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Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. l» Verhandlungen der Versammlung Deutscher Eisenbahn- Techniker zu Wien im Mai 1837. Im Auftrage der Versammlung zusammengestellt von den Schriftführern A. Funk, Vaurath und C. Hoffmann, Regierungs- und Baurath. (Fortsetzung von Nr. so.) Sicherheitsventile. 124. Jede Lokomotive soll mindestens mit zwei Sicherheitsventilen versehe» sehn. §. 125. Die Sicherheitsventile sollen mit Federwaagen, die an Hebeln befestigt sind, belastet sehn. Die Federwaagen müssen den zulässigen Ueberdruck in Pfunden pro Quadratzoll angebcn und so eingerichtet seyn, daß den Ven tilen eine vertikale Bewegung von ft, Zoll möglich ist. Sicherheitsventile mit freier Gewichtsbelastung sind zulässig. Expansion. 8- 128. Jede Lokomotive soll für veränderliche Erpansion eingerichtet seyn. Manometer. 8- 127. Um während der Fahrt die Veränderung der Dampfspannung im Kessel beobachten zu können, soll ein möglichst vollkommenes Manometer an jeder Lokomotive angebracht seyn. Wasserstaudszciger. 8- 128. Der Kessel soll eine» Wafferstandszeiger mit Glasröhre und außerdem drei Probirhähne haben, von welchen der unterste vier Zoll über dem höchsten Thcil des Fcucrkastens steht. Dampfpnmpe. §. 129. Am Kessel ist eine ausreichend große Dampf pumpe anzubringen. Wärmeröhre». §. 130. Jede Maschine soll mit zwei Wärmeröhren versehe» seyn, welche mit den nach dem Tender führenden Saugeröhren der Pumpen in Verbindung stehen. Dampfpfeife. §. 131. Jede Maschine soll mit einer kräftigen Dampf pfeife versehen seyn. Aschkasten. §. 132. Unter dem Feuerkasten muß sich ein Aschkasten be finden, dessen Vorderseite und, wo es erforderlich, auch Hinterscite mit einer beweglichen Klappe versehen ist, welche vom Führer geöffnet und geschlossen Werden kann. Die tiefsten Punkte der Aschenkasten sollen mindestens 5 Zoll über der Oberkante der Schienen bleiben. Fnnkenfänger. 8- 133. Je nach der Beschaffenheit des Brennmaterials soll der Schornstein der Maschine entweder ganz frei oder mit einem bewährten Funkenfänger versehen sepn. Für tcichrcs Brennmaterial, nlö Hotz, Torf nnv Braunkohle, ist der Funkenfänger von Klein besonders zn empfehlen. Kuppelung. 8- 134. An dem vorderen Rahmstnck der Lokomotive müssen zwei elastische Buffer und in der Mitte desselben ein starker Zughaken ange bracht seyn; beide in Uebereinstimmung mit de» für die Wagen vorgeschriebenen Maßen. 8- 135. Zur Verbindung der Maschine mit dem Tender sind außer einer starken Kuppelstange unter dem Führerstande noch zwei Neserveketten erforderlich, welche erst in Anspruch genommen werden, wen» sich die Hauptvcrbindung lösen sollte. Bahnränmer. §. 136. All jeder Lokomotive sollen vor den Vorder rädern kräftige Bahnräumer angebracht fest», welche genau über den Schienen stehen nnd von denselben 2 bis 2'/- Zoll entfernt sind. Laternen. §. 137. An der Stirnseite jeder Maschine müssen Stützen zur Anbringung von mindestens zwei Laternen vorhanden seyn. Breite der Maschinen. §. 138. Tie Breite der Maschine soll an keiner Stelle mehr als 10 Fuß betragen. Höhe des Schornsteins. 8- 139. Der Schornstein soll, von der Ober kante der Schienen gemessen, nicht über 15 Fuß hoch seyn. Tender. §. 140. Tender mit 6 Nädern haben den Vorzug vor vier räderigen: die Wasserbehälter sollen mit de» Untergestellen so verbunden seyn, daß eine Trennung beider durch heftigen Stoß nicht erfolgen kann. 8- 141. Der Radstaud der Tender soll analog demjenigen für die Loko motiven (8. 105) angenommen werden. Es wird hierbei eine Ausgleichung der Belastung auf die verschiedenen Achsen durch Balanciers besonders empfohlen. 142. Die Räder sollen nicht unter 3 Fuß Durchmesser haben und sind sammtlich mit Spurkränzen zu versehen. §. 143. Die Tenderrädcr sollen wie Lokomotivräder gefertigt und hin reichend stark konstruirt seyn. §. 144. Die Tender sollen mit kräftigen Bremsen versehen seyn. §. 145. Das Vorderende des Tenders ist mit kleinen elastischen Stoß apparaten zu versehen, welche gegen die Nahmen der Maschine stemmen und die Kuppelung spannen. 8. 1^6. Das Hintere Ende des Tenders ist mit elastischen Stahl- oder Gummi-Buffern und der Haken mit einer Zugfeder zu versehen. 