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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 15.04.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19100415013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1910041501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1910041501
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-04
- Tag 1910-04-15
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Monat
1910-04
-
Jahr
1910
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no. April. rge der >elstages merzten- isschuffes ler Voll- gegen tes er- nur noch Dieser ung ge- Entwurf Februar 109 dem gemacht, ischauung 'esent- hen Ber ichte Be Industric g aus. s Bun- er s a g »den, daß Lrhöhung rbürdung >er 10 00Ö lbringung kann." andelstag iftigt hat. rerst un möglichst )iese Far rn In ter- jetzt schon den Fern- n hierfür camentlich ieichspost Gewerbe cher wirk en hinaus ad Eogen- apt nicht sse in an- zlusse, das? ür ein l 50 Pro- t sich hier st andes, die Mchr- nien. Nur dem weib- iczollt hat, des Fern- ieiterkeit.) schte A b - Eine ver- vor den erschrickt, en. 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Bedarf hiernach schon der Gesetzentwurf de» Bundesrats erheblicher Einschränkungen, so must der Deutsche Handelstag den schärfsten Einspruch erhöben gegen Beschlüsse, die im Jahre 1909 von einer Kommission des Reichstage« bei Beratung eines früheren Gesetzentwurfs gefaßt worden sind. Der Deutsche Handelstag spricht die Erwartung aus, daß der Bundesrat solchen Bestrebungen einen un erschütterlichen Widerstand entaeaensetzt." Nach ausführlichen Darlegungen des Referenten Generalsekretärs Dr. Soetbeer, die mit stürmischem Beifall ausgenommen wurden, bittet Präsident Kaemps, um den Eindruck der Ausführungen des Referenten Dr. Soetbeer nicht abzuschwächcn, eine Diskussion nicht stattfinden zu lassen. Die Versammlung beschließt demgemäß. — Daraus werden die Leitsätze einstimmig angenommen. Zum letzten Punkt der Tagesordnung: Auskunstsstelle sür den Außenhandel referieren Hermann Hecht von der Handelskammer Berlin und Generalsekretär Dr Brandt (Düsseldorf). — Der Ausschuß legte hierzu folgende Er klärung vor: „Der Deutsche Handelstag spricht sich dafür aus, daß eine Auskunftsstelle für den Außenhandel von der Reichsverwaltung aus Kosten des Reiches errichtet und verwaltet werde. Dieses Unternehmen soll folgende Gebiete in den Bereich seiner Tätigkeit ziehen: u. die Sammlung von Gesetzen, Verordnungen u. dgl., die sich auf Steuerwesen, Zollwesen, Gewerbe- und Handelsrecht, Patent-, Muster- und Zsichenschutz risw. fremder Staaten beziehen,' h. die Pflege der Statistik, insbesondere der Handels- und Produktionsstatistik fremder Länder: o. die zweckentsprechende Verarbeitung und Nutz barmachung der Konsulatsberichte usw. Auf diesen Gebieten soll eine Auskunftserteilung an die Handelskammern u. dgl. stattfinden." In den Ausführungen der Referenten sowie der darauf folgenden Diskussion macht sich ein ge wisser Antagonismus zwischen den Interessen des Exporthandels und der Industrie geltend. Der Antrag gelangt schließlich mit großer Mehr heit zur Annahme, und zwar mit einem Amendement des Korreferenten Dr. Brandt (Düsseldorf), wonach Gewerbetreibende sich wegen Auskünfte zunächst an Handelskammern und wirtschaftliche Verbände wen den sollen, ehe sie an die Außenhandelsstelie heran treten. Nach Erledigung interner geschäftlicher An- geleaenh iten wurde darauf die Bollversammlung vom Präsidenten Kaempf geschlossen. LüWlcher