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Rheins an Erkältung und Fieber zu leide» hatte. Die Einnahmen betrugen nur 753 ff., die Ausgaben dagegen 1015 ff. Zn der Generalversammlung am 27. April wurde beschlossen: die Dividende der Akzieu lat. L lind v d.-s Betriebsjahres 1856 auf 12 ff. 30 kr. oder 5 Proz. pro Akzie festzusetze», der Pensions- und llnterstützungskaffe 500 ff., so wie der Kranken- und Sterbekasse 250 ff. zu überweisen, einen besonderen Fonds zu begründen mit der ausschließlichen Bestimmung, für die regelmäßige Erneuerung des abgängigen Oberbau- und Betriebsmaterials zu dienen und diesen Erneuernngsfonds für 1856 mit 37,271 st. zu dotiren. Ferner beschloß die Generalversammlung die Erbauung einer Eisenbahn brücke über den Rhein oberhalb der Mündung des Mains, zur Berbindung der linksrheinischen Bahnstrecken mit dem auf der Mainspitze ansmündenden rechts rheinischen Theilc der hessischen Ludwigsbahn, und ermächtigte deu Verwaltungs- rath: 1) die Konzession für dieses Unternehmen nachzusnchen und deren Bedin gungen mit der großh. Staatsregiernng zu vereinbaren; 2) das Gesellschafts kapital so weit als nöthig, jedoch um höchstens drei Millionen Gulden auf die dem Verwaltnngsrathe angemessen erscheinende Weise zu geeignetem Zeitpunkte durch Ausgabe neuer Akzie» oder Prioritäts-Obligazione» z» vermehre»; 3) alle zur definitiven Feststellung des Projektes und der Baukosten desselben erforder lichen Schritte schleunigst zu thun und mit dem Ban so bald als möglich zu beginnen. in. Holsteinische Bahnen. Hierüber enthält der Geschäftsbericht der Dirckzion der Altona-Kieler Eisen- bahngescllschaft für das Jahr 1856 im Wesentliche» Folgendes. Der Personenverkehr war: 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. Zusammen Auf deu Vereinigten Bahnen 2082 45,952 509,940 557,974 „ der Altona-Kieler B. . . 2063 43,953 452,494 498,510 „ „ Glückstadt-Elmshorner . 77 4,117 80,671 84,865 „ „ Nendsbnrg-Neumünster . 267 10,053 92,531 102,851 Auf den Holsteinischen Bahnen war daher das Benützungsverhältniß der 3 Wagenklassen wie 1 : 22.16 :227.40 oder 0.4, 8.2 und 91.4 Proz. Es hat betragen: Holstein. Altona- Glückstadt- Nendsb. Bahnen Kiel Elmshorn Neum. Die Persvnenzahl auf 1 Meile Bahnl. 3,255,340 2,718,852 122,371 414,116 „ „ „ die ganze „ — 104,203 54,387 90,025 Die Einnahme pro Person pro Meile 2.68 Sgr. 2.61 Sgr. 3.21 Sgr. 2.97Sgr. Die durchschnittliche Transportweite — 5.45 Meil. 1.80 M. 4.03 M. An Gepäck, Gütern, Vieh und Equipagen wurde» transportirt und dafür eingenommen: Meilen Znsammen . theils 4räderig, endlich 3 Thlr. N.M. . 892,810 Thlr. N.M. 7,980 185,916 23.29 . 402,413 . 472,712 . 