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Wocheri chte Nr. 20. XXXII. Jahrgang. Leipzig, 16. Mai 1917. Handelsteil Prämiiert auf der Landesausstellung in Troppau i89@ mit der goldenen Medaille. Prämiiert «i der Weltausstellung in Chicago I8SS mit der Preismedaille. Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie. > Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. I Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in LEIPZIG. | vormals „Die Textil-Zeitung“- Handelsblatt für die gesamte Textil-Branche. Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie, Leipzig, Brommestr. 9. —■ ■ ■■■ ..... . -— .... .. _ Redaktion, Geschäftsstelle u. Verlag: LEIPZIG Brommestraße 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. • Fernsnrech-Anschluß: No. 1058. Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch als Beiblatt zur „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ und bilden den Handelsteil der letzteren. — Der Preis für die „Leipziger Monat- •ohrlft für Textil-Industrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Sonder-Nummern** und den 3 Bei blättern: 1. Wochenberichte, 2. Muster-Zeitung, mit zahlreichen Musterkompositionen und Stoff proben (Neuheiten), und 3. Mitteilungen aus und für Textll-Berufsgenossensohaften beträgt für das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn pro Halbjahr nur Mk. 8,—, für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 10,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. 9,—. Die „Wochen berichte“ können auch allein (ohne die Monatschrift) bezogen werden zum halb jährlichen Preise von Mk. 5,— für Deutschland und Österreich-Ungarn, und zu folgenden Preisen für die übrigen Länder: a) Bel direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 7,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. 8,— Bestellungen nehmen an: Die Expedition der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie it Leipzig, Brommestraße 9 (Ecke Johannis-Allee), sämtliche Buchhandlungen des In- und Aus- landes, sowie die Postanstalten. (Im deutschen Post-Zeitungskataloge sind die Monat schrift nebst Beiblättern (auf Seite 236) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, dU Wochenberichte ohne Monatschrift (auf Seite 433) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen.) Die Abonnementsgebühren sind pränume* rando zahlbar. Wenn ein Abonnement spätestens 1 Monat vor Schluß des Halbjahrei- nicht gekündigt wird, gilt dasselbe als fortbestehend. — Die Insertionsgebühren betragen pw Petitzeile (za. 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 40 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabat* nach Tarif. Beilagen werden nur für die Gesamtauflage angenommen nach feststehendem Tarif. Norddeutsche Textil-Berufsgenossenschaft. An die Herren Vertreter der Mitglieder. Gemäß § 11 der Satzung laden wir die Herren Vertreter der Mitglieder der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft auf Donnerstag, den 31. Mai 1917, 11 Uhr vormittags, zur ordentlichen diesjährigen Genossenschaftsversammlung nach Berlin, Potsdamer Str. 3, II (Ebenholzsaal des Weinhauses Rheingold), ergebens! ein. T aj<esordnung: . 1. Besprechung des Verwaltungsberichts. 2. Prüfung und Abnahme der Rechnung für das Jahr 1916, Beschluß über die Erteilung der Entlastung an den Vorstand. 3. Beschluß über Niederschlagung uneinziehbarer Beiträge. 4. Wahl des Ausschusses zur Vorprüfung der Rechnung für das Jahr 1917. 5. Endgültige Feststellung des Haushaltplans für das Jahr 1917. . 6. Feststellung des vorläufigen Haushaltplans für das Jahr 1918. 7. Besprechung des Berichts über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften im Jahre 1916. 