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12,212,589 st. beliefen. Die sämmllicheu Betriebskosten haben dagegen 4,723,831 ff., die Steuer», Taren, Stcmpelgebühren :c. :c. 436,977 ff. und die 5 Proz. Zinse» von dem gesammtcn Akzien- und Obligazionskapitale nebst den Verlosungsguoten 2,443,686 ff., zusammen also 7,604,494 ff. betrage». Es verbleibt sonach ei» reiner Bctricbsüberschuß von 4,608,095 ff-, von welche» für die bisher eingezahlten Akzien eine Sicherdividende von 10 Proz. mit 4,568,445 ff. festgcstellt und der Rest mit 39,650 ff. dem Reservefonds überwiesen wurde, welcher letztere am 1. Januar 1857 auf die Summe von 2,008,535 ff. angewachsen ist. Demzu folge wird der am 30. Juni d. I. fällige Dividendeu-Conpon einbezüglich der Zinsen für das I. Semester 1857, — laut Beschluß der Generalversammlung — für eine ganze Akzie 125 ff., für eine halbe Akzie 62 ff. 30 kr., und für eine Fünftcl-Akzie (L 200 ff.) 25 ff. betragen. Hierauf wurde über die im Jahre 1856 stattgefundencn Neubauten »nd Vervollständigungs-Arbeiten längs der Bahn, so wie über die Erweiterungen der Montan-Kvmplere und die hierauf bezüg lichen Zahlungen an die hohe Staatsverwaltung, Bericht erstattet. Nach dem für das Jahr 1857 gestellten Präliminare entfällt für die in diesem Jahre vor zunehmenden Baulichkeiten, Anschaffungen von Betriebsmitteln, so wie für weitere Zahlungen.nnd Aufschluß-Arbeiten der Kohlen-Nevicre re. rc. ein Geldbedarf von 4,634,459 ff. 6 kr., welcher nach dem einstimmigen Beschlüsse der Generalver sammlung mittelst einer Akzien-Emisstvn aufzubringen sch» wird, lieber die Modalitäle» dieser Emission, welche '/>» des dcrmaligen Akzienkapitals beträgt, zu deren Einzahlung der am 1. Juli d. I. fällig werdende Dividenden-Coupon verwendet werden soll, wird eine eigene Knndmachung das Nähere bestimme». — In Betreff der westgalizischcn Staats-Eisenbahn, ist von Seite der Direkzion die Eröffnung erfolgt, daß diese Angelegenheit der allerhöchste» Schlußfaffung Sr. k. k. apost. Majestät unterliege und daß sie sonach noch nicht in der Lage seh, in dieser Beziehung etwas Bestimmtes mittheilen zu können. Neber Antrag eines Akzionärs wurde hierauf die Direkzion von der Generalversammlung ein stimmig beauftragt, an Sc. k. k. Majestät die iinterthänigste Bitte zu stellen, die Kaiser-Ferdinands Nordbahn unter den obwaltenden schwierigen Zeit- nnd Geldverhältnissen von dem Abschlüsse eines Vertrages mit der hohen Staats verwaltung rücksichllich der Nebernahme der westgalizischcn Staatsbahn aller- guädigst elitbiiidcn zu wollen. — Das k. k. Handelsministerium hat im Einvernehmen mit dem k. k. Mi nisterium des Innern und dem Armee-Oberkommando dem Marchese V. Stanga- Trecco in Eremona die angesuchte Bewilligung zu den Vorarbeiten für den Ban einer Lokomvtivbahn von Mantua über Eremona und Pizzighetvnc nach Codognv zum Anschlüsse an die Hauptlinie Mailand-Piacenza im Sinne des Eisenbahn- Konzessionsgesctzes vom 14. September 1854 mit dem Bollendungstermine von zwei Jahren und mit Vorbehalt des der lombardisch-venezianischen Eisenbahn- i Gesellschaft im 8- 28 der Konzessionsurkunde vom 14. März 1856 zugestandenen ! Vorrechtes crtheilt. — In der am 16. Mai abgchaltenen Generalversammlung der österreichischen Donau-DampfschissahrtS-Gcseltschast wurde die Meldung gemacht, daß der Ober bau der Fünfkirchen-Mohäcscr Eisenbahn vollendet ist, nnd die erste Probefahrt bereits am 2. Mai glücklich stattgefunden hat. Mit Genehmigung der betreffen- den Behörden wird diese Strecke ungesäumt zur Kohlenverfrachtnng benützt, die Personcufrequenz jedoch erst nach Herstellung der nöthigen Bauten eingelcitet. Die Gesellschaft, welche jährlich an 2 