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Jede Woche erscheint eine Nummer. Litboqravbirtc Beilagen und in den Ter, gedruckte Holzschnitte »ach Bedürfnis-, — Bestellun gen nehmen alle Buch handlungen, Postäm. ter und ZeiiungS-Ervedi- zionen Deutschlands und des Auslandes an. — «bonncmentSprei« im Eisenbahn-Zeitung. Organ -er Vereine deutscher Eiseybahn-Verwaltungen und Eisenbahn-Techniker. XVLIL Jahr. A. November R861V. Buchhandel 7 (Luiden rhti- nisch oder 4 Thlr. preuß. Eour. für den Jahrgang — EinrückungSgebühr für Ankündigungen 2 Sgr. für den Raum einer gespalee- nen Petitzeile. — Adrcff e: »Redakzion der Eisenbahn. Zeitung" oder: I. B. M etzler'scheBuchhand- lung in Stuttgart. Nro. 44. Znkalt. Verein Deutscher Eisenbahn-Dcrwaltungcn. Tages-Ordnnng der am IL.November 1860 ,n HEburg zusammentret-n außerordentlichen General-Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. Dre Belgischen Elsenbsthnen. ) uß.) Der Rhein-Elbckanal. — Zeitung. Inland. Preußen. — Ankündigungen. Verein Veutscher Eisenbahn-Verwaltungen. Tages-Ordnung der am 12. November 1860 in Hamburg zusam- mentretcnden außerordentlichen General-Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. *) I. Bcrathung des Entwurfs eines neuen Vereins-RcglenrOits für den Güter verkehr und des dazu gehörigen Uebereinkommcns der Vereins-Verwaltungen. Kommission: 1. K. Hannoversche Gcneral-Dirckzion der Eisenbahnen u. Telegraphen, 2. Gcneral-Direkzion der K. Bayerischen Verkehrs-Anstalten, 3. Dirckzion der Bcrlin-Nnhaltischcn Eisenbahn-Gesellschaft, 4. Direktorium der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft, 5. Direktorium der Berlin-PotSdam-Magdeburger E.B.-Gesellschaft, 6. Herzog!. Braunschweig-Lüneburgsche Eisenbahn- und Post-Direkzion. 7. Dirckzion der a. p. Kaiser Ferdinands Nordbahn, 8. Dirckzion der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft, 9. Direktorium der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger E.B.-Gesellschaft, 10. K. Preußische Dirckzion der Niederschlesisch-Märkischcn Eisenbahn, 11. K. Preußische Dirckzion der Oberschlesischen Eisenbahn, 12. Verwaltungsrath der K. K. priv. Oesterreichischen Staats-Eisenbahn- Gescllschaft, 13. Dirckzion der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, 14. K. Preußische Eisenbahn-Dirckzion zu Saarbrücken, 15. K. Sächsisches Finanz-Ministerium, Abtheilung für öffentliche Arbeiten und Verkehrsmittel, 16. Verwaltungsrath der K. K. priv. südlichen Staats-, Lombardisch- Venez. und Central-Jtal. Eisenbahn-Gesellschaft, 17. Dirckzion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, 18. K. Württembergische Eisenbahn-Dirckzion. II. Vorlage der geschäflsführenden Dirckzion wegen Ausführung des Be schlusses, betr. die Gründung einer Zeitung des Vereins. III. Vorlage derselben Dirckzion, betr. die Ausnahme der Dirckzion der Niederländischen Rhcin-Eisenbahn-Gesellschaft in den Verein resp. die Seitens einiger Verwaltungen dagegen erhobenen Einwendungen. Berlin, den 20. Oktober 1860. Die geschastssührcnde Dirckzion des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. Fournier. Was die Gegenstände der Bcrathung für die bevorstehende außerordentliche Generalversammlung betrifft, so liegt sä I der Tagesordnung der Entwurf eines „Reglements für den Güterver kehr auf den Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahn-Verwaltungen" nebst einer „Begründung" dieses Entwurfs, dann der Entwurf eines „Ueberein- kominens zum Reglement >c." bereits vor, wir unterlassen jedoch diese Do kumente hier mitzutheilen, uns vorbehaltend, daö aus der Bcrathung der Generalversammlung hervorgehende neue Reglement s. Z. vollständig zu bringen. ») j-cr General-Versammlung zu Danzig am 30. Juli d. I. wurde beschlossen, daß eine Revision des Vereins-Güter-Rcglcments vorgenommen und das Ergebnis der kommissioncllen Berathungen hierüber event. einer zu beru fenden außerordentlichen General-Versammlung zur Bcrathung und Beschluß- nahmc vorgclcgt werde. Die Kommission ist in Dresden zusammcngctreten und es handelt sich nunmehr darum, den von ihr bearbeiteten Entwurf eines neuen Vereins-Güter-Reglcmcnts nebst