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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 07.04.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19100407016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1910040701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1910040701
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-04
- Tag 1910-04-07
-
Monat
1910-04
-
Jahr
1910
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Bezug-.Prei» «r Leipzig UL» durch l«1er, IrLger an» k»«dtt«»re 2»«I »«glich in« Hao« -«brach»: VÄ moaarl., L.7V vierteliLdrl. Bei unlern Filialen u. Lu» oahauftellen edgeliol»; 7L 4 i»o»uttl„ ».»» vi«nrli«»rl. Lurch die P,ki Innerhalb Deutschland« und ber deutschen »»Ionien »ieneljtdrl. US» monatl. I^i» autlchl. Poftbrstellaeld. fferner in Belgien, Dtnrmark, den Donaustaaten, Italien, Luxemburg, Niederlande, Nor wegen, Oesterreich-Ungarn, Ruhland, Schweden, Schweig u. Spanien. In allen übrigen Staaten nur direkt durch di« SelchLtttllelle de« Blatte« erhLlrllch. Da« Leipziger Lag,blatt erscheint 2 mal '«glich. Sonn- u. geirrtag« nur morgen«, »ldonneu ent-Annab»«i lLuguüo«platz 8, bei unseren Drggern, Filialen, Spediteuren und Lnnahmestellen, sowie PostLmrern und Briestrigern. Itnt«l»eetaat«»ret« der Monen» iutgad« 1V der Nbendou«qabe » llkebaktlen und Geschäftsstelle: Johannitgaste 6. Fernsprecher: I«6S2. I48B. l«KS4. Nr. SS. Morgen-Ausgabe. WpMtrTagMM Handelszeitung. Amtsblatt Les Nates und des Notizemmtes der Ltadt Leipzig. Anzeigrn-Preis Ist» Inserate au« Leipeig und Umgebung di, «gespaltene iO mn> breit« Detitzeil« 25 di» 74 mm breit« Reklame,»Ile I ^ss- doa aurwirt« M Reklamen l.20 Inserat« von Behörden >m amtlichen Deik di« 74 mm drcit« Petttzttl» «0 «eschLsttan,eigen mit V ahvorschriste» an» in der Ab«ndau»aad« >m Preise erhöht. Rabatt nach Laris. BeUagegebrhr b p. Lausend exkl. Postgebühr. Iesterteilt« Lusträg« können mcht zurück- gezogea werden. Für da« Erscheinen an deftimmten Lagen und Plätzen wird kein« Garantie übernommen. Anzeigen-ilnnahm«! Augustusplatz 8^ bet sämtlichen Filialen u. allen Annoncen- ltxpedjtionen de« In» und Auklande«. yanpt-Filiake Berlin: <«rl Duncker, Herzogl. Bahr. Hosbuch- handlung, Lützowstiahe KL (Leiephon V i, Nr. 4M3). Haupt-SIlial« Lreltzen: Seeftrahe I (Telephon 4621). l04. Zshrgsng Oannerstsg, üen 7. April ISIS. Dss Wichtigste. * Das Reichsamt des Innern will am Freitag einen Vermittlungsversuch zwischen den streitenden Parteien im Baugewerbe unter nehmen. (S. Leitart.) * Dem Reichstag soll im Herbste ein Gesetz entwurf über die Privatbeamtenversiche rung zugehen. (S. Dtschs. R.) * Der Streik der französische n See leute droht außer auf Bordeaux auch auf andere Häfen überzugreifen. * Die türkische Regierung beschloß, außer den vom 3. Armeekorps bereits nachIpekzur Unterdrückung derArnautenunruhen entsandten sechs Batail lonen weitere acht Bataillone von Kon stantinopel dorthin zu schicken. Die Krise im Baugewerbe. Wir haben gestern die Beschlüsse mitgeteilt, die auf dem in Berlin am Montag und Dienstag ab gehaltenen gemeinsamen Verbandstag der Maurer und Bauhilfsarbeiter gefaßt worden sind. Diese Beschlüsse bedeuten eine glatte Ablehnung des dem am 22. März in Dresden vom Deutschen Arbeitgeberverband für das Bauge werbe beschlossenen