Lsnütag. Erste Kammer. LS. öffentliche Sitzung. (Nachdruck »erböte».) k. Dresden, 14. April. Präsident Dr. Graf vitztbum v. Eckstädt eröffnet die Sitzung des wie gewöhnlich besuchten Hauses um 12 Uhr. Am Reaierungstische Kultusminister Dr. Beck und Kommissare. Nach Vortrag der Rcaistrande wird ohne jede Dehnte die gesamte, 14 Punkte umfassende Taaes- ardMng in einer reichlichen Stunde erledigt. Man stimmt dem Gesetze, betr. Abänderungen der Pestsionsgesetzc für Geistliche zu und bewilligt nach der Regierungsvorlage die Etatkapitel 93, Evan gelische Kirchen, 95 Tit. 8e, e und k, Seminaranbauten und Arealerwerb in Grimma und Borna, 100 und 101, Stiftungsmäßige und privatrechtliche Leistungen der Staatskasse für Kirchen- und Schulzwecke, sowie allgemeine Ausgaben im Ressort des Kultusmini steriums, 67, Technische Deputation, und 63<i, Landes wetterwarte (Berichterstatter Oberbürgermeister Dr. Beutler-Dresden). Ebenso nimmt da» Haus nach einem Referat des Wirkl. Geh. Rats Dr. Wach-Leipzig den Entwurf eines Gesetzes über Abänderungen des Pfand- leihgewerhes in der F ffung der Zweiten Kammer an. Nachdem noch einige Kapitel des Rechen schaftsberichts aus dem Bereiche des Ministeriums des Innern (Berichterstatter Kommerzienrat Hoefch- Königstein) erledigt worden sind, wendet man sich Petitionen zu. Von dielen bietet aber nur eine all gemeines Interesse. Die des Tierschutzvereins zu Dresden und des Neuen Tierschutzvereins zu Leipzig, betr. das strafrechtliche Verbot der Ver wendung von lebendem Wild bei Hetzjagden. Sie bleibt nach einem Referat des Oberbürgermeisters Dr. Schmidt-Plauen i. V. auf sich beruhen. Zu Beainn der Sitzung wird der vom König an «teile Dr. Pfeiffers zum Mitglieds der Ersten Kammer ernannte Rittergutsbesitzer Dr. A. Becker- Kötteritzsch vom Präsidenten verfassungsgemäß vereidigt. Nächste Sitzung: Dienstag, 19. April, 12 Uhr. Tage ordnung: Etatkapitel und Titel des außer ordentlichen Etats. Zweite Kammer. 60. öffentliche Sitzung. L. Dresden. 14. April. Präsident Dr. Bogel eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 10 Min. Das Haus ist gut besetzt. Die Tribunen sind stark besucht. Am Regierungstische die Minister Dr. v. Otto, Dr. o. Rüger und Graf Vitzthum v. Eckstädt nebst Kommissaren. Sekretär Ander» verliest die Eingänge zur Rcaistrande. Auf der Tagesordnung, in die man dann eintritt, steht als Punkt 1 der Bericht der Finanzdeputa tion L. über Kap. 34 des Etats, Ordenskanzlei. Berichterstatter der Deputation Abg. Anders-Dresden (Natl.) beantragt, bei diesem Kapitel nach der Vorlage die Einnahmen mit 520 die Ausgaben mit 40020 zu bewilligen. Aba. Hettner-Dresden (Natl.): Das Recht, Orden zu verleihen, ist ein Ausfluß der Ehrenhoheit des Königs, als des Staatsoberhaupts, eines von jenen Vorrechten, die ihm von altersher zustehen und zu deren Ausübung ihm der Staat stets die erforder lichen Mittel zur Verfügung gestellt hat. Die größte Mehrzahl meiner politischen Freunde will hieran nichts geändert wissen und wrrd deshalb für den Deputationsantrag zu Kap. 34 stimmen. Abg. Dr. Roth-Burgstädt (Freis.) erklärt im Na men seiner Freunde, wenn die Staatsregierung er kläre, daß für dringende Zwecke keine Mittel zur Verfügung ständen, so könnten sie auch keine Mittel für Ordensauszeichnunaen bewilligen. IZustimmung.) Sie hielten aste Auszeichnungsfähigen für einsichtig genug, diesen Standpunkt zu teilen. Sie würden daher, zumal die Ordensverleihungen einen solchen Umfang angenommen hätten, daß man zu gewißen