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Nr. 2t XXXIII. Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 22. Mai >9>8. Handeisteil der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie A V Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. Handelsblatt Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in leipzio. für die gesamte Textil-Branctie. vormals „Die Textil-Zeitung“. Fachzeitschrift für die Weil-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenliandel, sowie die Tuch- und Ronfektionsbrauche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textil-IndUStrie, Leipzig, Brommestr. 9. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Verlag: LEIPZIG; Brommestr. 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Fernsprech-Anschluß Nr. 1058. Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch und bilden den Handelsteil der „Leipziger Monat schrift für Textil-Industrie“. — Der Preis für die „Leipziger Monatschrift Für Textil - Industrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den Beiblättern: Muster-Zeitung und Mit teilungen aus und für Textll-Berufsgenossenschaften beträgt für das Deutsche Keich und Öster reich-Ungarn pro Halbjahr Mk. 8,—. Die „Wochenberichte“ können zum halbjährlichen Preise von Mk. 7,— für Deutschland u. Österreich-Ungarn bezogen werden. Die B ezugs-Geb ü h r en sind im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vorSchluß des Halb jahres nicht gekündigt wird, gilt derselbe als fortbestehend. — Die Insertions-Gebühren be tragen pro Petitzeile (zirka 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum einschließl. Teuerungs zuschlag 50 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif. — Beilagen nach feststehendem Tarif. Norddeutsche Textil-Berufsgenossenschaft. An die Herren Vertreter der Mitglieder. Gemäß § 11 der Satzung laden wir die Herren Vertreter der Mitglieder der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft auf Donnerstag, den 30. Mai 1918, 11 Uhr vormittags, zur ordentlichen diesjährigen Genossenschaftsversammlung nach Berlin, Potsdamer Str. 3, II (Ebenholzsaal des Weinhauses Rheingold), ergebens! ein. Tagesordnung: 1. Besprechung des Verwaltungsberichts. 2. Prüfung und Abnahme der Rechnung für das Jahr 1917, Beschluß über die Erteilung der Entlastung an den Vorstand. 3. Beschluß über Niederschlagung uneinziehbarer Beiträge. 4. Wahl des Ausschusses zur Vorprüfung der Rechnung für das Jahr 1918. 5. Besprechung des Berichts über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften im Jahre 1917. 6. Beschluß über eine Erhöhung der satzungsmäßigen Reisegebühren und Tagegelder für die Mitglieder der Genossenschaftsorgane und für die Vertreter der Versicherten. 7. Endgültige Feststellung des Haushaltplans für das Jahr 1918. 8. Feststellung des vorläufigen Haushaltplans für das Jahr 1919. 9. Ausdehnung der Versicherungspflicht für Betriebsbeamte. 