Uebereinkommen der Beschlußfassung einer Ge neral-Versammlung zu unterstellen. nä II der Tagesordnung geht aus einer Mittheilung der gcschästsführcnden Dirckzion hervor, daß mit de» Beschlüsse» der Danziger Generalversamm lung über die Herausgabe einer Vereinszeitung sich fast sämmtliche Ver- cinsverwaltungen einverstanden erklärt haben, so daß die bezüglichen Maß regeln demnächst werden ins Leben treten können. Bei der bevorstehenden außerordentlichen General-Versammlung handelt es sich darum, nach dem Antrag der geschästsführcnden Dirckzion die bereits gewählte aus 6 Mit gliedern bestehende Redakzions-Kommission um ein weiteres Mitglied zu verstärken. nä m der Tagesordnung enthält die Vorlage der geschäftsführenden Dirckzion Folgendes: Die Dirckzion der Niederländischen Nhein-Eisenbahn-Gesellschaft zu Amsterdam beantragte untern, 18. Oktober v. I. ihre Aufnahme in den Verein. Die Niederländische Rhein-Eisenbahn führt von Amsterdam und Rotterdam über Utrecht und Arnheim nach der Preußischen Grenze bei Emmerich und ist 23.24 Meilen lang. Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein ist nach den 88- 2 und 13 des Vereins-Statuts zu beurthcilen. Der erstere §. bestimmt: „Zur Theil- nahme an dem Vereine sind sämmtliche Eisenbahn-Verwaltungen berechtigt, welche ihr Domicil in einem zum Deutschen Bundesgebiete gehörenden oder in einem solchen Lande haben, welches unter einer Deutschen Bundes-Regierung steht, jedoch nur bezüglich derjenigen Bahnstrecken, welche in einem Lande ge legen sind, welches zum Deutschen Bundesgebiete gehört, oder in cincm solchen welches unter einer Deutschen Bundes-Regierung steht." Hiernach sind als Bedingungen der Aufnahmefähigkeit vvrgeschrieben, daß sowohl das Domicil als die Bahnstrecken des aufzunehmcnden Mitgliedes in einem „zum Deutschen Bundesgebiete gehörenden Lande oder in einem solchen gelegen seyn müssen, wel ches unter einer Deutschen Bundes-Regierung steht." Jede Eisenbahn- Verwaltung, welche eine dieser beiden Bedingungen erfüllt, ist zur Theilnahme am Vereine berechtigt (siehe Eingang des §. 2). Die Niederlande selbst, als geographischer Körper und Einzelstaat betrachtet, gehört zum Deutsche» Bundesgebiete nicht, dagegen ist die Niederländische Re gierung wegen des zu den Niederlanden gehörenden Großherzogthums Lurem- burg notorisch Mitglied des Deutschen Bundes und als solche eine „Deutsche Bundes-Regierung." Da nun die Niederländische Rhein-Eisenbahn in einem Lande gelegen ist, welches unter einer Deutschen BundeS-Regierung steht, die Antragstellerin mithin in der Lage ist, die statutarische Bedingung ihrer Aufnahme in den Verein erfüllen zu können, so ist sie auch zur Theil nahme an demselben berechtigt. Der, wie oben angeführt, bei der Aufnahme neuer Mitglieder ferner in Betracht zu ziehende 8- 13 des Vereins-Statuts lautet: „Die Aufnahme neu eintretender Verwaltungen geschieht, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung der General-Versammlung, lediglich durch Anmeldung bei der gefchästsfuhrcndeu Dirckzion, welche die übrige» Verwaltungen davon benachrichtigt." Hiernach hätte die Beitritts-Erklärung der Niederländischen Rhcin-Eiscnbahn-Gcsellschaft, deren Theilnahmerecht an, Vereine, wie »achgewicsc» worden, gar nicht zweifel haft ist. Seitens der unterzeichneten Dirckzion acceptirt und die Genehmigung der General-Versammlung bei ihrem nächsten Zusammentritte nachgesucht wer den müssen. Statt dessen hatten wir den Antrag, vielleicht aus zu weit ge gangener Vorsicht, der Verfassungs-Kommission zur Prüfung und Berichterstat tung an die Danziger General-Versammlung überwiesen. Schon bei den Kom- missivns-Berathungen stellte sich aber heraus, daß die Niederländische Rhein- Eisenbahn innerhalb derjenigen Grenzen gelegen ist, welche der § 2 des Vereins-Statuts für de» Kreis des Vereins gezogen hat, und daß cs sonach einer Vorlage an die Kommission diescrhalb gar nicht bedurft hätte. In dem betreffenden Kommissionsbcrichte heißt es wörtlich: „Aulaugend nun zunächst den vorliegenden speziellen Aufnahmefall der Niederländische» Rhein-Eisen bahn, so war die Kommission darüber nach gegenseitiger Aussprache einver-