17,684 30,712 14,081 795 Zus. 45,588 1,606,012 35.23 Glückst. Nendsb. ElmShorn Nenm. 3,444 67,597 19.63 den Holsteinischen Bahnen zu- 45,588 Meilen. Die Zahl der von de» Wagen der holsteinischen und schleswigschen Wagen auf den Holsteinischen Bahnen durchlaufenen Achsmeilen war 1,606,012. Auf die drei Bahnen vertheilen sich diese Leistungen: Altona- Kiel 34,164 1,352,500 39.59 wurden auf Altona- Glückstadt- Rendsburg- Kiel Elmshorn Neumünster Total 318,331,149 39,939,058 64,396,484 339,866,860 2,757,906,263 89,862,883 264,199,499 3,111,968,645 395,423 30,511 45,286 471,221 Gewicht d. Güter, Pfd. Auf 1 Meilereduz. „ Einnahme Thlr. Von den Lokomotiven wurde» ans den 3 Bahnen zurückgelegt mit Personcnzügen . . „ Güterzügen . . . leer Durchlaufene Lokomotivmeilen „ Wagenachsmeilen . Achsmeilen auf 1 Lokomotivmcile Von den schleswigscheu Wagen rückgelegt 83,094, von den holsteinischen Wagen auf den Schleswigschen Bahnen 95,818 Achsmeilen. Die Ende 1856 vorhandenen Transportmittel bestanden in 22 Lokomotiven mit 18 Tendern, 44 sechsräderigen Personenwagen, 4 Postwagen, 5 Gepäckwagen und 335 Güterwagen, letztere theils 8-, theils 6-, Schncevflngen. Die Einnahmen der 3 Bahnen betrugen: Aus dem Personenverkehr . „ „ Güterverkehr . - Sonstige Einnahmen . . Zusammen Di- Ausgaben waren für allgemeine Verwaltung Trausxorteenvaltuiig . Bahnverwaliung Ertra-Ausgaben Zusammen Ueberschuß und zwar stellen sich 23,405 Thlr. R.M. --- 4.93 Proz. 249,434 „ --- 52.62 „ 181,701 „ - 38.34 „ 19,492 „ — 4.11 „ 474,032 Shir. N.M. - 53.1 Proz. der E. 418?, 78 Thlr. R.M. Einnahmen Auslagen Ueberschuß für Altona-Kiel . . . 917,677Thlr. 559,275Thlr. 358,402Thlr. N.M. „ Glückstadt-Elmshorn . 48,882 „ 32,075 „ 16,807 „ „ Nendsbnrg-Neumünster 100,899 „ 57,330 „ 43,569 „ Da das Anlagekapital der Altona-Kieler Bahn etwas über 5 Millionen ! beträgt, so stellt sich bei derselben der Reinertrag auf 7 Proz. des Anlagekapitals. — t Vesterreichische Eisenbahnen. I. Lombardisch-Bcnezianische Eisenbahn. Von dem k. k. Handelsministerium wurde mit der lombardisch-venezianischen Eisenbahngesellschaft wegen des Banes der Eisenbahnstrecken: Bergamo-Cassano, Crema-Cremona und Trcviglio-Coccaglio nntcrm 8. April l. I. ein Ueberein- kommen abgeschlossen, durch welches die Konzessionsurkunde für die lombardisch venezianischen Eisenbahnen, ää. 14. März 1856 (E.-Z. S. 34) theilweise modi- fizirt wurde. Die Staatsverwaltung erließ nämlich de» Konzessionären der lombardisch-venezianischen Eisenbahnen die Verpflichtung zum Baue der Strecke Bergamo-Monza; dagegen verpflichtete sich die genannte Gesellschaft, anstatt der Strecke Bergamo-Monza die Strecke Bergamo-Cassano längstens binnen 9 Mo naten nach Abschluß des Uebercinkommens dergestalt herzustellen, daß dieselbe in einem zwischen Treviglio und Cassano gelegenen Punkte der Eisenbahnstrccke Mailand-Treviglio einmünde, und so die ununterbrochene Eisenbahnverbindung von Venedig nach Mailand hergestellt werde. Die Gesellschaft verpflichtete sich ferner, innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Abschluß des Ueber- einkommeus eine Flügelbahn von Treviglio aus (als Fortsetzung der Bahn Mai land-Treviglio) über Creina nach Cremona zu bauen und dem Betriebe zu über geben, und übernahm die Verbindlichkeit eventuell auch die Eisenbahnverbindung Von Treviglio nach Coceaglio herzustellen, wenn nämlich nach Ablauf des zum Nusbaue des lombardisch-venezianischen Eisenbahnnetzes festgesetzten Termins von fünf Jahren den in der Zwischenzeit gesammelten Erfahrungen zufolge die Aus führung dieser Linie noch als ein Bedürsniß