Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 03.08.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19100803012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1910080301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1910080301
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-08
- Tag 1910-08-03
-
Monat
1910-08
-
Jahr
1910
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 2l2. 104. Hstzryans. Leipziger Tsgebistt. Mittwoch, 3. Nuguv ISIS. Generslnerlsmmlung ües verdsnües üeutlcher Bureau» vesmten zu Leipzig. Braunschweig, 31. Juli. In den Mauern der hiesigen Stadt hält gegen wärtig der Verband deutscher Bureaubeamten zu Leipzig seine Generalversammlung ab, die aus allen Teilen Deutschlands gut besucht ist. Gestern abend leitete im großen Saale des WUHelmsgartens ein Begrüßungskvinmers die Reihe der geschäftlichen und festlichen Veranstaltungen ein. Heute vormittag 11 Uhr wurde der Verbandstag in Gegenwart verichiedener Ehrengäste offiziell er öffnet und hierauf in die Verhandlungen eingetreten. Den ersten Vortrag über „die Forderungen der Bureaubeamten an di« Gesetzgebung" hielt der Verbandssekretür Dr. Za hn-Leipzig. Nach kurzer Debatte nahm die Versammlung zu seinem Referate folgende Resolution einstimmig an: „Die am 31. Juli 1910 in Braunschweig tagende Generalversammlung des Verbandes deut scher Bureaudeamten (Sitz Leipzig) betont aufs neue die Notwendigkeit baldigster Reform der Rechtsverhältnisse der privaten Bureaudeamten. Sie fordert mit allem Nachdruck die endliche Gleich stellung der Bureaubeamten mit den übrigen Schichten des Privatangestelltenstandes, insbeson dere den Handlungsgehilfen, durch sinngemäße Uebertragung des Rechtes des Handelsgesetzbuches auf sic und jchlägt dafür als gangbarsten Weg die Unterstellung dec Vureaubetriebe unter die Ge werbeordnung bei gleichzeitiger Reform des dort enthaltenen Dienstvertragsrcchtes vor. Im übrigen stellt sie demgemäß an die Gesetzgebung folgende Forderungen: 1. Ausdehnung der für Handlungsgehilfen gel tenden Kündigungsfristen auf die Bureau beamten: 3. gesetzliche Beschränkung der Befugnis zur Entlassung ohne Einhaltung einer Kündigungs frist und namentlich Auszahlung der statthaften Fälle sofortiger Auflösung des Dienstverhältnisses: 3. Fortzahlung des Gehaltes im Falle unver schuldeter Behinderung ohne Anrechnung der Be züge auf eine Kranken- oder Unfallversicherung bis zur Dauer von 6 Wochen; 4. Gehaltszahlung spätestens am Schluß des Monats; 5. Verbesserung des Zeugnisrechts im Sinne einer Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstellung eines Zeugnisses mit genauer Angabe des spe ziellen Arbeitsgebietes der Angestellten vom Tage der Kündigung an; 6. gesetzliches Verbot der Konkurrenzklausel; 7. gesetzliche Regelung des Lehrlingswesens in Analogie zu den Bestimmungen des Handelsgesetz buches und der Gewerbeordnung. Weiter aber fordert sie — damit über das Recht des Handelsgesetzbuches hinausgehend — noch folgendes: 1. Gesetzliche Sicherung ausreichender Ruhezeiten und Verbot aller Sonntagsarbeit; 2. Einführung eines Höchstarbeitstages; 3. gesetzliche Gewährleistung eines