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LIS inng der Versandstazion kontrahirt mit dem Versender über den Transport bis zur Bestimmungsstazio»; es bedarf, wie das uliuea 2 des §. 1 des Reglements sagt, behufs des UebergangS der Güter von einer Bahn auf die andere keiner Vermittelung des Absenders oder Empfängers. Diesem Derkebre gegenüber steht der Fall, daß eine Verwaltung in ein solches Societäts-Verhältniß nicht getreten ist, indem sie z. B. die Vereins- Stazionen irgend einer Bahn non dem direkten Vercinsvcrkehre mit ihren eigenen Vereins-Stazionen ausdrücklich ausschlicßt. Wird ihr in einem solchen Falle Gut zur Beförderung nach einer Nicht-Vereinsstazion angebracht, so kontrahirt sic nicht über den Transport bis zur Bestimmungsstazion, sondern sie übernimmt nur an der Uebergangsstazion die Rolle des Spediteurs, damit die Nachbar- Verwaltung selbstständig den Weitertransport besorge. Gegen die ermittelte Begriffsbestimmung kann vielleicht der Vorwurf erhoben werden, daß sie in der Hereinziehung der Vorschrift über die Bekanntmachung der Vereinsstazionen etwas lediglich Formelles als etwas Wesentliches aufgenommen habe; allein die Vorschrift ist positiv gegeben zu dem Zwecke und mit der Wirkung, den Verkehr als einen durchgehenden, durch Publikazwn der Stazionen als Vereinsstazionen darzustellen. Mittlerweile hat sich jedoch seit resp. nach Emanazion des Ueber- einkvmmens und des Reglements die Sache anders gestaltet. Die Vereinsver- waltungcn haben die Vereinsstazionen nicht öffentlich bekannt gemacht; still schweigend hat die Annahme Platz gegriffen, daß alle Stazionen ohne Ausnahme Vereinsstazionen scyen, und daß die bloße Aufgabe des Guts mit dem Vereins- Frachlbriefe den durchgehenden Verkehr begründe. Dieser Wirklichkeit Rechnung tragend, müßte für die Folge unter durchgehendem Verkehre der auf Grund des Vereins-Frachtbriefes durch die vereinigten Eisenbahn-Verwaltungen übernommene Transportverkehr von und nach allen Stazionen der verschiedenen Verwaltungen verstanden werden. Die Kommission hat damit ihre Aufgabe erledigt. Dieselbe glaubt indessen der General-Versammlung Etwas in Vorschlag bringen zu dürfen, wozu die Differenz zwischen der K. Württembergischen Eisenbahn-Direkjion nnd der General- Direkzion der K. Bayerischen Verkehrs-Anstalten Anlaß gegeben hat. Sie pro- vouirt, dem Absatz 3 des ulinou 2 des 8. 10 folgende Fassung zu geben: „All- Güter, deren Bestimmungsort an einer folgenden Bahn liegt, müssen auf der Abgangsstazion verwogen werden. Hat die Abgangsstaziv» dies versäumt, so haftet dieselbe für jedes an dergleichen Gütern vorkommende Gewichts-Manco allein, und zwar auch dann, wenn auf der Uebergangsstazion eine spezielle Ueber- gabe von einer Verwaltung an die andere und die Annahme Seitens der über nehmenden Verwaltung ohne Vorbehalt stattgefundcn hat." Man streitet darüber, ob die Unterlassung der Verwiegung Seitens der Absendestazion die Haftung derselben für Gewichts-Manco auch dann nach sich ziehe, wenn auf der Uebergangsstazion speziell übergeben und ohne Vorbehalt angenommen