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Einnahme für jede der sämmtlichen Depeschen . . 1 ff. 58.8 kr. „ „ jedes Wort — „ 4.52 „ „ jede Depesche im innern Verkehr . 1 ,, 14.34 „ ,, ,, „ „ „ internat. Verkehr . 2 „ 45.6 „ Wvrtzahl einer jeden der sämmtl. Depeschen überhaupt . . 26.3 „ „ „ „ Depesche im innern Verkehr . . . 25.7 ,, „ „ „ „ im internazionalen Verkehr 26.8 „ Die Gesammteinnahmen der Telegraphenanstalt in 1854—55 war 148,884 ff. „ Gesammtausgabe incl. 44,406 ff. für Ergänzung der Draht ¬ leitungen an bereits ansgcführten Linien 188,970 „ Daher Mehrausgabe 39,986 ff. Werden aber an der Ausgabe die zur Ergänzung der Leitungen verwendeten Summen, ferner die auf den Ban eines Zcntral-Magazins erwachsenen Kosten von 16,726 ff., zusammen 6l,132 ff., weil dicß keine dem Telegraphenbetricb zugehörigen Leistungen sind, abgezogen, so entziffert sich eine Mchreinuahme von 2l,146 ff. Werden endlich die bei Beurtheilung der Rentabilität nothwendiger Weise zu berücksichtigenden lediglich nvtirten Gebühren für Staats- und Bahndepeschen bcigezogcn, so erhöht sich der Aklivrest ans 43,264 ff., woraus sich eine genü gende Verzinsung des anfgewcndeten Kapitals ergibt. (Fortsetzung folgt.) Hordmcrikonische Eisenbah n e n. Dem Kongreß liegt gegenwärtig ei» Gesetzentwurf vor, welcher durch groß artige Landschcukungen die Herstellung von 3 Eisenbahnen nach dem stillen Ozean sicher» will, verbunden mit Telegraphenlinicn längs der Bahnen. Von den westlichen Grenzen von Missouri und Iowa ausgehend, soll zwischen dem ! 38. und 44. Grad nördlicher Breite nach irgend einem Punkte am Meere in > Kalifornien fortgebaut werden und sollen zu diesem Behuf folgeude Eisenbahn gesellschaften: die Hannibal-St. Joseph und die Pacifie-Eisenbahn-Gcsellschaft im , Staate Missouri: die Burlingtou-Missouri Niver, die Missisippi-Miffouri (Iowa Central Air Line), die Dubngne-Pacific und die North Iowa Eisenbahn-Gesell schaft im Staate Iowa — ihre betreffenden Bahnen über die Westgrenze der Staaten Missouri und Iowa hinaus nach der Richtung des Fort Kearney hin ! verlängern, wo sie sich vereinigen und in einer einzigen Linie nach Kalifornien weiter führen sollen. In Kalifornien würde die Linie dann an einem Hafen platze münden, über dessen Auswahl die Legislatur dieses Staates zu bestimmen hätte, so wie überhaupt über die Richtung der Bahn in demselben und die in sie aufznnehmenden Städte. Zur Unterstützung dieser wichtigen Linie bewilligt der Kongreß den besagten Bahnen für ihre Fortsetzung über die Grenzen von Missouri und Iowa daS Wegerecht auf einer Breite von 100 Fuß für die ganze Bahnlänge, nebst dem zur Anlage von Bahnhöfen, Niederlagen, Werkstätten w. erforderlichen Grund und Boden, so wie längs der ganzen Bahnlinie je die ! zweite Sekzion Landes auf einer Breite von 6 Schienen auf beiden Seiten der Eisenbahn bis zum Bereinignngspnnkt der genannten Linie bei oder in der Nähe von Fort Kearney. Von da an, wo sie in einer Linie vereinigt nach der Grenze von Kalifornien weiter gehen, sollen sie auf 200 Meilen Länge westlich jede zweite Sekzion Landes auf einer Breite von 30 Schinnen und von da an in derselben Weise 40 Sekzivnen pro Meile Bahnlänge bis zum westlichen Ab hange deö Sierra Nevada-Gebirges gratis erhalten. Im Staate Kalifornien aber soll die Landscheukuug nur 6 Schirmen aus jeder Seite der Bahn pro Meile Vahnlänge betragen. Ebenso sollen die Staaten Louisiana, Arkansas und Mipouri zur Ausfüh rung von Eisenbahnen eine Unterstützung von 6 Schienen Land pro Meile Bahnlänge längs der Bahn für folgende Linien erhalten: von New-Orleans über Opelousas nach Shrevesport; von Vieksburg über Shrcvcsport nach der Wcstgrcnze von Louisiana; von Jron Manntain über Littlc Rock nach Shreves port; ferner für alle Eisenbahnen, welche von Cairo, Memphis und Gaincs Landing in westlicher Richtung nach Shrevesport zu gebaut werden. Alle in Kalifornien und Teras antorisirten oder zu autorisirendcn Gesellschaften, welche zwischen Shrevesport und San ^Francisco Eisenbahnen bauen wollen, können auf dasselbe Privilegium der Landschcnknng, wie oben genannte Linien, Anspruch machen und erhalten durch dies Laudbcwilligungsgcsetz zugleich die Konzession zum Bau einer Eisenbahn von El Paso oder von einem Punkte zwischen El Paso und Fort Fillmore in New-Granada nach Kalifornien. In gleicher Weise soll die Herstellung einer Linie nebst Telegraph nördlich des 44. Breitcgrades