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Prämiirt auf; der Weltausstellung in Chicago 1893 mit der Preismedaille. Prämiirt auf der Landesausstellung in Troppau 1893 mit der goldenen Medaille. No. 4. XII. Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 27. Januar 1897 Handelsblatt der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie womit verschmolzen die Fachjournale: Allgemeine Zeitschrift für Textil-Indust Wochenschrift für Spinnerei d. Weberei. I Die TextiS-Zeitniig. Begründet 1884 in LEIPZIG. | Begründet 1890 in BERLIN. Handelsblatt für die gesammte Textil-Branche. Fachzeitschrift für die W ollen-, Baumwollen-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-IndusCirLe?,^. für den Garn- und Manufacturwaarenhandel, sowie die Tuch- und Confectionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit vollständiger Quellen«nyabe gestattet. Organ des Vorstandes der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft. Organ der Vereinigung Sächsischer Spinnerei - Besitzer. Organ für Wollkämmer und Kammgarnspinner. Redaktion, Expedition, Verlag: LEIPZIG Johannis-Allee 1. Herausgeber und Eigenthümer: Theodor Martin in Leipzig. Fernsprsch-Anschl.: Amt I, 1058. Telegramm-Adresse: Reda.Kteur Martin, Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch als Beiblatt zur „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ und bilden den Handelstheil der letzteren. — Der Preis für die „Leipziger Monat schrift für Textil-Industrie“ nebst deren Beiblättern: 1) Wochenberichte, 2) Muster - Zeitung, mit zahlreichen Mustercompositionen und Stoffproben (Nouveautes), und 3) Mittheilungen aus und für Textil-Berufsgenossenschaften beträgt für das Deutsche Reich und Oesterreich - Ungarn pro Halbjahr nur M. 8,— resp. fl. 5,— ö. W., für die übrigen Länder M. 9,—. Die „Wochenberichte“ können auch allein (ohne die Monatschrift) bezogen werden zum halbjährlichen Preise von M. 5,— für Deutschland und Oesterreich-Ungarn und M. ß,— für die übrigen Länder. Bestellungen nehmen an: Die Expedition der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie in Leipzig (Johannis-Allee 1), sämmtliche Buchhandlungen des In- und Auslandes, sowie die deutschen Pöstanstalten. (Im Post-Zeitungskataloge sind die Monatsch rift nebst Beiblättern unter No. 4242, die Wochenberichte unter No. 7778 eingetragen) — Die Abonnementsgebühren sind prä- numerando zahlbar. Wenn ein Abonnement spätestens 1 Monat vor Schluss des Halb jahres nicht gekündigt wird, gilt dasselbe als fortbestebend. — Die Insertionsgebühren be tragen pro Petitzeile (ca. 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 40 Pfennig. Beilagen werden zum Preise von M. 12.— pro Tausend angenommen. Sächsische Textil-Berufsgenossenschaft. Von den Genossenschaftsmitgliedern sind die in § 71 des Unfall-Versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 angeordneten Lohn- und Gehaltsnachweisungen für die in ihren Betrieben beschäftigten Personen auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1896 bis längstens am 11. Februar 1897 dem Vorstande einzureichen. Die vorgeschriebenen Formulare für die Nachweisungen wurden an die Genossenschaftsmitglieder versendet; sollten Mitglieder die Formulare nicht erhalten haben, so können letztere von der Verwaltungsstelle der Genossenschaft (Leipzig, Schreberstrasse 11) nachgefor dert werden: keineswegs aber befreit der Nichtempfang der Formulare von der Pflicht zur rechtzeitigen Einreichung der Lohnnachweisung. Versäumniss der Einsendefrist hat Einschätzung durch den Vorstand zur Folge und zieht, wie die Einreichung von Nachweisungen mit unrichtigen thatsächlichen Angaben, die in §§ 103 bezw. 104 des [Inf.-Vers.