jährlichen Erholungsurlaubes von mindestens 14tägiaer Dauer unter Fortzahlung des Gehaltes (nach österreichi schem Muster); 4. erhöhten Schutz gegen gesundheitliche und sittliche Gefahren bei der Arbeit, Erlaß von Ge- fundheitsvorschriften bezüglich der Vureaubetriebe und Stellung unter die Gewerbeinspektion; 5. Einführung eines 3jährigen Fortbildungs schulbesuches und Ausdehnung des Fortbildungs schulzwanges auf alle jungen Leute unter 17 Jahren; 0. Schaffung von besonderen Abteilungen für Bureaubeamte in den zu allgemeinen paritätischen Arbeitsgerichten zu vereinigenden Gewerbe- und Kaufmannsgerichten; 7. angemessene Vertretung der Bureaubeamten in den Arbeitskammern durch Errichtung besonderer Fachabteilungen auf territorialer Grundlage mit gesonderter Wahl der Beisitzer." Einen zweiten Vortrag über „Arbeitskammern und Bureaubeamte" hatte Herr Liebers-Ottendorf übernommen. Nach seinen Ausführungen wurde folgende Resolution einstimmig gutgeheißen: Nachdem die Aroeitskammer-Kommission 1) die Einbeziehung aller Handlungsgehilfen in die Arbeitskammer und 2) die Ausdehnung der Arbeits kammer auf Arbeitnehmer über die Gewerbeordnung hinaus abgelehnt, dagegen aber Vorlegung eines Kausmannskammcrgesetzes für die Angestellten des Handelsgewerbes als Resolution empfohlen hat, beschließt die Generalversammlung des Verbands deutscher Bureaudeamten in Braunschweig: Den Reichstag zu bitten, bei Beschlußfassung über das Arbeitskammergesetz die Gehilfen der Rechts anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher bei Er richtung von Fachabteilungen mit gesonderter Wahl der Beisitzer in die Arbeitskammern ein zubeziehen, da die Bureaudeamten in der Er richtung von Arbeitskammern mit Vertretung von Bureaubeamlen eine bisher nicht bestehende Interessenvertretung erblicken, welche zur Ver tretung ihrer verschiedenen Forderungen gesetzlich notwendig ist. Darauf sprach Verbandssekretür Dr. Zahn-Leipzig über „Reichsversicherungsordnung und Pensions versicherung". Diesem Vortrage folgte die Annahme folgender Res olution: „Die am 31. Juli in Braunschweig tagende Generalversammlung des Verbandes deutscher Bureaudeamten bedauert auss tiefste die rigorose Behandlung der freien Hilfstassen in der Reichs- rersicherungsordnung und das geringe Entgegen kommen, das auch die Reichstagskommission gegen über den Wünschen der Hilfskassen gezeigt hat. Sie betont von neuem und mit allem Nachdruck die hohe Bedeutung, die die freien Hilfskassen gerade für die Privatangestellten besitzen und er sucht deshalb den Reichstag wiederholt um Er- lüllung folgender Forderungen: 1. Bestehende freie Hilfskassen sind unter den selben Voraussetzungen als Hilfskassen weiter zu zulassen wie die Betriebskrankenlassen: 2. die Bestimmungen des 8 5,41 über die Bei tragsleistung der Arbeitgeber an die Pflichtkasse ist zu streichen: 3. der Äusnahmezwang für Ersatzkassen ist ent weder zu beseitigen oder aber seine Einführung an die Bedingung zu knüpfen, daß die Arbeitgeber zur Zahlung der gesetzlichen Beitragsanteile auch für die bei Erjatzkasfen versicherten Arbeitnehmer verpflichtet werden." Die nächste Resolution zu diesem Vartrage