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Nr. 45. XXXV. Jahrgang. Leipzig, 10. November 1920. LEIPZIGER WOCHENSCHRIFT FÜR TEXTIL-INDUSTRIE mit dem Beiblatt: LEIPZIGER MONATSCHRIFT FOR TEXTIL INDUSTRIE (Ausgabe für Technik und Außenhandel) Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf-, Jute- und Ersatzfaser-Industrie, für den Rohstoff-, Garn- und Warenhandel, sowie die Konfektion. Organ des Verbandes von Arbeitgebern der Sächsischen Textil-Industrie und der Vereinigung Sächsischer Spinnerei-Besitzer, sowie der Sächsischen und Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaften. Zuschriften und Geldsendungen an die Leipziger Wochenschrift für Textil-Industrie, Leipzig, DörrienstraBe 9. Sohrlftleltung, Geschäftsstelle und Verlag: LEIPZIG, DörrienstraBe 9. Herausgegeben von ThfiOdOr Martins TfiXtllVfidag (Inhaber Wolfgang Edelmann) in Leipzig. , Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Fernsprecher: Nr. 1058 u. 387. 1 »ie „Leipziger Wochenschrift für Textil-Industrie“ erscheint jeden Mittwoch, die Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ (Ausgabe für Technik und Außenhandel) ‘ itte jeden Monats, deren Außenhandels-Sondernummern vierteljährlich. — Der Preis für die „Leipziger Wochenschrift für Textil-Industrie“ einschl. des Beiblattes „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ i ebet Außenhandels-Sondernummern und Musterzeitung) beträgt für Deutschland, Österreich und Ungarn Mk. 23,—, für die Tschechoslowakei Mk. 31,—, für die übrigen Länder Mk. 65,— halbjährlich. Wochenschrift und Monatschrift können auch getrennt bezogen werden, u. zw. kostet die „Leipziger Wochenschrift für Textil-Industrie“ allein für Deutschland, Österreich und Ungarn Mk. 12,50, für die Tschechoslowakei Mk. 18,50, für die übrigen Länder Mk. 35,— halbjährlich (Preis der Einzelnummer 1 Mk.), die „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ allein (nebst Sondernummern) für Deutschland, Österreich und Ungarn Mk. 10,50, für die Tschechoslowakei Mk. 13,50, für die übrigen Länder Mk. 30,— halbjährlich (Preis der Einzelnummer 2 Mk.). In der deutschen Post-Zeitungsliste sind beide Zeitschriften auf Seite 193 eingetragen. Der Bezugspreis ist im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt der selbe als fortbestehend. — Anzeigenpreis: pm Millimeter (43 mm Spaltenbreite) 40 Pfg. nebst 50% Teuerungszuschlag (Seitenpreis nach besonderem Tarif); Stellengesuche 40 Pfg. pro mm; Auslandsanzeigen unterliegen besonderer Preisvereinbarung auf Grund der Markwährung, bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen werden nach feststehendem Tarif berechnet. (Bankkonto: Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft Filiale Leipzig.) Nachdruck nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Norddeutsche Textil-Berufsgenossenschaft. An die Herren Vertreter der Mitglieder. Auf die Mitteilungen in dem Rundschreiben vom 3. Juni 1920 be zugnehmend, laden wir die Herren Vertreter der Mitglieder auf Dienstag, den 23. November 1920, IO 1 /, Uhr vormittags, nach Berlin, Pots damer Straße 3, Weinhaus Rheingold, Ebenholzsaal, zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung des Jahres 1920 ergebens! ein. Tagesordnung: 1. Besprechung der Verwaltungsberiehte über die Jahre 1918 und 1919. 2. Prüfung und Abnahme der Rechnung für die Jahre 1918 und 1919. Beschluß über die Erteilung der Entlastung an den Vorstand. 3. Wahl des Ausschusses zur Prüfung der Rechnung für das Jahr 1920. 4. Beschluß über Niederschlagung uneinziehbarer Beiträge. 5. Neufestsetzung der Tagegelder für die Mitglieder der Genossenschaftsorgane und für die Vertreter der Versicherten. 6. Feststellung des Haushaltplans für das Jahr 1920 und des vorläufigen Haus haltplans für das Jahr 1921. 7. Wahl von. 5 Wahl vorständen für neue Vertreterwahlen (§ 2 der Wahlordnung). 8. Nachprüfung des Gefahrtarifs. 9. Ausdehnung der Versicherungspflicht für Betriebsbeamte. 10. Satzungsänderungen. 11. Nachtrag zu den Unfallverhütungsvorschriften. 12. Besprechung der Berichte über die Durchführung der l'nfallVerhütungsvor schriften in den Jahren 1918 und 1919. 