sog. „Dresdner Tarif- inusrers". Der weitere Vorstand des Deutschen Arbeitgeberverbandes ist nun in Berlin nochmals zusammeagetreten, um zu der von den Arbeitnehmern beschlossenen Ablehnung Stellung zu nehmen. Be harrt der Vorstand bei den Dresdner Beschlüssen (und die Wahrscheinlichkeit hiersür liegt nahe), so ist der Ausbruch eines Kampfes unvermeidlich, und zwar eines Kampfes, der sich über ganz Deutschland erstrecken wird Den Streitpunkt bildet das schon erwähnte „Dresdner Tarifmuster". Dieser Ausdruck rührt da von her, daß die in Dresden gefaßten Beschlüsse des Deutschen Bauarbcitgeberoerbandes eingeleitet wur den durch einen Satz, in dem es heißt, daß die Ende März dieses Jahres ablaufenden Tarifverträge mit den Arbeitnehmerorganisationen „unter Zu grundelegung eines Tarifvertrags- Musters" erneuert werden sollen. Die Bestim mungen, die dieses Vertragsmuster zu enthalten hat, sind folgende: 1) Der Abschlußsollzentral erfolgen, der art-, daß der Arbeitgeberbund für das Baugewerbe und die Zentralverbände der Arbeitnehmer tue Ver träge für die einzelnen größeren oder kleineren Ge biete, in welchen der Arbeitgeberbund für das Bau gewerbe Landes-, Bezirks- und Ortsverbände besitzt, gemeinsam abschließt. Die vorherige Ver einbarung der speziellen Arbeitsbe dingungen (Lohn, Arbeitszeiteinteilung, Ueber- stundcn, Einzelkündrgungl soll nach wie vor diesen Arbeitgeberverbänden und den in Betracht kommen den Zweigverbänden der Arbeitnehmer überlassen bleiben. Es ist eine Außerachtlassung der Eigenart der einzelnen deutschen Wirtschaftsgebiete also durch aus nicht beabsichtigt, ebensowenig eine Ausschaltung der beiderseitigen llnterverbände beim Zustandekom men der Vertrage. 2) Die Möglichkeit, die für die einzelnen Ver bände geeignetsten Lohnmethoden (Einheits-, Staffel- oder Durchschnittslohn) zu vereinbaren, soll durch das Dertragsmuster gesichert werden. Mit einer eventuellen Aenderung der Lohnmethode ist eine Re duzierung der Lohnhöhe seitens des Arbeitgeber bundes nicht beabsichtigt. 3) Die Akkordarbeit soll nicht nur als zu lässig erklärt, sondern ihre Durchführung auch im Vertrag gesichert werden. 4) Durch eine besondere Erklärung außerhalb des Vertrages soll eine Sicherung der bestehenden und noch zu errichtenden Arbeitgeber-Arbeits nachweise insofern festgelegt werden, daß diese von ven Arbeiterorganisationen in keiner Weise ge stört werden dürfen. 8) Eine geringere als dreijährige Der» tragsdauer soll ausgeschlossen sein. Die Hauptdifferenzpunkte zwischen den beiden Organisationen bilden die Punkte 1 und 3. Punkt 1 legt die Entscheidung über den Abschluß von Ver trägen in die Hände der Z e n t r a l organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Den örtlich en Organisationen verbleibt lediglich die vorherige Ver einbarung der speziellen Arbeitsbedingungen. Bis her war da» anders, denn die Tarifverträge wurden örtlich abgeschlossen und die Einholung der Ge nehmigung der Hauptorganisationen war mehr eine Formsache. Die Arbeitnehmer befürchten nun, daß di« vom Bauarbeitgeberverband gewollte Aenderung zur Schwächung ihrer Lokalorganisationen führen wird, während umgekehrt die Position des Arbeit geberverbande» eine Stärkung erfährt. So hat diese, dem Fernerstehenden formell dünkende Frage zur Auf deckung von