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o. 9. iere Bi adigur- en, ut' ige, du ?r Lins ist a» ing de rwähi. ! • Stell die bl it ruhi. modeii 1 ordr 1 ord: 1 rg, d' Leben* ihr Ve! ch no< er ns> ! ern <1 Unf mit d< Nam' ndt a’ Zuruf lat zl restift’ iden i lier & bloss« 1 Sherr für gt sei Intet Berl’ Inte ■tgebe nifor» hande' irt wir 1 Arbeit eht z' ilung< Gang herig f öhun hin V Weid liefe ettcb f *rs 1 i'be toure* 1 .846 » liiros für gen. Leipzig, 5. März 1919. 10. XXXIV. Jahrgang. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textil-lndustrie, Leipzig, Brommestr. 9. A B c D D E Waschlohn. Docken Kriegsware Wickel Docken Kriegs wäre Wickel für Roll./Spul. zu (Schmutzwolle) kg Rohgewicht TI Docke Wickel § tritt Diese Bekanntmachung Kraft. 100 100 100 100 100 100 1000 200 200 1000 Schafhalter ihren entsprechend den 1 1 1 1 1 1 1 Orsan der Norddeutschen Textil- Berufsgenossenschaft. 1OO 100 100 100 100 100 . 1 . 2 . 3 . 4 . 5 . 10 . 15 . 20 . 25 Schafbestand von Schaf . . . Schafen . . 1000 m 200 in 200 m 1000 m 20 gr 20 gr 5 gr zuzüglich einer Prämie von ;3,— Jt für Wollschürige Edelmerinowolle Mk. 1,14 , -,40 , -48 , 1,87 , —,56 , -,65 » -20 Nr. 40 „ 30 u. 36 , 30 u. 40 , 30—70 » 12 . 24 *) Es wird darauf hingewiesen, daß die oben stehenden Preise von der Kriegs-Wollbedarf-Aktiengesellschaft nur für Gegenstände erster Sorte ge zahlt werden dürfen. Für mindere Arten werden entsprechend niedrigere Preise gezahlt. Orsan der Sächsischen Vextil - Berufsgrenossenscliaft. Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle zur Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Preise für Baumwollnähfäden sowie baumwollene Strick- und Stopf garne. Vom 18. Februar 1919. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbe- kleidürigsstelle vom 22. März 1917 in Fassung der Abänderungsverordnung vom 10. Januar 1918 (Reichsanzeiger 1917 S. 257, 1918 S. 16) wird folgendes bestimmt: m m m m 20 gr 20 gr 5 gr § 1. Die Preise des § 2 der Bekanntmachung der Reiehsbekleidungsstelle, betreffend Preise für Baumw’ollnähfäden sowie baumwollene Strick- und Stopfgarne vom 1. Februar 1919 (Reiehsanzeiger Nr. 28) werden wie folgt geändert: unter a) Organ der Vereinigung: Sächsischer Spinnerei-Besitzer. AAAA AAA AA A bis B B bis C Nr. 40 , 30 u. 36 , 30 u. 40 , 30-70 . 12 . 24 zu 1000 m . 200 m , 200 m , 1000 m , 20 gr . 20 gr , 5 gr Nr. 40 , 30 u. 36 , 30 u. 40 „ 30-70 . 12 . 24 bis D bis E für 1 kg II. § 12. Freigabe. An Schafhalter werden hiermit, ohne daß es eines besonderen An trags bedarf, zum Zwecke der Selbstversorgung aus dem jährlichen Schur anfall der im eigenen Besitz befindlichen Schafe folgende Mengen Rohwolle (Schmutzwolle) freigegeben: bei einem 1 2 4 7 10 § 7. Die Kriegs-Wollbedarf-Aktiengesellschaft in Berlin SW 48, Verl. Hede mannstr. 3, wird für das nach § 5 festgestellte Verkaufsgewicht rein gewaschener Wolle dem Verkäufer folgenden Übernahmepreis*) zahlen: I. Soweit er Schafhalter ist, für Feinheit 2. mit dem 19. Februar 1919 in Sächsische Textil-Berufsgeiiosseiiscliaft» Der Vertrauensmann des 39./40. Bezirks, umfassend den Amtsgerichtsbezirk Crimmitschau, Herr Alfred Wagner, i. Fa. A. & W. Wagner, Crimmitschau i. Sa. ist aus dem Felde zurückgekehrt. Unfallanzeigen usw. sind deshalb künftig wieder Herrn Alfred Wagner zuzustellen, nicht mehr seinem Vertreter, Herrn Alfred Theilig, Neukirchen/PL, dem wir für die bisherige Stellvertretung besonderen Dank aussprechen. Leipzig, den 22. Februar 1919. Der Vorstand der Sächsischen Textii-Berufsgenossenschaft. Mk. 79,20 für 100 Roll./Spul. „ 27,30 , 32,75 „ 129,70 , 38,40 . 