worden ist, oder aber, ob die spezielle Uebergabe und vorbehaltlose Annahme die Unterlassung der Verwiegung decke? Die erstere Auslegung ist die richtige. Die Verwiegung ist als generelle Maßregel vorgeschrieben, und an die Unterlassung das Präjudiz geknüpft, daß für Gewichts-Manco die Haftung aus der säumigen Verwaltung lastet, sobald die Ursache desselben nicht nach weislich einer andern Verwaltung zur Last fällt. Auf der Uebergangsstazion ist auch bei spezieller Uebernahme eine Nachverwiegung nicht ohne großen Zeit verlust möglich zu machen; auf der Absendestazion hat die Verwiegung keine Schwierigkeit. Die vorgeschlagene Fassung des Schlußsatzes bringt die Bestimmungen der Nr. 2 des §. 10 in genaueste Verbindung und die Anwendung der Vorschrift wegen des Verwiegens auf der Abgangsstazion für alle Güter, deren Bestim mungsort au einer fremden Bahn liegt, generalisirt dieselbe für allen Verkehr. Köln, im Juli 1880. Im Auftrage der Kommission: Die Direktionen der Mn-Mindcner nnd Rheinischen Eisenblchn-Gesckschasten. Die RönigUch Bayerischen Verkehrsanstalten. (Schluß von Nr. 28 u. 2g.) Hi. Staatstclegraphen. Im Etatsjahre 1858—59 wurde die Tclegraphenlinie von Gunzenhausen nach Ansbach von der Staatsstraße an die neu erbaute Eisenbahnlinie verlegt, die Leitung von Ansbach nach Nürnberg zurückgezogen, sodann auf Kosten des Militär-Aerars ein- Telegraphenjinie von Donauwörth nach Ingolstadt in einer Gesammlläuge von 7.7 M-iie» mit einer Drahtleitung hergestellt. In Folge dieser Abänderungen und Erweiterung enthielt vas bäuerische Staalstelegraphen- netz am End- des Etatsjahres 1858—SS. . 273.6 Meile» Telegraphcnlinien mit 527.7 Meilen Drahtlenuug. Der Gesammtaufwand für die Herstellung dieses Netzes hat bis zum Schluffe des Etatsjahrcs 643,209 st. betragen lind zwar werden ans der gesetzlichen Dotazio» von 500,000 st. 478,286 ff., der Rest auS den Betriebserträgniffm und aus den Beiträgen des Militär-Aerars verwendet. Die Zahl der Telegraphenstazione» hat sich durch Eröffnung der Stazione« Germersheim und Ingolstadt um 2 vermehrt, so daß die Gesammtzahl am Schluffe des Etatsjahres 1858—59 . . 39 betrug, wovon 27 im Jnlandc ge legen sind; es trifft hiernach auf je 51.4 Quadratmeile» und 170,953 Seelen im Inlands ein« Telegraphenstazion; mit Einrechnung der 112 Bahntelegraphcn- stazionen dagegen, welche ebenfalls dem Privatdepeschen-Verkehre zur Benützung stehen trifft auf 9.9 Quadratmeilen und 33,207 Seelen je eine Stazion. Die Zahl der abgefertigten, angekommcnen und transitirten Depeschen und» die Gebühren hiefür zeigt die nachstehende Uebersicht. 1) Im internen Verkehr: wirklich erhoben notirt Summa 197,374 mit 4,389,199 Wort. 194,070 ff. 16,220 st. 210^290 fl'^ StaatSdepcschen . . 7,864 mit 297,273 Worten 151 st. 9,241 st. Bahudepeschen . . 7,858 „ 170,793 6,592 „ Privatdepeschcn . . 85,832 „ 1,741,149 „ 61,977 „ — 2) Im intcrnazionalen Verkehr: Staats und Privatdep. 95,820 „ 2,179,984 „ 131,937 „ 387 Auf die Depeschen und Worte repartirt, ergibt sich ein« durchschnittliche Gebühr von: Für jede der sämmtlichen Depeschen überhaupt . 