Gegensätzen geführt, die scheinbar un überbrückbar find. Der zweite Hauptstreitpunkt betrifft die Akkord arbeit. Sie ist auch jetzt schon „zulässig", unterliegt aber ebenfalls örtlichen Vereinbarungen, d. h. es hängt ihre Ausübung von der jeweiligen Stellung nahme der Lokalorganisationen ab. So ist denn die Ausübung der Akkordarbeit vielfach illusorisch gewor den, denn wenn wirklich ein Arbeiter Akkordbeschäfti gung annehmen wollte, so hätte er mit der Gegner schaft aller seiner Kollegen zu rechnen. Und was das heißt, braucht nicht erst weiter erläutert zu werden. Nunmehr soll die Akkordarbeit nicht nur bloß als zu lässig erklärt, sondern ihre Durchführung im Ver traggesichert werden. Auch hier besteht also ein Gegensatz, der kaum ausgleichbar erscheint. Die übrigen Punkte sind demgegenüber nebensäch licher Natur. Die Frage verschiedener Lohn- methoden (Punkt 2) kommt nur untergeordnet in Frage, und wegen der Arbeitsnachweise würde es dann, wenn hinsichtlich der anderen Punkte Eini gung erzielt, sicher zu keiner Aussperrung oder Ar beitseinstellung kommen. Hinsichtlich der dreijährigen Vertragsdauer besteht keine Meinungsverschiedenheit. Die Aussichten auf den Erfolg einer Vermitte lung durch Dritte sind leider gleich Null ge worden, da die Arbeitnehmer beschlossen haben, daß für solche Unterhandlungen die Zurücknahme des Dresdner Tarifmusters als Voraussetzung gefordert wird. So muß man denn annehmen, daß beide Teile ihre Kräfte messen werden. Der entstehende wirtschaftliche Schaden würde ganz enorm sein. Dem Deutschen Arbeitgeberverband für das Baugewerbe gehören etwa 22 000 Bauge schäfte an, die ungefähr 320 000 Arbeiter beschäftigen. Diese letztere Ziffer würde also, wenn es zu keiner Einigung kommt, die Mindestzahl der Ausgesperrtrn bedeuten. Die Zentralorganisationen der Arbeit nehmer verfügen demgegenüber über ein Vermögen von Millionen Mark. Diese Summe hört sich groß an, dürfte aber, wenn es zum Kampf kommt, in zwei Wochen erschöpft sein. Dennoch wäre es falsch, mit einer nur zweiwöchigen Dauer des Kampfes zu rechnen. Selbst wenn der Beschluß der Arbeitnehmer, in den ersten zwei Wochen des Kampfes von der Forderung einer Unterstützung abzusehen, nur teil weise eingehalten werden sollte, so muß man doch mit einem mindestens 5—bwöchigen Kampfe rechnen, ehe eine Erschöpfung auf der einen oder andern Seite ein tritt. Da sollte es doch, so meinen wir, das Bestreben beider Parteien sein, eine Einigung zu erzielen. Zm Interests des gesamten Wirtschaftslebens wollen wir hoffen, daß ein solches Bestreben schließlich doch noch die Oberhand gewinnt, und daß wir vor der schweren Krise bewahrt werden, die uns droht. * Zu der Angelegenheit wird uns noch aus Kreisen der Leipziger Bauarbeitgeber geschrieben:. lleber die Ursachen des bevorstehenden Lohn kampfes im Baugewerbe herrschen mancherlei Unklar heiten: Es sollen von seiten der Arbeitgeber die Ar beitszeit aus 10 Stunden verlängert, der Arbeitslohn verkürzt und der Arbeitgeber-Arbeitsnachweis einge führt werden. Das ist nicht der Fall. Ueber Arbeits zeit und Lohn ist noch gar nicht verhandelt worden, nur der allgemeine Be)chluß des Deutschen Arbeit geberbundes für das Baugewerbe besteht, daß dort, wo die Arbeitszeit nicht bereits weniger als zehn Stunden beträgt, sie auf weniger