Zeiten von einem Ordensregen sprechen könne, gegen die Bewilligung des Kapitels 34 stim men. (Beifall.) Leipziger Tageblatt. Tasche verlegt. Bel Händen des Bürger- die den Versicherungen des Ministers ' . vwie Uber Androhung des Mili tärverbots durch Amtshauptleute, wenn Wirte sozialdemokratische Zeitungen nicht abbestellten. Auch hierfür bringt Redner ein großes Material an Einzelfällen bei. Don den Amtshauptleuten würde Boykott bestraft; wenn sie mit dem 8 360 Abs. 11 des Strafgesetzbuchs (grober Unfug) nicht aus kommen zu können glaubten, so erließen sie beson dere Boykottstrasverordnungen. Auch dieser Redner führt Beschwerde über inkorrekte Anwendung des Reichsvereinsgesetzes. Damit gingen die Amtshauptlcute weit über ihre Befugnisse hinaus und setzten sich direkt in Widerspruch zu den Ent scheidungen des Oberocrwaltungsgerichts. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Hähnel-Kuppritz (Kons.) befürwortet das Wohnungsgeld für die Amtsbauptleute in Dresden-N. und Leivzig, damit auch weniger be mittelte Amtshauptleute diese Stellen bekleiden könnten. Das Gespanngeld für die Amtrhauptleute möchte man bcibehalten, ein besseres Fortkommen aebe es nicht. In Beamtenstellen dürfe man keine Diätisten beschäftigen. Abg. Dürr-Leipzig (Freikons.) wünscht ' eine Aenderung des V - Gesetze« von 1835 und ein neues Dekret über die Bezirksverbände (Beifall). Minister Graf Vitzthum v. Eckstädt geht zunächst auf die neulich vom Abg Langhammer zur Sprache gebrachte Nichtaufnahme einer Berichtigung im „Dre»d. Journal" ein. Da« Ministerium Abg. Merkel-Mylau (Natl.) spricht sich ebenfalls dagegen au». Die Ordensverteilungen dienten nur dazu, politisch Stimmung zu machen. Wer im Gemeindeverwaltungsdienst nicht mit seiner Mei nung zurückhält, könne sich so verdient machen wie er wolle, er werde niemals «ine Anerkennung erhalten. Redner erwähnt einen Fall, wo die Ver leihung einer von einem Eemeinderat einstimmig vorgeschlagenen Auszeichnung abgelehnt worden sei, weil nicht ein juristisch gebildeter Bürgermeister den Antrag unterschrieben habe. (Große Heiterkeit.) Er müsse das Kapitel ablehnen. Abg. Hartmann-Bautzen (natl.) ist kein prin zipieller Gegner der Ordensverleihungen und will wenigstens Auszeichnungen für Tapferkeit vor dem Feinde oder Rettung aus Lebensgefahr deibe- halten wissen. Als Pendant zu dem vom Abg. Merkel vorgeführten Falle erwähnt er einen Fall, wo auf einen einwandfrei vollzogenen Antrag über haupt keine Antwort erfolgt sei. Auch er miiffc das Kapitel ablehnen. Abg. Sindermann-Dresden (Soz.): Seine Freunde würden selbstverständlich gegen das Kapital stimmen und hätten nur gewünscht, daß die ganze nationalliberale Fraktion sich auf den Standpunkt des Abg. Merkel gestellt hätte. Seine Freunde könnten es den Steuerzahlern nicht zumuten, für Spielzeug sür große Kinder 40 000 zu bewilligen Abg. Opitz (Kons.): Die Ordensverleihungen seien, wie schon Abg. Hetter gesagt habe, ein Recht der Krone und unterlägen als solche nicht der Kritik des Landtags, der auch im Hinblick auf andere Länder nicht die Mittel für Orden ver weigern könne. Aog. Günther (Freis.) protestiert aus etatrecht- lichcn Gründen gegen diese Auffassung und wieder holt unter Berufung auf die Ausführungen des Abg. Dr. Roth, daß die Freisinnigen das Kapitel ab lehnen werden. Abg. Langhammrr - Chemnitz (Natl.): Wenn die Konservativen die Ordensverleihungen als ein Privatrecht der Krone betrachteten, so wäre es nur logisch, wenn die Kosten der Orden auch von der Krone