10. Verlängerung der Gültigkeit des Gefahrtarifs um 1 Jahr. 11. Sonstiges. Vertreter, die am Erscheinen behindert sind, werden ersucht, diese Einladung nebst den ihr folgenden Vorlagen möglichst frühzeitig an den Stellvertreter abzugeben und uns von der Abgabe zu benachrichtigen (§11 Absatz 5 der Satzung). Berlin, den 14. Mai 1918. Der Vorstand. Herrn. Weber, Geheimer Kommerzienrat, Der VerwaltungsdireKtor Vorsitzender. Marcus. Bekanntmachung, betreffend Großhandelsfirmen des deutschen Wollhandels. Als Großhandelsfirmen des deutschen Wollhandels im Sinne des § 6 der Bekanntmachung W. 1.1771/5.17. K. R. A., betreffend Beschlag nahme und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Woll gefälles bei den deutschen Gerbereien vom 1. Juli 1917 in der abge änderten Fassung der Nachtragsbefcanntmachung W. 1.1771/1.18. K.R.A., vom 25. April 1918 werden nachstehende Firmen bezeichnet: S. Abel, Cöln a. Rhein, B. Bernhard, Berlin NO. 18, Landsberger Str. 91, Fuhrmann G. m. b. H., Berlin C. 25, Alexanderstr. 43, W. Karger, Berlin W., Xantenerstr. 3, Joh. Lange Sohns Wwe. u. Co., Bremen, Lehmann, Sonnenberg u. Co., Leipzig, Harry Maas, Berlin C., Prenzlauerstr. 35, Maschler u. Co., Breslau IH, Ostpreußische Dampfwollwäscherei Aktiengesellschaft, Königsberg i. Pr., Jonas Palmbaum, Hildesheim, Julius Raphael, Posen O. 1, Moritz Rosenbaum, Cassel, Victoriastr. 5, J. Schlesinger sen., Breslau III, S. Schönwald, Berlin 0., Holzmarktstr. 55, C. L. Seiler, Crimmitschau, H. Sonnenberg, Peine, N. u. L. Stiebei, Eisenbach, Marx Strauß, Straßburg i. Elsaß, Herrn. Vater, Magdeburg, Greiner u. Schmidt, Forst i. Lausitz, A. H. Guggenheim, Frankfurt a. Main, Max Hochgesang, Nordhausen a. Harz, Parkstr. 22, H. Katz, Sohn, Cassel, Mosbacher u. Co., Cassel, Emil Rubensohn u. Co., Cassel-Bettenhausen, Eisenberg u. Struck, Berlin C., Burgstraße, Hermann Exner, Hamburg, Max Neumann, Danzig, Strack u. Co., Berlin C. 25, Prenzlauerstr. 27, P. C. Aprath Söhne, Stadthagen, Deutsche Handelsgesellschaft Badt u. Co.. Berlin NW. 21, Alt Moabit 90, Hugo Feibelsohn, Berlin W., Unter den Linden 10, Hermann Schiff Nachf., Leipzig. Bekanntmachung. Als Einkaufsfirma für b<elschl 1 a|g l inahmte rohe Menschen- h'aiarie im Sinne dejsl § 4 'Ziffer 1 d der Bekanntmachung Nr. W. 1.850/11. 17. K. R.A., betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht von gesam melten rohen Menschenhaaren, vom 15. März 1918 sind nachstehende Firmen zugelassen: Chr. Doering, Mühlhausen/Thür.. Margarethenstraße 25, Adam Heinrich, Leinefelde, Philipp Kulimann, Leinefelde, Ferd. Müller u. Co., Inh. Friedr. Hasenmeyer. Berlin W. 35, Potsdamer Hermann Singer, Rothenkirchen/Vogtland. [Straße, Bekanntmachung. Als Sammelstellen zur Ahnahmte beschlagnahm'ter, nicht aufbereiteter Torffaserln gemäß § 4 der Bekanntmachung W. I. 4100/1.17. K. R. A. vom 14. April 1917, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern (Blattscheiden von Eriophorum), sind noch nachstehende Torfwerke zugelassen worden: R. Hicken, Aurich i. Ostfriesland, Johs. Von Beckum, Leer i. Ostfriesland. Das deutsche Forschungsinstitut für Textilindustrie in Dresden. Bekanntlich hat das deutsche' Forschungs -Institut für (Textil industrie in Dresden vor einiger Zeit unter ,der wissenschaftlichen Lei tung des infolge seiner 40 jährigen Forschertätigkeit auf dem Gebiete der Textilindustrie namentlich auch in Fachkreisen hochgeschätzten Geh. Hofrat Prof. Ernst Müller seine Arbeiten aufgenommen, und zwar in Fortsetzung der seit mehr als 50 Jahren bestehenden For schungsstelle für Textilindustrie beim Mechanisch-technologischen In stitut der K. S. Technischen Hochschule zu Dresden. In Erkenntnis der Bedeutung der Textilindustrie für das For schungswesen im allgemeinen und für das gesamte Wirtsch'afts-