des Verkehres oder in Anbetracht anderer Staatsinterefsen als wünschenswerth anerkannt werden sollte. Der Aus spruch, ob ein Bedürsniß zum Ansbaue der gedachten Strecke vorhanden sey, bleibt lediglich der Staatsverwaltung Vorbehalten, und der Ausbau selbst ist nach erfolgtem Ansspruche binnen zwei Jahren zu vollenden. Die Bahnstrecke von Bergamo nach Cassano ist gleich bei der Anlage rück sichtlich des Unterbaues auf zwei Geleise herzustellen. Dasselbe gilt von der Strecke Treviglio-Coccaglio, falls dieselbe ausgebaut wird. Die Flügelbah» von Treviglio nach Crema und Cremona dagegen kann vorderhand auf ein Geleise hergestellt werden und sind die Konzessionäre erst dann verpflichtet, ein zweites Geleise herzustellen, wenn die Bruttoeinnahme dieser Strecke 120,000 ff. C.M. Pro Meile erreicht. Die Staatsverwaltung versprach den Konzessionären hülf- reiche Hand zu bieten, damit von den Gemeinden, welche vou der Linie Tre- Viglw-Crema Cremona berührt werden, das zur Herstellung der Bahn er forderliche Terrain der Gesellschaft ohne Entgelt zur Verfügung gestellt werde, Wie es von einem großen Theile der erwähnten Gemeinden bereits zugesagt Worden ist. Tie Zinsengarantie so wie auch die Tarifbcstimmnng wird aus di ch dem neuen Uebereinkommen erwähnten Bahnstrecken ausgedehnt. So lange die direkte Linie von Treviglio nach Coceaglio nicht auSgebaut und dem Ver kehre übergeben ist, wird übrigens von allen Gütern, welche einerseits von Mai land nach Brescia (oder weiterhin), so wie andererseits von Brescia (oder weiterher) nach Mailand erpedirt werden, keine höhere Frachtgebühr abgenommcn werden, als nach de» Bestimmungen der Konzessionsurkunde vom 14. März 1856 bei der Beförderung dieser Güter auf der direkten Linie Treviglio-Coccaglio (deren Länge sich gleich 4.86 deutsche Meilen oder 32 Kilom. hcrausstellt) cnt- sallcn würde. Die Staatsverwaltung erlheille der Gesellschaft die Bewilligung, ihren Fonds zu vermehren, wenii dies durch den Bau der Strecke Crema- Cremona und eventuell Treviglio-Coccaglio nolhwendig werden sollte. Zu jeder solchen Ausgabe von neue» Akzicn oder Prioritäts-Obligazione» ist jedoch unter Nachweisung der Nothwendigkeit einer solchen Emission die spezielle Bewillignng der Staatsverwaltung anzusnchcn und darf diese Hinausgab- von neuen Akzien oder PrioritätS-Obligazionen lediglich in dem genehmigten Maße statlfindcn. (Aust.) II- Wcstböhmische Bahnen. Die nnterm 17. April für die Wesiböhmischcn Eisenbahnen erlheilte Kon zession enthält im Wesentlichen folgende Bestimmungen: Den Konzessionären wird das ansschließende Recht verliehen zum Bane einerLokomotivbahn von Prag nach Pilsen bis an die bayerische Grenze nebst Zweigbahn von Hvllanbtau nach Nadnitz und Wegwanow, dann vonPilscn nach Eger bis an die bayerische Grenze nnd von Pilsen nach Budwcis, so wie von Eger nach Carlsbad und zum Betriebe dieser Strecken für den Personen- und Sacheutransporl der Art, daß Niemanden während der ganzen Konzessions dauer gestattet werden wird, zum öffentlichen Gebrauche eine Eisenbahn zu er richten, welche dieselben Punkte verbinden würde, ohne neue Zwischenpunkle zu