-Ges. vorgesehenen Strafen (300 bezw. 500 Mark) nach sich. Leipzig, den 27. Januar 1897. Der Vorstand der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft: I,. OflTermani», Vors. Dr. jur. Ixöhner, Dir. Zur Wiedereinführung des Zolles auf Roh wolle in den Vereinigten Staaten. Zu diesem Zollproject, dessen Ausführung na" turgemäss den Export wollener Webwaaren nach Amerika in gewissem Grade günstig beein flussen würde, schreibt die heut bei uns eingetroffene N e w Yorker Handelszeitung vom 16. ds. Mts.: ”^‘ e Kreisen der hiesigen Importeure von VV ollenwaaren wie Vertreter heimischer Fabrikanten voiheuscliende Ansicht betreffs der bevorstehenden Aendeiung des Zolltarifs für Rohwolle und Wollen- waaren geht, nach Aesserungen hervorragender Ver treter der Branche, dahin, dass die Wiederein führung eines Einfuhr-Zolles auf Roh wolle als unvermeidlich erscheint. Dass der zollfreie Import des Rohmaterials sich für die hie sige Wollwaaren-Industrie als sehr werthvoll er wiesen hat, wird seitens der Fabrikanten nicht ge leugnet, unter gegenwärtigen Umständen scheint sich dieser Vorzug jedoch nicht aufrecht erhalten zu lassen. Bekanntlich kommen bei der Frage direct entgegengesetzte Interessen in Betracht. Eine un vei hältnissmässig hohen Schutz gewährende larif- Maassregel hätte im Congress wenig Aussicht auf Annahme, anderseits darf jedoch auch ein so wich tiger Industriezweig, wie es die Wollzucht für zahl reiche westliche Staaten ist, etwa im Interesse der Fabrikanten des Ostens, nicht unberücksichtigt bleiben. Die Fabrikanten sind daher auch, wie aus den vor dem Congresskomitee in letzter Woche ab gegebenen Erklärungen ersichtlich, damit einver standen, dass die Wolleinfuhr mit einem mässigen Zolle belegt werde. Sie glauben an die Berechtigung einer Schutz zollpolitik und sind willens Opfer zu bringen, damit diese Politik solchen Produkten zu Gute komme, die des Schutzes gegen die Ausland-Concurrenz be dürfen. Und dass die Wollzucht-Industrie der Ver. Staaten unter der Wirkung des Wilson-Tarifs grossen Schaden erlitten hat, ist zweifellos, soll sich doch die Zahl der Schafe im Lande seitdem zur Rate von drei Millionen per Jahr vermindert haben. Wie der Vertreter der Wollzüchter vor dem Con- gress-Comitee behauptete, beziffert sich der Ver lust der Wollzüchter des Landes aus der freien Wolleinfuhr für die letzten drei Jahre auf die enorme Summe von Lstrl. 178000000. Natürlich wehren sich die Fabrikanten jedoch gegen die extremen Forderungen der Wollzüchter, und ist es eine Thatsache, dass je höher der Einfuhrzoll auf Rohwolle gesetzt wird, um so grösser wird die Schwierigkeit für den hiesigen Fabrikanten, sich gegen die Ausland-Concurrenz zu behaupten. Für die Herstellung besserer Waaren ist er auf ausländ- ischesRohmaterial angewiesen. Durch einen hohen Zoll wird er jedoch nicht nur in der Aus wahl der nöthigen Sorten beschränkt, sondern gleich zeitig wird dadurch auch eine Preissteigerung solcher Sorten, deren Einfuhr der Tarif noch zulässt, her beigeführt, da die hiesige Nachfrage sieh dann auf diese koncentrirt. Der ausländische Fabrikant da gegen, der keine solche Beschränkung in der Aus wahl des Rohmaterials kennt und dasselbe in bester Weise zu verwerthen weiss, wäre im Stande, im hiesigen Markt dem heimischen Produkt um so er folgreichere Concurrenz zu machen, je höher die hiesige Einfuhr von Rohwolle besteuert wird. Abgesehen davon, dass sich das Bestreben dar auf richtet, eine Tarifmaassregel zu formuliren, die Aussicht hat, Gesetzeskraft zu erlangen, ist auch allerseits der Wunsch vorhanden, dass der neue Tarif berechtigten Ansprüchen derart Genüge thut, dass der Tarif-Agitation für längere Zeit damit ein Ziel gesetzt werde. Das Land hat stabile Verhält nisse nöthig, damit Handel und Industrie sich guter und dauernder Entwickelung erfreuen können, ohne durch Besorgniss vor neuen Tarif-Aenderungen be unruhigt zu werden. Um das zu erreichen, wären