerte Wandlung der politi schen Anschauungen. „Während sein Ringen bisher dem Absolutismus und seinen Verbündeten im Beamtentum und Zunkertum gegolten hatte, wendete er sich nunmehr scharf und jäh gegen die demokratischen Umstürzler, die in unverantwortlicher Rücksichtslosig keit den geschichtlichen Bau des Preußischen Staates gefährdeten!" Er bekennt sich auf dem zweiten ver einigten Landtag als Gegner des „allgemeinen Wahlrechts", und wird, ob dieses Bekenntnisses, von den heutigen Konservativen sicher als der Ihrigen einer in Anspruch genommen. Jedenfalls hat er auf den folgenden Landtagen an dem Ausbau der Ver fassung wacker mitgoarbeitet, und unter seinem leb- * haften Anteil ist dann endlich das Werk vollendet worden. Aber das Auftrumpfen der Reaktion, die es mit ausgesuchtem Geschick fertig brachte, mit der Ver fassung gegen die Verfassung zu regieren, führte ihn wieder zu scharf oppositioneller Stellung zum Zunkertum. Freilich war sein eifervolles Mühen vergeblich. Der fanatische Träger der Reaktion, Leopold von Gerlach, siegte; er wußte die Wioder- herstellung der alten Provinzialstände und die Auf hebung der Landgemeindcordnung durchzudrücken. Der streitbare Magnus von Brünneck verließ das Kampffeld, ohne den Kammcrschuluß abzuwarten: „ohne der Schlußszene des Lug- und Trugspiels pietistisch-romantisch-junkcrlichcr Stupidität und Selbstsucht noch beigewohnt zu haben." Immer ver bitterter wandte er sich vom öffentlichen Leben ab. Zwar wurde er wieder in die Erste Kammer ge wählt, 1855 in das „Herrenhaus" berufen, aber die Teilnahme an den politischen Geschäften machte dem Greise keine Freude mehr. Magnus von Brünneck, der ausgegangen war von der Bekämpfung des Absolutismus und Feuda lismus, der dann zur Abwehr der Demokratie um geschwenkt war, hatte sich in seinen letzten Lebens jahren wieder gegen seine ursprünglichen Gegner gewandt, weil er seiner ganzen Ratur nach mußte. Das dünkelhafte Zunkertum, das wähnte, allein Schützer der staatlichen Grundlagen zu sein, hatte er in der Ersten Kammer 1851 an seinen früheren Ausspruch erinnert: „daß ich und meine gleiclfge- sinnten Freunde konservativer sind als diejenigen, welche sich rühmen, vorzugsweise konservativ zu sein, wil wir von jeher nach dem Vorbild des Sir Robert Peel für rechtzeitige Reformen gestimmt haben, um solchen traurigen Krisen, wie wir sie im März 1848 erlebt haben, vorzubeugen." Die in diesem Satze niedergelogte Anschauung rechtfertigt aber doch die Behauptung, daß Magnus Brünneck ein liberaler Mann gewesen ist, der Hellen Blickes die Zeichen seiner Zeit verstanden und ihre Ansprüche zu be friedigen gesucht und gewußt hat. Daß nicht nur aus politischen Berechnungen heraus, sondern auch auf Grund kühler historisch-kritischer Untersuchung diese Behauptung als erwiesen zu gelten hat, ist das verdienstliche Werk Paul Herres. Or. 2).. 0. Erinnerungsfeste. (Zuschrift.^ Vor einiger Zeit erörterte das „Leipz. Tagebl." in einem Leitartikel die Frage, ob es wohl ange messen wäre, wenn Gemeinden oder Verbände ehe mals Königlich Sächsischer Landesteile, die vor 100 Zähren an Preußen fielen, jetzt die Jahr- hund erterinner ung festlich begehen würden, und beantwortete diese Frage in verneinendem Sinne. Der erwähnte Artikel ließ die Besorgnis erkennen, daß öffentlich« Feiern im preußischen Sachsen von höheren Behörden unterstützt oder wohl gar durch Anwesenheit von Mitgliedern des Herrscherhauses betont werden könnten. Ich halte diese Möglichkeit für gänzlich ausgeschlossen, auch in gleichliegciiden Fällen von feiten anderer Bundesstaaten. Es ist mir z. B. nicht erinnerlich oder zur Kenntnis gekommen, daß etwa Bayern die 100jährige Zugehörigkeit von Ansbach und Bayreuth zu seinem Königreiche in solcher Weise gefeiert hätte, was für Preußen kaum weniger peinlich hätte sein müssen. Das Deutsche Reich als Bundesstaat, dessen Mit- glieder sich ihr jetziges Gebiet gegenseitig garantiert haben und nunmehr