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Jede Wcchc erschein! eine Nummer. Lithograrhirtc Beilagen und in den Tert gedruckte Holzschnitte nach Bcdürfniß. — Bestellun gen nehmen alle Bnch, Handlungen, Postam. ter und Zeiiungs-Erxedi- zionen Deutschlands und des Auslandes an. — Abe'nncincutsprcis im Eisenbahn-Zeitung. Organ -er Vereine deutscher Eisenbahn-Verwaltungen und Eisenbahn-Techniker. Buchhandel 7 Gulden rhei nisch oder 4 Thlr. preuß. Cour, für den Jahrgang. — Einrückungsgebühr für Ankündigungen 2 Sgr. für den Raum einer gespalte nen Petitzeilc. — Adresse: „Redaktion der Eisenbahn- Zeitung" oder: I. B. M cylersche Buch h and- lung in Stuttgart. XV. Jahr. 24. September L8S7. Nro. 38. Inhalt. Eestcrreichische Eisenbahnen. — Die Königlich Bayerischen Verkehrsanstattcn. (Schluß.) — Eiscnbahnbau. Die Brücke von Saltash in der Bai von Plymouth. — Postwesen. — Verein sür Eiscnbahnkunde in Berlin. — Personal-Nachrichten. — Ver kehr deutscher Eisenbahnen. — Ankündigungen?, Vesterreichische Eisenbahneu. Das Amtsblatt der „Wiener Zeitung" vom 6. September l. I. brachte die mit Allerhöchster Einschließung vom 1. Anglist d. I. genehmigten Statuten der k. k. privilegirten galizischen Karl-Ludwig Eisenbahn-Gesellschaft, wovon fol gende Bestimmungen hcrvorgehoben werden. Der Gesellschastsfond ist auf 54 Millionen Gulden C.M. bestimmt und besteht in 270,000 Alzicn zu 200 st., wovon vorläufig nur 200,000 sofort aus- gegebcu werden. Für den Fall der Emission von weiteren Akzien im Betrage von 14 Mill. Gulden, worüber die Entscheidung der Generalversammlung zu steht, wird der Bezug derselben al pari den Besitzern der zuerst emittirten Akzien nach Maßgabe ihres Akzienbesitzcs Vorbehalten. Diese nachträgliche Akzien- Emission kann aber erst dann stattfinden, wenn 50 Proz. der früheren Akzien eingezahlt sind. Der Fond der Unternehmung kann auf Antrag des Verwal- tungsrathes durch Beschluß der Generalversammlung mittelst Ausgabe neuer Akzien unter Vorbehalt der Allerhöchsten Genehmigung erhöht werden, wenn die Bedürfnisse der Gesellschaft eine Fondvcrmehrung erfordern. Wenn 50 Proz. des ganzen Akzienkapitals eingezahlt sind, so kann der Verwaltungsrath die Aus gabe von Privritäts-Obligazione» bei der Generalversammlung beantragen, und im Falle der Zustimmung derselben bis zu jenem Betrage und zu jenem Zins füße vollziehen, welcher von der Staatsverwaltung über besonderes Ansuchen der Unternehmung genehmigt werden wird. Nach geleisteter Einzahlung von 30 Proz. haben die ursprüngliche» Akzionäre für die weiteren Einzahlungen auf die von ihnen an andere Besitzer abgetretenen Akzien nicht mehr zu haften. Die Leitung der Gesellschaft so wie die Vertretung derselben in allen Beziehungen ist einem aus 18 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrathe anvertraut, von denen wenigstens 15 Inländer sehn und 12 ihren Wohnsitz in Wien haben müssen. Die Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten für ihre Anwesenheit bei den Sitzungen des Ver- waltungsrathes AnwcsenheitSmarkeu, deren Werth mit 10 fl. für jede Marke be stimmt wird. Zur Entlohnung des Verwaltungsrathes für seine Mühewaltung wer den bis zur Vollendung des Baues und Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Linie jährlich 50,000 fl. aus den Einkünften und, soweit cs erforderlich ist, ans dem Gesellschaftskapitale entnommen. Nach Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Linie wird die Geueralversammlung die weitere Honorirnng des Verwal tungsrathes bestimmen. Für die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrathes und die spezielle Führung der Geschäfte nach Maßgabe dieser Beschlüsse und innerhalb der in den Statuten gegebenen Grenzen werden vom Verwaltungs rathe ein General-Inspektor als Leiter der technischen Abtheilnng, und ein General-Sekretär als Leiter der Administrazion im Sitze der Gesellschaft er nannt werden. Die Akzienbeträge werden mit jährlichen fünf vom Hundert, vom Tage der Einzahlung an gerechnet, verzinset. Die Rechnungen werden am 31. Dezember jeden Jahres abgeschlossen und die Bilanz mit allen dazu gehö rigen Rechnungen und Belegen der Generalversammlung vorgelegt. Aus dem Bruttoerträge werden alle Erhaltungs- und Betriebsauslagen, ferner die Erfor dernisse für die von der Gesellschaft aufgenommenen Anlchen zunächst gedeckt. Don dem dann verbleibenden Reinerträge werden bestritten: 1) Die Zinsen der Akzicneinlagen mit 5 Proz. 2) Die Tilgungsgnote des Gesellschaftskapitals. 