45,20 , 13,40 Bekanntmachung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung, betreffend Nr. F. R. 470/2. 19. KRA. . , Im Auftrae-e des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes angeordnet: Artikel I. , In de 5 Bekanntmachung Nr. W. I- 1771/5. 17. KRA., betr. Beschlag nahme und B estandserhebung der deutschen Schafschur und des WoHgefalles bei den deutscheu Gerbereien vom 1. Juli 1917, er halten die §§ 7 und 12 f 0 ] gende Fassung: 3— 5— 8— 11— 50 51—100 100—200 mehr als 200 Die Freigabe erfolgt unter der Bedingung, daß die sonstigen gesamten Anfall an Wolle von eigenen Schafen Anordnungen dieser Bekanntmachung zur Ablieferung bringen. Im übrigen können Anträge auf Freigabe nach Ablehnung eines An kaufs durch die Kriegs-Wollbedarf-Aktiengesellschaft (§ 6) für die abge- Mk. 91,10 für 100 Roll./Spul. zu . 31,40 — . 37,70 , 149,15 44,15 52,— 15,40 Wochenberichte Handelsteil der Leipzioer Monatschrift für Textil-lndustrie A O Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. •’ Handelsblatt Allgemeine Zeitschrift für die Textil-lndustrie Begründet 1884 in LEIPZIG. für die gesamte Textil-Branche. vormals „Die Textil-Zeitung“. Fachzeitschrift für die IVoll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufaktunvarenliandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. 25,20 23,60 22,— 20,80 . . 19,60 . . 18,40 . . 17,20 . . 16.— . . 15,— . . 14,— . . 13,— . . 12,— weißgewaschene Wolle einschließlich soweit er nicht Schafhalter ist: den gemäß den unter I getroffenen Bestimmungen festgesetzten Ubernahmepreis zuzüglich 3 v. H. Die zu zahlenden Preise werden von der Kriegs-Wollbedarf-Aktien gesellschaft unter Zuziehung einer Sachverständigenkommission festgesetzt. Die Kriegs-Wollbedarf-Aktiengesellschaft wird auf diese Preise vor endgül tiger Regelung eine Abschlagszahlung gewähren. 1917 er u. 18 er Untergarn Mattgarn Obergarn Obergarn Strickgarn Doppelgarn Stopfgarn unter b) 1917er u. 18er Untergarn Mattgarn Obergarn Obergarn Strickgarn Doppelgarn Stopfgarn unter c) 1917 er u. 18 er Untergarn Mattgarn ’ Obergarn ’ Obergarn .Kriegsware“ Strickgarn , Doppelgarn . Stopfgarn _ Geschäftsstelle u. Verlag: LtlPZIO, Brommestr. 9, Ecke Johannis-Allee. | ^terausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Fernsprech-Ansohluß Nr. 1058. I| Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch und bilden den Handelsteil der „Leipziger Monat schrift für Textil-Industrie. — Der Preis für die „Leipziger Monatschrift für Textil-lndustrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den Beiblättern: Muster-Zeitung und Mitteilungen aus und für Textll-Berufsgenossenschaften beträgt für Deutschland und Öster reich-Ungarn pro Halbjahr Mk. 8,—, für die übrigen Länder pro Halbjahr Mk. 12,50. Die „Wochenberichte“ können zum halbjährlichen Preise von Mk. 7,— für Deutschland u. Österreich- Ungarn, für die übrigen Länder zum halbjährlichen Preise von Mk. 10.— bezogen werden. In der deutschen Post-Zeitungspreisliste sind die Monatschrift nebst Beiblättern (auf Seite 203) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-lndustrie“, die Wochenberichte (auf Seite 369) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-lndustrie“ eingetragen. DieBeiwrgs-Gebühren sind im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt derselbe als fort estehend. — Die In sertions-Gebühren betragen pro Petitzeile (zirka 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 70 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif — Beilagen nach feststehendem Tarif.