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Nr. 26. XXXIII. Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 26. Juni 1918. Handelsteil der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie Cf Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. Handelsblatt Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in Leipzig. für die gesamte Textil-Branche. vormals „Die Textil-Zeitung“. Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenliandcl, sowie die Tuch- und Konfektionshranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. LEIPZIG, Brommestr. 9, Ecke Johannis-Allee. j| Herausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Fernsprech-Anschluß Nr. 1058. Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch und bilden den Handelsteil der „Leipziger Monat schrift für Textil-Industrie“. — Der Preis für die „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ znit den vierteljährlich erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den Beiblättern: Muster-Zeitung und Mit teilungen aus und für Textil-Berufsgenossenschaften beträgt für das Deutsche Reich und Öster reich-Ungarn pro Halbjahr Mk. 8,—. Die „Wochenberichte“ können zum halbjährlichen Preise von Mk. 7,— für Deutschland u. Österreich-Ungarn bezogen werden. DieBezugs-Gebühren sind im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vorSchluß des Halb jahres nicht gekündigt wird, gilt derselbe als fortbbstehend. — Die Insertions-Gebühren be tragen pro Petitzeile (zirka 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum einschließl. Teuerungs zuschlag 50 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif. — Beilagen nach feststehendem Tarif. - Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger MonatSCtirtft für Textll-IndllStrle, Leipzig, BrommSStF. 9. unsere ^eser/ Mit der vorliegenden Nummer 26 schließt das I. Halbjahr des laufenden Jahrgangs unserer Fachzeitschrift, und wir bitten unsere Leser, welche unser Blatt durch die Post oder eine Buchhandlung beziehen, um gefl. sofortige Erneuerung des Bezugs, damit in der Zustellung des Blattes keine Unterbrechung entsteht. Unsere Postbezieher seien noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Postämter Zeitungen nur dann ununterbrochen weiter liefern, wenn die Bezugs-Erneuerung vor Ablauf des Viertel jahrs erfolgte; geschah letztere nach Ablauf des Vierteljahrs, so liefert die Post die im neuen Vierteljahre bereits erschienenen Nummern nur gegen Entrichtung einer besonderen Gebühr von 10 Pfg., und zwar nur auf ausdrückliche Bestellung, nach. Bei denjenigen Beziehern, welche unsere Fachzeitung unmittelbar durch unsere Geschäftsstelle unter Kreuzband erhalten, nehmen wir die Fortsetzung des Bezuges an, wenn uns eine Abbestellung nicht zugegangen ist, Leipzig, 25. Juni 1918. Die Geschäftsstelle. Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Verbandwatte aus baumwollenen Spinnstoffen. Vom 30. Mai 1918. Auf Grund der §§ 1 und 2 der Bundesratsverordnung [über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 in Fassung der Abänderungs verordnung vom 2. Mai 1918 (Reichs-Gesetzbl. 1917 S. 257, 1918 S. 384) wird folgendes bestimmt: Die Versorgung der Krankenanstalten und der eine eigene Verband stoffniederlage unterhaltenden Krankenkassen mit Verbandstoffwatte aus baumwollenen Spinnstoffen erfolgt in gleicher Weise durch die Reichsbe- kleidungsstelle wie die Versorgung mit baumwollenen gewebten, gewirkten oder gestrickten Verbandstoffen. § 2. Die Reichsbekleidungsstelle (Abteilung B für Anstaltsversorgung) be stimmt, in welchem Umfange den Verbandwattefabrikanten für besondere Zwecke Verbandwatte freigegeben wird. § 3. Die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 1. Dezember 1917 über baumwollene Verbandstoffe (Reichsanzeiger Nr. 285) sowie die seither ergangenen Ausführungs-, Ergänzungs- und Abänderungsbekanntmachungen finden auf Verbandwatte aus baumwollenen Spinnstoffen sinngemäße An wendung. § 4. Die Versorgung der Krankenanstalten durch die Reichsbekleidungs stelle und der Apotheken sowie der wie Apotheken zu beliefernden Klein händler und Großverbraucher durch die Hageda (Verteilungsausschuß für baumwollene Verbandstoffe) mit Verbandwatte aus baumwollenen Spinnstoffen beginnt mit dem 1. Oktober 1918. Im übrigen tritt diese Bekanntmachung am 9. Juni 1918 in Kraft. Bekanntmachung. Als Großhandelsfirma des deutschen Wollhandels im Sinne des § 6 der Bekanntmachung Nr. W. 1.1771/5. 