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so „ahme gegen das Vorjahr 295,532 Thlr. Die Summe von 1,791,365 Thlr., in welcher die Einnahmen aus dem direkten Verkehre mit anderen Bahnen in begriffen sind, zerfällt in 613,000 Thlr. für Personen- und 1,178,365 Thlr. für Gütertransport. Bon den beförderten Personen haben benutzt 14,111 Personen — 2.0 Proz. die 1. Wagenklaffc 163,107 „ - 23.3 „ „ 2. 524,217 - 74.7 „ „ 3. „ 701,435 Personen, wovon im Verkehre zwischen Leipzig und Dresden 474,707 Personen für 339,960 Thlr. Im Verkehre mit andern Bahnen 226,728 Personen für 263,025 Thlr. Außerdem wurden für Militärtransporte und andere unge wöhnliche Beförderungen im Personenverkehr eingenommen . . 10,015 „ Summa . 613,000 Thlr. Die Einnahme vom Personenverkehr war um 72,205 Thlr. höher als im vorhergegangenen Jahre. Die Einnahme im Güterverkehr aber hat die vorjährige um 219,260 Thlr. überstiegen und betrug 1,178,365 Thlr. und zwar für zusammen 88,433,103 Ztr. auf eine Meile Transportweite berechnet. Von dieser Summe sind gekürzt 74,047 Thlr. für Fuhrlöhne, Frachtrabatt, Entschädigungen und andere den Güterverkehr berührende Spesen, so daß in dem Rechnungsabschlüsse die Netto summe von 1,104,318 Thlr. erscheint. Die außerordentliche Zunahme des Personen- und Güterverkehrs seit Er öffnung der Bahn gewährt die nachstehende Ucbersicht: Personenverkehr. Güterverkehr. Jahr Personen Thlr. Meilen-Ztr. Thlr. 1839 . 411,531 . 291,304 . 3,850,223 84.632 1843 . 401,415 . 338,463 . 11,684,622 225,043 1847 . 490,863 . 382,312 . 17,177,392 303,597 1851 . 601,788 . 480,000 . 27,813,254 465,707 1855 . 633,644 . 540,795 . . 68,190,235 959,105 1856 . 701,435 . 613,000 . 88,433,103 1,178,365 Die Transportmittel der Bahn bestehen aus 36 Lokomotiven mit 30 Tendern und 805 verschiedenen Wagen, wovon 107 Personenwagen mit 3984 Plätzen und 698 Lastwagen zu 80,990 Ztr. Ladung. Zur Lokomotivenheizung wurden im verstossenen Jahre 16,229,500 Pfd. Cokes verbraucht, wofür einschließlich des Holzes zum Aufeuern, der Reparatur und Ergänzung der Cokeskürbe, der Cokesprämien ic. in Allem 87,280 Thlr. verausgabt worben sind. Die Lokomotiven durchliefen 130,145'/- Meilen und es Wurde» demnach pro Meile 124.70 Pfd. Cokes verbraucht im Betrage von 20 Ngr. l'/s Psi Mithin der Ueberschuß . 8,100,000 Thlr. . 1,885,685',,' . . 705,638 „ . 1,180,047 Thssi. Davon wurden nach den Bestimmungen der Generalversammlung vom 19. März d. I. bezahlt: Zinsen und Amortisazion der Anleihen . Postentschädigung . . . .... . . Tantieme an den Bevollmächtigte» , . . Superdividende, 18 Proz. ..... Bewilligung an die Unterstützungskaffe . . Summa Es betrugen die Reparaturen an Lokomotiven und Tendern 36,426 Thlr., ! wvrnach 8 Ngr. 4.35 pf. auf die durchfahrene Meile kommen. Die Gesammtausgaben für Zugkraft betrugen 177,925 Thlr. oder pro Lokvmotivmeile 1 Thlr. 11 Ngr. Da von sämmtlichen Wage» 5,521,507 Achsenmeileu durchlaufen worden > sind, fallen auf die Lokomotivmeile 42.42 Achsenmeileu. Für die Unterhaltung und thcilweise Erneuerung der Wagen ist die Summe von 51,206 Thlr. verausgabt worden. Diese Summe zerfällt in 36,844 Thlr. für die Wagen selbst und 14,362 Thlr. für Achsen und Räder. In letzterer Summe sind enthalten der Ersatz von 292 Radreifen, 5 gebrochenen und 62 ausgelaufenen Achse», 2l Nädern, und das Abdrehen von 2075 Rädern. Die Wagen durchliefen ans der eigenen Bahn 3,506,374, auf fremde» Bahnen 1,805,493, zusammen 5,311,867 Achsenmeilen; demnach berechne» sich i die sämmtlichen Unterhaltungskosten der Wagen auf 2.08 pf., der Achsen und ! Räder auf 0,81 pf., zusammen ans 2.89 pf. pro Achsenmeilc. Mittelst des von der letzten Generalversammlung bewilligten außerordent- , lichen Zuschusses von 5000 Thlr. hat sich der Kapitalbestand der Unterstützungs kaffe bis auf 58,361 Thlr. erhöht. Die im Jahre 1856 ausgezahlten Unter stützungen betrugen 3809 Thlr., welche an 68 Wittwen, 14 Waisen, 8 Invaliden und sonst dazu Berechtigte vertheilt wurden. Der Rechnungsabschluß vom Jahre 1856 weist folgende Zahle» nach: Der eigentliche Aufwand für . den Bau 'und die Einrichtung der Wahn hat vom 14. Mai 1835 bis 31. Dezember 1836 betragen Die Einnahmen vom Betrieb des Jahres, 1856 waren Die Ausgaben - . . .. 350,000 Thlr. 15,000 „ 4,825 „ 750,000 „ 5,000 „ 1,124,825 Thlr. Der Rest nebst dem Uebertrag von 1854 mit 12,327 Thlr., im Ganzen 67,550 Thlr., wurde dem Baufonds überwiesen. Bömische Eisenbahnen. Die von der päpstlichen Regierung einer Akzicngesellschaft mit der Benen nung „Allgemeine Gesellschaft der römischen Bahnen" konzessionirtcn Bahnlinien bilden eine zusammenhängende Linie und erstrecken sich von Civita-Vecchia am Mittelmeer über Rom, Ancona, Bologna und Ferrara bis an den Po. Ihre Länge beträgt 6l9 Kilometer, und zwar von Civita-Vecchz« bis Rom 80, von Rom bis Ancona 280, von Ancona bis Bologna 206, und von da bis Ferrara 53 Kilometer. Das Akzienkapital ist auf 175 Millionen Franken fest gesetzt, wovon 85 Millionen in 170,000 Akzien ü 500 Fr. und 90 Millionen in Obligazionen. Der Aufwand ist hiernach zu 280,000 Fr. pro Kilometer angenommen. Der Staat garantirt der Gesellschaft eine Revenue von 1,600,000 Fr. jährlich für die Bahn von Civita-Vecchia bis Rom, von 10,000,000 Fr. von Rom bis Bologna und von 500,000 Fr. von Bologna nach Ferrara; zusammen 12,100,000 Fr. oder gegen 7 Proz. des Gesellschaftskapitals. Diese Garantie dauert bis znm Jahr 1910. Aus dem der Konzession zu Grunde liegenden Bedingnißheft für die Linie von Rom nach Bologna heben wir Folgendes hervor. Die Breite des Bahn körpers ist für ein Geleise auf 4 Meter, bei 2 Geleisen auf 8 Meter bei Dämmen, 6.70 Meter in Einschnitten und 7.4 Meter zwischen den Parapeten der Brücken und in de» Tunnels bestimmt. Die Gelciseweite ist 1.45 Meter (die gewöhnliche), der Abstand zweier Geleise von einander auf 2 Meter bestimmt. Der kleinste KrümmungshaÄmeffer soll 300 Meter betragen, und wo derselbe vorkommt, soll die Curve in der Horizontale» liegen. Das