selbst getragen würden. Tatsächlich würden sie aber vom Lande verlangt, und daher unterstehe ihre Verleihung auch der Kritik des Landtags. Nach einer tatsächlichen Berichtigung des Abg. Hartmann gegenüber dem Abg. Lindemann wird der Deputationsantrag mit 48 gegen 34 Stimmen an genommen, Dagegen stimmen die national liberalen Abgg. Hartmann, Langhammer und Merkel, die Freisinnigen und dieSozial- Üemokraten. Unter Punkt 2 der Tagesordnung beantragt im Auftrage der Finanzdeputation Abg. Dr. Mangler-Freiberg (Kons.) bei Kap. 42 des Etats, Ministerium des Innern, die Einnahmen mit 19 200 .6 zu genehmigen, die Ausgaben mit 811898 zu bewilligen, ebenso bei Kap. 43, Kreis- und Amtshauptmannschaften, die Einnahmen mit 912500 ./t zu genehmigen, die Ausgaben mit 3820 492 .« zu bewilligen. Abg. Brodaus-Chemnitz (Freis.): Dem Wunsche des Präsidenten, sich kurz zu fassen, könne er leider nicht entsprechen, da hier eine große Anzahl Wünsche vor zubringen seien. Seine Freunde lehnten die Tit. 6 und 9 (Gespanngeld der Amtshauptleute und Be schaffung neuer Dienstgebäude für die Amthaupt- mannschasten Leipzig und Dresden-N.) ab. Auf Ab striche bei den Beamten würden sie nicht zukommen. Dringend notwendig sei «ine Revision des Orga- nisationsgesetzes ä. von 1835, denn die Polizei behörden überschritten vielfach ihre Zuständigkeit und begründeten dann ihr Berhalten mit Gründen der sog. „Wohlfahrtspolizei." Namentlich zeigten sich ungerechtfertigte Beschränkungen gegenüber Kinematographentheatern und den Veran staltern von Kinderfesten. Solches Verhalten falle in das Gebiet der in Sachsen von jeher beliebten Nadelstichpolitik. Auf dem Gebiete der Tanzregulative müsse Ein heitlichkeit geschaffen werden. Privatvergnügungen könnten höchstens anzeigepflichtig, niemals aber ge nehmigungspflichtig sein. Entaegenstehende Bestim mungen, wie sie z. B. in der Amtshauptmannschaft Chemnitz bestände», seien rechtlich nicht begründet. Redner führt eine Anzahl Einzel fälle an, in denen gegenüber Vereinen nicht korrekt verfahren worden sei und bemängelt weiter die Verordnung betr. feuerpolizeiliche Sicher heit öffentlicher Versammlungsorte als zu rigoros. Auch die Kosten für die amtlichen Besichtigungen solcher Orte seien zu hoch. Zum Schluß beklagt sich Redner über inkorrekte Handhabung des Reichs Vereinsgesetzes in Sachsen insofern, als die Ueber- wachuna von Versammlungen weiter geübt werde, als nach dein Reichsgesetze zulässig sei. (Beifall links.) Abg. Nitzschke-Leutzsch (Natl.), der für seine Fraktion spricht, bezeichnet Reformen in der Verwaltung als unumgänglich. Der Posten eines Amtshauptmanns werde zu sehr als Durchgangs- post en zum Ministerium betrachtet, während er Hauptposten sein müßte. Die Dienstreisen der Amts hauptleute könnten und müßten vermindert werden. Nachdem man so viele neue Bcamtenstellen bewilligt habe, könne man auch eine raschere Erledig» ng der laufenden Geschäfte erwarten. Notwendig sei auch eine größere Selbständigkeit der Ge meinden. Zu wünschen sei ferner eine Umgestaltung des Wanderlagerwesens und eine freiere, dem Geiste des Gesetzes mehr entsprechende Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes, sowie eine mildere Durchführung der Polizeivorschriften über das Konzessionswesen. Strengste Unparteilich leit müsse das Leitmotiv für alle Verwaltungsstellen bilden. (Beifall.) Abg. Zllge-Leipzig (Soz.) beschwert sich unter Anführung verschiedener Einzelfälle über die gegen über der Sozialdemokratie geübte Nadelstich politik, die