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Jede Woche erscheint eine Nummer. Lithographirte Beilagen und !n den Tert gedruckte Holzschnitte nach Bedürfnis. Bestellun gen nehmen alle Buch handlungen, Po st ä m- ter und Zcimng^-Erpedi. zionen Deutschlands und des Auslandes an. — AbonncmcntSprclS im Ejsenbahn-IeitunH. Organ -er Vereine deutscher Eisenbahn-Verwaltungen und Eisenbahn-Techniker. Buchhandel 7 Gulden rhei nisch oder 4 Thlr. preuß. Cour, für den Jahrgang. — Einrnlklingsgcbühr für Ankündigungen 2 Sgr. für den Raum einer gespalte nen Petitzeile. — Adrcss e: „Redakzion der Eisenbahn- Zeitung" oder: I. B. Metzler'scheBuchh and- lung in Stuttgart. XV. Jahr. KO. September L8A7. Nro. 3«. Inhalt. Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. Protokoll der zu München am 27. 28. und 29. Juli 1857 abgehalteucn Ge neral-Versammlung. — Die Königlich Bayerischen Verkehrsanstalten. — Zeitung. Ausland. Frankreich, Sardinien. — Verkehr deutscher Eisenbahnen. — Ankündigungen. Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. VS. Protokoll der zu München am 27. 28. und 29. Juli 1837 abgehalteucn General-Versammlung. Geschehen zu München am 27. Juli 1857. Zu der diesjährigen General-Versammlung des Vereins der Deutschen Eisenbahn-Verwaltungen halten sich die in den, (E.-Z. Nr. 35 mitgethcilten) Verzeichnisse aufgeführte» Abgeordneten der darin benannteu Bahn-Verwaltungen^ eingefunden. ' Von Seiten der geschäftsführendcn Direkzion führte der Direktor Fonrnicr den Vorsitz'; das SchriftfüKreramt hatte der Wirkliche Geheime Ober-Rcgie- rungsrath Co sie »ob le übernommen. Dem Ordner-Amte unterzogen sich auf Ersuchen des Vorsitzenden die Herren Scheyrer und Mettke. Nachdem der Vorsitzende den Herrn Ministcrialrath Freiherrn p. Brück, welcher als Vertreter der K. Bayerischen Negierung die Versammlung durch seine Gegenwart beehrte, im Namen derselben begrüßt und die Abgeordneten der seit der letzten General-Versammlung in den Verein eingetretenen Bahn- Verwaltungen, so wie die Gäste der Heuligen Versammlung willkommen ge heißen, und nachdem hieranf>der Herr Freiherr p. Brück diese» Willkommens gruß durch einige freundliche au di- Versammlung gerichtete Worte und Wünsche crwiedert hatte, wurde die Versammlung durch de» Vorsitzende» eröffnet. Der TageS-Ordnung gemäß wurde zu Nr. I. der derselben beigcfügte Jahresbericht (E.-Z. Nr. 26) dnrchgegaugen. Zu 1 war nur zu bemerken, daß die K. Eisenbahn-Direkziou zu Elberfeld am 1. Juli d. I. die Verwaltung der Düsseldorf-Elberfelder Bahn übernommen habe. Zu 4 machte der Vorsitzende der Versammlung die Mittheilung, daß außer den im Jahresberichte sub n—k genannten 8 Bahn-Verwaltungen nachträglich auch i) die K. Preuß. Direkzion der Rhein-Nahe Eisenbahn zu Kreuznach und ü) der Verwaliungsrath der Nassauische» Rhein- und Lahn-Eisenbahn- Gesellschaft zn Wiesbaden ihre Aufnahme in den Verein beantragt haben. Gegen die Aufnahme der genannten 10 Verwaltungen wurde von einer Seite Widerspruch aus dem Grunde erhoben, weil die von einigen der genannten Behörden verwalteten Bahnen nicht in Deutschland belege» sind. Zur Unter stützung dieses Widerspruchs wurde hauptsächlich geltend gemacht, daß cs bei Abfassung des Vereins-Statuts und insbesondere der §§. 1 und 2 desselben offenbar die Absicht gewesen sey, nur die Verwaltungen solcher Eisenbahnen, welche ganz oder theilweise Deutschland angehören, zu gemeinsamer Berathung der Eisenbahn-Interessen zn vereinigen. Nachdem sich mehrere Redner im entgegengesetzten Sinne geäußert hatten, wurde von dem Vorsitzenden die Frage zur Abstimmung gebracht: „Soll es bei der bisherigen Auslegung der 1 und 2 des Statuts und bei dem danach bisher befolgten Verfahren verbleiben, daß alle Eisenbahn-Verwaltungen, welche in Deutschland ihr Domicil haben, zur Aufnahme in den Verein geeignet nud berechtigt sind, auch wenn die von ihnen verwalteten Bahnen im Auslände be legen sind?" Diese Frage wurde beim Namensaufruf durch 104 Stimmen gegen b ^stimme» bejaht und demgemäß die Aufnahme der oben s»b a,—I- bezeich nete» Verwaltungen genehmigt. -Z"?.l» bemerken, daß der Verein nunmehr aus 59 Verwaltungen, ausschließlich der Düffelrorf-Elberfelder und einschließlich der oben uck i „nd le benannten