Steigungsmarimum ist zwischen Rom und Ancona 0.022 (1:45), zwischen Ancona und Bologna 0.010 oder 1:100. Ausweichplätze sollen nicht entfernter von einander angelegt sehn als 20 Kilometer und nicht kürzer seyn als 200 Meter. Uebergänge im Niveau sind ausnahmsweise gestattet. Bei Straßenüberbrücknngen muß die Brückenöffnung 8 Meter für Nazionalstraßen, 7 Meter für Prvvinzialstraßen, 5 Meter für frequente und 4 Meter für weniger frequente Kommunalstraßen weit sehn; die Höhe muß wenigstens 5 Meter betragen : bei wenig frequente Kommunalwege können eiserne oder hölzerne Ueberbrückungen mit 4.3 Meter Lichthöhe angewcndet werde». Dieselbe Höhe ist das Minimum für Brücken die über die Eisenbahn errichtet werden und für Tunnels. Die Brücken sollen im Allgemeinen von Stein erbaut werbe»; in besoubern Fällen werden solche von Holz mit steinernen Pfeiler» und Widerlagern ziigelasscn; jedoch müssen die Pfeiler eine solche Stärke erhalten,, daß später die Holzkonstrukzion durch Bogen von Schmiedciscn, Gußeisen oder Stein ersetzt werden kann. Die Schienen sollen wenigstens 30 Kilometer pro Meter schwer und die Querschwelleu nicht mehr als 1 Meter im Mittel von einander entfernt seyn. Während der ganzen Konzessionsdauer können die zum Bau und Betrieb erforderlichen Gegenstände und Materialien zollfrei vom Auslände eingeführt werden. Lokomotiven und Wagen »rüsten nach dem besten Modell konstruirt seyn. Während der Konzessionsdauer von 95 Jahrcn hat die Gesellschaft das Recht di- Transportgcbühren »ach folgendem Tarif zu erheben: für Personen in 3 Klaffen 13.4, 10.7 und 6.5 Cent, pro Kilometer; für Güter in 4 Klaffen pro Tonne und Kilometer 37.6, 32.3, 26 9 und 21.5 Cent., Eilfracht 65 Cent. Die Fahrgeschwindigkeit darf bei Pcrsoncuzügeii nicht geringer als 30, bei Gü- tcrzügen nicht unter 16 Kilometer pro Stunde seyn. Militär und Effekten sind zum halben Tarifpreis zu befördern; mit den regelmäßigen Personcnzügcn kann die Postverwaltung die unentgeltliche Beförderung je eines besonder» Postwagens verlangen. Nach 25 Jahren, vou der Inbetriebsetzung der Bahn kann der Staat die selbe an sich kaufen. Es wird in diesem Falle der durchschnittliche Ertrag der 5 besten der letzten 7 Betriebsjahre"bcrechnet und dazu oder V» dieses Ertrags geschlagen, je'nachdem die Einlösung in den ersten oder zweiten zehn Jahren oder noch später erfolgen sollte.. Der so vermehrte Ertrag bildet eine Annuität" für den Rest der Konzessionsdauer, -welche jedoch nicht geringer als der garantirte Ertrag seyn darf. Außerdem erhält die Gesellschaft den Werth ter Betriebsmittel und anderer beweglichen Gegenstände vergütet. Letzteres findet auch statt, wenn nach. Ablauf der Konzessionsfrist die Bahn unentgeltlich a;r den Staat übergeht. . - - . - ' - -Für die Bahn von Ron, nach Civita-Vecchia' sind die Bedingungen im Wesentlichen die gleichen. Die Konzessionsdauer ist 99 Jahre; für die Curven ist der kleinste Radius mit 350 Meter, für die Steigungen das Marimüm von 1:100 bestimmt. - '