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80 Proz., und von den verwendeten tannenen Schwellen 21. Proz. ausgc- wechselt werden. Die Verwaltung der Oberschlesischen Bahn ließ die Mehrzahl der auf der Breslau-Posener Bahn zur Verwendung gekommenen Schwellen durch einen Unternehmer mit Kupfervitriol imprägniren; die Schwellen wurden in eine Lauge von 3" Beaums gebracht und dieser Auflösung heiße Wafferdämpfe so lange zugeführt, bis die Flüssigkeit 30 Minuten lang der Siedehitze ausgesetzt war; alsdann verblieben die Schwellen noch circa 3 bis 4 Stunden, bis zur Abkühlung auf 40" R., in der Flüssigkeit. Die Kosten betrugen pro Kubikfuß 1'/, Sgr., für eine Schwelle von circa 4 Kubikfuß Inhalt daher 5 Sgr. Die Wilhelmsbahn hat in den Jahren 1855 und 1856 kieferne Schwellen nach dem auf der Ostbahn angewendeten Verfahren mit Kupfervitriol imprägnirt. Die Kosten betrugen pro Schwelle: an Amortisazion und Zinsen des Anlagekapitals 1 Sgr. 10.4 ps. Jmprägnirungs-Material 2 „ 9.9 „ Feuerungs-Material — „ 4.9 „ Aussichts- und Arbeitslohn 1 „ 0.8 „ Summa 6 Sgr. 2 Pf. und der Verbrauch an Kupfervitriol 0.65 Psv. Bei der Saarbrücker Bahn wurden die Schwellen im Jahre 1852 in einer Kupfervitriol-Auflösung von 3 Proz. und 40 bis 50° R. 2 Stunden lang belassen. Demnächst ließ man dieselben in der Flüssigkeit bis auf 20 bis 23° N. erkalten. Nach den angestellten Ermittelungen hatte der Kubikfuß Kiefernholz nahe 0.182 Psd. und der Kubikfuß Eichenholz circa 0.09 Pfd. Kupfervitriol ausgenommen. Die Kosten der Jmpräguirung stellten sich auf 6 Sgr. 10 Pf. pro Schwelle; bei Anwendung des Verfahrens in größerem Maßstabe würden dieselben auf 5 Sgr. sich ermäßigt haben. Von den im Jahre 1852 präparirten kiefernen Schwellen sind bis zum Jahre 1858, also binnen 5 Jahren, 9.8 Proz. ausgewechselt; von den eichenen war während dieses Zeitraumes noch keine unbrauchbar geworden. Die Kupfer auflösung hatte nur den Splint durchdrungen, bei sehr kernigen Schwellen war ein Eindringen kaum bemerkbar, und selbst an den Kopfenden erstreckte es sich nur auf wenige Zoll. Einen Versuch, Hölzer mit Kupfervitriol nach dem Boucherie'schen Ver fahren zu imprägniren, machte allein die Rheinische Eisenbahn, und zwar neuerdings mit einer Anzahl buchener Schwellen für die Köln-Bingener Strecke. Es hat sich hierbei die anderwärts gemachte Erfahrung bestätigt, daß günstige Resultate mit dieser Methode nur dann zu erzielen sind, wenn die zur Verwen dung kommenden Hölzer frisch gefällt und ihre Säfte noch nicht erstarrt oder eingetrocknet sind. Das Verfahren, an und für sich leicht, wenig kostspielig und in großem Umfange ausführbar, wird dennoch bedeutende Schwierigkeiten dar bieten, um die für Eisenbahn-Neubauten erforderlichen großen Massen von Schwellen schnell genug zu imprägniren, und dürfte daher nur für die Bahn- uuterhaltung vortheilhaft sehn. Das Mischungs-Verhältniß der Kupfervitriol- Auflösung war verschiede», von 4 Proz. bis 2 Proz., letzterer Prozentsatz er schien als der zweckmäßigste. Die Druckhöhe des Apparates betrug 40 Fuß. (Schluß folgt.) Ankündigungen. K. K. priv. öftere. Staats-Gisenbahn Gesellschaft. Einladung zur fünften ordentlichen General-Versammlung der stimmfähigen Akzionäre der k. k. priv. österr. Staats-Eisenbahn-Gesellschaft. Die k. r. Herren Akzionäre werden hiemit zu der auf Grund des Art. 36 der Statuten anberaumten fünften ordentlichen General-Versammlung einge laden, welche Mittwoch den 23. Mai 186« um S Uhr früh in Wien im Lokale der Gesellschaft, Minoritenplatz Nr. 42 stattfinden wird. Die Verhandlungen werden folgende Gegenstände betreffen: 1) Beschlußfassung über die Neuausfertigung der Gesellschafts-Akzien in geänderter Form, dergestalt, daß die seither ins Leben getretene Valuta der öster reichischen Währung in den neuen Akzien ersichtlich gemacht und andererseits die Möglichkeit geboten werde, dieselben in Genußscheine umwandeln zu können. 2) Beschlußfassung über die an die Gründer zur Konstatirung ihrer Rechte hinauszugebenden urkundlichen Titel. 