lautet: „Die am 31. Juli 1910 in Braunschweig tagende Generalversammlung des Verbandes deutscher Bureaudeamten (Leipzig) nimmt mit Interesse Kenntnis von dem Fortschreiten der Vorarbeiten zu einem Gesetzentwurf über die Pensionsver sicherung der Privatangestellten und spricht die bestimmte Erwartung aus, daß nun endlich und noch im Laufe der jetzigen Reichstagssession die seit langem von der Regierung gegebenen Ver sprechungen eingclöst werden." Einen vierten Vortrag über „Die Einigungsbestrebungen und ihr Ausklang" übernahm Herr Stengel-Gera. Nach kurzer Aus sprache akzeptierte die Versammlung über diesen Gegenstand nachstehende Resolution: Der Verbandstag begrüßt die Gründung des sozialen Ausschusses und hofft, daß cs diesem ge lingen möge, alle Vureaubeamtenorganisationen zu gemeinsamer fruchtbringender Arbeit in sich zu vereinigen. Der Verbandstag ersucht aber den Verbands vorstand, die Verschmelzungsverhandlungen mit allen Bureaubeamtenorganisationen zu geeigneter Zeit wieder aufzunehmen und nach Kräften zu fördern. Der Antrag des Bezirks Rheinland-Westfalen wird zurzeit abgelehnt. nachmittags 4 Uhr begann die Generalversammlung der Sterbekasse. Nach dem Bericht des Vorstandes sind big 81. Dezember 1909 insgesamt 340 Versiche rungen gegen 244 am 31. Dezember 1907 abgeschlossen worden. Ausgezahlt wurden bisher 3533 ./i Sterbe geld gegen 680 gezahlte Prämien. Die übrigen Punkte der Tagesordnung betrafen Satzungs änderungen und Neuwahlen. Abends 7 Uhr begann ein großes Festessen mit nachfolgendem Ball. II. Braunschweig, 1. August. Heute vormittag wurden die Verhandlungen fort gesetzt. Herr Dr. Zahn-Leipzig sprach über den „Stellennachweis und seinen Ausbau". Redner wünscht eine Zentralisation des Arbeits nachweises, und zwar einen paritätischen Arbeits nachweis, der das beste Mittel sei, um das Vor dringen uiwualifizierbarer Arbeitskräfte zu ver hindern. Man beschloß nach kurzer Debatte, den Stellenanzeiger beizubehalten und weitere Propa ganda zu machen. Es folgte hierauf der Geschäfts bericht für die Zeit vom 1. April 1909 bis 1. April 1910. Serlchtsksal. Königliche» Landgericht. r Leipzig, 2. August. Wegen gewerbsmäßiger Vermittlung von Renn wetten hatte sich der 36jährige Kellner und jetzige Agent Friedrich August Kr. aus Eisleben vor der Ferienstrafkammer 0 zu verantworten. Es wurde ihm zur Last gelegt, daß er seit mindestens neun Monaten Wettaufträge aus in- und ausländische Rennplätze angenommen und an Buchmacher weiter gegeben hat. Die Vermittlung solcher Wettaufträge an sich bestritt der Angeklagte nicht, er behauptete aber, daß er sich mit solchen Vermittlungen erst in den letzten vier Monaten abgegeben habe, auch habe er diese Vermittlung nicht gewerbsmäßig, sondern nur gelegentlich besorgt. Er selbst habe auch oft ge wettet. Er habe diese Vorliebe für Rennwetten aus England mitgebracht, wo er sich mehrere Jahre auf gehalten habe. Die von ihm vermittelten Wett aufträge hätten sich nur auf ganz geringe Einsätze be zogen, die ihm Bekannte beim Zusammentreffen auf der Straße oder im Restaurant mitgegeben hätten. Da Kr. die Aufträge bis 3 Uhr nachmittags, also bis zum Anfänge der Rennen entgegengenommen hat, so bestand der Verdacht, daß Kr. solche Aufträge auch „in sich selbst", also auf eigenes Risiko, gehalten hat. Auf Grund der Beweisaufnahme wurde indessen der Angeklagte von der Beschuldigung nach 8 284 des Neichsstrafgesetzbuches freigesprochen, aber wegen Vergehens gegen das Gesetz vom 4. Juli 1905 zu einer Geldstrafe von 200 Mark verurteilt. Kriegsgericht. n>>. Leipzig, 2. August. In den Connewitzer Waldungen aufgegriffen wurde am 11. Juli der vom 106. Regiment steckbrief lich verfolgte Soldat zweiter Klasse Friedrich Hugo Steg er. Seinem Truppenteil wieder zugeführt, stand St. nunmehr wegen unerlaubter, sieben Tage überdauernder Entfernung von der Truppe vor dem Kriegsgericht Leipzig. Als unsicherer Heerespflich- tiger züm 106. Regiment eingezogen, hat St. sich an scheinend durchaus nicht der militärischen Ordnung fügen können, denn er rst nicht weniger als sechsmal disziplinarisch und zweimal kriegsgerichtlich wegen unerlaubter Entfernung in Strafe genommen worden. Zuletzt erhielt er im Sommer vorigen Jahres eine Gefängnisstrafe von vier Monaten und zwei Wochen, zugleich wurde er in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt. Am 2. Juli wurde St. dabei betroffen, als er einen an der Vorsaaltür einer Feldwebelwohnung hängenden Frühstücksbeutel plünderte. Aus Furcht vor Strafe entfernte er sich dann von seinem Regiment. In der Hauptverhandlung erklärte St., daß er sich nicht dauernd von feiner Truppe habe entfernen wollen. Wäre er nicht festgenommen worden, so würde er sich freiwillig gestellt haben. Während seiner neun tägigen Entfernung will der Angeklagte sich nur in Leipzig und in den Waldungen der Umgebung ver borgen gehalten und den Lebensunterhalt von feiner mitgenommenen Löhnung und von dem Erlöse feiner verkauften Taschenuhr bestritten haben. Unter An rechnung von zwei Wochen der Untersuchungshaft verurteilte das Gericht den Angeklagten zu vier Monaten zwei Wochen Gefängnis sowie zur erneuten Versetzung in die zweite Klaffe des Sol datenstandes. Dresden, 2. August. Di« Haftpflicht der Gemeinden bei Straßen unfällen. Folgende Angelegenheit beschäftigte das Dresdner Landgericht als Berufungsinstanz Am 15. November 1908 befuhr der Sohn des Klägers mit einem kleinen Automobil abends gegen 6 Uhr bei bedecktem Himmel die Waldstraße von der Baum wiese nach Radebeul. Bei dem Grundstücke des Vereins für Innere Mission ist das Fahrzeug auf einen auf der linken Seite der Fahrtrichtung liegenden 2,50 m in die Straße Hineinraaenden Sandhaufen aufaefahren und umgestürzt. Das Auto, eine Eyclonette, wurde arg beschädigt, und einer seiner Insassen fiel so unglücklich, daß er 40 Proz. seiner Erwerbstätigkeit dauernd einbüßte. Da der Sandhaufen auf einem der Gemeinde Radebeul gehörigen Stratzenteil lag, strengten der Besitzer des Automobils sowie der Verunglückte eine Schadenersatzklage gegen die Gemeinde Radebeul an. Die Beschädigung des Automobils bezifferte sich auf 216,15 vr; der Verunglückte be anspruchte 25 000 Schadenersatz. Das Amts gericht als erste Instanz verurteilte die Gemeinde Radebeul zur Zahlung des am Automobil ent standenen Schadens von 216,15 Es sei festgestellt worden, daß der Sandhaufen tatsächlich ein Ver kehrshindernis gebildet habe und die Gemeinde als Straßeninhaberin für die durch ihr Verschulden ent stehenden Unfälle regreßpflichtig zu machen sei. Da mit diesem Urteil auch der hohe Anspruch des Ver unglückten fällig gewesen wäre, wendete sich die Ge meinde Radebeul, mit einer Berufung an das Land gericht und focht das Urteil der Vorinstanz an. Das Landgericht entsprach der Berufung, hob das Urteil des Amtsgerichts auf und wies den Kläger mit seinen Ansprüchen ab. Das Landgericht führte in seiner Begründung aus: Außer Streit steht, daß der Unfall dadurch verursacht worden ist, daß das Auto auf den Sandhaufen, der auf dem zur Gemeinde Radebeul gehörenden Teil der Waldstraße abgelagert war, aufgefahren, dadurch umgestürzt und beschädigt worden ist. Der Sandhaufen bildete, wie er ab gelagert war, in seinem zur Zeit des Unfalles fest gefrorenen Zustande ein die Verkehrssicherheit auf der Straße gefährdendes Hindernis. Die die Ver kehrssicherheit gefährdende Eigenschaft des Sand haufens wurde noch dadurch erheblich erhöht, daß er an einer ungenügend erhellten Stelle abgelagert war. Es ist auch festgestellt worden, daß der Haufen bei einer Entfernung von 19 Schritten nur schattenhaft erkennbar war und das Auto demnach auf ihn auffabren mußte. Nach der Landgemeinde- Ordnung und den Bestimmungen über die Wegebau pflicht liegt dem Gemeindevorstande die Verpflichtung ob, für die Verkehrssicherheit und Gangbarkeit der den Ort durchziehenden öffentlichen Wege zu sorgen. Diese Verpflichtung hatte der Vorstand dem Straßen meister übertragen. Hiernach kann von den Beamten nur der Straßenmeister dafür verantwort lich gemacht werden, daß der Sandhaufen an der Unfallstelle in einer die Verkehrssicherheit gefährden den Weise abgelagert worden war. Nach einer ge nauen Festlegung der Pflichten des Straßenbau- Inspektors und des Straßenmeisters fährt das Land gericht weiter fort: Gleichwohl muß dem Schaden ersatzanspruch der Beklagten gegenüber die Beachtung versagt werden, weil auch bei Annahme eines alleinigen Verschuldens des Straßenmeisters ihre Ersatzpflicht nicht begründet erscheint. Die unbe schränkte Haftung einer Gemeinde als juristische Person für eine Schadenersatz verpflichtende Handlung ihrer Beamten kann nur aus den Vorschriften der 88 31, 89, 823 BGB. hergeleitet werden. Danach ist sie dem Geschädigten zum Ersätze des ihm erwachsenen Schadens verpflichtet, wenn der Gemeindevorstand oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Ver treter der Gemeinde eine solche Handlung begeht. Daß die Verletzung der bereits erwähnten Verpflichtung der Gemeinde, einen dem öffentlichen Verkehr dienenden Weg in verkehrssicheren Zustand zu setzen und zu unterhalten, an sich eine zivilrechtliche Schadenersatz verbindlichkeit aus 8 823 Abs. 1 erzeugt, ist un zweifelhaft. Eine Beschränkung der Haftung tritt dagegen ein, wenn die zum Schadenersätze ver pflichtende Handlung nicht von einem zur Dienst verrichtung bestellten Angestellten im Sinne von 8 831 begangen ist. In diesem Falle kann die Ge meinde nrcht in Ansvruch genommen werden, wenn sie bei der Auswahl und Beaufsichtigung des An gestellten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Abgesehen davon würde nach dem Vorbehalte des Art. 77 E. E. zum BEB. und den Vorschriften der 88 l507, 1483 flg. des Sachs. BEB., sowie der Auffassung, die sich in der sack». Spruchpraris herausgebildet hat, eine unbeschrankte Ersatzpflicht der Gemeinde nur dann begründet sein, wenn ein von ihr mit der Wahrnehmung öffent lich-rechtlicher Befugnisse betrauter Beamter, der nicht zu den verfassungsmäßig berufenen Vertretern im Sinne von 88 31, 89 zu gehören braucht, rn Ausübung der ihm anvertrauten öfsentlrchsn Gewalt, wenn auch nur fahrlässigerweise, eine zum Schadenersätze verpflichtende Handlung begeht. Dieser Fall liegt hier nicht vor. Der Straßenmeister kann als verfassungsmäßiger Vertreter der Gemeinde nicht angesehen werden. Buchmacherprozeh. Dor dem hiesigen Landgericht begann heute ein umfangreicher Buchmacher prozeß. Der Kaufmann Oskar Läufer und der Kellner Karl Paul Kopitz sind des gewerbs mäßigen Glücksspiels angeklagt, indem sie auf eigene Rechnung Wetten auf Pferde, die im Zn- und Auslande liefen, abgeschlossen haben. rrtvlltLllVLtt 8LVL »E ? »0LV10 M Asb«., gerebäktr- so. Sureauräumr, in guter Wohn- UN- Geschäftslage, per sofort UN- 1./10„ ev. früher. 4m siesilMr, Me h»I«»n<c«ie»8(r. 34, I. klaxe, 1 -o. Promeua-enftr. 2S, I. links, 7 u. 8 gr. ZiUtmer u. reich!. Zllbeh. Näh. b. Bef. «o»s. ksbnttrsssl ca. 300 <jm §rv88 unä dell, mit Xovlor-Raiimeu, in einem vor 2 Zaiiren in Ltein nnä Lmen erbautem ksdnikgebsuiie, mit Filter Lintabrt, Fr088em Llol nnä XagerplatL, LEnssss IS Feieren, mit vawxt'beiönvF, Oa8, elektr. Inebt u. Xrakt, sofort oäer später LU vermieten, Mberes Xabrik- Febänäe 3. Ltasse, Lontor. Xern8preeber 14136. V iniMiiktttLHfp 98 bart-, 5 Zim., Küche, Zub., Garten, in Verb. m. 1 Bureau ^HUIIlUflUpstl» »0, u. 3 hell. Lagerräumen. Für EngroSgrsch. passend. lvlnstntv 14^ Wohnungen, 3—5 Z., Küche, Bad, Wafserkl., ger. Boden- ^-tlftllstt. 14v, stabe, Garten, GaS u. elektr. Licht, Kohlenfahrstuhl, günstig an K, 0 u. Gantzscher der blauen sowie 1 u. 7 der roten Bahn gelegen, 600—800 zu vermieten. -osrir Architekt vraebmauu, Elisenstr. 145. Tel. 1090. tR5^11 Ul'Keller, Parterre und 3 «tagen, je ca. o v, Igo gw, per 1. Oltober im ganzen oder geteilt zu vermieten. Gute Einfahrt. Geräumiger Hof. Besichtigung durch Hausman«, 4 Tr. r. Näheres Leplaystraße 9, I. »«so, klllmg-Msnn-Ai'. 18,1. kl. link wirä eive kernedsMke Vodmng per 1. vttoder er. frei. Vorhanden sind 7 heizbare Zimmer, davon 4 Erkerzimmer, sonnige Veranda, Bad, Jnnenllosett und der übliche Nebengelaß in reichlichem Maße. Näheres im Hause parterre rechts oder beim HauSmaun. Memm Markt 1Z, ein großer für alle Branchen passend, per sofort für 800 zu vermieten. Wiltfkld, TWselßr.13 1 Werkstatt, 150 gm groß, für 350 zu vermieten; ebenda: 1 Pferdestall für 3 Pferde und Remise für 200 zu vermieten. LWesklit, AWselftr. g 1 Werkstätte bez. Niederlage per sofort für 150 zu verm. üleiWBek, L'W». 