den Versicherungen des Ministers Grafen Hohenthal direkt zuwiderlaufe, sowie über Saalabtreibereien und Androhung des Mili- habe nach den anaestellten Erörterungen keinen Anlaß gehabt,rem Leiter einen Vorwurf zu machen. Es handle sich um eine sportliche Sache. Werter verteidigt der Minister das Gespanngeld der Amtshauptleute, das ihnen Gelegenheit gebe, mit den Gemeinden ihres Bezirks in dre erwünschte Füh lung zu treten. Einzelne seien schon dazu überge gangen, sich ein Automobil zu halten. Die Be- jchaffnung von Dien tmietwohnungen für Amts hauptleute bereite v el Schwierigkeiten, darauf beruhe auch der hohe Preis der Wohnungen für die Amtshauptleute in Leipzig und Dresden-N. Die Amtshauptleute hätten 10 bis 15 Prozent ihres Gehalts als Miete zu zahlen, also etwa 1300 ./t Häufige Versetzungen von Amtshauptleuten seien gewiß nicht erwünscht, aber sie seien nicht immer zu vermeiden. So seien 1909 nicht weniger als 10 Amtshauptmannschaiten aus verschiedenen Grün den frei geworden. Eine Abänderung des h- Gesetzes von 1885 sei bereits im vorigen Landtage zugesagt worden, er könne heute diese Zusage wiederholen. Ob die Vorlegung eines neuen Gesetzes im nächsten Landtage möglich sei, werde davon abhängen, ob dieVorarbeiten weit genug vorgeschritten scinwürden. Redner sucht dann die vom Vorredner erhobenen Vorwürfe gegen die Handhabung des Vereins gesetzes in Sachsen zu entkräften. Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden sei eine große ganze neue Rechtslage geschaffen worden. Er sei gern bereit, Erwägungen darüber anzustellen, inwie weit das Rcichsvereinsgesetz Einfluß auf die landes gesetzlichen Bestimmungen über die Tanzvergnügungen der Vereine übe. Er wolle auch mit den anderen Bundesstaaten darüber in Verhandlungen treten. (Zuruf von den Soz.: In Preußen geht das schon lange.) Die ungünstige Lage der Saalinhaber sei vielfach eine Folge der scharfen Konkurrenz, die die Saalwirte ein ander selbst machten. Nadelstichpolitik solle nicht getrieben werden. Jede engherzige Maß regel sei der Regierung abhold. Es sei sein Wille, und er werde dafür sorgen, daß auch die unteren Verwaltungsorgane nach diesen von ihm hier ausgesprochenen Grundsätzen han delten. Vereinzelte Fehlgriffe seien allerdings vorgekommen. Gewerkschaftsversammlungen dürfen, wenn sie öffentlich seien, genau jo überwacht (? die Red.) werden, wie jede andere öffentliche Versammlung. Diese Ansicht werde von allen Kommentatoren des Reichsvereinsgesetzes geteilt. Er selbst wünsche nicht jede Gewerkschaftsversamm lung überwacht zu haben, aber nachdem nun einmal der Behörde das Recht der Ueberwachung zustehe, halte er es für richtig, wenn Amtshauptlcute wichtige Versammlungen durch Beauftragte beschickten. Auch eine Gewerkschaftsversammlung könne eine rein politische Versammlung werden. Au? den Fall der Versammlung, in der ein national liberaler (Abgeordneter Clauß. D. Red.) bedroht gewesen sei, wolle er nicht mehr eingehen. Ver hängung des Militärverbots sei Sache der Militär verwaltung und nicht Sache des Ministeriums des Innern. Abg. Dr. Löbner-Leipzig (Natl.) will sich, da noch über Ä Redner zu diesem Punkte der Tagesordnung gemeldet sind, möglichst kurz fassen und bespricht zu nächst Fragen des Versicherungswesens, speziell die Reichsoersicherungsordnuna. Der dann vor gesehene Verwaltunasapparat sei zu umfangreich, schwerfällig und kostspielig. (Zustimmung.) Redner wünscht weiter eine zeitigere Einberufung des Landtags. Die gewählten Abgeordneten müßten zwischen