auf Gedeih und Ungedeih für alle Zeiten miteinander verknüpft sind, kann im Bereiche seiner Grenzen nicht mehr den Gebiets verlust. den ein anderes Mitglied in der Vergangen, heit da oder dort erlitten hat, als eine Mehrung des einzelstaatlichen Besitzes so feiern, daß die breitere Oeffentlichkeit davon berührt wird. Das verstieße gegen die einfachsten Gepflogenheiten politischen Taktes und auch gegen alle politische Klugheit, weil es doch nur den Bundesbruder verletzen konnte und dcnc Auslande eine eigenartige Meinung über den Begriff „Deutschland" beibringen müßte. — Was in»be,ondcre Preußen und seine Regierung seit Schaffung des Deutschen Reiches anlangt, so wird man ihm kaum nachsagen können, daß es dem Ge fühle der Bundesgemeinlchaft in ähnlichem Betreff irgendwann und -wie etwas schuldig geblieben wäre. Richt so einfach wie in. E. hier liegt der Fall in bezug auf die Kebietsoerfchiebungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten. Da ist das volitisch Richtige und Kluge weniger leicht zu finden; da wird es wesentlich darauf ankommen, ob die Bewohner des gewonnenen Gebiets die Ucber- nahme in den anderen Staatsvcrband als einen Segen empfunden haben oder nunmehr empfinden. Beschränkung der Feier erscheint aber auch da jeden falls geboten; sie ist. soviel ich beobachtet habe, in Schleswig-Holstein klugerweise geübt worden. Für Elsaß Lothringen sind ja im Zahre 1921 solche Feiern wobl kaum zu — befürchten! Zn diesen, Zusammenhänge sei noch der Freude Ausdruck gegeben, daß eines Bismarck Klugheit uns davor bewahrt hat, daß in zwei Zähren deutsche Lande dem benachbarten und verbündeten Oesterreich gegenüber vor die vom „Leip.z. Tagebl." behandelte Frage gestellt wären. So wird es uns leichter werden, die bevorstehende 50jährige Erinnerung an 18lii» ohne Verletzung unseres Gegners von damals, unseres Freundes von heute, schlicht und einfach zu feiern zwar, aber doch nur im engen Kreise, etwa von Militärvcrbänden, kurz mit Zurückhaltung. Damit komme ich schließlich auf die eigentliche Frage in dem Sinne zurück, daß örtliche Feiern da. wo ein« Freude am gegenwärtigen engeren Vater land« aus Anlaß eines ganzen oder halben Jahr hunderts der Zugehörigkeit vorherrscht, von den Nachbarn und ehemals Beeinträchtigten nicht als Kränkung empfunden werden dürfen. Sehnt man in Reuckmtel oder Bayreuth sich nicht nach vreußischer, in Orb nicht mehr nach bayrischer Herrschaft zurück, so möge man dort getrost der Freude über die neue Zugehörigkeit Ausdruck geben. Auch im Königreich Sachsen wird man keine Bitterkeit empfinden, wenn Wittenberg oder Bitterfeld für sich feiert. Größere, öffentliche Veranstaltungen, die die allgemeine Auf merksamkeit auf sich ziehen, müssen aber unter- 0!- Mr Kami man nicht nttlansrn. Durch vieles Arbeiten und einseitige, mangelhafte Ernährung sehr nervenschwach geworden, hatte ich unter schlechtem Schlaf, Unlust zu jeder Tätigkeit, besonders nach dem Aufstehen, sehr ärgerlicher Gemiitsstimmung und schwache ständig zu leiden dis ich aufZhr Bioson auf- mich in Kürze wieder zu einem fröhlichen, lebensfreudigen Menschen machte. Hch Thamm, Proskau lKr. Oppeln). Unterschrift beglau- b,gt:-. 1.1914. Der Bürgermeister. Bioson, dasPaket, mehrere Wochen ausreichend, 3.— in Apotheken, -Serien. Verlangen Sie vom Viosonwcrk, Frank furt (Main) 40, Gratisprobe und Broschüre. Kücken mü K/esei. Ku/ srüe/« /7aid/e/cL . . AL Z Kammaa/m. /acke mL «ZeLLn/kE/» 1)7. LÜmE/re Lac/ren Kral aus /e/r? guten uew^beLet /c/rokü/c/ren wcEoAe/r LE Ak. /?/^7 7/?/^ ^llsk/c/nkad/c^caLkoZ- / /en / O /ZE/Za/H/sem doae/'-coak Ak / //?7^7// ^7 //?/ E p/nk/A/rea Leme- > 7 ^(-7/ //o/Zen/SllmmKüne-mü Kaa/an-Ä/McAr llnck K/eseZ, /M cm Lrns AL /ckLz//ene KasKrn/a/M aus ^ec/Lcg. P/ra/ua/WoAen Ak. Kammgarn m/k ^o/kek^asen. /acke all/ <Zc/cken/e?se VT. . "" Zacke all/ kc/ke? kka/k/eLke. <Zc/r/reLke/«lle/'a/'L>eüllns AL / O. OL ^krL/r TVea/reüea kr in enirüQbenc/Ln AnHLr/r/'llnse/r