8. Sonstiges. Vertreter, die am Erscheinen behindert sind, werden ersucht, diese Einladung nebst den ihr folgenden Vorlagen möglichst frühzeitig an den Stellvertreter gefälligst abzugeben und uns von der Abgabe zu benachrichtigen (§11 Absatz 5 der Satzung). Berlin, den 9. Mai 1917. Der Vorstand: O. Metzenthin, Königlicher Kommerzienrat, V orsitzender. Der Verwaltungsdirektor: M arcus. Feindliche Kriegswirtschaft in den deutschen Kolonien. Die wenigen zuverlässigen Nachrichten, welche infolge der ängstlich strengen Briefzensur in den von den Engländern und Franzosen besetzten deutschen Kolonien auf Umwegen zu uns gelangen, geben uns ein recht trauriges, aber bezeichnendes Bild von der feindlichen Kriegswirtschaft in dem von uns unter vielen Opfern und Mühen deutscher Kultur entgegen geführten Überseebesitz. An die seinerzeit und auch jetzt häufig noch weit in die Welt hinausgerufene Erklärung der Engländer, daß die den Deutschen abgenommenen Kolonien nie wieder an Deutschland zurückfallen werden, glaubt der Engländer und Franzose jetzt wohl selbst nicht mehr, denn seine Wirtschaft und Verwaltungstätigkeit dort weist deutlich darauf hin, daß er auf ein dauerndes Bleiben in den deutschen Kolonien nicht rechnet. Sonst würde er sich nicht, ohne auch nur das geringste Bedürfnis nach weiterer Kulturarbeit und Kolonisation zu zeigen, einer planmäßigen Aussaugung und Entblößung des Landes von allen seinen in Frage kommenden Werten be fleißigen. Nur in dem Bestreben, die Eingeborenen in unseren Kolonien gegen ihren rechtmäßigen Herrn aufzuhetzen, sie diesem zu entfremden so wie englischen Einflüssen möglichst dauernd Geltung zu verschaffen, sind unsere Feinde äußerst rege. Hierbei spielt vorläufig das eine der beiden be währten britischen Kulturwerkzeuge für die Eingeborenen, das .Zuckerbrot“, die Hauptrolle; die .Peitsche“ kommt zunächst nur dort in Anwendung, wo es gilt, Vorräte von den Eingeborenen zu erpressen oder sie für den Dienst in dem .siegreichen“ englischen oder französischen Heer zu begeistern.“ Wie es unter diesen Umständen in unseren Kolonien, vor allem den größeren afrikanischen, jetzt zugeht und aussehen wird, wenn unsere Gegner dort nach Friedensschluß das Feld räumen, kann man sich lebhaft vorstellen. In Deutsch-Südwestafrika werden die beiden hauptsächlichsten Werte quellen des Landes, Viehbestand und Viehwirtschaft sowie die Diamanten felder bei Lüderitzbucht, nahe am Versiegen sein. Das Vieh wird für den britischen Heeresbedarf geschlachtet oder in die britischen Nachbarkolonien übergeführt sein, und die deutschen Diamanten werden auf dem Londoner Markt als .Union diamonds“ prangen. In Togo, Kamerun und in dem von den Engländern besetzten wertvollsten Teil von Deutsch-Ostafrika werden die dem Urbusch abgerungenen Pflanzungen infolge des Fehlens von Leitung und Aufsicht vernichtet oder verunkrautet, die Betriebe eingestellt sein, da die meisten Europäer deutscher Nationalität außerhalb der betreffenden Kolonien interniert oder als Kriegsgefangene nach Indien verschleppt worden sind. Die vorhanden gewesenen Vorräte an Plantagenprodukten wie Kaffee, Kautschuk, Kakao, Sisalhanf usw., werden verdorben oder vom Feinde weggeschafft sein, auch die irgend zu erfassenden Erzeugnisse der Einge borenen werden verschwunden sein. Da die altangestammten deutschen Handelsfirmen an unseren kolonialen Haupt- und Küstenplätzen englischen Firmen oder deren afrikanischen Filialen Platz machen mußten, denen es nur auf die systematische Ausraubung der fremden Kolonie und das Ver treiben britischer oder indischer Schundware ankommt, so wird auch das gewerbliche Leben dort vollkommen darniederliegen, zumal dem Neger als sonstigem Hauptkäufer wenig Gelegenheit zum Verdienst geboten ist. So wird die feindliche Kriegsmißwirtschaft und die Ueber- leitung in eine vernünftige Friedenswirtschaft in unseren Kolo-