3) Tic Rückvergütung der von dem Staate in Folge seiner Gewährleistung sür Zinsen »uv Tilgungöguvte etwa geleisteten Vorschüsse nach Maßgabe der Kon- zcssiousurkundc. Die hiernach noch verfügbar bleibende Summe bildet de» Ueber- schuß des jährlichen Reinertrages, von welchem ein Betrag von wenigstens 4 Proz. zuruckgelegt wird, »m als Nescrvcfond für die unvorhergesehenen Aus lagen zu dienen. Wenn der Neservesond den Betrag von zwei Mill. Gulden erreicht hat, kann diese Zurücklegung von der Generalversammlung gemindert oder ganz nachgelassen werden. Dieselbe wird aber sogleich wieder ausgenommen, wenn der Neservesond unter den Betrag von ^,ei Millionen hcrsbfinkt. Der nach Abzug des für den Neservesond bestimmte» Betrages verbleibende Rest des Reinertrages wird z» Gunsten der ungetilgten und getilgten Akzien vertheilt. Die Tilgung der Akzien muß innerhalb der Dauer der Allerhöchsten Kon zession bewirkt und längstens im Jahr 1862 begonnen werde». Hiezu wird eine im richtige» Verhältnisse zn dem Nominalkasitale und den: Zinsenbelrage der »ach und »ach z»rückbezahlten Akzic» stehende Tilgnngsgnote bestimmt und ein Tilgungsfoud gebildet, dem die Zinsen von de» eingelösten Akzien zuznfallen haben. Die zn tilgenden Akzien werden durch eine Verlosung bestimmt, welche jährlich zu der Zcir und ans die Art, welche der Vcrwalrungsrath fcstsetzt, öffentlich in Wien stallfiudet. Die Besitzer der verlosten Akzien erhalten im Bare» das nach deren Ncimwerthe wirklich cingezahlte Akzieickapital nebst Zinsen bis zu dem zur Einlösung bestimmten Tage und den etwa noch unbehobcncn bereits festgestcllten Dividenden. Ihre ursprünglichen Akzien werden gegen be sondere, auf den Uebcrbringcr lautende Genußscheinc nmgewechselt. Die Besitzer dieser Genußscheine haben (mit Ausnahme der 5prozentigen Zinsen des Akzien kapitals, auf welche ihnen kein Anspruch mehr zusteht) gleiche Rechte mit den Besitzern der nicht getilgten Akzien. Wen» im Laufe eines oder mehrerer Jahre der Reinertrag der Unternehmung zur Tilgung der dazu bestimmten Akzieuzahl nicht hinreichen sollte, so ist die zur Ergänzung des Tilgungsfonds nöthige Summe ans dem Ncscrvefonde zu nehmen, welcher ans den verwendbaren Rein erträgnissen der folgenden Jahre, und zwar vor jeder Dividendenzahlung an die Akzionäre zu ergänzen ist. Die Bezahlung der Zinsen geschieht halbjährig am 1. Januar und I. Juli jeden Jahres. Die Dividenden werden nach abgehal tener Generalversammlung am 1. Juli des bezüglichen Jahres bezahlt. Die Königlich Dnyeeischcn Derkehrsnnstntten. (Schluß von Nr. ga u. S7.) ui. Telegraphen-Anstalt. Zn den bis Ende 1854—55 vollendeten 259.7 Meilen Telegraphen-Linien mit 322.2 Meilen Drahtlcitnng wurden im Jahre 1855—56 noch weitere 2.8 Meilen Linien und 196.9 Meilen Drahtleilung hergcstellt, so daß mit Rücksicht auf die durch Verlegung der Staats-Telegraphenlinie Bamberg-Aschaffenbnrg an die Bahn entstandene Verlängerung nunmehr 263.6 Meilen Linien und 519.1 Meilen Drahlleitung bestanden. Bis Ende 1855—56 betrug der ganze Aufwand auf Anlage und Einrich tung der Staats-Telegraphen 634,555 fl. Die Zahl der Telegraphcn-Stazioncn hat sich durch die Errichtung der Stazion Fürth auf 37 erhöht, hievon sind 25 im Inlands gelegen; es trifft hienach auf je 55.5 Quadratmcileu und auf 180,830 Seelen im Jnlande eine Telegraphen-Anstalt. Im Jahr 1855-56 wurden befördert und an Gebühren erhoben, bezie hungsweise notirt: 1) Im inner» Verkehr erhoben notirt Staatsdepel'chcn . 3,505 mit 1 l 2,403 Worten für 147 fl. 6,195 fl. Bahndepeschcn . 22,049 „ 243,002 „ „ 33 „ 17,355 „ Privatdepeschcn . 53,476,, 1,112,447 „ „ 59,580,, — ,, 2) Im intern. Verkehr Staats-u.Privatdep.74,55l „ 1,367,164 „ „ 150,376—,, 345 „ Summe 153,581 mit 2,835,016 Worten für 210,136 fl. 23,895 fl. ""234,031 fl?" Auf die Depeschen »nd Worte repartirt, ergibt sich eine durchschnittliche Gebühr von für jede der sämmtlichen Depeschen überhaupt . . Ist. Zi.i „ jedes Wort « — „ 4.95 „