als 10 Stunden nicht verkürzt werden darf. Leipzig mit neunstündi ger Arbeitszeit wird davon nicht betroffen. Diffe renzen bestehen jetzt über allgemeine Bestimmungen: Die Arbeitgeber wollen einen sogenannten Reichs tarif schließen, einen Vertrag, der in den Haupt bestimmungen im ganzen Reiche gilt, der, wie bei den Buchdruckern, bei den Holzarbeitern und anderen Verbänden, von der Zentraloertretung der Arbeit geber mit der Zentralvertretung der Arbeiter abge schlossen wird. Der örtlichen Verhandlung sollen Ar beitslohn und andere rein örtliche Fragen unter liegen. die im Nichteinigungsfalle von den Zentral vertretungen, eventuell durch Schiedsspruch, geregelt werden. Die Arbeiter, deren ganze Organisation zentral gerichtet ist. und die bisher nur in Abhängig keit von ihrer Hamburger Zentralvertretung verhan delt haben, wollen dies nicht mehr, sondern sie wollen nur in den örtlichen Verbänden verhandeln. Das hat für die Arbeitgeber keinen Wert, weil es nötig ist, daß eine starke Zentralgewalt die Einhaltung der Verträge verbürgt. Der weitere Difserenzpunkt ist die Akkordarbeit. Sie war nach dem bisherigen Ver trage zulässig. Wehe aber dem Arbeiter, der es wagte, Akkordarbeit auszuführen — die Organi sation verhängte über ihn den wirtschaftlichen Tod, sie stieß ihn aus ihrer Organisation aus, gleichbedeu tend mit — dauernd arbeitslos, beschimpft, mißhan delt. Di« Arbeitgeber behaupten, das Recht, Akkord arbeit ausführen zu lasten, haben zu müssen, weil die Leistungen, dank der ununterbrochenen Agitation, mehr und mehr zurückgehen und weil jeder Arbeiter gleich hohen Lohn, hier mindestens 60 Pf. die Stunde, erhalten muß. Die Akkordarbeit ist der einzige Maß stab für die Leistungsfähigkeit. Die Arbeiter wollen die Akkordarbeit abschaffen: sie wollen es nicht dul den, daß der geschicktere, der fleißige Arbeiter mehr verdient, als der ungeschickte, der unfleißige. Das sind die Differenzen. In vielen Punkten haben die Arbeitgeber, um den Frieden zu erhalten, uachgegeben, z. B. haben sie fallen lasten, daß sich der Lohn nur auf „tüchtige" Arbeiter beziehen solle — sie sind nach langem Verhandeln einverstanden, daß wahllos jeder Arbeiter, ob er tüchtig oder un tüchtig sei, wenn er nur überhaupt beschäftigt wird, den gleichen Lohn erhalten muß. Auch daß die Agi tation auf der Baustelle (Baubude) nicht besonders verboten ist, haben sie nachgelassen, ebenso, daß der imparitätische Arbeitsnachweis nicht durch den Ver trag allgemein eingeführt werde, sondern daß er außervertraglich so geregelt werde, daß, wo Arbeits nachweise bestehen, oder etwa eingerichtet werden, diese von seiten der Arbeiter nicht gestört werden sollen. Endlich wollen die Arbeitgeber den so genannten Einheitslohn beseitigen und dafür Staffel- oder Durchschnittslöhne einzusühren das Recht haben, ohne daß dadurch ein Herabdriicken der Löhne unter den jetzigen Stand stattfinden darf. — Das sind die Forderungen der Arbeitgeber: Zentraler Abschluß, Akkordarbeit, Durchschnittslohn. — Diese erklären die Arbeiter als unannehmbar. Hierüber wird der Kampf leider entbrennen. Daß jetzt noch Einhalt geboten werden könnte, scheint nach den Be schlüssen auf beiden Seiten unwahrscheinlich. Telegrrrmme zur Lage. o. Berlin, 6. April. (Priv.