zwischen den nördlichen Seen und dem stillen Ozean durch Landschenknngen unterstützt werden. Demnach erhält die Northern Lakes und Pacific Eisenbahn-Gesellschaft behufs Herstellung einer Linie vom See oder dem St. Croir-Flnß an der Westgrenzc des Staates Wisconsin, über St. Paul bis zum 100. Grad westlicher Länge von Grenwich, 20 Sekzioncn Land pro Meile Wahnlänge, für die Fortsetzung dieser Linie aber bis nach dem Oregon-Gebiet 40 Sessionen pro Meile. Für alle diese Landschenkungen ist der Grundsatz maßgebend, daß erst nachdem eine Strecke von 25 Meilen vollendet ist, das dazu verwilligle Land, und zwar nicht unter dem doppelten Preis des Kongreß landes, verkauft werden darf. Die Bewilligung erstreckt sich auch auf die von den genannten Gesellschaften ausznführenden Nebenlinien, welche in der Bill namhaft gemacht sind. (Akz.) Ieitun g. Inland. Oesterreich. — Um einerseits dem Wnnsche der hohen Staatsverwaltung zu entsprechen, anderseits den Akzivnären der Kaiser-Ferdinands Nordbahn die Gelegenheit z» verschaffen, sich an der Emission der ostgalizischen Akzicn ul pari bcthciligcn zu können, ist die Direkzion den: Gründnngs-Comit» der ostgalizischcn Carl-Lndwigsbahn mit einem Kapitale von 5 Millionen Gulden B.V. als Mit gründer in drr Art beigetreten, daß sie sich in der Lage befindet, cs jedem ihrer Aktionäre frei zu stellen, von dieser Emission ans je 2000 fl. Nominalwerth in Nordbahn-Akzien, eine ostgalizische Akzie pro 200 ff. beziehen zu können. Es werden daher diejenigen Akziöuäre der Kaiser-Ferdinands Nordbähn, welche sich bei dieser Emission in dem vorstehend bezeichneten Verhältnisse betheilige» wollen, anfgefordert, vorbehältlich der anznhoffendcn a. h. Konzession ihre Beitrittserklä rungen unter Beilage der zur Abstempelung bestimmten Nordbahn-Akzien und einer Kanzion von 10 Proz. (das ist mit 20 fl. für jede ostgalische Akzie) in dem Zeiträume vom 7. bis 28. Januar 1857 bei der Hanptkaffe der a. pr. Kaiscr-Fcrdinauds Nordbahn cinznbriugen. Ausland. Großbritannien. — Nach einer Zusammenstellung in Hcrapath's Eiscn- bahnjournal sind auf den Eisenbahnen in Großbritannien, von welchen regel mäßige Verkehrsauswcise veröffentlicht werden, im ganzen Jahre 1856 verein nahmt worden 22,493,501 Pf.St., gegen 20,243,315 Pf.St. in 1855. Die Länge der Bahnen war zu Anfang des Jahres 79 l8, zu Ende desselben 8404 milss. Die Einnahme pro Woche und Meile betrug in 1856 . . 2759 Pf.St. gegen 2668 in 1855. Werden schätzungsweise die Einnahmen der Bahnen, deren Ergebnisse nicht veröffentlicht worden sind und deren Länge 3S7 milss beträgt, zu 502,000 Pf.St. angenommen, so ergibt sich, verglichen mit den ent sprechenden Ziffer» des Vorjahrs: 1856 aus 876 l miles 22,995,500 Pf.St. 1855 „ 8240 „ 21,123,315 Die Zunahme betrug also 1,872,185 Pf.St. oder 8.86 Prvz. an der Einnahme, bei einer Zunahme von 521 milos oder 6.32 Proz. an der Bahnläuge. Die Anlagekosten der Bahnen Ende 1856 waren 298,946,260 Pf.St. oder 34,782 Pf.St. pro nüls; hicmit verglichen die Bruttoeinnahme pro nnls von 2759 Pf.St., ergibt sich, daß diese im Durchschnitt nicht ganz 8 Proz. des Anlagekapitals ansmachte. Der Reinertrag der Bahnen wird im Durchschnitt 3^/, Proz. nicht übersteigen. Merkwürdig ist, daß in 1842 die Dnrchschnittskosten der Bahnen 34,690 Pf.St. oder so viel wie jetzt betragen haben, während damals die Ein nahmen pro mile 3118 Pf.St. ausmachteu. Durch den Ban vieler Zweig- nnd Nebenlinien hat wohl die durchschnittliche Einnahme, nicht aber der durch schnittliche Bauaufwand abgcnommen und diesem Umstand ist die Abnahme des Ertrags der englischen Bahnen znzuschreibeu. Ankündigungen. si—3s Königl. Bayer. Pfälzische Ludwigsbahn. Die Generalversammlung der Akzionäre der Pfälzischen LudwigsbahN hat untcrm 5. Januar d. I.'die Dividende sür das Jahr 1856 auf Fünf und zwanzig Gulden rh. W. pro Akzie festgesetzt. Diese Dividende kann gegen Abgabe des Divtdeudenscheins für das Jahr 1856 bei den Banguiers der Gesellschaft: in Frankfurt a. M. bei M. A. v. Rothschild » Söhue, „ PH. N. Schmidt, " Äs Goldschmidt, in Mannheim „ DZ' H- Ladenburg » Söhne, in München -- "or. Schätzler, in Neustadt " DacguS oder bei der Direktorialkasse in Ludwigshafen am Rhein sofort bezogen werden. Ludwigshafen, de» 7. Januar 1857. Die Direktion -er Pfghischcn Eisenbahnen. Jaeger. Redakzion: E. Etzell und L. Klein, — In Kommission der I. B. Metzler'schcn Buchhandlung in Stuttgart