der Zeit ihrer Wahl und dem Zeitpunkt des Zusammentritts des Landtags noch wenigstens Zeit haben, ihre Angelegenheiten zu Hause zu ordnen, um sich nachher ordentlich der Ausübung ihres Man dats widmen zu können. , Abg. Dr. Roth (Vpt.) bemängelt die Verwal tungszustände in Bernstadt in der Lausitz, wo es 6is jetzt noch keinen Berwaltungsbeastitett von' Beruf gebe. Seit fünf Jahren sei tzort in der Gemeinde keine Rechnung abgelegt worden. Der Gemeindekassierer habe die staatliche Einkommen steuer einstweilen aus seiner Tasche verlegt. Bei einer Revision sei die Kasse in " meisters in Unordnung gefunden worden. Ein Stadt rat, der zum stellvertretenden Bürgermeister gewühlt worden sei und Ordnung habe schaffen wollen, sei auf Grund unzutreffender Berichte vom Krcishaupt- mann zu Bautzen nicht bestätigt worden. Abg. Opitz (Kons.): Die Freisinnigen hätten das Recht, sich mit den Konservativen zu reiben, aber nicht das Recht, diesen vorzuwerfen, daß sie das Be kanntwerden der ungenügenden Handhabung des Körgesetzes durch die Regierung verhindert hätten, wie ihnen der Abg. Brodaus vorgcworfen habe. Vielmehr hätten die Konservativen mit Rücksicht auf die Empfindlichkeit der National liberalen in dickem Punkte eine Interpellation darüber zurückgestellt. Abg. Fleißner (Soz.) be chwert sich unter Vor bringung zahlreicher Einzelsälle über Nadelstich politik gegenüber der Sozialdemokratie. Abg. Döhler (Natl.) wünscht Erleichterung in der Ausstellung von Totenscheinen durch die Polizeiärzte. Geheimrat Dr. NuWpelt sagt wohlwollende Er wägung dieses Wunsches zu. Abg. Günther (Vpt.) polemisiert gegen den Abg. Opitz. Als er in die Kammer cingetreten sei, da seien 56 Konservative in der Kammer gewesen, heute seien es nur noch 27. Bei den nächsten Wahlen würden es noch weniger sein. (Zuruf des Abg. Fräßdorf: Dafür werden mir schon sorgen!) Das sei das Verdienst der Fraktion des Abg. Opitz. Redner bringt weiter eine Reihe Einzelbeschwerden vor und bemängelt besonders die Gestaltung der Wahlbezirke durch die Amtshauptmannschaft. Die Wahlbezirke seien vielfach so klein gemacht, daß von einer Geheimhaltung der Wahl nicht mehr die Rede sein könne. Abg. Opitz (Kons.) tritt dem Abg Günther ent gegen. Geheimrat Dr. Schelcher: Bei der Beratung der Reichsversicherungsordnung im Bundesrat habe sich die sächsische Regierung angelegen sein lassen, aus eine Vereinfachung» des Apparates und auf eine Er weiterung der Zuständigkeit der Berussgenossen- schaften hinzuwirken (Zuruf des Abg. Fräßdorf: Leider). Ueber die Kosten der neuen Organisation für Sachsen, die für das Reich auf 6 Millionen ver anschlagt worden seien, könne er sich im Augenblick nicht näher aussprechen. Abg. Lange-Leipzig (Soz.). Zweifellos werde von der Regierung mit zwererlei Maß gemessen, wenn es der Minister auch nicht zugeben wolle. Rach 8 62 der Verfassung ständen aber die Rechte aller Staatsbürger in gleichem Maße unter dem Schutze der Verfassung. Minister von Metzsch habe das Messen mit besonderem Mage gegenüberder Sozial demokratie in der Zweiten Kammer ausdrücklich gebilligt. Es handle sich also nicht um Einzelfälle, sondern um ein System. In der Amtshauptmann schaft Leipzig sei das Recht der Arbeitervereine auf Abhaltung von Vergnügungen überhaupt illusorisch geworden, weil die Amtshauptmannschaft alle diese Vergnügungen als öffentlich und demgemäß als genehmigungspflichtig ansehe. In Leipzig sei eine Märchenvorstellung für Kinder im Kinematographen- theater, die von einem Arbeiterverein hätte ver anstaltet werden sollen, nicht genehmigt worden mit der Begründung, daß durch solche Vorstellungen auch bei anderen Kindern der Wunsch erweckt werde, diese zu besuchen und daß die Kinder durch di« Vor stellung mit ihrem religiösen Gefühl in Konflikt kommen können. Man habe sich einfach dadurch ge ¬ llt. l03. 104. ^ayrgrmg. Holsen, daß man «inen Mann mit einem Gewerbe' schein veranlaßt habe, die Ausführung sür seine Rech nung zu veranstalten, da seien dann keine Schwierig keiten entstanden. Minister Gras Vitzthum von Eckstädt bestreitet demgegenüber, daß irgendwelche Nadelstich- polrtik von der Regierung betrieben werde und erklärt, die Regierung werde ihrem Programm durch aus treu bleiben. Ilm 6 Uhr findet ein Schlußantrag ein stimmig Annahme, nachdem 17 Redner wegen der vorgerückten Zeit aus das Wort verzichtet haben. In der Abstimmung werden zunächst die frei sinnigen Anträge aus Kürzung des Gespann geldes der Amtshauptmannleute und Streichung der Beträge für Beschaffung neuer Dienst gebäude jur die Amtshauptmannschaften rn Leipzig und Dresden-Neustadt mit 39 gegen 23 freisinnige und sozialdemokratische Stimmen abgelehnt. Die Forderungen bleiben also bestehen. Hierauf werden die Kapitel 42 und 43 im ganzen nach der Regierungsvorlage bewilligt. Es folgen Petitionen, dre weiteres Interesse nicht bieten. — Nächste Srhung: Freitag '-,10 Uhr. — Tagesordnung: Allgemeine Vorberatung über den Nachtragsetat 1908,09. Grrrchtslsal. Reichsgericht. rn. Leipzig, 14. April. Der Mansfeld«» Vergarbeiterstreik vor dem Reichs gericht. Neun Urteile der Strafkammer in Eis leben, die sich mit dem Streik der Mansfelder Berg arbeiter beschäftigen, unterlagen heute der Prüfung des Reichsgerichts. 2m Oktober v. I. waren die Ge müter der Bergleute sehr erregt, weit die Gewerk schaft ihnen verboten hatte, sich zu organisieren und insbesondere dem Bochumer Bergarbeiteroerband für Deutschland beizutreten. Nachdem vierzig Arbeiter entlassen worden waren, legte eine große Anzahl der anderen die Arbeit nieder, um die Aushebung jenes Verbotes und die Wiedereinstellung jener 40 Genossen zu erzwingen. Vielfach batten dann streikende Bergleute und auch Frauen die Arbeitswilligen durch Verrufs erklärung, Beleidigung und Bedrohung zum Beitritt zum Streik zu veranlassen gesucht, auch wurden Körperverletzungen und Landfriedensbruch hierbei begangen. Die Urteile der Strafkammer in Eis leben, um die es sich hier handelt, sind ergangen am 29. November v. I.» am 10., 17. und 24. Januar und am 7. Februar d. I. Es ist auf 2 Tage bis zu 5 Monaten Gefängnis erkannt worden. Die sämtlichen Angeklagten in diesen neun Prozessen, nämlich 11 Männer und drei Frauen, hatten Re vision eingelegt, die vom Verteidiger Rechtsanwalt Otto Landsberg aus Magdeburg begründet wurde. Die Bestrafung der Angeklagten auf 8 153 der Gewerbeordnung wurde als auf Rechtsirrtum beruhend bezeichnet. Das Recht, sich zu organisieren und Verabredungen und Vereinigungen zum Behufc der Erlangung günstigerLohn-und Arbeitsbedingungen vorzunehmen, sei, so führte der Verteidiger aus, durch 8152 der Gewerbeordnung gewährleistet. Die Straf bestimmung des 8153 könne nur angewendet werden, wenn es sich um die Erlangung günstigerLohn- und Arbeitsbedingungen für die Täter handelte. Diese werde durch den hier fraglichen Ausstand nicht be zweckt. Das Koalitionsrecht könne nicht als Arbeits bedingung betrachtet werden, es könne auch nicht als Gegenstand des Arbeitsvertraaes angesehen werden in dem Sinne, daß einem Arbeiter