1 st. 3.8 kr. „ jedes Wort — „ 2.87 „ „ jede Depesche im inner» Verkehr .... — „ 43.3 „ „ jedes Wort — „ 2.13 „ „ jede Depesche im internazionaleu Verkehr . 1 „ 22.8 „ „ je ein Wort — „ 3.64 „ Durchschnittlich treffen auf jede der sämmtlichen Depeschen überhaupt 22.2 Worte. Die Einnahmen betrugen 197,859 st. „ Ausgaben 170,699 „ Daher Mehr-Einnahme 27,160 st. Da der Gesammtaufwand für die Staatstelegraphenlinicn 643,209 st. be trug, so entziffert obige Rein-Einnahme für das Etatsjahr 1858—59 eine Rente von 4.2 Proz. Werden die bei Beurtheilung der Rentabilität nothwendigerweise zu berück sichtigenden, blos in Vormerkung genommenen Gebühren für Staats- und Bahn depeschen, zur wirklichen Einnahme gezogen, so erhöht sich der Aktivrest pro 1858—59 auf 43,380 st. und würde demnach die Verzinsung des Anlagekapitals auf 6.7 Proz. sich erhöhen. Zu der üm Schluffe des Etatsjahres 1857—58 in Betrieb befindlichen 274.0 Meilen Bahntelegraphen-Drahtleitung sind im Laufe des Etatsjahres 1858—59 hinzugekommen 6.8 Meilen, so daß die Gesammtlänge der am Schluffe des Etatsjahres 1858—59 IN Betrieb befindlichen Drahtleitungen für Bahn- betriebszwccke 280.8 Meilen betrug. Für die Ausführung dieser Leitungen sind bis Schluß des Etatsjahres 1858—59 verausgabt worden 491,114 st. Die Zeiger-Apparate wurden im Laufe des Etatsjahres 1858—59 um 8 vermehrt; deren Gesammtzahl beläuft sich nunmehr auf 174. Die Zahl der Erpedizionen und Haltstellen, deren Bahnbetriebs-Telegraphenapparate zur Be förderung von Staats- und Privatdepeschen benützt werden konnten, ist im Jahre 1858—59 auf 112 gestiegen. Die Zahl der von diesen Bahnstazionen beförderten Privatdepeschen betrug 10,004 mit 211,334 Worte» und einem Gcbührcnbetrag von 6591 st., wovon 1648 st. als Tantieme der Bediensteten in Abzug kommen und 4943 st. als Reineinnahme erscheinen. Diese Gebühren, welche dem K. Telegraphenamte zur Vereinnahmung als Ersatz für die Unterhaltungskosten der Bahntelegraphenleitungen und Apparate überwiesen wurden und in dem Rechuungsziffer von 194,070 st. enthalten sind, umfassen die Taren für die Beförderungsstrcckcn im ganzen Umfange des baye rischen Tclegraphennetzes, für die BefördernngSstrceken von der IlrsprungS-Bc- triebs-Telegraphenstazion zum Bestimmungsorte und umgekehrt. Im Durchschnitte treffen ans jede Privatdepesche der Bahntelegraphen 21.1 Worte und 39.5 kr. Einnahme. IV. Ludwigs Donau-Main-Kanal. Die Dotazion des Kanal-Neubaufondes von 16,145,613 st. kam im Jahre 1858—59 vollends zur Erschöpfung; nachdem indessen die Rechnung noch nicht zur Prüfung eingelaugt ist, so wird dieser Umstand hier lediglich kvnstatirt und ein Resums über die Verwendung der Kanal-Neubaugelder im Jahre 1658—59 so wie während der ganzen 26jährigen Bauperiode nach den einzelnen Objekten für die nächstjährige neunte Nachweisung Vorbehalten. Es wurden im Jahre 1858—59 abgefertigt im Ganze» 4326 Schiffe und 1406 Flösse mit einer Gesammtiast von 3,162,330 Ztr. An Gebühren wurden hiefür eingenommen 176,124 st. Im Durchschnitte ergab sich auf den Zentner eine Gebühr von 3.31 kr..