Mill. Gulden für Brennstoff verausgabte, wird nun nicht bloß ein bedeutendes Ersparniß erzielen, indem sie die Kohlen aus den eigenen Werken verwendet und durch eigene Transportmittel an die be treffenden Stazionen bringt, sondern sic wird auch durch den Absatz an Kohle» eine» Gewinn erlangen. Bayer». — Unter folgenden Bedingungen hat das K. Staatsministerin»: des Handels und der öffentlichen Arbeiten sich geneigt erklärt, die Herstellung einer Eisenbahnverbinvnng zwischen Würzburg nnd Ansbach, und einen Anschluß an dieselbe von Nürnberg aus seiner Zeit allerhöchsten Orls zu bevorworten, und vorerst die erforderliche Projckiirungskonzession zu ertheilen: 1) Die beiden von Ansbach und Nürnberg ausgehenden Bahnen sollen sich in einen: geeignete» Punkt vereinigen, nnd von diese»: Punkt nach Würzburg führen; ob über Ochsen furt oder Kitzingcn, wird von dem Ergebniß der Projeklirung, und von den noch näher zu ermittelnden Vcrkchrsverhältniffen beider Linien abhänge::. Jeden falls aber ist darauf zu scheu, daß die Linie von Ansbach nach Würzburg mög lich direkt geführt werde. 2) Die Herstellung einer solchen Eisenbahnverbindung zwischen Würzburg nnd Ansbach, dann Nürnberg, wird überhaupt nur in dem Falle für zulässig erachtet, wenn ter Betrieb derselben dem Staat bleibt, nnd es kann daher der Bau dieser Bahnen Privaten nur gestattet werden, wenn sic sich zu einer Verpachtung des Betriebs au den Staat herbeilasseu, 3) z» einer Pach tung des Betriebs der fraglichen Bahnen erscheint übrigens die Zustimmung der Kammern erforderlich , da diese Bahnen keineswegs zur Kategorie von Zweig bahnen gehören, vielmehr Hauplvcrbiudungsbahnen bilden, 4) die privilcgirte Ludwigsbahn zwischen Nürnberg und Fürth soll in den Plan ter von Nürnberg aiisgcheittcu Eisenbahn, ,,nd die bestehende LudwigSbahn-Gescllschaft in die neu zu bildende ausgenommen werden. Preußen. — Der »Staats-Anzeiger» veröffentlich«- den zwischen der K. Staatsregierung und der Wuhelmsbahn-tz,^^^,^ abgeschlossenen Vertrag, dem zufolge der Staat für Rechnung der Wilhclmsbahn-Gescllschaft die weitere Aus führung des Banes, so wie die Verwaltung und den Betrieb sämnttlicher, das Wilhelms-Eisenbahn-Nnternehmen bildenden Bauunternehmungen übernimmt. Der ordentlichen Geiieralversauunlnng wird von der K. Direkziou der Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß vorgelegt. Ju Angelegenheiten der Verwaltung und des Betriebes, so wie der Ausführung von bereits beschlossenen Bahnen steht der Generalversammlung eine für die Direkziou bindende Bcschlußnahmc nicht zu; dagegen können ohne Genehmigung der Generalversammlung nicht statlstndcn: ») Aenderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, so, wie die des Gesellschafts statuts; t>) Erwerb fremder und Anlage neuer Bahnen; e) Betheiligung der Gesellschaft a» anderen Bahunntcruehmnngen, Uobernahmc des Transportes auf fremden Bahnen; ä) Auflösung der Gesellschaft oder Fusion derselben mit anderen Eiscnbahngcfellschaftcn. Dem Staate bleibt überlassen, die noch nicht in Betrieb gesetzten Zweigbahnen, deren Ausbau die Wilhclmsbahn-Gesellschaft durch den ! unterm 9. Juli 1856 Allerhöchst bestätigten vierten Statutennachtrag übcrnom- ! men hat, ganz unausgeführt zu lassen, nnd Seilens der Wilhelmsbahn-Gesell- schaft auf die hierzu crtheiltc landesherrliche Konzession nach erfordertem Gut achten des Verwaltungsrathes zu verzichten. Insbesondere steht es dem Staate ! zu, nach Anhörung des Verwaltungsrathes auch für die Zweigbahn von Nicolai nach Jbahütte einen anderen Unternehmer zn konzcssivniren und alsdann von ! letzterem den Betrieb und die Unterhaltung dieser Strecke für Rechnung der Wilhelmsbahn-Gesellschafr ohne den Vorbehalt eines der letzteren znstchcndcn Kündigungsrcchtes pachtweise zn übernehmen. Von dem Staate wird weder der Gesellschaft und den Akzionären noch dritten Personen gegenüber eine Garantie für einen Ertrag des Unternehmens der Wilhelmsbahn-Gesellschaft übernommen. Die Direkzion ist zur Ausgabe neuer Stammakzicn und Prioritäts-Obligazionen befugt. Für den nächsten Baubedarf sollen nach Anhörung des Verwaltnngs- rathcs bis auf die Höhe von 1,500,000 Thlr. Stamm-Prioritätsakzien ausgc- geben werden, welche für das laufende Jahr aus den: Banfondc mit 5 Prozent verzinst werden, von: 1. Januar 1858 ab aber gleich den bereits vorhandenen Stammakzicn au den Dividenden Thcil nehmen, jedoch mit dem Vorzngsrechtc, daß, wenn der verfügbare Reinertrag zur Gewährung von vollen 5 Proz. ans alle Stamm- und Stamm-Prioritätsakzien nicht zureicht, auf die letzteren 5 Proz. Dividende vorab gezahlt werden, auch den Inhabern der betreffenden Dividenden scheine dasjenige, was etwa für ein Betriebsjahr weniger als 5 Proz. auf die Prioritäts-Stammakzien vertheilt ist, aus dem auf die übrige» Stammakzicn fallenden Reinerträge der nächstfolgenden Jahre nachgezahlt werden muß. Ausland. Großbritannien. — Einem offiziellen Answeis zufolge beschäftigte der Handel des Vereinigten Königreichs am Schluß des verstossenen Jahres 20,029 britische Schiffe mit 6,390,715 Tonnen, und 20,744 Schiffe mit 4,480,859 sonnen. Registrirt waren in sämmtlichcn Seehäfen des Königreichs England 6479 Segelschiffe unter 50, nnd 12,027 Segelschiffe über 50 Tonnen Gehalt, ferner 529 Dampfer von 12,884 Tonnen und 743 Dampfer von 262,751 Tonnen. In Schottland gab es 1097 Segelschiffe linter und 1978 über 50 Tonnen, nebst 270 Dampfern; in Irland 1010 Segelschiffe unter und 1048 über 50 Tonnen, nebst ?5 Dampfern. Einzelaufen waren im vorigen Jahr 93,328 englische Schiffe von 7,253,608 Tonnen, und 262 ausländische von 45,901 Tonnen; ausgelanfen 106,896 englische Schiffe von 8,170,971 Tonnen, und 85 ausländische von 14,632 Tonnen (sämmtlich Segelschiffe und Küstenfahrer). Von Dampfern waren (nach England) einzelaufen 13,143 britische von 3,045,6l2 Tonnen und 19 ausländische von 4025 Tonnen; ausgelaufen 12,964 britische Dampfer von 2,938,239 Tonnen, und 29 ausländische von 5539 Tonnen. Ans den Kolonien waren einzelaufen in England 4503 englische Segelschiffe von 1,558,198 Tonnen; ausgelaufen 4218 von 1,604,397 Tonnen; auswärtige Schiffe aus den Kolonien einzelaufen 568 von 327,209 Tonnen, ausgelaufen 525 von 288,652 Tonnen, dazu 393 Dampfer herein und 432 hinaus (fast alle englisch). Aus fremden Häfen waren in: Ganze» 4278 Dampfer von ! 1,517,973 Tonnen eingelaufen. Von fremden Segelschiffen waren angekommen 14,935 von 3,153,143 Tonnen in England, 2410 von 283,625 Tonnen in Schottland und 507 von 112,873 Tonnen in Irland. Außerdem 896 fremde ! Dampfer von 290,008 Tonnen. Gebaut wurde» 942 Holz- und 208 eiserne Schiffe; verkauft 1835 Fahrzeuge; gescheitert waren 719 Segelschiffe und 35 Dampfer. Egypten. — Auf der Bahnstrecke von Cairo uach Suez sind die Erd arbeiten in einer Ansdehnung von 46 engl. Meile» vollendet, und die Schienen bedecken eine Strecke von 36 Meilen. Seit ungefähr 6 Monaten sind nahe an 40 Meilen Eisenbahn gebaut worden, trotz der bedeutenden Aufschüttungen und 9 Durchüichen, und diele Arbeit ist um so bewunderungswürdiger, als sie mitte» in der Wüste ausgcfuhrt wird, wohin man Alles schaffe» >»uß: Wohnstätten, Lebensmittel, Wasser. In weniger als einem Monat- wird die Hälfte der Eisen bahn fertig, mit der Poststraßc au der Mittelstazion in Verbindung gesetzt und den: Verkehre übergebe» sehn. Die Hälfte des Weges zwischen Suez und Cairo