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L« stattfiudeu kannte, erklärt sich der nicht unbedeutende Ausfall von Lil,434 Ztr. Gittern und von 3501 fi. au Schiffahrtsgebühre». Summe aller Einnahmen .... 147,504 ff. „ „ Ausgaben .... 98,136 „ Rejn-Ertrag . 49,368 ff. gegen das Vorjahr weniger 244 ff. und gegen den Budgetsatz mehr 29,368 ff. v. Donau-Dampfschiffahrt. Von den durch das Gesetz vom 4. Februar 1854 gegebenen Mitteln für Instandsetzung des Unternehmens waren bis Ende 1854—55 noch ferner aus gegeben worden 413,470 ff. und cs war Ende des Jahrs der Nest der Dotaziou einschließlich des Erlöses für verkauftes Material 68,578 ff. Im Ganzen wurden 595 Fahrten gemacht und zwar 292 ans der ober», dann 303 auf der untern Donau, wovon 4 7 Personen- und 178 Schleppfahrten waren. Die Zahl der befahrenen Wasserstunden betrug 60,311 die in 20,328 Zeitstunden znrückgelegt wurden. Von dem zu- Ende 1853—54 bestandenen Schiffs-Inventare kamen im Laufe des Etatsjahres 1854—55 zwei Personenboote, die den Anforderungen des Dienstes in keiner Weise mehr entsprachen, in Abgang. Dagegen kamen die neuen Personenschiffe Ingolstadt und Stadt Passau II., dann der Remorqueur Kelheim in Zugang, wodurch sich der Stand auf 15 Schiffe und zwar 11 Per sonenboote und 4 Rcmorqucure erhöhte. Die drei neuen Boote sind von I. v. Maffei erbaut, sie haben sämmtlich Hochdruckmaschinen, welche mit 90 Pfd. Dampfdruck arbeiten; die Hauptdimeu- sionen w. sind: Namen der Schiffe Anschaffungs kosten incl. Inventar Des Schiffes Tragfähigkeit in daher. Zentnern der Näder Lange - Breite Höhe l-r-r Tiefgang -Durchmesser -Breite i st- in ' engl. Ingolstadt . . 40,720 136 11.4 7.4 19 100 11.4 6 Stadt Passau II. 55,000 145 12 7.4 26 200 12.6 7 Kelheim . . . 57,331 150 14 8.6 22 300 12.9 7 Mit Hinzurechnung der in Schleppkähne umgewandelten Personenboole hat sich die Zahl der ersteren im Laufe dieses Jahres von 10 auf 19 erhöht, zu sammen mit einer Tragfähigkeit von 15,900 Ztr. Acht hievon haben ganzes Verdeck, und acht transportable Dachung. — Die Gesammt-Anschaffungs- und beziehentlich Aptlrnngskosten betrugen 258,977 ff. Im Gegenhalte zu den Leistungen stellt sich der Materialverbrauch wie folgt: Sämmtliche Dampfboote haben bei 417 Personen- und 178 Schleppfahrten, zusammen 595 Fahrten zurückgelegt 60,311 Wasserstunden mit einer Fahrzeit von 20,326 Stunden; dabei verbraucht: 140,000 Ztr. Steinkohlen für 2,522 Klafter Holz „ 18,088 Pfd. Fettwaaren „ Sonstiges Material . . „ 132,171 ff. l 25,547 „ s 6,238 „ 2,515 „ pro Zcitstunde pro Wasserstundc . . 7.758 ff. . 2.615 ff. . . 0.306 „ . 0.103 „ . . 0.123 „ . 0.041 „ 8.187 ff. . 2.759 ff. Auf Unterhaltung und Reparatur der Dampfbovte, Schleppkähne, Schiffs einrichtung und Ausrüstung, Werkzeuge, Läudebrücken u. s. w. wurde» veraus gabt 33,537 ff., davon für die Dampfboote 24,020 fi. Verkehr und Einnahmen waren: Personen .... fi.8,021 . 146,933 ff. pro Person 2.52 ff. Reisegepäck- . . . 251,630 Pfd. 4,802 „ „ lOOPsd. 1.90 „ Güter 536,167 Ztr. 236,095 „ „ Ztr. 0.44 „ Equipagen, Pferde, Hunde . . . 907 „ 388,737 ff. Auf eine Fahrt treffen im Durchschnitte 653.33 ff., auf eine Wasserstunde 6.44 fi., auf eine Persoucnfahrt 139 Personen, auf eine Fahrt überhaupt 905 Ztr. Güter und Gepäck. - Die Einnahmen betrugen . . . 395,600 ff. „ Ausgaben 338,937 „ daher Netto-Ertrag 56,663 ff. gegen das Vorjahr weniger 15,002 fi. gegen den Ansatz im Budget mehr 25,199 ff. Werden die Kosten der auf Rückersatz gefertigten Arbeiten, so wie die Rechnungsdefekte, dann die im Jahre 1854—55 gewährten Bonifikazionen, welche in Einnahme wie in Ausgabe durchlaufen, abgesetzt, so ergibt sich die Roheinnahme von 383,224 ff., die Ausgabe von 326,561 fi. und cs berechnen sich daher die Ansgabeprozente von der Einnahme auf 85.2 Proz. vi. Zusammenstellung der finanziellen Ergebnisse sämmtlicher königl. Verkehrs-Anstalten im Jahre 183-!—33. Anstalten Brutto- Mehr- Einnahme» Ausgaben Einnahmen Ausgaben st. st- st. ff- Eisenbahnen 6,685,710 4,685,244 2,000,466 — Post 2,684,592 2,380,576 304,016 — Telegraphen 148,984 188,970 — 39,986 Ludwig-Dvnau-Main-Kaual 147,504 98,136 49,368 — Douau-Dampfschiffahrt . . . 395,600 338,937 56,663 — Summe >0,062,390 7,691,863 2,4l0,5>3 — ab die Mehrausga 'e . . . 39,986 Reinertrag 2,370,527 Gegen den Bndgetanschlag von 1,422,208 kamen mehr znr Ablieferung 948,319 Gesetze und Verordnungen. Neuere preussische Verfügungen, den Betrieb der Dampfkessel betreffend. (Vom August 1856.) 1. An allen Manometern muß die in der polizeilichen Genehmigung zur Benutzung des Dampfkessels zngelasscnc höchste Dampfspannung durch eine in die Augen fallende Marke bezeichnet sch». Außerdem muß an dem Kessel selbst der nach dieser Genehmigung zulässige Ueberschuß der Dampfspannung über den Druck der äußeren Atmosphäre in leicht erkennbarer Weise angegeben sehn. 2. An jedem Dampfkessel muß der Name des Fabrikanten, die laufende Fabrikuummer und das Jahr der Anfertigung in einer leicht sichtbaren und dauerhaften Weise angegeben seytt. 3. Aus dem Regulativ zur Ausführung des Gesetzes vom 7. Mai 1856, den Betrieb der Dampfkessel betreffend: I. Ordentliche Untersuchungen. 8. 1. Jeder im Betrieb befindliche Dampfkeffel wird von Zeit zu Zeit einer technischen Uutersnchung unterworfen. §. 2. Diese Untersuchung hat zum Zweck, den Zustand der zur Sicherheit des Betriebes erforderlichen Vorrichtungen und deren Uebereinstimmung mit den in der polizeilichen Genehmigung für die Kessel-Anlage deshalb getroffenen Be stimmungen fesizustellcu. 8- 3. Die Untersuchung ist daher zu richten: auf die Vorrichtungen zum regelmäßigen Speisen des Kessels; ans die Ausführung und den Zustand der Mittel, den Normal-Wasscrstand in dem Kessel zu allen Zeiten mit Sicherheit beurtheilen zu können; auf die Vorrichtungen, welche gestatte», den etwaigen Niederschlag au den Kesselwandungeu zu entdecke» und de» Kessel reinige» zu können; auf die Vorrichtungen zum Erkennen der Spannung der Dämpfe im Innern . des Kessels; auf die Ausführung imd den Zustand der Mittel/ den Dämpfen einen freien Abzug zu gestatten, wenn die Normal-Spannung erreicht, resp. über schritten wird; auf die Ausführung und de» Zustand der Feuerungsanlage selbst, die Mittel zur Regelung und Absperrung des Zutritts der atmosphärischen Luft und zur thnulichst schnellen Beseitigung des Feuers. Die Prüfung der Stärke und Widerstandsfähigkeit der Keffelwände ist nicht Gegenstand der Untersuchung. §. 4. Eine Unterbrechung des Betriebes darf zum Zweck der technischen Untersuchung nicht verlangt werden. §. 5. Der mit der Untersuchung beauftragte Sachverständige hat sich davon zu überzeugen, ob der Kesselwärter die zur Sicherheit des Betriebes erforder lichen Vorrichtungen kennt und anzuwendcn versteht. 8- 6. Der Sachverständige nimmt über die Ergebnisse der Untersuchung eine Verhandlung auf, welche von dem Kesselbesitzer oder dessen Stellvertreter — bei Dampfschiffskesseln dein Schiffsführer — und dem Kesselwärter zn unter zeichnen ist. Verweigern diese oder einer von ihnen die Unterschrift, so wird dies unter Angabe der Weigcrungsgründe in der Verhandlung bemerkt. Abschrift der letzteren wird dem Keffclbesitzer auf Verlangen kostenfrei ausgehändigt. Außerdem wird der Befund der Untersuchung in ein von dem Kesselbesitzer für jeden Kessel zu haltendes Nevisionsbuch eingetragen. Diesem Buche ist das nach der Aufstellung des Kessels ertheilte amtliche Abnahme-Attest anzuhängen. 8- 7. Der Sachverständige übersendet die über die Untersuchung aufge nommene Verhandlung der Polizei-Obrigkeit des Ortes, an welchem sich der