Verwaltungen, bestehe. Zu rb. des Jahresberichts wurde ans den Antrag eines Abgeordneten die Frage zur Abstimmung gebracht: „Sollen sämmtliche dem Deutschen Eisenbahn- Vereine angehorendcn Verwaltungen verpflichtet sehn, alle Vereins-Frachtbrief- Formulare anzunchmen, welche nut dem Stempel einer Vereins-Verwaltung ver sehen find?" Die Frage wurde beim Namensaufruf durch 98 Stimmen gegen 29 bejaht und damit zum Beschlüsse der Versammlung erhoben. Bei den übrigen Punkte» des Jahresberichts war zu einer Beschlnßnahme der Versammlung kein Anlaß vorhanden. Nachträglich wurde zn Nr. 4 des Jahresberichts von demjenigen Mitglied- der Versammlung, von welchem die oben erwähnten Bedenken gegen die Auf nahme der Verwaltungen anßerdcutscher Eisenbahnen geltend gemacht waren, di- Ansicht ausgesprochen, daß cS grundsätzlich nicht geeignet seyn dürfte, die Verwaltungen solcher Bahnen, die noch nicht in Betrieb gesetzt, vielleicht noch nicht einmal ini Bau begriffen sind, i» den Verein aufzunehmcn. Ebenso wurde es als ungeeignet bezeichnet, Verwaltung srät he von Eisenbahnen i» den Verein aufzunehmen, indem der Sinn des §. 1 des Vereins-Statuts nur dahin gehe, den verwaltenden Direktionen de» Eintritt in den Verein zn gestatten. Es entspann sich hierüber eine längere Diskussion. Das Resultat derselben war zunächst die Anerkennung des nach einer erläuternden Bemerkung des Vorsitzenden auch seither immer festgehaltenen Grundsatzes, daß nur solche Verwaltungsräthe, welche Direktorialbefugniffe besitzen, zur Aufnahme in den Verein berechtigt sehen. Neber die Frage,' ob dem bisherigen Verfahren entsprechend die Verwal tungen auch derjenigen Bahnen, auf denen ein Betrieb noch nicht stattfiudet, dem Vereine beitretcn dürfen, wurde durch Aufstehen und Sitzenbleiben abge- stimmt und die Frage fast einstimmig bejahend beantwortet. Zu Nr. II. der Tages-Ordnung, betreffend die auf das Vereins-Güter- Reglement und Nebereinkommen bezüglichen Anträge, wurden auf den Vortrag des Referenten Herrn Heuser folgende Beschlüsse gefaßt: Zn 1.*) Beim ersten Punkte wurde beschlossen, die Angelegenheit zur nochmaligen Erwägung au die Kommission zurückzngeben, welche darüber in der morgende» Sitzung einen anderweitigen Vortrag halten wird. Zn 2 trat die Versammlung nach längerer Diskussion den Anträgen der Kommission einstimmig dahin bei, daß die Unterschrift der Frachtbriefe er forderlich, der Ersatz der Unterschrift durch Unterdrück mit einem dazu bestimmten Handstempel aber zulässig seh, wenn die, derartige Frachtbriefe anuehmcnden Verwaltungen der Verantwortlichkeit für alle Folge» der Abweichung von der reglementsmäßigcn Norm sich unterziehen. Zn 3 wurde nach dem Anträge der Kommission beschlossen, daß Nachnahmen auf Güter, welche unter Frankatur anfgegebeu werden, nicht zngelaffen werden sollen. Zn 4 trat nach ausführlicher Besprechung des Gegenstandes die Versamm lung der Ansicht der Kommission bei, daß die Verpflichtungen, welche den Bahn- verwaltunge» nach dem Beschlüsse der Nürnberger General-Versammlung bei llebcrnahme von Güter» obliegen, die mit Begieitschei» befördert werden, sich auch ans Beförderung von Gütern mit Begleitschein II beziehen. Ebenso wurde zu 5 dem Anträge der Kommission gemäß die in mehreren Betriebs-Reglements enthaltene Bestimmung: „Führen vom Absenduugs- nach dem Bestimmungsorte verschiedene Wege, so muß der Frachtbrief auf der Adresse die bestimmte Hinweisung auf den einen oder andern Weg enthalten. Ist dies nicht der Fall, so wählt die Versand-Erpedizion auf Gefahr des Versenders denjenigen Weg, der ihr am zweckmäßigsten erscheint" von der Versammlung angenommen. Nicht minder trat zu 6 die Versammlung der Auffassung der Kommission dahin bei, daß die Seitens der K. Württembergische» Centralbehördc für die Verkehrs-Anstalten aufgeworfene Frage: „wie es in dem Falle zn halten sey, wenn eine spezielle Nebernahme des Guts ohne speziellen Vorbehalt erfolgt sey, die übernehmende Verwaltung aber später doch der übergebenden ein besonderes Verschulden an nachträglich entdeckten Mängeln nachzuweisen vermöge?" ihre Erledigung im allgemeinen Rechte finde. ') Betreffend die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche sofort bei Uebernahme der Güter.