13. Sonstiges. Vertreter, die am Erscheinen behindert sind, werden ersucht, uns dies so früh wie nur möglich mitzuteilen, damit der Stellvertreter eingeladen werden kann. Berlin, den 1. November 1920. Norddeutsche Textil-Berufsgenossenschaft. Der Vorstand Der Verwaltungsdirektor , Herrn. Weber, Geh. Kommerzienrat, Marcus. Vorsitzender. Mißbrauch des Betriebsräte gesetzes. Als seinerzeit das Betriebsrätegesetz von der Nationalversammlung beraten wurde, da bemühte man sich zu betonen, daß dieses Gesetz in erster Linie geschaffen würde, um die früheren unhaltbaren Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern zu überbrücken und endlich eine Basis zu finden, auf der sich beide Teile zu produktionsfördernder Arbeit vereinigen könnten. Wie berechtigt es war, sich diesen Erklärungen gegenüber skeptisch zu verhalten, zeigte sich sofort, als nach Verabschiedung des Gesetzes der Sozialist Heilmann in seiner Korrespondenz aus führte,. daß es von der Arbeiterschaft -selbst abhängen würde, wie rasch diesem ersten Schritt (nämlich dem Erlaß des Betriebsrätegesetzes) ein zweiter, die Rechte der Arbeitnehmer wesentlich erweiternder folgen könne. In derselben Korre spondenz war dann weiter unveiblümt zum Au'-druek gebracht worden, daß die Betriebsräte Einblick gewinnen müßten in den Aufbau und Gang eines Großbetriebes, um auch auf Fragen, wie die der Verwendung der Überschüsse, Einfluß zu bekommen, mit anderen Worten: als Schule für die Arbeiter zur eventuellen späteren Übernahme der Wirtschaft zu dienen. Wie konsequent man auf der Arbeitnehmerseite diesen Gedanken der Er weiterung der den Arbeitern in dem Betriebsrätegesetz zugestandenen Rechte ver folgt und wie man auf dieser Seite gar nicht daran denkt, dieses Gesetz etwa als ein „Instrument der Versöhnung“ zu betrachten, zeigt der Verlauf des ersten Be triebsrätekongresses in Berlin, auf dem direkt zum Ausdruck gebracht worden ist, daß das Betriebsrätegesetz lediglich als Ausgangskampfstellung zurErreichung weiterer Vorteile für die Arbeitnehmer betrachtet werden dürfe. Dieser Standpunkt kommt weiterhin zum Ausdruck in den von uns kürzlich veröffentlichten Richtlinien, die von Arbeitnehmerseite dem Unternehmer zur Anerkennung vor gelegt wurden, und die so recht den Geist der rücksichtslosen Erweiterung der Rechte der Arbeitnehmer und der gleichzeitigen allmählichen völligen Aufhebung der Rechte der Arbeitgeber atmen. Diese Beispiele beweisen die Richtigkeit unserer früher des öfteren zum Ausdruck gebrachten Behauptung, das Betriebsrätegesetz würde nicht zur Aufhebung, sondern zur Verschärfung der Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dienen. Einen neuen Beleg hierfür bietet ein Fragebogen, den die freigewerksohaftlich wirtschaftliche Betriebsrätezentrale des allgemeinen deutschen Gewerkschaftsbundes und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenver bände jetzt herausgegeben und den Betriebsräten der einzelnen Firmen zur Beant wortung übermittelt hat. Dieser Fragebogen enthält unter seinen nicht weniger als 39 Fragen eine große Reihe solcher, von denen es direkt unerfindlich ist, weshalb der Betriebsrat hierüber Auskunft geben soll, es sei denn, daß das auf diese Weise gewonnene Material als Unterlage für spätere Lohnkämpfe und wohl auch als Unterlage für etwaige neue Forderungen, auf gesetzgeberischem Gebiete Verwendung finden soll. Bedauerlicherweise gibt es keine Maßnahmen, um diese Ausfüllung der Fragebogen seitens der einzelnen Betriebsräte selbst zu verhindern. Der Arbeitgeber als solcher sollte aber eine Mitwirkung an der Ausfüllung dieser Frage bogen unbedingt ablehnen, da die Beibringung von derartigem statistischen Materials nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Betriebsräte gehört. Füllen die Betriebsräte i den Fragebogen dennoch aus, so hat der Arbeitgeber streng darauf zu achten, daß durch die Beantwortung dieser Fragen keine Betriebs geheimnisse preisgegeben werden. Geschieht dies trotzdem, so muß der Arbeitgeber von dem ihm im Betriebsrätegesetz zustehenden Recht, in solchem Falle den Betriebsrat durch die Behörde absetzen und bestrafen zu lassen, unbedingt Gebrauch machen. Reißt eine derartige Spionage in den einzelnen Betrieben erst einmal ein, dann ist überhaupt nicht abzusehen, wo hier die Grenze des Begriffes „Betriebsgeheimnis" sein soll. Es ist zu hoffen, daß der seinerzeit vom Reichsyerband der deutschen Industrie eingesetzte Aktionsausschuß zur Abwehr derartiger Übergriffe recht bald einmal Zusammentritt, um sich mit diesen Dingen zu beschäftigen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu erörtern. (D. I.-C.) 25 Millionen Kilogramm Rohwolle zurückgehalten? Die Bekleidungsnot bereitet der Bevölkerung schwere Sorgen. Auch im Reichstage ist sie Gegenstand einer Anfrage, namentlich im Hinblick auf die Land arbeiter, gewesen, ohne daß wirksam Abhilfe geschaffen worden wäre. Unleugbar ist bei der Auflösung des Millionenheeres mit den gewaltigen Mengen von Bekleidungs stücken maßloser Ünfug getrieben worden; sie wurden verschleudert, ohne an die Oite des notwendigsten Bedarfes zu gelangen. Jetzt wird regelmäßig der Mangel an Rohstoffen für die völlig unzulängliche Versorgung der Bevölkerung vorgeschützt. Wie es aber in Wirklichkeit damit bestellt ist, hellen einige wenige Zahlen auf, die der „D. Voiksw. K.“ von absolut zuverlässiger Seite mitgeteilt werden. Im Besitze der Reichs-Wolle-A l< tiengesellschaft befinden sich zur zeit in runden Ziffern: