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für die Wollen-, Baumwollen-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie sowie für den Textil-Maschinenbau; Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Stickerei, Färberei, Druckerei, Bleicherei und Appretur. Adresse für Postsendungen: _______ ' Redaktion v. Expedition; Leipzig, Turnerstr. 17. Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie, Leipzig. . Ftlial-Expedition■: Für Telegramme: Redakteur Martin, Leipzig. Kerausgeber und Chefredakteur: Theodor Martin. Berlin S. W., Alexandrinenstr. 111 (G. Hildebrandt). Organ des Vereins Deutscher Wollkämmer und Kammgarnspinner. Leipzig, 15. November. Nachdruck aus dieser Monatschrift nur mit vollständiger ' Quellenangabe gestattet. Jahrg. 1886. N°- 11. Die elsässischen Vorschläge zur Umgestaltung der Zölle auf Baumwoligewebe. Von Otto Wülfing in M.-Gladbach. Seitens der elsässischen Textil-Industriellen sind der Regierung Vorschläge für Aenderung der bisherigen Classificirung der Baumwollen gewebe gemacht worden, in der Hauptsache dahingehend, die bisherige Unterscheidung nach dichten und undichten Geweben durch die ge nauere Unterscheidung nach Gewicht zu er setzen. Diese Vorschläge hat die Regierung den interessirten Handelskammern und verschiede nen Corporationen zur Prüfung unterbreitet, und hat sich unter Anderen auch das „Ael- testen - Collegium der Berliner Kauf mannschaft“ in dieser Sache geäussert und ein ungünstiges Urtheil gefallt. Dürfen wir eine Notiz der Frankf. Zeitung, die wir unten*) abdrucken, als vollständig den *) (Abdruck aus der Frkf. Ztg.) „Die Berathung der- Frage im Berliner Aeltesten-Collegium hat zu dem Ergebnis., geführt, dass durch die Aufnahme der neuen Zollsätze in den Tarif theihveise gerade das Gegentheil dessen erreicht werden würde, was mit diesen Aende- rungen angestrebt wird. Da Gewebe von geringem Gewicht durchgehends höher tarifirt werden sollen, als Gewebe von grösserem Gewicht, so würden z. B. manche ordinäre Gewebe mit dünner Fadenstellung, aber aus geringerem Material und mit wenig Arbeitsaufwand her gestellt, wegen ihres geringeren Gewichts höher verzollt werden müssen, als Gewebe aus feinen Garnnummern. Statt eine angemessene Berücksichtigung der Fein weberei durch höhere Zölle, wie sie die elsässischen Vorschläge anstreben, würde mithin ein in keiner Weise gerechtfertigter höherer Zollschutz für ordinäre Gewebe geschaffen werden. Ferner würden z. B. nach dem pro- jectirten Tarif manche rohe Gewebe 200 M. pro Doppel- centner Zoll tragen, während dieselben Gewebe, ge bleicht und appretirt und nach dieser' Bearbeitung natur gemäss von schwererem Gewicht als der rohe Stoff, nur mit 120 M. zu verzollen wären. Die projectirte Classi fication würde hier somit geradezu eine Einfuhrprämie | für die gebleichte und appretirte Waare gegenüber der ! rohen Waare schaffen und die deutschen Bleichereien | und Appreturanstalten direct schädigen. Neben diesen | Consequenzen, welche die ganze Grundidee des Systems, ! das Gewicht des Stoffes als Maassstab des Zollsatzes, ■ als verkehrt erscheinen lassen, tritt freilich noch klar eine schutzzöllnerische Tendenz für gewisse Artikel her- | vor. Gewebe, welche jetzt noch in grösseren Mengen i als Rohmaterial für die Stickerei-Industrie, für dieWäsche- , Fabrikation und die Herstellung künstlicher Blumen be zogen werden, würden mit erheblich erhöhten Zollsätzen belastet werden und die davon betroffenen wichtigen I Export-Industriezweige empfindlich geschädigt werden.