1 große Werkstatt für 150 1 lleine Werkstatt für 75 per sofort zu vermieten. Auskunft durch die HauSmäuner oder durch osrs? keimLfln L tiirm8ö, LIsterstr. S. Fernivr. 7176. Zentralstratze <» 3 gr. h. Räume für Wrrkstelle oder Niederlage per sofort oder später im ganzen ober geteilt für 300—3M ^l zu vermieten. Näheres 1. Etage, vsrse Wohnungen mit Bad u. Jnnenklos. v. 450—780 >l, 4 Slrbeitsjäle v. 50-110 gw. von 3—4,50 pr. LUMet., zu verm. 0. rb1emo,Eilenbrg.St.43/4b, a.MöbiuSpl. «S«»8 UllsLboldLlIov 41, vornehme, ruhige Lage, zu verm. per soiort oder 1./10. Wohnung, 4 Zim., Kam.» Küche, Bad und Gärtchen, ver 1./10. kleine Wohnung, 3 Zim., Kam., Küche und Gärtchen, l'rela 48V Näheres daselbst pari. l. ,oz»s» -KV Parterre-Wohnung l. u. 4 resp. M. aHLSiLL «LSiSiR? id» 5Zimmer usw. Näheres Hausmanns frau lorenr nebenan, Sternwartenstr. 38, IV., zum 1. Okt. zu vermieten, »»er« !8tr«88v LT, l. Etage r., 6 Zimmer u. Zubehör, für 1800 1. Okt. zu verm. Besichtigung 10—12 Uhr. Näh. b. HauSmann daselbst. IV. Etage, oder Tel. 6070. »»»ss« lttrlliankinptop I I hochherrschaftl. Wohnung, 6 Zimmer uiw. > IllllvlluUI lvl au. Iv, I. I. Näheres Hausmann iVlnkler, Sout. obres Xäds LontralbLlmstot, Laristr. 22, II. ab 1. Oktober oder früher, 1200 zu vermieten, bestehend anS: 6 Zimmern, Mädchenkammer, gr. Küche m. Spelfek., gr. Korridor, Jnnrnklosett, Bad, reich!. Zubehör. Erfr. dos. I. Etage rechts. »sso» Lerriiigrttsrre, an cler Promenade, s dvrrsodLttllods VoImflllK ss Ver 1. Oktober, bestehend aus 3 »weisenstr., 5 eiofenstr. Zimmern, Küche, Speisek., Bad, GaS, elektr. Licht, Boden, Keller, Veranda, Garten u. ev. Auto garage für 2000 zu vermieten durch keim«nn L Kinin»«, o«,e° «ltterstrafie 5. — Fernspr. 7176. — Mittlere preiswerte Wohnungen Lluckonan, vaormiwnstrasso 1113, per sofort oder 1. Oktober zu vermieten. Näheres beim HauSmann oder durch KvinBANN L Kinin»», »sL», I-vtpatg;, «lsterstratze 5. — Fernspr. 7176. — «o., Cöthner Str. 34, freund!. Par- terre für 350 >! an eiuz. Leute 1./10. z. vm. »kri Memkr Mirkt IZ freundliche Wohnung, 2 Stuben, 2 Kammer«, Küche, Innen- klos. u. reich!. Zubehör, per sofort für ^l650 zu verm. Näheres durck HauS mann oder bei Lelmann L Llrwo», Leipzig, Elsterstr. 5, Fernspr. 7176. »sr« i fton, fof.over spater zu vermieten Moltkeftr. 22d, Ecke Kaifer-Wtlhelm-Ltratze. „»o? Eleg.mSbl.Wohn-u.Scblafz.1.Et.«l. fep. Eingang sof.z.verm.NürnbergerStr.9,lI.r "ÄkkkseWstSjimmr frei. Sotol Loaoatal-OaatL». Kegelbahn 082,7 Hotel Losental-O: !^I«o. Vmnmlite LiMgen. Patente, Muster und Marken aller Länder besorgt o«7s Patentanwalt Leipzig, Peiersstr. 39. Tel. 7651. lleWV'8mkmi!i(g!eplr,l.Miy 6 r i m m sis cfi e s sn 2 7.7el.'kbS'i.s'miisski k0s.264 »Fi -,r i —vsrennve «ass«. Blusen und Röcke w. schick u. billig angef. Tbomasiusstraße 4, III. »ssi» Perf. Weißnäherin empf. sich für AuSftatt. ins vau». Off. erb. u. 0. 90 an die Expedition dieses Blattes, »ssrr Msjihm« sowie Schönheitspflege und Massage, Anfert. mod. Haararbeite» jeder Art. Aart» Seblldert, Damensrisiersalon. Ichlotzgasse 11, I. ,71«« Verloren. Nkrlnren A Phot-gr -Kassette«, omoibtt Bsttegeg. Belohn, abzug. Salomonstraße 25L, p., kadot. ««o»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)