-Tel.) Dem Ver nehmen nach hat die Regierung beschlossen, der Aufforderung, die von verschiedenen Seiten an sie herangetreten ist, einen Vermittlungsversuch zu unternehmen, zu entsprechen. Am Freitag soll im Reichsamt des Innern eine Kon ferenz stattfindcn, zu der die Vertreter der streiten den Parteien eingeladsn werden. Die Aussicht, daß sich für Rheinland und Westfalen noch eine Einigung erzielen läßt, ist gering. Für Berlin erhofft man sie noch. b. Esten, 6. April. (Privattelegramm.) Im rheinisch-westfälischen Bezirk haben zahlreiche Arbeiter im Baugewerbe bereits ihre Kündigung zum 18. April erhalten. Auch das Holzgewerbe wird davon betroffen. b. Hamburg, 6. April. (Privattelegramm.) Zum drohenden Kampf im Baugewerbe nehmen die Ham burger Arbeitgeber die Stellung ein, die Streit punkte möglichst gütlich beizulegen. Sie neigen zur teilweisen Nachgiebigkeit. Zur Ksge üer SchMhrtssdgsden. Man schreibt uns: „Wie gefährlich die Frage der Schiffahrtsabgaben für das Fortbestehen und die Stärkung des freund schaftlichen Verhältnisses unter den Bundesstaaten nachgerade zu werden beginnt, und wie gerade diese Frage geeignet ist, unter den Bundesstaaten Streitig keiten und Differenzen herbeizuführen, das zeigt deut lich die Art und Weise, wie kürzlich in einer Ver sammlung des Vereins für Hebung der Fluß- und Kanalschiffahrt in Bauern, Ortsgruppe Würzburg, Professor Prloty - Würzburg die Frage der Schisf- fahrtsabgaben behandelte. Bekanntlich steht Bayern auf abgabenfreundlichem Standpunkt, nachdem cs durch Versprechungen Preußens wegen der Main- Kanalisierung zu dieser Stellungnahme gewonnen ist. Früher, und zwar noch im Jahre 1008, wurden in Bayern Eingaben gegen die Erhebung von Schiff- sahrtsabgaben gemacht, heute beginnt man dort die jenigen Staaten, die ihren früheren ablehnenden Standpunkt nicht geändert haben, in wenig bundes freundlicher Weise anzugreifen. Herr Professor Piloty hat in der Versammlung in seinem Referat über ischiffahrtsabaaben die dissentierenden Staaten, insbesondere Sachsen in schwerer Weise verdäch tigt, indem er ihre ablehnende Haltung als aus reiner Oppositionslust hervorgegangen kennzeichnete. Er sagte, die dissentierenden Staaten hätten alles mögliche getan, um das Werk (soll heißen die Ein führung von Schiffahrtsabgaben auf den deutschen Strömen) zu erschweren. Baden habe sich nach oer jüngsten Kundgebung des Ministers von Bodmann dein preußischen Plan und den Bundesratsbeschlüsten angeschlossen (? Die Red.): von Sachsen sei das Gleiche bisher nicht bekannt geworden. „Es würde allerdings", so fuhr Herr Professor Piloty fort, „a u f Sachsen nicht weiter ankommen, und es wäre nur zu wünschen, daß Sachsen sich mit einer passiven Rolle fürderhin be gnüg e". Wenn Herr Professor Piloty diese Ausführungen, die wir der „Zeitschrift für Binnenschiffahrt" (Heft VI vom 15. März) entnehmen, auch nur dem Si,ne nach so getan hat — und man muß das wohl annehmen, bis das Gegenteil feststeht —, so hat er da durch in bedauerlicher Weise zur Verschärfung der ohnehin unerquicklichen Differenzen zwischen den Bundesstaaten in der Frage der Schisfahrtsabgaben wesentlich beigetragen. Es müßte doch nachgerade auch Herrn Professor Piloty bekannt sein, daß die ab lehnende Haltung Sachsens auf wirtschaftl ichen Notwendigkeiten veruht, die für die ächsische Volkswirtschaft von ungeheurer Bedeutung ind. Auch die sächsische Regierung hat ja bei den Verhandlungen im Reichs- und Landtag und im Bundesrat, wie überhaupt bei allen Gelegenheiten, wo sie sonst ihren ablehnenden Standpunkt wegen der Schiffahrtsabgaben verfochten hat. betont, daß ihre ablehnende Haltung auf diese wirtschaftlichen Not wendigkeiten zurückzuführen sei. Man sollte er warten, daß ein Universitätslehrer, und noch dazu ein Vertreter der juristischen Fakultät, derartige Gründe eines deutschen Bundesstaates würdigt, und nicht mir so schweren Verdächtigungen und so geringschätzigen Aeußerungen gegen diesen Staat arbeitet. Herr Professor Piloty fördert dadurch die Schiffahrts abgabenfrage in seinem Sinne ganz gewiß nicht. Herr Professor Piloty sollte aber ferner wissen, daß das Deutsche Reich beruht „auf dem Prinzip des Föderationsstaates, der gegründet worden ist als ewiger Bund zum Schutze des Bundes gebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes", und daß es gerade dieses Recht ist, um dessen Unantastbarkeit und Wahrung die Herrn Pro fessor Piloty so unbequemen dissentierenden Sachsen kämpfen. Wie wir hören, hat der Verband sächsischer Industrieller, der dem Zentralverein für die Deutsche Binnenschiffahrt als körperschaftliches Mitglied an gehört, gegen die Aeußerungen des Herrn Professor Piloty protestiert und seinem Befremden darüber Ausdruck gegeben, daß diese Aeußerungen Pilotys in dem Organ oes Zentralvereins ohne jeden Kommen tar erschienen sind. Das mußte umsomehr wunder nehmen, als auf der Versammlung des Großen Aus schusses des Zentralvereins wegen der Frage der Schifsahrtsabgaben für die ablehnende Auffassung sich eine beträchtliche Mehrheit ergeben hatte, welche die sächsische Regierung und einmütig mit ihr die sächsische Industrie vertritt." Deutsches Seich. Leipzig, 7. April. * Die Arbeiten des Landtags. Die Finanzdcpu tation der Zweiten Ständcrammer wird voraus sichtlich mit ihren Beratungen in einigen Wochen fertig sein, bis auf die noch zu erwartenden Nach tragsetats. In der Rechenschaftsdeputation machen sich ebenfalls nur noch wenige Sitzungen erforderlich, obwohl sie die sozialpolitischen Anträge zu erledigen hatte. Die Petitions- und Beschwerdedeputation wird dagegen voraussichtlich ihren Beratungsstoff überhaupt nicht aufarbeiten können. Es werden, wie in den meisten Landtagen, die zuletzt eingegangenen Petitionen unerledigt liegen bleiben. Dasselbe gilt wahrscheinlich auch von den in den letzten Monaten eingegangenen Eisenbahnpetttionen. Sie werden von der Finanzdeputation 1» nicht mehr verabschiedet werden können. Doch sind solche verspätete Petitionen niemals em Hindernis für die Ansetzung des Land tagsschlusses gewesen. Nur bei bester Ausnutzung der noch zur Verfügung stehenden Zeit wird dec Landtag seine Arbeiten noch vor Pfingsten fertig stellen können. Schwierigkeiten entstehen besonders bei der Ecsetzgebungsdeputation, der noch eine Menge Arbeit verbleibt, die zum Teil zeitraubende Be ratungen erforderlich macht. Die Beratung über das höhere Mädchenschulwesen wurde am Dienstag begonnen. * Vom Deputationsbericht über den Etat des Mi nisteriums des Innern. Wenn man von den Etat kapiteln der Steuern und Abgaben absicht, so betrisfr wohl kein Abschnitt des Etats den einzelnen Staats bürger