3) Beschlußfassung über die aus Anlaß der vorerwähnten Anträge erforderlich werdende Abänderung der Statuten. 4) Beschlußfassung über Vic Genehmigung der Jahresrcchnungen und des Rechnungs-Abschlusses für das Betriebsjahr 1859 und Bestimmung der an die Nk- zionäre auszubezahlenden Dividende. In Ansehung des Stimmrechtes und der Ausübung desselben wird auf die Bestimmungen der Art. 32, 38 und 41 der Gesellschafts-Statuten hingewiesen, tvornach der Besitz von wenigstens 40 Stück Akzien das Recht auf Eine Stimme gibt mit der Beschränkung jedoch, daß Ein Akzionär in keinem Falle mehr als zehn eigenberechtigtc Stimmen in sich vereinigen darf. Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, letzterer muß jedoch ebenfalls stimmfähiger Akzionär seyn und kann außer seinen 10 eigenen nicht mehr als höchstens noch 20 fremde Stimmen übernehmen. Di- Vollmachten müssen genau nach dem vom Verwaltungsrathe genehmigten Formulare ausgefertigt seyn. Blauguette hiezu werden den Herren Akzionären auf Verlangen sowohl bei der Centralkasse der Gesellschaft in Wien, als auch bei der Kasse der sooieto genoiale äo oreäit Mobiliar in Paris unent geltlich verabfolgt. Die Herren Akzionäre, welche an der General-Versammlung Thcil zu nehmen wünschen, werden daher ersucht, spätestens 14 Tage vor dem Zusammen tritte derselben, das ist längstens bis zum 9. Mai 1860 inclusive — ihre Akzien oder falls sie dieselben bereits bei der gesellschaftlichen Depositenkaffe erlegt haben, ihre Depositenscheine entweder bei der Gesellschaftskaffe in Wien, oder in Paris bei der Kasse der sovietä ^snorulo <io ersäit inobilier gegen Empfangsbestätigung zu hinterlegen und dafür gleichzeitig die Nominativen Einlaßkarten zur General-Versammlung in Empfang zu nehmen. Die Zurückstellung der Akzien und Depositenscheine wird nach abgehaltener General-Versammlung stattfinden. Wien, am 20. April 1860. Von der General-Diretzion. l37-39f Konkurren>Ansschreiben Bau-Amt der freien Stadt Frankfurt a. M. zur (kilireichlmg von Planen kür den Nrnknm einrZ StrukgeküngniSSeS in Franliknrt n.A. Zum Zwecke der Errichtung eines Strafgefänguiffes in hiesiger freien Stadt wird hiermit eine Konkurrenz für hiesige und auswärtige Techniker, zur Ein reichung von Bauplänen, eröffnet. Die näheren Bedingungen dieser Konkurrenz, ein Situazionsplan des Platzes und das Programm werden ans Verlangen von der unterzeichneten Behörde kostenfrei verabfolgt, an welche auch die Entwürfe spätestens bis zum t. Oktober 1860 einzuliefern sind. Neber die cingercichten Pläne entscheidet eine Kommission von in dem Baufache und von in dem Gefängnißwescn kundigen unbethciligten Preisrichtern. Der beste der von dieser Kom mission als preiswürdig erkannt werdenden Entwürfe wird mit 2500 fl., und der als der zweit-bcste erkannte mit 1000 sl. im 52'/^ fl.-Fuß honorirt. Die hono- rirten Entwürfe werden Elgenthum hiesiger freien Stadt. Frankfurt a. M. den 7. Mai 1860. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Direkzion beabsichtigt, sechs Stück bedeckte zweiachsige Guterwagen, unter denen 2 Stück mit kräftigen Schraubenbremseu versehen seyn sollen, im Wege der Submission zu vergeben. Etwa darauf refiektirende Lieferanten wollen deshalbigc Offerten über Preis und Lieferzeit bis zum 31. d. M. einsenden. Zeichnung und Bedingnißheft über Lieferung dieser Wagen können jeder Zeit in unserem Sekretariate einge sehen werden. Cassel, den 8. Mai 1860. Die Dirchion der Kursürst-Fliedrich-Wilhetms-Aordbahn. Die priv. mechanische Waagenfabrik von p-5j L. Daentzer L C°. in Carlsruhe empfiehlt ihre nenst koustruirten befahrbaren Brückenwaagen von 100 bis 600 Zentner Tragkraft. Zeugnisse über die Solidität und Pünktlichkeit unserer Waagen «egen von den Großh. Bad. VerkehrSanstaltcn, so wie auch von den größten Etablisse ments Deutschlands und Frankreichs zur gefälligen Einsicht auf, die Preise sind äußerst billig gestellt mit dreijähriger Garantie und zere gewünschte Aus kunft wird bereitwillig ertheilt. Redakzl'on: C. Etzel und L. Klein. — In Kommission der I. B. Mctzler'schen Buchhandlung in Stuttgart.