17 KRA., betreffend Beschlag nahme und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien, vom 1. Juli 1917 in der abgeänderten Fassung der Nachtragsbekanntmachung Nr. W. I. 1771/1. 18 KRA. vom 25. April 1918 sind weiter nachstehende Firmen zugelasssn worden: F. O. W. Becker & Co., Hamburg 8, Catharinenstr. 5, „Edmundhaus“, Retzmann & Co., Hamburg 1, Posthof, Gustav Selek, Neumünster in Holstein, J. M. Stevenhagen, Hamburg 11, Neueburg 29. Übergangswirtschaft. Der Firma Gebr. Alexander, Bank- und Wollegeschäft, Breslau, sind auf den in Nr. 23 unserer Wochenberichte wiedergegebenen, der „Allgemeinen Produktenzeitung“ entnommenen Artikel „Vorschläge für die Neugestaltung des Geschäfts in der Textilindustrie und ihren Roh stoff bran eben“ neben einer großen Anzahl zustimmender Erklärungen aus der Textilindustrie, dem Großhandel und der Bankwelt auch einige Einwendungen zugegangen, die in folgendem berücksichtigt werden sollen. Einige halten eine Übergangswirtschaft überhaupt für unnötig, sie glauben, das deutsche Wirtschaftsleben sei noch stark genug, um ohne irgend welche behördlichen Eingriffe äuskommen zu können. Diesbezüglich verweist die genannte. Firma auf die Ausführung ihrer Veröffentlichung: es wäre dies ein zu gewagtes Experiment. Die Schwerfälligkeit der Übergangswirtschaft wird durch ihre Vorschläge schon genügend gemildert. Die erwähnte Firma schreibt genanntem Blatt weiter: Die Befürchtung, daß der Ausländer, der auf Reichsmark lautende .Schatzwechsel mit drei- bis fünfjähriger Laufzeit nimmt, dann diese drei bis fünf Jahre in seinem Portefeuille lagern lassen muß und mit diesem Gelde für diese Zeit gesperrt wäre, ist unzutreffend. Diese Schatzwechsel werden an den Auslandsbörsen wie Effekten gehandelt werden, und wir der ausländische Verkäufer sich dieser Art leicht wieder sein Geld darauf beschaffen können. Käufer wären dafür die ausländischen Kapitalisten einerseits und andererseits diejenigen, die Ware 'von Deutschland zu beziehen wünschen; denn die Reichsbank wird diese Schatzwechsel für Rechnung des Reiches aufkaufen und sie den ausländischen Importeuren, die Ware aus Deutschland beziehen, zu diesem Zweck zur Verfügung stellen. Sollte ein Überangebot Von; Schatzwechseln auf den Markt kom men, .so wird der Kurs an den ausländischen Börsen naturgemäß fallen. Die Reichsbank hat es in der Hand, den Kurs zu regulieren oder aber ein größeres entsprechendes Disagio für (Rechnung des Reiches dieser Art einzukassieren. Die Reichsbank selbst würde auch den auslän dischen Importeuren diese Schatzwechsel, je nachdem ihr solches be liebt, diskontieren können. Der weitere Einwand, daß bei 10 Proz. Überdeckung bei Einkauf in Form Von Kriegsanleihe, die der Reichsbank gegeben werden müssen, die Bewegungsfreiheit des deutschen Importeurs stark beeinträchtigt würde, ist richtig; es soll aber gerade darauf hingewirkt werden, daß der deutsche Großimporteur seinen Verdienst jeweils in Kriegsanleihe anlegt und 'somit der Kurs für die Kriegsanleihe stabilisiert wird. Be schränkungen soll sich eben nach Maßgabe seines Vermögens in der Übergangswirtschaft jeder auferlegen zum Nutzen der Genesung der deutschen Staatsfinanzen. Gerade deswegen wurden 10 Proz. Überdeckung in Kriegsanleihe, die auf der Reichsbank deponiert werden sollen, unsererseits vorge- schlagen. Die Behauptung, es wäre ein Risiko, sich so große Summen in Kriegsanleihe hinzulegen, ist nicht stichhaltig ; denn wenn die Kriegs anleihe für den Deutschen nichts! mehr wert wäre, dann wären alle Kapitalsanlagen in Deutschland stark minderwertig, und es ist Pflicht eines jeden Deutschen, nach Maßgabe seines Vermögens die deutsche Finanzwirtschaft zu unterstützen. Die Befürchtung, daß Waren hereinkbmmen könnten, die wir nicht benötigen, ist auch nicht schwerwiegend; denn der Deutsche wird nur das kaufen, was er benötigt, und der Spekulant, der diesbezügliche Artikel hereinbringt, würde bald sein Geld dabei verlieren, wenn er Sachen teuer kauft bezw. zu gar zu teuren Preisen hereinbringt. Will man aber diesbezüglich einen Riegel vorschieben, so hat das Reich das in der Hand, indem es auf derartige Artikel ganz enorme Einfuhrzölle legt, welche als Abwehrmaßregel wirken.