unmittelbarer, als die des Ministeriums des Innern und der ihm untergeordneten Behörden. So darf denn auch der Bericht über das Etatkapitcl „Mi nisterium des Innern" besonderes Intereste bean spruchen. Nicht gerade zweckmäßig ist cs, daß man einen jo wichtigen Bericht einem parlamentarischen Neuling, wie dem Abg. Dr. Mangler, anvertraut hat, der noch dazu bis jetzt herzlich wenig parlamenta risches Geschick bewiesen hat. Am interessantesten aus dem Bericht ist jedenfalls die Tatsache, daß die Ne gierung nun endlich „hofft", dem nächsten Landtage ein Gesetz, betr. Revision des /V-Gesetzes über die Abgrenzung der Zuständigkeit von Justiz und Verwaltung oorlegen zu können. Damit geht es recht langsam, und die Negierung folgt hier sichtlich nur widerwillig den Wünschen des Landtags. Schon im Dezember 1903 verlangte ein Antrag Dr. Schill - Leipzig (Natt.) ein solches Gesetz, am 30. Oktober 1907 erklärte Minister Graf Hohenthal in Beant Wartung einer Interpellation desselben Abgeordneten in der Zweiten Kammer, es sei ein vorläufiger Ge setzentwurf ausgearbeilet, auch von den höheren Ge richts- und Verwaltungsbehörden bereits begutachtet worden: die Gutachten bedürften nunmehr eingehen der Prüfung und Verarbeitung. „Womöglich" solle der nächsten, d. i. der jetzt tagenden, Ständevcrsamm- lung ein Gesetzvorschlag unterbreitet werden. Jetzt vertröstet die Regierung abermals. Dabei verlangt die Regierung ständig neue Hilfskräfte. Für das Ministerium des Innern wird bereits ab l. Januar 1910 ein neuer, zwölfter vortragender Rat gefordert, dem die besonderen Angelegenheiten der städtischen Selbstverwaltung, namentlich die Neu regelung des Gemeindesteuerwesens und einige der Kemeindegesetzgebung nahestehende Gesetzentwürfe übertragen werden sollen. Dabei haben die 4 Mini sterialdirektoren und ll Räte noch Zeit genug, um eine Reihe gutbezahlter Nebenämter bekleiden zu können, die ihnen noch 22 360 ein bringen. Was macht es da aus, wenn die Zahl der Hilfsarbeiter um einen verringert wird. Hätte hier nicht der neue Rat durch andere Geschäftseinteilung gespart werden können? Auf diese und einige andere Fragen wird die Regierung im Plenum noch Aus kunft geben müssen. Erfreulich ist es, daß die Re gierung auf Einrichtung eines ständigen ärzt lichen Nachtdienstes hinwirken will, bedauer lich aber, daß sie eine Revision der ärztlichen Standes- gesetzgebung zurzeit ablehnt. Gespannt sein darf man auf die im Plenum zu erwartende Auskunft der Regierung über den Stand der Nahrungsmittelkon trolle in Sachsen. Lebhaft wird jedenfalls auch die Frage der finanziellen Wirkung der Reich sver- s i ch e r u n g s o r d n u n g im Plenum erörtert wer den. Denn die Regierung hat in der Deputation er klärt, der Aufwand laste sich vorläufig noch nicht ein mal schätzungsweise angeben. Wegen der in der De putation von mehreren Seiten scharf bekämpften Ein richtung von verncherungsämtern und Oberversickie rungsämtern erklärt die Regierung, sie werde nach wie vor bestrebt sein, dahin zu wirken, daß in die Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Berufs genossenschasten „so wenig wie möglich" eingegriffen werde. Ein Eingriff soll also bestimmt erfolgen, und er wird sehr erheblich sein: denn nach Auskunft der
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