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Resultat dieser Kontrole werden wir der geehrten Versammlung nach Nr. XI. der Tagesordnung besonder» Bericht erstatten. 13. Eisenbahn-Statistik. Die Deutsche Eisenbahn-Statistik für das Bc- rriebsjahr 1855 ist bis auf den Einband vollendet. Es wird die Versendung des Werks an die Vereins-Verwaltungen und die beteiligten Etaats-Regie- rnngen daher binnen Kurzem erfolgen können. Die Sammlung der Materialien zur Statistik pro 1856 haben wir durch Vcrthcilung der betreffenden Frage bogen bereits veranlaßt. 14. Portosreihcit. Hinsichtlich der dem Vereine gewährten Portosreiheit bat sich in den bisherigen Verhältnissen nichts geändert, nur ist in Bezug auf die portofreien Packetscndungen mit Akten und Drucksachen Seilens der betref fenden Ministerien bestimmt worden, daß jedes einzelne Packet das postzwangs pflichtige Gewicht von 20 Psd. Prcuß. für das Preußische und von 20 Pfd. Zollgcwicht für das K. Sächsische Postgebiet nicht überschreiten darf. 15. Vereinskasse. Wir haben, da die Bestände der Vereinskasse absorbirt sind, kürzlich neue Beiträge erbeten, welche noch in der Erhebung begriffen sind. Berlin, den 20. Juni 1857. Die geschastsführende Direktion des Vereins Deutscher Eisenbahn Verwaltungen. Eisenbahn-Oberbau. Anweisung zur Herstellung der Ausweichungen auf den Hannoverschen Eisenbahnen. Vom Baurath Funk zu Hannover. ') 1. Halbmesser der Curven. Die Curven der Ausweichungen, durch welche ganze Züge gehen, sollen in der Regel nach einem Radius von 1000 Fuß, niemals aber mit Radien unter 800 Fuß konstruirt werden. Ausweichungen, durch welche nur einzelne Maschinen passiren, sind in der Regel nach Radien von 800 Friß, niemals aber, sobald die Oertlichkeit cs gestattet, unter 500 Fuß Radius auszusührcn. Ausweichun gen endlich, durch welche nur einzelne Wagen geschoben werden, sollen, wo ört liche Hindernisse nicht vorlicgcn, mit Radien von 600 Fuß, niemals aber mit solchen unter 400 Fuß projektirt und ansgeführt werden. Sind auf den älteren Bahnen Ausweichungen vorhanden, welche nach klei neren Radien ausgesnhrt sind, so so» bei einem wegen Schadhaftigkeit der Schienen, der Weichen, oder wegen sonstiger Umstände erforderlich werdenden Neubau allmälig ans die allgemeine Einführung der. vorstehend festgestelltcn Radien hingearbeitct werden. Diejenigen Weichen, welche wegen ihrer zu kleinen Radien augenfällige Nachtseite oder Unfälle hcrbeigeführt haben, sind in kurzer Zeit, auch ohne sonstige Veranlassung, umzubaucn und mit größeren Radien herznstellcn. 2. Lciik-Borrichtulig. Die kenk-Vorrichtu-gen der Weichen sind ans zwei inneren beweglichen j Zungen zu konstrniren, welche unter die festen, nicht ausgeklinkte» Aufienschienen schlagen. Die beide» Zungenschiencn sollen >6'/- Fuß engl. oder 17.217 Fuß hannov. lang, mithin beide von gleicher Länge und t Fuß 6 Zoll engl. kürzer sepn, als di- 18 Fuß engl. langen äußeren Hauptschicnen. Der Zwischenraum zwischen Haupt- und Zungenschiene an dem Drehpunkte soll 2'/, Zoll hannov. nnd au der Spitze der Zunge bei deren Offenstehen j gss, Zoll hannov. betragen. Die Zungenschienen sollen, wenn sie an der Hauptfchiene anliegen, mit ihrer inner» Kopfkaute von dem Drehpunkte bis zur Spitze eine gerade Pinie bilden, die, da der Schienenkopf 2'/? Zoll breit ist, gegen die Richtung der -Hauptfchiene eine Neigung -e- (2V, -s- 2'/,) : (k2 . 17.217) — 1 ; 43.5 hat, ! welche Neigung einem Winkel von 1" IM entspricht. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Weichen, wo zwei Enrvcn von kleinen Radien nach zwei verschiedenen Seite» auseinander lausen, wo dem nach der Zwischenraum an dem Drehpunkte den Halbmessern der Curven ent sprechend .größer, oder bei gleichem Zwischenräume die Länge der Zungenspitzen geringer anzunehmen sehn wird. Der letztere Ausweg ist der bessere und ist für solche Fälle zur Anwendung zu bringen. . Die Länge der Zungen hängt von-den jedesmaligen, örtliche» Verhältnissen ab, und ist für bestimmte besondere Fälle in Bestellung zu gebe». Eine Art sogenannter „kurzer Weichen" mit 12süßigcn Zungen sind jedoch in Vorrath ") Diele in der Zeitschrift des Architekten- nnd Ingenieur-Vereins für das Königreich Hannover als Entwurf mitgelheilte Anweisung'ist von K. hanno verscher General-Direkzion ter Eisenbahnen und Telegraphen genehmigt und wird auf den Hannoverschei! Eisenbahnen zur Anwendung gebracht. —. Die Maße sind hannoversch: 1 Fuß hannov. — 0.29209 Meter — 0.95833 Fuß engl. zu halten, und werden diese in den bezeichneten Fällen in der Regel anwend bar sehn. Die Zungenschienen nnd Außenschicnen sind an dem Drehpunkte durch Laschen nnd Schrauben mit den Nachbarschicne» und außerdem durch gußeiserne Stühle, einen zwischcngelegten Gußcisenklotz nnd Schranbcnbolzen unter sich und mit der Querschwclle zu verbinden. Die Zungenschienen sollen durch drei I V« Zoll im Durmeffer haltende, in der Mitte der Höhe an den Schiene» an gebrachte Eisenstangen unter einander verbunden und an den Spitzen so niedrig j gehalten rcsp. schräg geformt sehn, daß sie zunächst der Spitze nicht tragen, sondern nur leiten, und erst zum Tragen kommen, wo sic im Kopse etwa '/: Zoll stark sind. Im geschloffenen Zustande sollen die Zuttgenschienen auch da, wo si- nicht mehr kontinuirlich an der Hauptfchiene anliegcn, durch eine angemessene Form der Köpfe der Bcfestigungsbolzen in den Stühle» eine sichere Stütze gegen das Seitwärtsbiegen erhalten. Die Lenk-Vorrichtung ist in gußeisernen Stühlen auf Vvllkantigen, 9 Fuß langen, 6 nnd 12 Zoll starken O.uerlchwclle» zu befestigen. Die Befestigung der Schienen in den Stühlen geschieht durch Schrauben, die der Stühle auf den Schwelle» durch Nägel. Um eine Entwässerung der Weiche» zweckmäßig aus führen zu können, sind tie mittlere» Wcichenschwcllcn zwischen den Schienen um etwas auszuschneiden in der Art, daß die beiden Mittelschwcllcn in ihrer Mitte um 1 Zoll und die beiden benachbarten Schwellen um '/? Zoll schwächer wer den, so daß, wenn der Zwischenraum zwischen den Schwellen mit der Oberkante bündig ausgefüllt ist, der Boden der Weiche von beiden Seiten ein gleichmäßiges Gefälle nach der Mitte erhält. I» der Mitte ist in der Regel ein Abfallschacht herzurichten, welcher mittelst eines Trainzuges mit einem benachbarten Ent- wässerungskanale in Verbindung gesetzt wird. Die Zungen der Weichen in den besonders lebhaft befahrene» Schienen geleisen sollen aus Puddelstahl von demselben Profile wie die Schiene» herge stellt werden, zu den Zungen der übrigen Weichen, so wie zu dcu Außenschicnen sind Schiene» des hohe» Profiles von der besten Qualität des Eisens (Thor- neyeroft's Patent) zu verwenden. 3. Bewegungs-Mechanismus. Der Bewegungs-Mechanismus soll ans einen: Weichenbocke mit zweiar migen: Hebel und einen: kräftigen Gegengewichte zum Selbstwirken bestehen- Das Gegengewicht soll jedoch abweichend von der bisherigen Konflrukzion zum Umlegen eingerichtet sehn, so daß durch dasselbe die Lcnk-Vorrichtnng in der einen oder andere» Stellung fcstgchalten wird. Damit man cS jedoch in der Hand hat, unter geeignete» Umstände» das Umlegen des Gegengewichtes un möglich zu machen, soll eine diesen Zweck erfüllende geeignete Schlicßvorricbtnng angebracht werden. (Schluß folgt.) Zeitung. Inland. Bayern. — Für die nächste General-Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen in München in: Juli 1857 ist folgendes Programm ausge geben worden. Sonntag, den 26. Juli, Abends 7—8 Uhr, Zusammenkunft im Saale des Bayerischen Hofes. Montag, den 27. Juli, Sitzung im K. Odeons-Saale. Nachmittags 5 Uhr, Ertrafahrt nach Großheffellohe zur Be sichtigung der Jsarthal-Ueberbrückung. Dienstag, den 28. Juli, Morgens 9 Uhr, Sitzung. Nachmittags 3 Uhr, Festdiner auf Einladung der General- Direkzion der K. Bayerischen Verkehrs-Anstalten. Mittwoch, den 29. Juli, Morgens 9 Uhr, Sitzung. Mittags 12 Uhr, Ertrafahrt nach Starnberg und Rundfahrt mit dem Dampfschiffe um den Starnberger See. Personal-Nachrichten. Württemberg. — Dem Direktor der Bau-Abtheilung der Obcr-Finauz- kammer, v. Bardili, wurde bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienstjubiläums däs Commcnthurkreuz !. Klasse des Friedrichs-Ordens verliehen. Grossh. Hessen. — Obcr-Bavrath Rößler hak den k. k. östcrrcichischew - Orden der eisernen Krone 3. Klaffe erhalten. j Niederlande. — Dem General-Inspekteur des Waterstaats und der Eisen- ! bahnen, van der Kun. ist der Stern znn: Rothen Adler-Orden 2. Klasse; dem Präsidenten der niederländischen Rhcin-Eisenbahn-Kommissivn, van Dan: vau Jsselt der Rothe Adler-Orden 2. Klaffe mit dem Stern; dem Präsidenten der niederländische» Rhcin-Eisenbahn-Direkzion, Hesleden, der Rothe Adler-Orden 2. Klaffe; den: Vize-Präsidenten der niederländische» Rheiu-Eisenbahn-Dirckzion, Zillesen und den: Ingenieur der niederländischen Rhein-Eisenbahn, Baron van Reede van Oudts Hoorn der Rothe Adler-Orden 3. Klaffe verliehen. Rcdakjiou: E. Etzel und L. Klein. — In Kommission der I. B. Mttzler'schk» Buchhandlung in Stuttgart.