8- 147. Die Buffer und Zughaken sollen die für die Wagen vorgeschrie bene Stellung m,d Abmessung erhalten. 8. 148. An der Hinterwaud des Tenders sollen sich Latcrnenstützen be finden, nm die vor» an der Maschine befindlichen Laternen hierher versetzen zu können. 8. 149. Die größte Breite des Tenders soll 9 Fuß, die größte Höhe deS Wasserbehälters über den Schienen 8 Fuß betragen. Schraubensystem. 8- 130. Für alle Schrauben an den Lokomotiven, Tendern und Wagen muß das Whitworth'sche Gewinde zur Anwendung kommen. Abnutzung der Radreifen. 8> 131- Die geringste noch zulässige Dicke der eisernen Radreifen bei Lokomotive» lind Tendern ist ft, Zoll, und zwar an der Stelle gemessen, wo das Mittel vom Angriff der Bahnschienc den Radreifen berührt. Ii. Wagen. Rad st and. §. 152. Im Allgemeinen ist für alle Wagen ein nach den Bahnverhältnissen möglichst langer Radstand zu empfehlen. Für Wage» von mehr als 4 Räder» erscheint bei festen Achsen für Bahn-Curven bis 1000 Fuß Radins herab ein Radstand von 12 Fuß ,, 1 uOO „ „ " „ .. „ 15 ,, „ 2000 „ ,, „ " „ „18 „ als Maximum angemessen. Sind die Wagen so konstruirt, daß eine entsprechende Verschiebung oder Drehung der Mittel- oder Endachsen zulässig wird, so ist ein Radstand bis zu 25 Fuß anwendbar. §. 153. Die Räder an einer Achse müssen in unverrückbarer Lage gegen einander festgestellt seyn. Radreifen. 8- 154. Die Radreifen müssen eine konische Form von min destens ftzn Neigung haben. 8. 155. Die Radreifen sotten eine Breite von mindestens 5 und höchstens 6 Zoll haben. 8. 156. Die geringste noch zulässige Stärke abgenutzter eiserner Radreifen ist für Wagenräder ft, Zoll, und zwar an der Stelle gemessen, wo das Mittel vom Angriff der Bahnschiene de» Radreifen berührt. Näder. 8- 137. Der Spielraum für die Spurkränze (nach der Gesammt- verschiebung der Achse an dieser gemessen) darf, wie bei den Lokomotiven (8.112), nicht unter ft, Zoll und auch bei größester zulässiger Abnutzung nicht über 1 Zoll betragen. 8- 158. Der lichte Abstand zwischen den Rädern sott in normalem Zu stande 4 Fuß 5ft^ Zoll betragen, eine Abweichung bis zu ft, Zoll über oder unter diesen: Maß ist zulässig. 8. 159. Die Höhe der Spurkränze darf, von der Oberkante der Schienen gemessen, das Maß von 1Zoll nicht übersteigen. 8. 180. Näder mit ganz oder thcilweise angesetztcm Spurkränze sind un zulässig. Konstrukzion der Räder. 8- l6l. Schmiedeeiserne Räder, bei welchen j die gewalzten Speichen mit starken Felgen ans zusammenhängenden Stücken be stehen, und schmiedeeiserne Scheibenräder, beide sowohl mit gußeisernen als mit gnt geschmiedeten Naben, sind gegenwärtig vorzugsweise im Gebrauch. Ein entschiedener Vorzug einzelner Konstrukzioncn hat sich noch nicht heransgestellt, doch sind verhältnißmäßig lange Naben überall besonders zu empfcylen. 8. 162. Auch über gußeiserne Räder liegen zur Zeit noch nicht genügende Erfahrungen vor, um dieselben überwiegend zu empfehlen oder zu verwerfe». Größe der Räder. 8. 163. Der Durchmesser der Wagenräder soll mindestens 3 Fuß betragen. Stärke der Achsen. 8. 164. Es wird für nothwendig erkannt, die Stärke der Wagenachsen gegen die bisher üblichen Maße zu vergrößern und die selben der Bruttobelastung entsprechend eiuzurichten. Bei Achsen von bestem Eisen werden für 75 Ztr. Bruttolast pro Achse 4 Zoll, » 100 „ „ „ „ 4ft, „ Durchmesser in der Nabe als Minimum für angemessen erachtet. Bei Personen wagen sind der Sicherheit wegen stets Achsen von nicht unter 4 ft. Zoll Stärke anzuwenden. 8. 165. lieber das Maß der erforderlichen Stärke von Stahlachsen liegen noch nicht genügende Erfahrungen vor. Ebenso wenig ist bisher über Hohlachsen ein zuverlässiges llrtheil zu fällen. Länge der Achsen. 166. Als zweckmäßige Läng- der Achsen von Mitte zu Mitte der Schenkel ist das Maß von 6 Fuß 5 Zoll bis 6 Fuß 6ft, Zoll anzuiiehmen. 8. 167. Die Stärke der Achsschenkel ist der Vruttobelastung der Achsen entsprechend zn wählen, und wird mit Bezug auf 8- 164 bei 75 Ztr. Bruttvlast pro Achse 2ft, Zoll, „ 100 „ „ „ 3 „ „ 130 „ » " „ 3 ft, „ Schcnkelstärke als Minimum für angemessen erachtet. Lange Achsschenkel werden empfohlen; die Länge derselben soll nicht unter 5 und nicht über 8 Zoll be tragen.