zur Bedingung gemachr würde, auf dieses Recht zu verzichten. Dieses Recht steht dem Arbeiter nach dem Gesetze zu und ein »'s odche«-Verzicht würde ungültig sein, weil er gegen die guten Sitten verstößt. Was man bereits hat, das braucht man nicht zu erlangen suchen. Der Neichsanwalt trat diesen Ausführungen entgegen und legte dar, daß es sich hier um Verabredungen im Sinne des 8 152 gehandelt habe. Für begründet erklärte der Reichsanwalt die Revision lediglich in soweit, als die Strafe in denjenigen Fällen, in denen es sich um mehrere Straftaten in unselbständigem Zusammenhänge (Idealkonkurrenz) handelt, dem 8 73 BGB zuwider nicht aus dem richtigen Paragraphen entnommen worden sei. — Gemäß dem Anträge des Rcichsanwalts hob das Reichs gericht die Urteile gegen Petri, Blankenhagen, Gustav, Karl und Gustav Bösel, Osterburg, Weiß, Schützen dübel (gegen diesen nur teilweise) und gegen Zorn- dragnk bezüglich des Strasausspruches und der Strafzumessung unter Aufrechterhaltung der Fest stellungen auf und verwies die Sache insoweit an die Strafkammer zurück. Verworfen wurden die Revisionen von Sander, Krause, Frau Machemehl, Frau Michael und Richard Weiß. Königliche« Landgericht. k Leipzig, 14. April. Durch allerlei Vorspiegelungen soll der 42jährige Kaufmann Hugo Theodor Wilhelm Heinrich Loesch mehrere Personen um erhebliche Beträge geschädigt baden, er hatte sich deswegen unter der Antlage des Betrugs vor der zweiten Strafkammer des Landge richts zu verantworten. Der Angeklagte ist vom Landgericht Halle a. S. wegen einfachen Bankerotts mit 14 Tagen und vom Landgericht Leipzig wegen Betrugs mit einem Jahr acht Monaten Gefängnis bestraft. Durch den Eröffnungsbeschluß wurde ihm jetzt zur Last gelegt, daß er einer Witwe Clara H. hier und einem Kaufmann Sch. in Gohlis vorae- jpiegelt hat. er vesinoc sich in guten, geordneten Ver- mögensverhältnissen und sei nur deshalb in eine vor übergehende Geldverlegenheit geraten, daß er sein Geld in einem Wohn- und Geschäftshause in Eythra festgelegt habe. Dadurch soll er die Leute zu be wegen verstanden haben, iym 1472 ^t, bzw. 105 ,tt als Darlehen in die Hände zu geben. Von diesen Darlehen hat Lorsch nur geringe Beträge wieder zu rückgezahlt, den größten Teil haben die Darlehns- geber verloren. Der Landwirt Paul S. hat dem An geklagten ein bares Darlehen von 1000 -4l und zwei Wechsel in Höhe von je 500 gegeben. Ihm hat Loesch in Aussicht gestellt, er werde ihm den Vertrieb seiner Fabrikate — Loesch stellte teils allein, teils mit einem einzigen Arbeiter ein Fußbodenöl her — in Auftrag geben, für den Bezirk Dresden habe er den Vertrieb schon vergeben und für die nächsten sechs bis acht Wochen habe er vollauf mit der Fabrikation zu tun. Die Verhandlung, zu der 13 Zeugen geladen waren, endete damit, daß der Angeklagte zu 1 Iahr 2 Wochen Gefängnis und 3 Jahren Ehren rcchtsverlust verurteilt wurde. 2 Wochen der Unter suchnngshaft kamen auf die Strafe in Anrechnung. Königliche» Gchöffengericht. : Leipzig, 14. April. Das Umschreiben eines Pfandscheines hat den Bäckergesellen Arthur Max 2. auf die Anklagebank gebracht. Im vergangenen Winter unterhielt er mit To« nebenstehende Etikett ist It. Ein tragung deksiaiserlichea Patentamtes Berlin am 13. Oktober 1909 nuter Nr.122385ebenfalls gesetzlich geschützt worden, und warsürAbführpilen. Äir warnen de-balb vor Aachabmu n>; unsere» 'eseplich geschützten Zeichens. Lchaishaujen (Echweiz) vor«, «pottzeker Rich. «rcn,»t.
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