“ Inhalt des Berichtes obigen Collegiums wieder gebend betrachten, so hat man lediglich Be hauptungen aufgestellt, ohne Thatsachen dafür anführen zu können. Es ist z. B. nicht der Fall, dass „manche ordinäre Gewebe mit dünner Fadenstellung, aber aus geringerem Material und mit wenig : Arbeitsaufwand hergestellt, wegen des geringe ren Gewichtes höher verzollt werden müssen, als Gewebe aus feineren Garnnummern“. Nicht nur fallen alle ordinären, groben Ge webe mit weiter Fadenstellung, aus geringem Material, unter die erste Staffel „Gewebe im ! Gewicht von 8 kg und mehr auf . 100 m“, ■ sondern auch manche grobe Gewebe, welche bisher als „undichte“ mit M. 120 per 100 kg verzollt werden mussten, würden nach dem i Elsässer Vorschläge für die Folge nur mit M. 80 verzollt werden. Nach dem Vorstehenden würde also nicht im Geringsten ein höherer Zollschutz für ordi- j näre Gewebe geschaffen, sondern, abgesehen von obiger Ermässigung, der bisherige Zoll i beibehalten. Die zweite Behauptung des Collegiums: ■ | „nach dem projectirten Tarif würden manche j | rohe Gewebe M. 200 Zoll tragen, während dieselben Gewebe, gebleicht und appretirt und . I nach dieser Bearbeitung naturgemäss von schwererem Gewicht, als der rohe Stoff, nur i i mit M. 120 zu verzollen wären, wodurch die I deutschen Bleichereien und Appreturanstalten direct geschädigt würden,“ ist ebenso haltlos. ' Das Aeltesten-Collegium der Berliner Kauf mannschaft spielt sich hier merkwürdigerweise | als Fürsprecher der deutschen Bleicher und Appreteure auf, wofür ihnen diese schwerlich j Dank wissen. Ein Zollsatz von M. 120 für I gebleichte und appretirte Baumwollwaaren ist in den elsässischen Vorschlägen überhaupt nicht vorgesehen, sondern M. 100, 140 und 220, während bisher für gebleichte und appre tirte dichte Gewebe M. 100, für gebleichte und appretirte undichte Gewebe, Jaconet, Mus selin etc. M. 200 bezahlt werden. Da die um die Einführung zu einem geringeren Zoll satz zu ermöglichen, liegt allerdings in den engsten Grenzen zwischen je 2 Staffeln die Möglichkeit solcher Manipulation vor, in den meisten Fällen aber dürfte eine solche Mani pulation zum Schaden der betreffenden Impor teure ausfallen, da, abgesehen von dem ver schwindend geringen Gewinn am Zoll, die be treffende Waare in den meisten Fällen nicht mehr ihrem Zwecke entsprechen dürfte. Würde z. B. ein erschwerter Musselin noch als Mus selin zu betrachten und zu verkaufen sein? Die vorgeschlagene Staffel hat vor dem bis herigen Verzollungssystem zu viele Vorzüge, als dass man sie wegen der obigen geringen Bedenken ablehnen sollte. Während nun das Aeltesten-Collegium zu erst betont, „dass eine angemessene Be rücksichtigung der Feinweberei nicht durch die vorgeschlagenen Zölle er reicht werde“, wird zum Schluss über die empfindliche Schädigung der Stickerei-, Wäsche- und Blumen-Industrie geklagt, welche diese neuen Zollsätze verursachen wür den. Wollen die Herren nicht zum Be leg diese r Behauptung einmal die Rech nung aufstellen, um wieviel ein Meter Stickerei, eine Garnitur künstlicher Blumen etc. aus einem Gewebe von we niger als 4 kg per 100 m sich ver teuert, wenn die Zollerhöhung M. 40 per 100 kg oder l 8 / 10 Pfennig per Dm beträgt? Vorstehendes zur Kritik des Gutachtens des Berliner Aeltesten-Collegiums. Zu dem elsässischen Anträge selbst wäre noch zu bemerken, dass derselbe einen wichti gen Theil der Bauniwollsammet-Industrie äusser Acht lässt, nämlich das Aufschneiden des Sammets, ferner die Gewebe aus drei- und mehrfachen Zwirnen, welchen, dem höheren Zolle des Zwirnes gegenüber, ein höherer Schutz zukommt. Deshalb hat die Gladbacher Handels- Herren nach ihrer obigen Aeusserung für den Schutz der deutschen Bleichereien und Appre turanstalten eintreten, werden sie auch gegen die in obiger neuen Staffel liegende geringe Erhöhung nichts einzuwenden haben. Hinsichtlich der Erschwerung der Gewebe, kämm er in ihrem Gutachten folgende Fassung der Staffel empfohlen: 1. Gewebe im Gewicht von 8 kg und mehr auf 100 Dm, ausgeschlossen aufgeschnittene Sammete und Gewebe aus drei- und mehr fachem Zwirne: